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Gruger

WO Silber
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  1. Ist das baurechtlich tatsächlich so? Die Garage neben dem bzw. am Haus sollte doch immer ein „Nebengebäude“ sein, unabhängig von der evtl. vorhandenen Tür.
  2. Hatten wir doch schon 12 Jahre
  3. Zu 1) siehe A 5.01 - etwas verklausuliert. Aber auch ein Jurist versteht, was gemeint ist ;-) zu 2) sehe ich auch so, daher gehe ich stark davon aus, dass dies ausschließlich "auf Wunsch" des BMI drin steht. Zum Nachweis, was der Gesetzgeber mit sportlichem Schießen gemeint hat, kann ich erwartungsgemäß keinen Beleg liefern. Das Problem ist aber, das nach meiner Erinnerung dies durchaus in der WaffVwV für die Verwaltung entsprechend vorgegeben ist.
  4. Es wurde oben schon erwähnt, dass die Sportordnungen (und nebenbei auch die Standard-Standordnung des DSB) die §6 AWaffV - Waffen ausschließen. Da sportliches Schießen das Schießen nach einer genehmigten Sportordnung bedeutet, kannst man zwar "nach Art der Sportordnung" schießen, aber eben nie auf der Grundlage der Sportordnung.
  5. Ein Grund findet sich immer.
  6. .
  7. Oder auch nicht, wir haben ja noch keine Urteile.
  8. Und dann gibt es statt Rechtsprechung auch noch Urteile ;-)
  9. Hier geht es aber auch um WAFFENLOBBY. Für Waffenrecht gibt es ein eigenes Unterforum. Und Lobby bedeutet eben Politik.
  10. Da hilft nur eins: legalize it!
  11. Er hat für die wbk aber schon den Nachweis für die Aufbewahrung geführt und ggf. das Behältnis genutzt. Ganz schön fies von ihm.
  12. Alzi hat an sich recht: Wenn die Behörde der Meinung ist, dass der WBK-Inhaber nicht sachkundig ist (kein Nachweis), dann fragt man sich schon, warum derjenige dann 12 Monate OHNE SACHKUNDE mit Waffen hantieren darf. Ich hoffe ja immer noch, das es ein theoretischer Fall ist :-)
  13. Das ist zwangsläufig egal, wenn es die gleiche Behörde ist. Im Endeffekt muss er die Prüfung wiederholen, sehe ich auch so.
  14. Liegt evtl auch daran, weil die Behörde Mist gebaut hat, in dem Erlaubnisse erteilt wurden, obwohl man ja offenbar von der fehlenden Anmeldung wusste oder hätte wissen können.
  15. Designer Outlet? Passt!
  16. Ja genau, Jodtabletten beantragen ... Bei der Versandapotheke Amazon kostet die Einzeldosis für Erwachsene runtergerechnet 2 Euro (20 Tabletten, 20 Euro - 2 Tabletten pro Nase) Da stelle ich einen Antrag, lasse meine Berechtigung prüfen und hole dann irgendwann irgendwo meine 2 Tabletten ab. Wir wollen gar nicht so genau wissen, was das an Verwaltungskosten bedeutet...
  17. Wie soll das gehen? PS: Ah Moment - du meinst drauf schießen. Na hoffentlich nicht .. ;-)
  18. Unser IM wird sich des Problems mit Sicherheit annehmen. Mit bewährter Methode: es gibt bald eine Datenbank mehr.
  19. Oh, dann bitte ich um Entschuldigung
  20. Daher gibt es ja auch keine Lücke.
  21. Welche Lücke
  22. @MarkF, ich bin zwar begründungstechnisch bei Dir, aber eine Argumention müsstest du noch entkräften: Wechselsysteme stehen (soweit im WaffG nichts anderes bestimmt ist) den Schußwaffen, für die sie bestimmt sind, gleich. Wenn für den Besitz der Grundwaffe also ein (fortbestehendes) sportliches Bedürfnis vorliegen muss, dann ist dies über die Gleichstellungsfiktion auch für die WS erforderlich. Aufgrund der mangelnden sportlichen Nutzbarkeit im Geltungsbereich der AWaffV, dürfte es schwierig sein, das sportliche Bedürfnis nachzuweisen. Idee am Rande: Wenn die Gleichstellungsfiktion nicht greift, dann greift sie auch nicht für das Schießen "mit dem Wechselsystem". Da das WS ohne Bedürfnis erworben wurde, kann es auch schwerlich "im Rahmen des Bedürfnisses" geschossen werden.
  23. Mit den Fallzahlen?
  24. Die Lampe aber bitte nur mit Führerschein. Und wenn man einen an der Lampe hat, dann überhaupt nicht - auch nicht mit Trageerlaubnis (ganz wichtig)!
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