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Gruger

WO Silber
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  1. Waffenrechtlich wäre zu tun: Verbandsbescheinigung holen und das .45er Wechselsystem zur 9mm-Waffe voreintragen lassen. Dann erwerben und den Erwerb abstempeln lassen. Fertig.
  2. Du hast hier einfach "Pech" gehabt. Das Führverbot haben die wenigsten auf dem Schirm. Auf der asmc-Seite gibt es übrigens unter dem Messer einen Verweis "Hier finden Sie die gesetzlichen Bestimmungen". Wenn man schon weiß, was man sucht, dann findet man auch das Führverbot. Was die Waffenbehörde daraus macht, wird man sehen. Ich würde an deiner Stelle erst nach Abschluß der Sache einen Antrag stellen und mit guter anwaltlicher Beratung ein Verfahren wegen dem Messer möglichst abzubügeln, wenn es geht. Mehr lässt sich ja hier aus der Ferne sowieso nicht sagen.
  3. Die gute Nachricht ist, dass das Butterfly ja noch da ist Der Weg zu WBK führt über die Erkenntnis, dass das Waffenrecht keinen Sinn ergeben muss. Es fällt dir aber trotzdem auf die Füße, wenn du es nicht beachtest.
  4. Und wenn alle Stricke reissen, ist es immer noch gut als Keks-Dose mit Schutz vor unberechtigtem Knabbern
  5. COBRA auf dem Stand - dann war das ja normal.
  6. PKK / PPK, da kann man schon mal durcheinander kommen.
  7. Na gut. Halb richtig ist besser als ganz schlecht.
  8. Einerseits richtig, andererseits kann dann auch mal eine Patrone in die Tasche fallen ohne gleich für unangenehme Überraschungen zu sorgen.
  9. Ich habe einen Feuerlöscher und kann panisch wie ein Mädchen schreien. Reicht das?
  10. Sehr richtig. Und der Range Bag passt auch noch rein.
  11. Höhere Gewalt..
  12. Wie kommen die in den Lauf, und warum sind die ohne Öl problemlos?
  13. Es gibt doch Drucker für einzeiliges Klebeband. Drucke " LG Hamburg, Beschluss vom 20. November 2007, Az. 604 Qs 62/07 (vorausgehend AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 18. Oktober 2007 – 930 - 297/07 Jug –, juris - ECLI:DE:AGHHSG:2007:1018.930.297.07JUG.0A) und die Verfügung der StA Erfurt vom 16.09.2016, Az. 841 Js 20525/16 " aus und umwickele damit die Dose
  14. Das macht auch mit Registrierung keinen Sinn. Ist es denn wichtig für die öffentliche Sicherheit, dass der Delinquent wirklich nur eine im WS aufgeführte SRS führen darf und nicht etwa die baugleiche andere, mit den gleichen Prüf- und Zulassungszeichen? Für die er auch besitzberechtigt ist.
  15. Bau halt ein schwenkriegelschloss ein. Die eineurofuffzig hast du noch übrig. https://www.amazon.de/Briefkastenschloss-Möbel-Schloss-16-mm/dp/B009C2RH44 Der Sicherheit wegen, weisst schon..
  16. Laut rufen und im Zweifel still halten soll ja helfen.
  17. Laut Ausbildungsordnung des BDS werden Aufsichtslehrgänge anderer Verbände anerkannt und es braucht nichts zusätzlich bescheinigt oder „umgetragen“ werden.
  18. Gleichwertiges Behältnis = „festes Behältnis“ das kann der SB dann in der WaffVwV nachlesen
  19. Einfaches googeln nach „DSB Aufbewahrung 2017“: Nein, ihr braucht mir nicht zu danken, ich gebe gern Internetz-Nachhilfe.
  20. Was ist jetzt mit der Spot-Kohle? (der musste sein )
  21. Deine Waffen müssen in den Schein nicht eingetragen werden, es ist keine Waffenbesitzkarte. Der kleine Waffenschein ist halt nur so eine „Seht, wir tun was!“-Maßnahme, die keiner braucht.
  22. Auch du bist Sudel-Ede auf den Leim gegangen. Schäm dich.
  23. Der Verkäufer hatte ja auch keine Kosten außer DHL
  24. Aha, Sudel-Ede zeigt mal wieder was er gelernt hat und schmeißt mit Dreck. Vielleicht bleibt ja was haften.. Für unbezahlte oder freiwillige „Spaltarbeit“ ist mir das langsam unheimlich. Das kann nur einen finanziellen oder fanatischen Hintergrund haben. Beides eher abstoßend aus meiner Sicht.
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