So, dann geb ich auch noch meinen Senf dazu.
Knights Ausführungen sind sehr interessant, wenn ich auch nicht allem zustimmen kann. Die Auslegung mit der Munerwerbsberechtigung für die gesamte WBK halte ich z.B. für ziemlich abenteuerlich und dürfte wohl kaum zur herrschenden Rechtsauffassung werden. Meine Auslegung dazu: für die in der WBK eingetragenen Schusswaffen kann eine Munerlaubnis erteilt werden. Dies muss aber nicht für alle eingetragenen Waffen sein, kann es aber natürlich genauso.
Ob das mit den WS so gewollt war, weiß hier wahrscheinlich niemand. Ich sehe allerdings kein Problem darin, dass diese nun wie früher die ES behandelt werden. Dort gab es auch nie Unsicherheiten.
Es muss von oben auf jeden Fall eine Klarstellung erfolgen, dass die SB einheitlich handeln können. Momentan kann man jedem nur raten, sich mit seinem SB kurzzuschließen, um einen entsprechenden "Schlachtplan" zu entwerfen.
Es bleibt auf jeden Fall spannend... (wie Wahrsager schon gepostet hat: ein Krimi, bei dem die letzten 10 Seiten noch fehlen )