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Gruger

WO Silber
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  1. Gruger

    Waffen erben

    Oder man kauft auf gelb (wenns passt) was billiges im gleichen Kaliber dazu. Denn mehr Waffen bei Volker macht alle glücklich.
  2. Die infanteristischen Grundfertigkeiten muss man aber nicht auf dem Schießplatz üben :-)) Mir geht es tatsächlich auch um "da wäre mehr drin gewesen, wenn man nur wollte". Dieses halbgare "auf Sportordnung" militärisches Know How erhalten zu wollen ist doch an sich Quatsch. Natürlich habe ich auch nichts dagegen auf 300m mit der Privatknifte kostenlos zu schießen. Geht ja auch nicht anders, da man zwar im Auftrag des Herrn der Frau Ministerin unterwegs ist, aber ja kein dienstliches Gerät benutzen darf. Normalerweise müsste jedes Wochenende auf DVaG Schießtraining nach Bw-Regeln angeboten werden.
  3. Da die gelbe WBK grundsätzlich den Erwerb (auch) von Langwaffen erlaubt, kann man schon der Meinung sein, dass die ordnungsgemäße Aufbewahrung bei Antragstellung nachgewiesen werden muss. Ansonsten eben den VL-Revolver auf grün (also mit Verbandsbestätigung des Bedürfnisses) beantragen, das ist ja nicht verboten. Kostet evtl. mehr, ist aber immer noch billiger als ein A-Schrank.
  4. Das dienstliche Interesse kann doch sowieso verneint werden. Die RAG betreibt Schießsport. Im Rahmen des Schießsports gibt es dann kein nSAK etc. oder irgendwas nur entfernt Militär-angehauchtes.
  5. Für den Antrag auf die gelbe WBK stand bei mir keine Waffe drin, warum auch.
  6. Da für den Bestandsschutz auf den Besitzer des Behältnisses abgestellt wird, glaube ich nicht an deine negative Auslegung.
  7. Ich vertraue da ganz auf die Lobbyarbeit des DSB. Der sitzt ja mit allen Beteiligten am Tisch. www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Neues%20Waffenrecht/DSB_Poster_A4.pdf
  8. Natürlich nicht! Jetzt ein A-Schrank aus preiswerter polnischer Produktion. Oder B-Würfel.
  9. Spottkohle...
  10. Der "Besitzer" (aka WBK-Inhaber) hat "Bestandsschutz", nicht das Behältnis. Bzw. das Behältnis genießt Bestandsschutz bei Fortsetzung der Benutzung durch den jetzigen Besitzer. Wenn die Tochter jetzt keine eigene WBK hat, wird sie ggf. in Zukunft einen 0er kaufen müssen. Auch wenn der A-Schrank heute schon ihr Eigentum ist. Sie "besitzt" ihn aber nicht, weil Papa die Schlüssel hat. So lege ich das jedenfalls aus und gehe davon aus, das es auch so gemeint ist.
  11. Bei Munition hab ich ja zum Glück einen Ladeschein.
  12. Ist die Postzustellung extra berechnet worden oder war die in der normalen Gebühr inkl.?
  13. Egal mit was, aber immer gaaaanz vorsichtig!
  14. Ja, so passt es auch nach D.
  15. Ja, das ist für Normaldenker schwer nachzuvollziehen.
  16. Man sollte nicht vergessen, dass man für die 30er Magazine mindestens einen HA als Klasse A kategorisieren lassen muss. Ich bin mir nicht sicher, ob es mir das wert ist. Obwohl: AR15 Lower (stripped) günstig kaufen und bei Registrierungspflicht als "wesentliches Teil Klasse A" eintragen lassen. Und zwar für sich allein stehend, nicht als wesentliches Teil einer vorhandenen Waffe. Die 30er Magazine sind dann für den A-Lower bestimmt.
  17. So schnell wirds wohl nicht gehen.
  18. Bist du in einem Bundesland, das über das Landes-Jagdgesetz die Schalldämpfernutzung verbietet? Hört sich erstmal so an. Soweit ich weiß, ist das im BJagdG nicht ausdrücklich so drin - ich bin aber kein Jäger und muss das nicht wissen ^^ Ansonsten: Wenn du deine Jagdwaffe an andere Jäger verleihen darfst, warum dann nicht die Jagdwaffe inklusive SD oder eben nur den SD? Wenn das Jagdgesetz die SD-Nutzung ausdrücklich verbietet und nur mit Sondererlaubnis das Jagen damit möglich ist, haben wir ggf. eine andere Situation. Dann könnte der Entleiher aber immer noch damit in einem anderen Bundesland (ohne diese Bestimmung) jagen.
  19. Das gilt aber für alle Schußwaffen oder wesentliche Teile: Ohne Erlaubnis kein Erwerb.
  20. Im übrigen steht nirgends, dass SD für Sportschützen generell verboten oder nicht verwendbar sind. Bei Nachweis eines Bedürfnisses hat selbstverständlich auch der Sportschütze die Möglichkeit einen SD zu erwerben. Ob der Nachweis jetzt schwer oder fast garnicht möglich ist, spielt doch keine Rolle. Nachtrag: Ist die "Nichtleihbarkeit" von SD wirklich gesetzlich (oder per Rechtsprechung) fundiert?
  21. Nein, könnte man nicht. Ich habe das mal etwas lesbarer gemacht. Aber ohne "Nutzung" zur Aufbewahrung kein Bestandsschutz. Eine Lösung wäre noch die 4mm-Waffe ab 18 oder so. Oder der Luftpüster >7,5 Joule auf gelbe WBK.
  22. http://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/massenschlaegerei-ausgeloest-hochschwangere-und-ihr-ehemann-greifen-polizisten-an-25611912
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