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Sachbearbeiter

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  1. Die Sachbearbeiter sind leider das letzte Glied in der Kette und stehen immer an der Front. Wir sollen schnell, richtig und gesetzeskonform entscheiden. Aber wenn das Gesetz noch Auslegungen bedarf, weil es neu ist (und das ist nun mal so gut wie die Regel) machen sich die Bundesländer halt dran, entsprechende Erlasse zu fertigen. Bis in ein paar Jahren wird sich die große Aufruhr gelegt haben. Dann kann man ja wieder ein neues Waffengesetz verabschieden...
  2. Ich würde das Teil einfach einem Büchsenmacher oder Waffenhändler vorlegen und mir die Unbrauchbarkeit bestätigen lassen. Dann ist man auf der sicheren Seite.
  3. Oh, ein unterdrückter Untertan. Ist ja interessant ! Mir kommen gleich die Tränen. Ein SB aus BW kann übrigens auch was dazusagen, weil Waffenrecht nicht erst seit 2002, sondern schon seit 1972 Bundesrecht ist.
  4. In Antwort auf: Wenn der Opa nicht vor den jeweiligen Amnestien abgekratzt ist, damit die olle Nullacht im Keller zum Vorschein kommt, hat's der Enkel nicht anders verdient? Spricht da ein gewisser Fritz B. aus D. in Dir? Also drei mal stirbt kein Opa dieser Welt !
  5. Es gab seit WaffG1972 zwei große Amnestien und letztes Jahr wieder eine kleine Amnestie zur Legalisierung von nicht angemeldetem Altbesitz. Wer das bis heute nicht genutzt hat, ist schlichtweg selbst schuld !
  6. Dann musse bringe Bedürfnis von de Verbaaand. (hier zumindest, hi hi)
  7. Aha, jetzt verstehe ich worauf Du hinauswillst. Trotzdem hätte ich als SB auch meine Bedenken, aus zwei alten Erlaubnissen eine neue zusammenzubasteln. Das Ergebnis wäre irgendwas zwischen der alten und der neuen WBK (mehr als nur EL-Langwaffen aber auch weniger als der neue Rest). Er besitzt nach Deiner Aussage wohl kein Bedürfnis für einläufige Einzellader-Kurzwaffen und auch nicht für mehrschüssige Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen). Eine "halbe" neue gelbe WBK gibt es nicht und ich versteh immer noch nicht, warum die Waffe statt auf grüner WBK auf gelber stehen soll.
  8. Sehr schön, Habakuk ! Ich sehe, Du hast die Lage erfasst. Das mit Deinem Kollegen ist natürlich nicht in Ordnung, denn in die alte gelbe WBK kann ohne weiteren Bedürfnisnachweis eine EL-Langwaffe von grün nach gelb umgeschrieben werden. (was das bringen soll, ist mir allerdings nicht klar, denn eine Munerwerbsberechtigung dürfte er auch in seiner grünen dringehabt haben). Willst Du aber eine neue gelbe WBK haben, reicht für diese das bisherige Bedürfnis für Einzellader-Langwaffen nicht aus. Das dürfte doch klar sein.
  9. Der Unterschied liegt ganz einfach darin, dass Du bisher nur ein Bedürfnis zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen hast, das aufgrund der Altbesitzregelung nach § 58 Abs. 1 WaffG noch anerkannt wird. Damit würdest Du aber bei erstmaligem Neuantrag keine neue gelbe WBK erhalten - abgesehen davon, dass jetzt der Verband bescheinigen muss -
  10. Moment mal, jetzt wirds aber doch etwas durcheinander. Eine neue gelbe WBK nach Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung auszustellen oder eine alte gelbe WBK in eine neue gelbe WBK umschreiben muss man unterscheiden. Die alte gelbe WBK gilt erst mal im genehmigten Umfang fort, also für den Erwerb von EL-Langwaffen und der Muni dazu. So einfach umschreiben geht natürlich nicht, weil für die neue gelbe WBK ja ein wesentlich weitreichenderes Bedürfnis geltend gemacht werden muss. Es ist deshalb ok, wenn die Waffenbehörde das erst nach Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung gemäß § 14 Abs. 4 macht.
  11. Ich war schneller - ätsch !
  12. In Antwort auf: SB - das ist nicht komisch.... Also dazu würde ich zuerst mal die andere Seite anhören wollen. Da war bestimmt was oberfaul - sonst würden die Burschen nicht so einfach ausrücken (vor allem nicht in dieser Mannschaftsstärke). Vielleicht wars ja auch die versteckte Kamera ? Guckus !
  13. Ruhig Blut. Haben doch alle überlebt, oder ? Da will die Polizei mal für ein bisschen Spannung sorgen, dann is auch wieder Essig. Hmm....
  14. Also ich würde Dir auch empfehlen, ganz einfach mit Deinem Sachbearbeiter darüber zu reden. Ich wiederhol mich da: wenn die Bedürfnisbescheinigung vom Landesverband vorliegt (Sachkunde, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Mindestalter setze ich mal voraus) m u s s die Waffenbehörde Deinen Antrag genehmigen. Fehlende Formulare sind kein Hinderungsgrund (siehe Kleiner WS) sondern nur eine faule Ausrede. Der SB sollte mal drüber nachdenken, dass er aufgeschobene Arbeit irgendwann später eh machen muss... Wenn der Sachbearbeiter nur einen Funken flexibel ist, wird er die alte gelbe WBK nehmen und das ganze entsprechend anpassen. Und wer Dich dann kontrolliert, kann den Sachbearbeiter ja fragen, ob das so alles in Ordnung ist. Bei uns haperts momentan an den Bedürfnisbescheinigungen. Hab vom Landesverband noch keine für die neue gelbe WBK bekommen. Scheint aber wohl nicht überall so zu sein.
  15. Oder eine weiße mit schönen Kästchen für "Malen nach Zahlen". Das Hobby soll ja schließlich Spaß machen und der künstlerische Wert käme dabei auch nicht zu kurz. Brüll !
  16. Wie wärs denn mit flieder oder schlichtem grau ? So was Tour-de-France-mäßiges mit Punkten drin wär natürlich auch genial !
  17. Im Prinzip hast Du ja recht, Mouche. Aber der Verband wird prüfen, was beantragt ist und ob es sich hierbei um Sportwaffen handelt. Wenn die blaue WBK ausgestellt ist, muss das der Erwerber mit Hilfe des Überlassers selbst tun, weil sonst spätestens die Waffenbehörde beim Eintrag auf die Pfötchen klopft.
  18. In Antwort auf: Die Fristen für die Untätigkeit. Dir wird es gegönnt sich 3 Monate untätig durchs Büro zu wälzen... Pension? Dann also doch, wer sich zuerst bewegt....... keep cool, this was a joke-> nimm den Blumenstrauß!!! Na ja, untätig durch Büro wälzen tue ich mich nicht direkt, denn beim Beamtenmikado hat man ja bekanntlich schon verloren, wenn man sich zuerst bewegt hat. Wälzen wäre also viel zu sportlich Aber mal im Ernst: es spielt keine Rolle, wann Du Deinen Antrag stellst. Wenn er aus irgendwelchen Gründen nicht genehmigt werden kann, wird er halt zurückgestellt. Ist viel eher ein Vorteil, den Antrag schon jetzt zu stellen, denn wer weiß wie viele Anträge für neue gelbe WBK Anfang nächstes Jahr eintrudeln. Die AWaffV spielt hier übrigens keine Rolle für die Antragsbearbeitung. Maßgebend ist doch, ob der Verband den Bedürfniswisch ausstellt oder nicht. Und der hat natürlich § 6 AWaffV zu beachten, sobald sie in Kraft ist, klar.
  19. Meinst Du die Frist, bis die VwV kommt oder die Frist, bis wann ich in Pension gehe ?
  20. Du gehst wie früher auch zu Deinem Vereinsvorstand und beantragst bei dem die Bedürfnisbescheinigung. Der leitet Deinen Antrag mit seinem Senf dazu an den Verband weiter, der letztendlich die Bescheinigung ausstellt. Wie gesagt, kann die Ausstellung der Bedürfnisbescheinigungen für die neue gelbe WBK noch was dauern...
  21. Hallöchen, hast Du denn vom Verband schon eine "richtige" Bedürfnisbescheinigung nach § 14 Abs. 4 WaffG bekommen ? Die bisher vorläufigen Bescheinigungen auf den von oben abgesegneten Vordrucken waren ja nur für Bedürfnis auf grüne WBK ausgelegt. Sobald eine solche vorliegt, ist es natürlich ganz klar. Der SB muss die WBK ausstellen (Mindestalter, Sachkunde, Zuverlässigkeit, persönliche Eignung setze ich jetzt mal voraus). Ich persönlich würde derzeit eine alte gelbe WBK nehmen, den Text auf der Vorderseite streichen und auf der Rückseite einen Vermerk anbringen, für welche Waffenarten der Erwerb berechtigt ist. Wenn es dann neue Formulare gibt, kann man das ganze immer noch (gebührenfrei) umschreiben. Es kann doch so einfach sein, oder ?
  22. Mir macht das gar nichts. Von mir aus könnt ihr eure Schalldämpfer auch übers Bett hängen oder in der Toilette verwenden... Ich mach jetz nämlich weekend..... Und ab gehts ! Tschüss, ihr Lieben.
  23. All right, falcon. War zu schnell. Hast recht mit dem § 59. Sorry... (hätte das nicht zwischen dem UBG-Fall in der Schnelle schreiben sollen)
  24. Das seh ich anders, Mike. Durch weitere Formulierungen erfolgt Klarstellung und Präzisierung. Das was nicht explizit aus dem Gesetz hervorgeht oder speziellen Auslegungen bedarf, wird weiter eingekreist. So war es im alten Waffenrecht und wird es auch im jetzigen Waffenrecht sein.
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