24.08.2017
https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__31.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/188.html
Wir haben eine Frist, die nach Monaten bestimmt ist, also endet die Frist mit dem Vortag des Beginndatums + 12 Monate. Ist so wie mit Geburtstagen: Am Geburtstag beginnt das neue Lebensjahr. Das alte Jahr wurde am Vortag vollendet.
PS: Der Sachverhalt war: "Ich bin am 25.08.16 eingetreten". Warum man da mit Meldefristen, Ausweiseintrag und möglichem Verzug rumdiskutieren muss, erschliesst sich mir nicht so wirklich. Glaubt ihm doch einfach :-)
Antrag beim Verband: Bevor das zum Verband geht, muss dir der Verein 12 Monate Mitgliedschaft bescheinigen. Das geht ja nur, wenn du auch solange Mitglied bist. Vorher Absenden ist also eher grenzwertig.
Dem BDS LV2 würde zB auch nur 4 Monate BDS-Mitgliedschaft ausreichen, wenn 12 Monate Vollmitgliedschaft in einem anderen Verband nachgewiesen wurde. (Soviel zum Thema "Verbandsmitgliedschaft zählt").
https://www.bds-lv2.de/dokumente/dokumente.html?download=31:antrag-ssb-bds-lv2