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Alle Inhalte von Gruger
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Drei Sekunden? Dauerfeuer gibts hier nicht!
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VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
Gruger antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Ich kann aus erster Hand bestätigen, dass auf jeden Fall die erste Instanz bei den Sozialgerichten tatsächlich Sachverhaltsaufklärung betreibt. Die sind auch keineswegs am Versicherten uninteressiert, nur leider manchmal etwas "aufwandsoptimiert". -
VG Giessen, OA Wetzlar nachträgliche Bedürfnisprüfung
Gruger antwortete auf reverend's Thema in Waffenrecht
Wertungsfrei: Du erwartest wirklich Antwort auf alle Fragen? Ich würde eher erwarten, dass ein Urteil gefällt wird. Natürlich erst, nach dem dxx Richtexxx mehrfach einen Vergleich angeregt hat. -
Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren
Gruger antwortete auf Balu der Bär's Thema in Waffenlobby
Wenigstens stichprobenhaft könnte man doch mal nachschauen, ob z.B. Hiebwaffen auch ordnungsgemäß verschlossen sind. -
Danke für die Übersicht. Die demokratische Mehrheit der Grünen war also dafür :-) Die anderen Demokraten auch.
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Eure Majestät, f.. Euch! Jetzt mal Cut zu ernsthaften Themen: Darf man jetzt Damen aus der grünen Partei als Zensursulas betiteln? Immerhin haben die Grünen im EU-Parlament für Uploadfilter etc. gestimmt.
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Sachsens CDU fordert Messer-Verbot in deutschen Innenstädten
Gruger antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
Und aktuell kann man ja nix machen. Sozial anerkannter Zweck... -
welche Munitions - Menge darf ich privat transportieren ?
Gruger antwortete auf Handgunner's Thema in Allgemein
Auf den ersten Blick hat sich wohl für uns nichts wesentliches getan. Aber ich bin auch kein "Experte". Ich sichere mich für meinen kleinen Bereich ab und gut ist. GGVSEB: letzte Änderung 04/2017 Wer langen Atem hat, kann in den verlinkten ADR und der GGVSEB die für sich geltenden Bedingungen nachlesen. Berichtet, wenn ihr was gefunden habt :-) -
welche Munitions - Menge darf ich privat transportieren ?
Gruger antwortete auf Handgunner's Thema in Allgemein
Vor Ort günstig verkaufen, dann sind es garantiert bald nur noch 50kg. Das wäre die sparsame Lösung, die allerdings wieder die Frage der Gewerblichkeit nach sich zieht. Ist es schon oder ist es noch privat... Wenn man nicht gerade Zeitungsannoncen und egun bemüht, müsste doch eigentlich der Verkauf an einen ortsbasierten Schützenverein gehen. Die Schiene mit Feuerlöscher, UN-Verpackung, Beiblatt und was was ich sollte man nach meiner Meinung nur bei ausreichender Kenntnis der Fallstricke angehen. 2018 hat sich ja wieder was getan - auch für diesen Bereich? Ich wäre hier überfragt. -
Sachsens CDU fordert Messer-Verbot in deutschen Innenstädten
Gruger antwortete auf Sigges's Thema in Waffenrecht
"Er hat eine abgebrochene Milchtüte!" -
welche Munitions - Menge darf ich privat transportieren ?
Gruger antwortete auf Handgunner's Thema in Allgemein
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&jumpTo=bgbl217031_Anlageband.pdf#__bgbl__%2F%2F*[%40attr_id%3D'bgbl217031_Anlageband.pdf']__1536646431061 https://www.gesetze-im-internet.de/ggvseb/anlage_2.html -
Ah Mist, eigentlich wollte ich genau das vermeiden und Bushmaster oder Blackout nehmen. Aber ihr wisst was ich meinte. Mit anderen Worten: Wenn es dienstrechtlich ginge, könnte die BW eine ganze Kompanie bei einem Wettbewerb aufkreuzen und lustig mit den Kriegswaffen die BDS HA-Disziplinen schießen lassen. Nicht das ich dagegen bin, wegen mir könnte das jederzeit durchgeführt werden. Wie oben schon geschrieben gehe ich eher davon aus, dass der Schütze sich nicht auf einem BKA Bescheid für die Langwaffe beziehen darf, der nur deswegen positiv verlaufen ist, weil der Anschein aufgrund Kaliber und Lauflänge sowieso keine Rolle spielt.
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Es betrifft nicht die wirtschaftlichen Interessen gewisser Behälterbauer, daher ist es nicht so dringend.
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Da bekommt der Spruch "Jeder ist Ausländer. Überall." eine ganz neue Bedeutung.
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"Ohne", Fall erledigt. Außerdem musst du die Nummer angeben. Und hoffentlich haben die dann nicht auch was beim Führen von VL geändert :-)
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Es ist geregelt. Der Munerwerb/Besitz gilt für die eingetragene Waffe. Ist sie nicht mehr eingetragen, dann ...
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Dann soll se halt warten bis die Behörde selber kommt. Ob das jetzt sinnvoller ist...
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Unter dem Stichwort "Nichtzulassung von Anscheinswaffen". Und unter der Voraussetzung, dass die Langwaffe den Anschein hat (Zitat: "die den Anschein.. haben"). D.h. Kurzversionen von anscheinsfreien LW sind zunächst nicht ausgeschlossen. Was natürlich nicht heißt, dass die kurze Version jetzt automatisch anscheinsfrei ist. Also hat das alles keinen Sinn :-) Nachtrag: Ich schränke "keinen Sinn" soweit ein, dass es als Erläuterung taugt. Ein .223 Ar15 mit 42cm Lauflänge erhält bei Vorlage beim BKA die "sportliche Freigabe", weil es eh nicht unter die Voraussetzungen des §6 AWaffV fällt. Eine KW-Version davon ist jetzt nicht ohne weiteres befreit da diese nicht beim BKA vorlag. Sonst hätte man ja direkt einen Bescheid dafür. Hat es Sinn, diese Erläuterung in eine Sportordnung zu schreiben? Sollten dann nicht auch noch mehr Dinge erläutert werden? Sind eigentlich Kriegswaffen vom Sportschießen ausgenommen per SpoO? :-) (Bezug auf einen anderen Thread)
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Manche Sachen möchte man aber auch nicht geschenkt haben, gerade wenn bei KW das Bedürfnisprinzip in voller Grausamkeit zuschlägt. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass das Amt die Öffnung selber zahlen möchte. Man wird die Sachen evtl. im öffentlichen Interesse abholen, aber dann die Rechnung schicken.
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Nach Überlassung hat man ja 2 Wochen Zeit, diese anzuzeigen und die Austragung vornehmen zu lassen. Man hat also 2 Wochen Gnadenfrist um den Munitionsbestand zu bereinigen.
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Der Satz ist doch vollkommen unnötig, da bei vorliegendem Anschein die sportliche Nutzung sowieso ausgeschlossen ist.
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Nuja, Waffe verkaufen wollen, aber noch schnell Munition horten... Jetzt überlegen wir mal aus dieser Warte, wie die Meinung des Gesetzgebers zu dem Thema sein könnte.
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Ich hätte ja gehofft, das endlich scharfe Blicke verboten werden. Aber das wird wohl wieder nichts...
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Ich denke mal es liegt nicht nur an dem einen Brett (da kann man durchaus auch der SV-Meinung sein).
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Bei mir war auch mal der "Regionalleiter" von Hermes (kann auch anders geheissen haben, jedenfalls nicht der normale). Hat sich auch so vorgestellt, Hintergrund war die korrekte Abwicklung der Munitionsübergabe. Durchaus begründet .. https://hermessubunternehmer.wordpress.com/aktuelles-urteil-scheinselbstaendigkeit/