Zum Inhalt springen

Gruger

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    7.239
  • Benutzer seit

Alle Inhalte von Gruger

  1. Das eine schließt das andere nicht aus, wird aber medial nicht so wahrgenommen.
  2. Ich habe ihn mir als politisches Statement gekauft. Wie man sieht, durchaus mit Wirkung ab einer gewissen Schwelle.
  3. Datensparsamkeit. Aber hey, was solls, nur weil mancher LV seinen Mitgliedern misstraut muss ich mir ja nicht den Tag versauen ;-)
  4. Je nach Formular der Waffenbehörde Angaben über Krankheiten, Vorstrafen, Ort der Lagerung. Wenn du das offen lässt, dann frage ich mich, warum der LV überhaupt das Formular haben will.
  5. Was sagt der Datenschutz dazu? Der LV erhebt hier Daten, die er zur Erteilung der Bescheinigung überhaupt nicht braucht. Finde ich nicht gut.
  6. Dann jetzt noch schnell kaufen.
  7. Der Verein muss für die ersten 3 Jahre nach WBK-Erteilung Nachweis für die Mitglieder führen.
  8. Und die Vollmacht erteilt wer? Der Empfänger. Der Empfänger überlässt also an einen Unberechtigten. Der Absender hat bereits mit Absendung des Pakets an den Empfänger überlassen.
  9. Wem die 30er Stange zu sperrig ist, der nimmt halt die 50er Trommel. Meine Güte, muss man denn hier alles vorbeten? ;-)
  10. § 34 Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht (1) ...... Satz 5: Wer Waffen oder Munition einem anderen lediglich zur gewerbsmäßigen Beförderung (§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1) an einen Dritten übergibt, überlässt sie dem Dritten.
  11. Natürlich ohne die Gesetze zu entschärfen? Na da wirds ja viele Freiwillige geben.
  12. Es kann aber auch von Jägern mit 2 Schuss Magazin erworben werden ;-)
  13. Also ich wollte die auslegungsfreie Version "wir lassen es einfach so wie es ist". PS: da hätte es wohl auch keinen Widerspruch gegeben. Außer vieleicht von den Initiatoren der Regelung.
  14. Bei den deutschen Gastwirtschaften mit angeschlossenem Schießstand liegt das Problem normalerweise nicht in dem Fiinden des Örtchens. abschließbarer Spind auf dem Stand hilft gegen Visier-Versteller und Angrabscher
  15. Wir fassen zusammen: Es sind vorgesehene oder bereits getroffene Maßnahmen zur Aufbewahrung nachzuweisen. Bestandsschutz hat man per Gesetz. Man muss nur die Voraussetzungen belegen können.
  16. Ist mir schon öfter passiert - und dann gings tatsächlich nicht!
  17. Natürlich. Allerdings finde ich dort keine Befreiung von der Nachweispflicht über die getroffenen Maßnahmen.
  18. Eine nähere Begründung könnte Teile der Bevölkerung verunsichern.
  19. Übertrieben eigentlich nicht. Zum/auf dem Flughafen führe ich. Ab Übergabe bewahrt jemand anders auf bzw. transportiert gewerblich - kein "Meldetatbestand". Zum Hotel/auf dem Wettkampf führe ich. Im Hotelsafe (Zimmersafe) bewahre ich auf - ich gehe ja schließlich auch mal Abendessen etc. Wenn ich also jede einzelne "Maßnahme" melden muss, dann natürlich auch diese. Wenn ich nicht jede Aufbewahrungssituation melden muss, warum dann den 3. Tresor, wenn in den 2 anderen noch waffenrechtlich "Platz" wäre? Edit: naja, sagen wir einfach es ist schon überspitzt :-) Zu der getrennt zu betrachtenden Bestandsschutz-Regelung ist nur eins zu sagen: Rechtzeitige Meldung ans Amt hätte geholfen. Jetzt eben Belege aufbewahren. Ich habe gemeldet.
  20. Die getroffenen Maßnahmen sind nachzuweisen. "In einer Mehrzahl von zugelassenen Behältnissen" ist auch eine Maßnahme. Wie an den Beispielen der kurzzeitigen anderweitigen Verwahrung schon demonstriert, kommt man ansonsten in einen erheblichen Meldeaufwand. "Wer Waffen besitzt" - besitzt diese auch zB auch in einem Hotel (im Rahmen einer schießsportlichen Veranstaltung). Ich weise also der Waffenbehörde nach (wie?), dass ich das Griffstück und Verschluß im Hotelsafe lagere und den Lauf in der Hosentasche "sichere"?
  21. Vorgesehen/Getroffen: Voreintrag Pistole auf grüne WBK wird beantragt: "Es ist vorgesehen, diese Waffe in einem Tresor mindestens der Klasse B zu lagern". Eintrag der erworbenen Waffe. "Waffe wurde am xx.xx.xxxx erworben und wird aktuell in einem Tresor der Klasse B gelagert." Das sind die vorgesehenen und getroffenen Maßnahmen zur Aufbewahrung dieser Waffe. Kaufe ich einen weiteren Tresor (jetzt eben 0-Würfel) habe ich zunächst keine Verpflichtungen, das irgendwie mitzuteilen. Beginne ich die Lagerung in diesem Würfel - waffengesetzkonform - wäre eine Anzeige der Veränderung der Lagerungsbedingungen evtl. herleitbar, obwohl sich am Wesen der Lagerung ("mindestens in einem Behältnis der Klasse...") nichts geändert hat.
  22. Aha. Und die vorgesehene Maßnahme müsstest du auch melden. "Hiermit teile ich mit, dass ich den Kauf eines Tresors der Klasse 0 beabsichtige. Lieferdatum noch unbekannt".
  23. Bei Beginn der Aufbewahrung im Tresor 3 könnte man auf die "Meldepflicht" kommen, ja. Aber der bloße Kauf eines zur Aufbewahrung geeigneten Schranks löst nach meiner Meinung keinerlei Pflichten aus. Die Waffen werden ja schon ordnungsgemäß verwahrt.
  24. Ist das dann auch die Sicherung gegen Abhandenkommen?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.