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Gruger

WO Silber
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  1. Das gilt aber für alle Schußwaffen oder wesentliche Teile: Ohne Erlaubnis kein Erwerb.
  2. Im übrigen steht nirgends, dass SD für Sportschützen generell verboten oder nicht verwendbar sind. Bei Nachweis eines Bedürfnisses hat selbstverständlich auch der Sportschütze die Möglichkeit einen SD zu erwerben. Ob der Nachweis jetzt schwer oder fast garnicht möglich ist, spielt doch keine Rolle. Nachtrag: Ist die "Nichtleihbarkeit" von SD wirklich gesetzlich (oder per Rechtsprechung) fundiert?
  3. Nein, könnte man nicht. Ich habe das mal etwas lesbarer gemacht. Aber ohne "Nutzung" zur Aufbewahrung kein Bestandsschutz. Eine Lösung wäre noch die 4mm-Waffe ab 18 oder so. Oder der Luftpüster >7,5 Joule auf gelbe WBK.
  4. http://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/massenschlaegerei-ausgeloest-hochschwangere-und-ihr-ehemann-greifen-polizisten-an-25611912
  5. Übereinander... Von Höhe stand da ja nichts :-)
  6. Mit "nachschärfen" meint er, das er noch schnell einen A/B Tresor kaufen möchte. DER SICHERHEIT WEGEN.
  7. "öffentliches Interesse" bei Sportordnungen fällt weg
  8. Nein. Vielleicht schießt ja Bayern quer
  9. Junge, Kabinettsbeschluss! D.h. sie werden es noch in den Bundestag einbringen.
  10. Ich habe im Schlafzimmer auch elektrisches Licht. :-) Gammlige 3fach Steckdosen irgendwo hinterm Schrank sollte man auch mal gelegentlich anschauen.
  11. Er hält uns dann auf dem Laufenden..
  12. Wo denkst du hin! Man MUSS es auf FB teilen
  13. Halte uns auf dem Laufenden
  14. Man sollte auch beachten, dass die Auflage mit der offensichtlichsten Kriegswaffenoptik der Sandsack ist. Also bitte im Sport nur Zivilmodelle benutzen!
  15. Kriegswaffenähnliche Zweibeine? Hihihi
  16. A-Quader für die Shotgun!
  17. Es steht allerdings "loading devices apt to be fitted" - da kann man sich noch darüber unterhalten, ob das wirklich das integrierte Magazin betrifft. Schließlich ist man da nicht im Besitz eines Magazins, sondern einer Waffe mit einem Magazin :-)
  18. Nein, es geht um Zuständigkeiten § 126 Zuständigkeit der Träger der Rentenversicherung Für die Erfüllung der Aufgaben der Rentenversicherung sind in der allgemeinen Rentenversicherung die Regionalträger, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See zuständig. Dies gilt auch für die Anwendung des über- und zwischenstaatlichen Rechts.
  19. Vielleicht, vielleicht auch nicht
  20. Ich verweise auf (9) Ergo: Du hast eine "erlaubte" Waffe mit großem Magazin. Die reine Möglichkeit dieses Magazin in deinen anderen Waffen zu verwenden, ändert deren Kategorie nicht. Die Regelung " When individuals are found to be in the possession of such loading devices these should be seized, as well as any semi-automatic centre fire firearms to which these could be fitted, even if the possession of these firearms was authorised. These individuals should also be deprived from their authorisation" ist aus (9) gestrichen worden. Das "Verbot" (Einordnung in A9) von Magazinen >20/10 ist wohl auch gestrichen (S. 90) Nachtrag: S. 29 Artikel 1, 1b) --> SD fällt nicht unter die Definition wesentliches Teil.
  21. Langwaffe = Jagdschein vorlegen Munition = Jagdschein vorlegen Wo ist - für uns - der Unterschied? In Ländern, in denen der Munitionserwerb bisher "frei" war, wird man über die "deutsche Regelung" sicher erfreut sein.
  22. Die eigentliche Frage ist doch: Wo bewahre ich den Schlüssel vom Schlüsselschrank auf?
  23. Die 0/Ier könnten durchaus schon dieses Jahr vorgeschrieben sein. Juckt nur nicht, wenn Altbesitz geschützt ist. Die gutsituierten Ernsthaftigen kaufen eben jetzt Ier, der Rest kann weiterhin A kaufen und hat noch was übrig für Ammo. Jeder so, wie er mag.
  24. Nach meinem Tod kann ich mir dann ja immer noch einen Ier kaufen ^o^
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