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Sachbearbeiter

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Alle Inhalte von Sachbearbeiter

  1. Und ich kann viel schneller rennen, als Du. Aber schön, dass der Thread wieder mit Leben erfüllt wird...
  2. Klar. Vorbereitung zur WM 2006. Und ich hab Wahldienst.
  3. Oh, das Adriaan ist wieder da. Hoch die Tassen. Lass Dich nicht lumpen, weg mit dem Humpen. Und Zischhhhhhhhhhh..... !
  4. Ich mach mir Sorgen. Zum einen um diesen Thread, der so sanft entschlafen ist. Zum anderen hört man von die Adriaan kaum noch was. Rufe wir mal ganz laut in orange: Hup Holland, hup !!!!!
  5. Sachbearbeiter

    Stufe 0%

    Sehr richtig !
  6. Sachbearbeiter

    Stufe 0%

    Kannst es ja mal ausprobieren... Wenn Du Glück hast, schließt Dich Root bestimmt ins Nachtgebet ein.
  7. Sachbearbeiter

    Stufe 0%

    ... wobei ich den auch einfach als Zeichen großen Erstaunens werten kann. Demnach müsste er noch viel häufiger in WO gesetzt werden. B)
  8. Bravo. Das musste mal gesagt werden.
  9. Ich kenne keinen, auf den das zutrifft.
  10. EDEKA = ehemaliger deutscher Kaiser ? einer der kleinen Angestellten ? erstmals durch einen Kunden arbeitslos ?
  11. Richtig. Diese Bedenken habe ich auch. Im übrigen gibt es auch für die Jäger den Landesjagdverband, der das Bedürfnis für eine 3. KW bescheinigen kann... B)
  12. Die Aufregung hier versteh ich nicht. Wenn der Verband das Bedürfnis bescheinigt, gibts auch die 10. Waffe. Alles andere ist irrelevant.
  13. Herzlich willkommen im Forum ! Schau mal hier nach: Änderungen durch 3. SprengÄndG Grüssle SB
  14. Das ist richtig. Zum Waffentausch: frosch hat ihn zurecht in Gänsefüßchen (Anführungszeichen) gesetzt, weil es diesen im Waffenrecht eigentlich gar nicht gibt. Man ist da also auf die Kulanz der Genehmigungsbehörde angewiesen. Neues Bedürfnis wird in der Regel zumeist dann verlangt, wenn das bisherige Bedürfnis zu Zeiten des alten WaffG über den Verein geltend gemacht worden ist. Gruß SB
  15. Lohnt es sich noch, rasch Cola und Chips zu holen ?
  16. Wer ruft hier schon wieder ?
  17. Was sollen uns diese Zeilen sagen ? Sieht irgendwie genauso wie der § 6 in meinem Waffengesetzbuch aus.
  18. Hm, den Zeitraum von einem halben Jahr könnte man für eine vorübergehende sichere Verwahrung im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 1b WaffG nutzen. Da findet sich doch bestimmt jemand, der dazu bereit ist. Versuchs ! Grüssle und viel Erfolg ! SB
  19. Gut gesprochen, Löwe !
  20. Gut gesprochen, Löwe !
  21. Wahrlich nicht einfach diese "Lagerkämpfe". Aber ich hab noch Hoffnung. Es geht etwas wild durcheinander mit Sachkunde und Bedürfnis. Die normale Sachkunde eines Sportschützen oder Jägers reicht doch nicht aus, um sich gegen Kriminelle zur Wehr zu setzen und ist nie und nimmer mit einer Polizeiausbildung zu vergleichen. Ein Schutzbedürfnis deckt das ebenfalls nicht, weil die Abwehr ja schließlich mit geeigneten und erforderlichen Mitteln erfolgen muss und die scharfe Schusswaffe regelmäßig die letzte Option darstellt, die nur in ganz seltenen Fällen die Kriterien erfüllen wird) oder was soll jetzt dieser Einwand schon wieder ? Also für diejenigen, die immer noch nicht verstanden haben: Waffen gehören meines Erachtens nur in die Öffentlichkeit, wenns erforderlich ist. Somit z.B. also zur Fahrt ins Jagdrevier oder zum Schießstand, zum Büma, zum Beschussamt etc. Wer kein Bedürfnis hat (man könnte auch einfach grundlos nennen), hat dort auch nichts mit der Waffe verloren.
  22. Nein, Streifenpolizisten sind ja auch entsprechend ausgebildet. Aber auf Otto Normalverbraucher mit Waffe ohne Bedürfnis trifft das nunmal nicht zu. Ist das denn wirklich so schwer zu verstehen ?
  23. Herrje. Der Kriminalität auf der Straße mit scharfen Waffen zu begegnen ist ja noch viel gefährlicher ! Dieser Täter sind in der Regel rücksichtslos und auch viel besser in Gemeinheiten geübt. Wenn die sich auf der Straße dann auch noch vom Passanten X mit einer Waffe bedienen können, passiert genau das, wir hoffentlich alle nicht wollen: Waffen in unzuverlässiger Hand ! Deshalb sollte das Grundmotto so lauten: so wenig Waffen wie nötig, aber von mir aus auch so viele wie nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich unters Volk.
  24. Diese Frage bedarf wohl keiner Antwort und wird hier hoffentlich nicht diskutiert...
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