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Gruger

WO Silber
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  1. Spottkohle...
  2. Der "Besitzer" (aka WBK-Inhaber) hat "Bestandsschutz", nicht das Behältnis. Bzw. das Behältnis genießt Bestandsschutz bei Fortsetzung der Benutzung durch den jetzigen Besitzer. Wenn die Tochter jetzt keine eigene WBK hat, wird sie ggf. in Zukunft einen 0er kaufen müssen. Auch wenn der A-Schrank heute schon ihr Eigentum ist. Sie "besitzt" ihn aber nicht, weil Papa die Schlüssel hat. So lege ich das jedenfalls aus und gehe davon aus, das es auch so gemeint ist.
  3. Bei Munition hab ich ja zum Glück einen Ladeschein.
  4. Ist die Postzustellung extra berechnet worden oder war die in der normalen Gebühr inkl.?
  5. Egal mit was, aber immer gaaaanz vorsichtig!
  6. Ja, so passt es auch nach D.
  7. Ja, das ist für Normaldenker schwer nachzuvollziehen.
  8. Man sollte nicht vergessen, dass man für die 30er Magazine mindestens einen HA als Klasse A kategorisieren lassen muss. Ich bin mir nicht sicher, ob es mir das wert ist. Obwohl: AR15 Lower (stripped) günstig kaufen und bei Registrierungspflicht als "wesentliches Teil Klasse A" eintragen lassen. Und zwar für sich allein stehend, nicht als wesentliches Teil einer vorhandenen Waffe. Die 30er Magazine sind dann für den A-Lower bestimmt.
  9. So schnell wirds wohl nicht gehen.
  10. Bist du in einem Bundesland, das über das Landes-Jagdgesetz die Schalldämpfernutzung verbietet? Hört sich erstmal so an. Soweit ich weiß, ist das im BJagdG nicht ausdrücklich so drin - ich bin aber kein Jäger und muss das nicht wissen ^^ Ansonsten: Wenn du deine Jagdwaffe an andere Jäger verleihen darfst, warum dann nicht die Jagdwaffe inklusive SD oder eben nur den SD? Wenn das Jagdgesetz die SD-Nutzung ausdrücklich verbietet und nur mit Sondererlaubnis das Jagen damit möglich ist, haben wir ggf. eine andere Situation. Dann könnte der Entleiher aber immer noch damit in einem anderen Bundesland (ohne diese Bestimmung) jagen.
  11. Das gilt aber für alle Schußwaffen oder wesentliche Teile: Ohne Erlaubnis kein Erwerb.
  12. Im übrigen steht nirgends, dass SD für Sportschützen generell verboten oder nicht verwendbar sind. Bei Nachweis eines Bedürfnisses hat selbstverständlich auch der Sportschütze die Möglichkeit einen SD zu erwerben. Ob der Nachweis jetzt schwer oder fast garnicht möglich ist, spielt doch keine Rolle. Nachtrag: Ist die "Nichtleihbarkeit" von SD wirklich gesetzlich (oder per Rechtsprechung) fundiert?
  13. Nein, könnte man nicht. Ich habe das mal etwas lesbarer gemacht. Aber ohne "Nutzung" zur Aufbewahrung kein Bestandsschutz. Eine Lösung wäre noch die 4mm-Waffe ab 18 oder so. Oder der Luftpüster >7,5 Joule auf gelbe WBK.
  14. http://www.berliner-zeitung.de/berlin/polizei/massenschlaegerei-ausgeloest-hochschwangere-und-ihr-ehemann-greifen-polizisten-an-25611912
  15. Übereinander... Von Höhe stand da ja nichts :-)
  16. Mit "nachschärfen" meint er, das er noch schnell einen A/B Tresor kaufen möchte. DER SICHERHEIT WEGEN.
  17. "öffentliches Interesse" bei Sportordnungen fällt weg
  18. Nein. Vielleicht schießt ja Bayern quer
  19. Junge, Kabinettsbeschluss! D.h. sie werden es noch in den Bundestag einbringen.
  20. Ich habe im Schlafzimmer auch elektrisches Licht. :-) Gammlige 3fach Steckdosen irgendwo hinterm Schrank sollte man auch mal gelegentlich anschauen.
  21. Er hält uns dann auf dem Laufenden..
  22. Wo denkst du hin! Man MUSS es auf FB teilen
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