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Kostenlose Akteneinsicht Waffenbehörde nach DSGVO ohne Anwalt?
Sachbearbeiter antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Woher weißt Du denn, dass bei Dir demnächst eine solche Kontrolle durchgeführt werden soll ? Normalerweise erfolgt diese unangekündigt und in der Akte wird im Regelfall auch nicht stehen, wann Du dran bist. Das erledigt zumeist ein Kontrollteam ganz allgemein im Hintergrund und gibt nach speziellen Listen die Prüfaufträge raus. Eine Akteneinsicht nur so ins Blaue hinein ist eher ungewöhnlich. Macht eigentlich nur dann Sinn, wenn Dir etwas falsches vorgeworfen wird und Du Dich fragst, woher das kommt bzw. bei Informationen, die Dir selbst nicht vorliegen. Gruß SBine -
Falls Kaliber gleich oder geringer ja (siehe auch Nr. 10.10 Satz 2 WaffVwV bzw. Text zum Munitionserwerb auf der grünen WBK in Spalte 7 der aktuellen Version aus 2012). Das stammt noch aus Zeiten vor NWR und wird so schon lange nicht mehr in WBK eingetragen, sondern maximal im NWR entsprechend verknüpft als "zugehörig zu Basiswaffe".
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Auf den ersten Blick erscheint das so, ABER der aktuelle § 14 Abs. 6 WaffG besagt: "... unter Beachtung des Absatzes 3 Satz 1 Nummer 1 und 2..." und dort steht "und der dafür bestimmten Munition". In allen Vorgängerversionen zum früheren § 14 Abs. 4 WaffG (außer der Grundfassung vom 01.04.2008) war das noch nicht so, denn dort war seit der Änderung zum 25.07.2009 kein Bezug mehr auf den damaligen Absatz 2 Satz 1 WaffG erfolgt.
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Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
Sachbearbeiter antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
Nun ja, eine bloße Mitnutzung anderer Waffen ist ja auch ein "Neuerwerb". Ich kann darin keinen Unterschied erkennen. Den Gesetzesmaterialen lässt sich auf jeden Fall eine einmalige Weitergabe alter Tresore entnehmen. Ziel des Gesetzgebers ist es letztendlich, bis ca. 2080 alle A- und B-Schränke von der Waffenverwahrung auszunehmen. Falls die Menschheit dieses Datum erreichen sollte, kann man dann sicher auch strenger zum ggf. rudimentär noch vorhandenen Altbesitz solcher Tresore verfahren. Bis dahin bekommt man mit Sicherheit aber auch 0er-Schränke massenweise gebraucht zu niedrigen Preisen. Grüßle und frohes Sommerschwitzen (ist das noch angenehm um diese Uhrzeit auf der Laube zu sitzen) SBine -
Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
Sachbearbeiter antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
Eben. Heißt am Ende doch: einmal ist das so möglich, ein zweites mal (also wenn der Mitbenutzer aus häuslicher Gemeinschaft oder der Erbe wieder einen anderen Berechtigten mitverwahren lassen möchte) aber nicht ! Es wäre wohl kaum vermittelbar, zwischen späterem Mitnutzer in häuslicher Gemeinschaft (und das ist lt. o.g. BT-Drucksache Seite 14 ok) und späterem Nutzer als Erbe zu unterscheiden. Insbesondere deshalb, weil ein Erwerb als Erbe zumindes bei legalen Waffen immer privilegiert ist. Grüßle und nice Weekend SBine -
WBP Jack sportlich zugelassen nach Umbau?
Sachbearbeiter antwortete auf Dexus's Thema in Waffenrecht
Du meinst den Code 2596. In der Ausgabe 2.0 des BKA-Leitfadens wesentliche Teile vom Dezember 2020 findet sich dazu inzwischen folgender leicht geänderter Passus: "Läufe /Rohre: Kriegswaffe oder nicht? Die waffenrechtliche Einstufung eines Laufes stellt bei halb- oder vollautomatischen Waffen immer eine Herausforderung dar. In aller Regel wird die Widmung der Waffe durch die Kennzeichnung/Beschriftung des Laufes (Zivil, Sport etc.) sowie die Kaliberangabe als Begründung herangezogen. Dabei gelten Kaliberangaben wie 5,56mm x 45 oder 5,56mm NATO als eindeutiger Hinweis auf eine Kriegswaffeneigenschaft. Es sei angemerkt, dass weder das Kaliber 5,56mm x 45 (X-Waffe: 5,56x45) noch die Bezeichnung 5.56mm NATO bei der SAAMI1 bzw. bei der C.I.P. als Kaliber gelistet sind. Von beiden anerkannt ist das Kaliber .223 Remington (X-Waffe: .223Rem)." -
WBP Jack sportlich zugelassen nach Umbau?
Sachbearbeiter antwortete auf Dexus's Thema in Waffenrecht
Lies dazu bitte einfach nochmals die oben von mir fettgedruckt markierten Stellen. Und die zählen am Ende. Am einfachsten für alle wäre es, wenn das BKA wie früher schon mal eine konkrete Liste aller kriegswaffenähnlichen Halbautomaten veröffentlichen würde. Momentan muss sich da jeder selbst ein objektives Bild machen und wie weit die Einschätzungen da auseinandergehen sieht man nicht nur in diesem Thread. Grüße aus der Sonne SBine -
WBP Jack sportlich zugelassen nach Umbau?
Sachbearbeiter antwortete auf Dexus's Thema in Waffenrecht
Soso, eine eigene Meinung darf mich mir also nicht bilden. Interessant... Um meinen Gedankengang zu untermauern verweise ich mal darauf: In der Anlage 1 Abschnitt 3 zu § 1 Abs. 4 WaffG gibt es ja diverse Unterscheidungen, wobei es hier um die der dortigen Ziffer 2.9 (halbautomatischen Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch, die wie vollautomatische Waffen aussehen und die nicht unter den Nummern 1.6, 1.7 oder 1.8 aufgeführt sind) geht. Vor dem 01.09.2020 noch unter Nr. 2.7 bezeichnet als zivile halbautomatische Schusswaffen, die wie vollautomatische Kriegswaffen aussehen. Dieses Merkmal geht bei der Erfassung allen anderen vor. Zum Aussehen führt Nr. 15.8 WaffVwV folgendes aus: „Die Feststellung, ob ein konkretes Waffenmodell nach § 6 Absatz 1 AWaffV vom sportlichen Schießen ausgeschlossen ist, wird im Verfahren in entsprechender Anwendung des § 2 Absatz 5 vom BKA getroffen. § 6 Absatz 1 Nummer 2 AWaffV setzt sowohl den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe als auch das Hinzutreten mindestens eines der in den Buchstaben a bis c genannten Merkmale voraus. Der Anschein ist nach objektiven Kriterien zu bestimmen. Er ist bei äußerer Typidentität mit einer Kriegswaffe gegeben.“ Aus dem Leitaden BKA „wesentliche Teile im neuen Waffengesetz“ vom Februar 2020 ergibt sich zudem folgendes: Die waffenrechtliche Einstufung eines Laufes stellt bei Selbstladewaffen immer eine Herausforderung dar. In aller Regel werden die Widmung des Laufes (Zivil, Sport etc.) sowie die Kaliberangabe als Begründung herangezogen. Dabei gelten Kaliberangaben wie 5,56mm x 45 oder 5,56mm NATO als eindeutiger Hinweis auf eine Kriegswaffeneigenschaft. Es sei angemerkt, dass weder das Kaliber 5,56m x 45 noch die Bezeichnung 5.56mm NATO bei der SAAMI1 bzw. bei der C.I.P2. als Kaliber gelistet sind. Nur mal so auf die Schnelle herausgesuchte Auszüge aus Feststellungsbescheiden des BKA nach § 2 Abs. 5 WaffG zu dortigen Beschreibungen belegen im übrigen recht eindrucksvoll eine massenhafte Ähnlichkeit zu Kriegswaffen: - Die Schusswaffe „SAR M 57“ ist optisch und auch von ihrer Technik her mit der vollautomatischen Kriegswaffe „SIG StGw 57“ und der halbautomatischen Kriegswaffe „StGw PE 57“ der Firma SIG, Schweiz, vergleichbar. - SAN Swiss Arms AG SG 550 Zivil Match – Ultra Short Match: Alle oben angegebenen Schusswaffen-Versionen werden wie die Kriegswaffe „StG 90“ von der SAN Swiss Arms AG in Neuhausen/Schweiz gefertigt. Die oben angegebenen „zivilen“ Schusswaffen werden im Gegensatz zur vorgenannten Kriegswaffe in einer speziellen Fertigungslinie als Zivilwaffe für den deutschen Waffenmarkt gefertigt. - Die Musterwaffe „CSA Modell 61 Pistole Zivil Sport“ ist optisch und auch von ihrer Technik her mit den Kriegswaffen „CZ SA vz. 61“, „CZ SA vz. 64“, „CZ SA vz. 65“ und „CZ SA vz. 83“ (Maschinenpistolen, Nr. 29c der Kriegswaffenliste) vergleichbar. - LuxDefTec: Die Schusswaffe „HSG 1“ ist optisch und auch von ihrer Technik her mit den halbautomatischen Heckler und Koch Kriegswaffen-Modellen HK PSG 1 bzw. MSG 90 vergleichbar. - Komplettes SL-Büchsen-Sortiment Sport-Systeme Dittrich: Es handelt sich bei den vorgenannten Schusswaffen um komplette Neufertigungen mit halbautomatischer Schussfolge. Lediglich in ihrem Aussehen entsprechen sie den oben in Klammern genannten vollautomatischen Schusswaffen, die als Kriegswaffen (Maschinenpistolen) vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt wurden. - Oberland Arms OA10: Die Selbstladebüchse „OA 10“ ist eine komplette zivile Neufertigung aus speziell für diese Waffe gefertigten Einzelteilen. Die Waffe hat eine gewisse optische Ähnlichkeit mit Sturmgewehren der „Colt AR15/M16“-Familie und den beiden Heckler & Koch-Sturmgewehren „HK416“ und „HK417“. - Transarms Thompson SA 28: Die Schusswaffe gleicht optisch der amerikanischen Maschinenpistole MP Thompson. - Die Schusswaffe „Schmeisser AR 15“ ist optisch und auch von ihrer Technik her mit der vollautomatischen Kriegswaffe „Colt AR 15/M16“ (Nummer 29 Buchstabe c der Kriegswaffenliste) vergleichbar. Etliche andere Feststellungsbescheide gehen in die selbe Richtung und daneben gibt es viele Halbautomaten, die objektiv betrachtet nicht wirklich zivil aussehen und für die es bislang noch keinen Feststellungsbescheid gibt, über Baugleicheit, separaten Bestätigungen an die Antragsteller o.ä. dann aber doch für den Schießsport freigegeben werden. Viele Waffenhändler können das bestätigen. Die Anstößigkeit bei diversen SL-Büchsen, die zur Jagd verwendet werden und täuschend echt wie eine Kriegswaffe aussehen, besteht sicherlich auch nicht ohne Grund… Und jetzt darfst Du uns gerne darlegen, wie Du zu einem gegenteiligen Ergebnis kommst. Gruß von der ahnungslosen SBine -
WBP Jack sportlich zugelassen nach Umbau?
Sachbearbeiter antwortete auf Dexus's Thema in Waffenrecht
Interessant. In der veröffentlichten BKA-Sammlung habe ich die Waffe nicht gefunden, aber auch auf der VDB-Seite wird dargelegt, dass es einen Feststellungsbescheid dazu gibt. Aber mal ehrlich: beide Varianten sehen doch aus wie Kriegswaffen. Da braucht man schon viel Fantasie um das anders zu sehen. Grüßle SBine -
Frage zur Verankerungspflicht bei alten Tresoren vor 2017
Sachbearbeiter antwortete auf noisehammer's Thema in Waffenrecht
Korrekt. Dann gelten auch die damaligen Bußgeldvorschriften. Da hat die Bußgeldbehörde dann richtig schön Arbeit beim querlesen... -
Frage zur Verankerungspflicht bei alten Tresoren vor 2017
Sachbearbeiter antwortete auf noisehammer's Thema in Waffenrecht
Genau das ist der Punkt ! Deshalb steht ganz vorne oben auf der Broschüre auch Empfehlungen... Letztendlich ist die Verankerungspflicht bei 0er-Tresoren unter 1.000 KG ein Wunsch der Sicherheitstechnik, da z.B. auch schon Geldautomaten mit schwerem Gerät einfach rausgerissen und komplett mitgenommen worden sind. Darüber wie hoch diese Wahrscheinliichkeit bei Privathaushalten ist darf sich jeder selbst eine Meinung bilden. -
Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
Sachbearbeiter antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
Die Frist läuft ab Bekanntsein über die Erbenstelllung, also im Falle diverser Unstimmigkeiten und damit großer Verzögerung der Ausstellung eines Erbscheins ggf. erst sehr viel später. -
Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
Sachbearbeiter antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
Siehe hierzu siehe Seite 14 der Bundestags-Drucksache 18/12397 vom 17.05.2017 -
Nein, unter 60 TS besteht noch keine Regelunzuverlässigkeit, erst bei 2 x unter 60 TS !!! Bei zwei Bagatelldelikten stehen die Chancen für eine Ausnahme natürlich recht gut.
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Das liegt an der Ausnahme vom Verwertungsverbot nach § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG. Die 5 Jahre bzw. 10 Jahre nach WaffG gelten nämlich nur in puncto Widerruf einer Erlaubnis, nicht aber bei einer Neuerteilung. Die Anwendung der o.g. Ausnahme bedarf allerdings einer soliden Begründung der Waffenbehörde, dass auch nach 5 bzw. 10 Jahren immer noch eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit besteht. Da muss die frühere Verurteilung also schon ein gewisses Gewicht gehabt haben... Gruß SBine
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Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
Sachbearbeiter antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
Siehe § 36 Abs. 4 Satz 3 WaffG. Auch wenn es manche Waffenbehörden anders sehen... Das sind bestimmt die, die auch das Wort Ausnahme im WaffG nicht kennen. 😎 Grüßle SBine -
Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
Sachbearbeiter antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
... es sei denn, er wird im Wege der Erbfolge Eigentümer desselben. -
Definition "Wesentliche Änderung" im Bereich des SprengG
Sachbearbeiter antwortete auf Stefan Klein's Thema in Waffenrecht
Prüfmöglichkeit (nach pflichtgemäßem Ermessen) besteht über § 31 Abs. 2 SprengG. Wird oftmals zusammen mit Waffentresorkontrollen durchgeführt. Da keine Pflichtprüfung normalerweise im öffentlichen Interesse gebührenfrei. Es gibt aber sicherlich auch hier und da diverse GebührenVO dazu. -
Für BaWü wurde schon vor etlichen Jahren per Erlass geregelt, dass Eintrag von MEB für Langwaffenkaliber mit Jagdschein nur in besonders begründeten Einzelfällen statthaft ist. Um eine anstehende JS-Verlängerung nicht zu vergessen, kann man sich via Kalender oder diversen elektronischen Medien problemlos und rechtzeitig einen Marker setzen (wie man es üblicherweise auch für viele andere Angelegenheit tut, denn wer weiß bei mehrjährigen Fristen schon jederzeit wann sein Perso ausläuft, die nächste Tetanusimpfung fällig ist o.ä. `?
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Gelbe WBK / 2 waffen pro Halbjahr / 1 verkaufen?
Sachbearbeiter antwortete auf pasiwd's Thema in Waffenrecht
Meines Erachtens ist das BGB im Waffenrecht zur Fristenberechnung nur dann anwendbar, wenn letzteres dazu keine eigenständigen Regelungen aufweist. Die Formulierung zum Erwerbsstreckungsgebot "innerhalb von sechs Monaten..." inclusive dazu vorhandener Ausführungen in der WaffVwV lässt keinen Raum für die Anwendung des BGB und kann wohl als abschließend betrachtet werden. Gemäß § 32 Absatz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz kann einem Betroffenen aber auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden, wenn er ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten. Absatz 5 der genannten Vorschrift erklärt die Wiedereinsetzung für unzulässig, wenn sich aus einer Rechtsvorschrift ergibt, dass sie ausgeschlossen ist. Dies ist z.B. bei § 10 Abs. 1 WaffG nicht der Fall, weshalb ein Antrag auf Verlängerung einer Erwerbserlaubnis als Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewertet werden und zulässig sein kann. Gruß SBine -
Akteneinsicht bei untere Waffenrechtsbehörde
Sachbearbeiter antwortete auf Colt S.'s Thema in Waffenrecht
Ich würde einen Termin zur Einsichtnahme bei der Behörde machen. Dort findet diese normalerweise auch statt, falls kein Anwalt damit beauftragt wird (wobei es auch Anwälte gibt, die zur Behörde fahren). Gruß und viel Erfolg ! SBine -
WBK trotz Eintrag im Bundeszentralregister?
Sachbearbeiter antwortete auf 9mm-Mann's Thema in Waffenrecht
Stimmt so nicht ganz, weil das Verwertungsverbot nur für den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, nicht aber für die Erteilung derselben besteht (vgl. § 52 Abs. 1 Nr. 4 BZRG). Warum nach Ablauf der 5-Jahres-Frist immer noch eine erhebliche Gefährdung für die öffentliche Sicherheit besteht, ist dann allerdings entsprechend zu begründen. Gruß SBine -
WBK trotz Eintrag im Bundeszentralregister?
Sachbearbeiter antwortete auf 9mm-Mann's Thema in Waffenrecht
Sich auf die Löschfristen zu BZR-Einträgen zu verlassen, macht wenig Sinn, weil die bei Anträgen ebenfalls angehörte Polizei auch stets ältere Erkenntnisse parat hat. Wenn das mit dem Ladendiebstahl aber alles ist und die Bestrafung unter 60 TS erfolgte, liegt keine Regelunzuverlässigkeit vor. Selbst wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, würde eine Versagung des Antrags im übrigen nur dann erfolgen. wenn der Antrag vorher (auf die erforderliche Anhörung hin) nicht zurückgezogen wird. Gruß SBine -
Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
Sachbearbeiter antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Man kann es auch ganz einfach so sehen, dass es momentan nur für die alten gelben WBK (Ausstellung bis WaffG1976) über § 58 Abs. 1 WaffG sowie für die neuen gelben WBK nach § 14 Abs. 6 WaffG über § 58 Abs. 2 WaffG Altbesitz- und Übergangsregelungen gibt. Erlaubnisse nach § 14 Abs. 4 WaffG alter Fassung tauchen im § 58 WaffG nicht auf, da es sie schlichtweg nicht mehr gibt. Dass diese mal ohne offizielle Mengenbeschränkung erlassen worden sind, spielt deshalb keine Rolle. Grüßle SBine -
Gelbe WBK - Begrenzung auch für "alte" Gelbe nach 2003?
Sachbearbeiter antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
3. WaffRÄndG Nr. 6d (§ 14 wird wie folgt geändert): "Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 6 und in Satz 1 werden nach den Wörtern „Erwerb von“ die Wörter „insgesamt bis zu zehn“ eingefügt..." Vielleicht am Ende einfach nicht zu viele Gedanken machen und den alten Absatz 4 zur gelben WBK (in der damaligen Form) vergessen bzw. sich diesbezüglich nur noch auf Absatz 6 konzentrieren. Gemeint hat der Gesetzgeber mit Sicherheit nicht, dass die Deckelung nur alle ab 01.09.2020 gemäß § 14 Abs. 6 WaffG ausgestellten gelben WBK betreffen soll. Grüßle SBine