Lach ! Von dort wanderts über viele Ecken nach unten, und das kann dauern...
Lass es lieber bleiben und nimm was anderes mit, um Dich unterwegs zu "verteidigen".
Zur Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen im Auto: hier ist § 13 Abs. 11 AWaffV einschlägig, wonach die Waffen oder Munition "unter angemessener Aufsicht" aufzubewahren sind oder durch sonstige Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern sind... (ein B-Tresor muss also nicht unbedingt mitgenommen werden )
-----------------------------------------------------------
@Knight:
Allerdings gebe ich drei Dinge zu bedenken:
1.) Man weiß nie wozu es mal gut ist.
2.) Was man hat, das hat man.
3.) Wer weiß, was noch kommt.
bye knight
1. Wenn man genug Geld für so was hat bestenfalls für leidenschaftliche Dokumentensammler (haben Kunden hier sogar schon so geäußert)
2. Okay, dann mach mal alle Führerscheine, die Dir noch fehlen und besuche alle Volkshochschulkurse, die zur Zeit angeboten werden...
3. Klar, im Kriegsfall ist der Besitzer eines Kinderwaffenscheins klar im Vorteil.