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Jetzt war ich mir erst nicht sicher, ob du deine Meinung zum Thema §12 WaffG geändert hast, dann sah ich das mit dem Munerwerb auf Jagdschein. Zur Leihe: Voraussetzung für die befristete Munitionsüberlassung: - WBK Inhaber - leiht sich für max. 4 Wochen Munition aus - im Zusammenhang mit seinem Bedürfnis Der vom Händler auszustellende Leihschein ist der Nachweis der befristeten Besitzberechtigung, genau so wie bei der Waffenleihe. Leiht sich der WBK besitzende Sportschütze eine Sportwaffe und möchte verschiedene Munitionssorten mit diesem geplanten Erwerbsstück austesten (Munerwerb für dieses Kaliber nicht per WBK Eintrag erteilt), spricht zumindestens das WaffG nicht dagegen, dass er dies auch tun kann. Ganz egal ob die Munition vom Leihgeber der Waffe oder einem Dritten kommt. Ggf. sind es eben verschiedene Leihvorgänge, mit unterschiedlichen Leihfristen.
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Insbesondere, wenn man auch mal einen dritten Gaser führen möchte :-)
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Du machst das ja nicht fürs Land sondern für die Leute.
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Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
Gruger antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Vergesst mal das Mx4. Sieht das CX4 "abstrakt" aus wie eine Kriegswaffe? -
Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
Gruger antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Tja, "abstrakte Typindentität" oder "sieht genau so aus wie...". Beides hat Vor- und Nachteile. In Anwendung der Kriterien des epochalen Urteils bräuchte man sich als Schütze nicht so viel Sorgen machen. Eine Abkehr vom Urteil würde wieder andere Lücken in die Anscheinsmauer reißen. Da ist es meiner Ansicht nach für die Verwaltung "billiger" das CX4 so zu lassen wie es ist. -
Möglicher Widerruf des BKA-Feststellungsbescheids der Beretta Cx4 wegen der neuen Mx4 ?
Gruger antwortete auf Sebastians's Thema in Waffenrecht
Wieso nicht - eben nur an Jäger etc. -
Das sind schon 2 Dinge mehr als man bei uns erwarten könnte :-)
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Nur die NSA hat alles in einer DB :-)
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- waffenschein
- kleiner
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Gegen 50 Euro nach 1 Jahr Wartezeit bestimmt.
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Hat sich etwas überschnitten, siehe oben.
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Das eigentlich vorgesehene Formular ist auch nicht aus Leder.. Solange ich den umgewidmeten Munitionserwerbsschein nicht gesehen habe, vermute ich immer noch, das hinten das Kleingedruckte den üblichen Text für einen kleinen WS enthält. Dann wäre hier wieder viel Text ohne Grund geschrieben worden.
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Wo genau siehst du den Widerspruch?
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Volle Zustimmung meinerseits.
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Er hat neben dem Dokument "Kleiner Waffenschein" auch eine Rechnung. Ich denke wir sind uns einig, dass trotz des existierenden amtlichen Vordrucks auch ein einfacher Papierbescheid ausreichen würde als Beleg der Erlaubnis.
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Das zum Munitionserwerb noch keiner was gesagt hat, überrascht mich jetzt aber :-) Er hat ein amtliches Dokument, auf dem kleiner Waffenschein steht. Er weiß was gemeint ist, das Amt weiß was gemeint ist, ein eventueller Kontrolleur weiß was gemeint ist. Ich halte es auch nicht für unmöglich, das irgendwo auf der Rückseite noch unter Auflagen und Hinweise der bewusste Absatz aus dem normalen Dokument steht.
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Die eigentliche Frage ist doch: Wo lasse ich den Schlüssel?
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Das würde aber den freien Binnenhandel beeinträchtigen.
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Ich geh zur Marienkapelle. "Maria hilft"
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Bis September ist ja noch Zeit.
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Let me Google that for you: https://de.m.wikipedia.org/wiki/Insolvenzplan
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Oh Gott :-) Die sollen eben Platzhalter verwenden, wenn es sonst nicht geht, im Zweifel kann man das später im nwr noch berichtigen (wenn die Software mal in der Neuzeit ankommt). Anderseits hat man mit exotischen Aufdrucken auf der WBK immer ein Gesprächsthema beim geschwätzigen Volk (den Schützen).
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idR ist nun aber auch wieder abschwächend, das passt nicht zu dir :-)
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VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
Gruger antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Es bleibt spannend :-) Das ist wie Barbara Salesch, nur ohne Pöbel. -
Dann wird eben extralegal ausgeleitet, abgehört und abgeschnorchelt. Da machen wir uns mal keine Illusionen.