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Kein Problem, finde halt einen Repetierer, in den das Magazin passt. Es geht ja nur um Langwaffen Magazine, nicht um Magazine für Halbautomaten. Im Ar15 ist es halt schön nachzuvollziehen. Aber kaufe dir einen .450er Repetierer mit Wechselmagazin und du hast das gleiche Problem.
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Das ist jetzt aber schlecht. Wenn ich ein gekauftes .450er Bushmaster 5er Magazin Magazin zerlege, habe ich mehrere Einzelteile eines gekauften 5er .450 Bushmaster Magazins. Steht ja auch auf dem Magazinkörper drauf. "bestimmungsgemäß verwendbar" ist nunmal (noch) nicht hinreichend bestimmt. Im Übrigen gibt es ja Kaliber nach CIP und Wildcats. Muss ich jetzt den Markt im Auge behalten, ob mein 10er .223 Magazin nicht doch ein 11er im Kaliber XXX sein könnte? Gott Gnade uns, wenn jemand ein derartiges Kaliber erfindet - oder vermutlich gibt es das eh schon. Da bin ich mit der Hersteller-Bestimmung doch eher auf der logischen Seite. Siehe "Waffen, die dazu bestimmt sind..." vs. Werkzeuge/Küchenmesser
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Holzfuß, ick hör dir klappern. Na immerhin nicht tot, ein wenig hats doch gebracht.
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Definiere mir "bestimmungsgemäß verwendbar", dann reden wir weiter. Unter Beachtung der Tatsache, dass es originäre .450er Magazine gibt und nicht nur umgebaute .223 Mags (geborene/gekorene, das kenn ich doch woher). 1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; Hier mal eine kurze Auswahl vom Hersteller als 10er Mags bestimmter AR-15 Magazine: https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-MAGAZINE-68-SPC-STEEL-BLACK-AR-15-Magazine-68-SPC-10rd-Steel-Black-PRECISION-REFLEX-INC-Semi-Auto-10-Round-68-mm-Remington-SPC-714000002 https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-300-BLACKOUT-MAGAZINES-W/-RED-FOLLOWER-AR-15-300-Blk-Aluminum-Magazine-w-Red-Follower-10-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-10-Round-300-AAC-Blackout-100022688 https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-MAGAZINE-65-GRENDEL-STAINLESS-STEEL-BLACK-AR-15-Magazine-65-Grendel-10rd-Stainless-Steel-Black-C-PRODUCTS-Semi-Auto-10-Round-100014608 https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-10rd-68-SPC-Magazine https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-127x42MM-MAGAZINES-AR-15-127X42MM-Aluminum-Magazine-10-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-10-Round-127-x-42-100022690 https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-762X39-MAGAZINES-30RD-AR-15-762X39-Steel-Magazine-10-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-Black-10-Round-762-x-39-mm-100022694 https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-10RD-MAGAZINE-762X39-AR-15-Magazine-762x39-10rd-Stainless-Steel-Black-C-PRODUCTS-Semi-Auto-10-Round-762-x-39-mm-100014609 weniger als 10: https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-MAGAZINE-450-BUSHMASTER-5rd-Steel-Black-BUSHMASTER-FIREARMS-INTLLC-5-Round-100025966 https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-127x42MM-MAGAZINES-AR-15-127X42MM-Aluminum-Magazine-4-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-4-Round-127-x-42-100022692 https://www.brownells-deutschland.de/AR-15-127x42MM-MAGAZINES-AR-15-127X42MM-Aluminum-Magazine-7-Rd-DH-INDUSTRIES-INC-7-Round-127-x-42-100022691 Der Spaß an der Neuregelung ist jetzt, dass man nicht wirklich sicher sein kann, dass man ein 10er hat (vom Hersteller bestimmtes Kaliber) oder evtl. doch ein 11er oder mehr in .223. Je nach Auslegung ist man "dran", selbst wenn man nicht mal eine .223er Waffe hat (bzw. Wechselsystem). Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein! Ich unterbreche zwar ungern die angeregte Debatte was "jemand" tun müsste, aber das musste jetzt trotzdem sein.
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Ich auch nicht, da ich ja alle blockiert habe. Hat bis jetzt niemanden gestört. Ich lächle und bin froh, es könnte ja auch eine Gesetzesänderung kommen.
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Mach es nicht und lebe mit dem Risiko, gar kein Problem. Das die Regelung Unsinn ist, wissen wir.
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Jetzt hast du dem Ministerialbeamten drei mal ein herzliches Lachen abgerungen. Der Job muss auch mal Spaß machen können!
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Wenns sein muss trage ich zur Vervollständigung des NWR bei, in die WBK braucht das aber nicht (siehe Gebühren..).
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Wir sprachen gerade von wesentlichen Teilen. Du sprichst von verboteten Gegenständen. Weisst du doch schon, Altbesitzer: Meldung macht frei. "Jungbesitzer" (ab Juni 2017) = am Tag vor Inkrafttreten des Gesetzes an die grüne Bundestagsfraktion verschicken.
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Leben heisst Veränderung. Leider oft zum Schlechteren ?
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Das gilt meines Wissens für die gelbe WBK. Die Teile kommen aber auf die grüne WBK inkl. Bedürfnisprüfung, das wird teurer. Edit: Im Grunde haben sich die 12,78 Euro eh schon überholt in vielen Bundesländern/Kreisen/Städten. Es darf ja jeder sein eigenes Süppchen kochen.
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Ganz ehrlich: bei eingetragenen WS sehe ich da noch die geringsten Probleme. Bei deinen eingetragenen Waffen fragst du dich ja auch nicht, ob das Gehäuse nachregistriert werden muss. Jetzt neu im Folterregal: § 58 (13) - Für erlaubnisfrei erworbene - jetzt wesentliche - Teile ist innerhalb eines Jahres eine Erlaubnis zu beantragen. Für das interessierte, aber ungern Gesetzestexte nachlesende Publikum meine persönliche Zusammenfassung, auch wenn es schon mal in diesem Thread gesagt wurde: Für zB ein Projekt frei erworbene Teile wie: AR15-Lower, Upper, Verschlußträger muss innerhalb eines Jahres eine Erlaubnis beantragt werden. Das sachkundige Publikum weiß ja, was die Erlaubnisvoraussetzungen sind. Neben dem was der WBK Inhaber eh schon vorweisen muss (persönliche Eignung, Zuverlässigkeit ..) ist das ein Bedürfnis für genau dieses Teil. So und jetzt viel Spaß mit der Bedürfnisbescheinigung vom Verband. Mal abgesehen davon, das das fortbestehende Bedürfnis alle drei Jahre geprüft werden "soll", also muss. Die Magazingeschichte ist brandgefährlich - diese Geschichte aber auch, wenn man nicht "registriert" (in der Bastelkiste den damals ersetzten Originalverschlußträger vergessen). Mal davon abgesehen, dass bei Magazinen melden "frei" macht. Das hier kann auch noch teuer werden, je nach Anzahl der Teile.
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Eigentlich ist der Thread topaktuell.
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Wie schon gesagt, wir reiben uns gerade an den Magazinen auf, wo über die Bedürfnisgeschichte noch ganz andere Sachen drohen.
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Wenn du eine Langwaffe hast, in die die Glockmagazine passen, dann ja. Gelant ist folgendes: VERBOT: 1.2.4.4 Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition sind, die mehr als zehn Patronen des kleinsten bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann; Also darfst du dann einem Schützenkollegen die Glock G17 nicht ausleihen, der in seiner Langwaffe (gesetzesgemäß) Glock G26 10er Magazine verwendet. Aber hey, du musst ihm ja nicht das Magazin mitgeben. Daher: Weg mit dem Quatsch!
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Du meinst die, denen du 100 Euro gespendet hast und die dir dann eine Lifetime-Lizenz für 20 Euro zum Zugriff auf eine Datenbank mit waffenrechtlichen Urteilen gegeben haben und von denen du dann nichts mehr gehört hast? Also bis jetzt. Da solltest du aber noch mal dringend nachfragen!
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Also ich bin gestern schon vor der Tür gewesen. So als Protestaktion. Kam leider nicht im Fernsehen.
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Der Bus kommt aber schon seit Jahren auf uns zu. Die Magazinsache ist kurzfristig wichtig, um nicht direkt hinten runter zu fallen.
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Da jetzt noch garnichts verboten ist, hört sich das ein wenig hochgerechnet an. Ich wollte auch nichts verharmlosen, der ganze Magazinunsinn gehört gestrichen und fertig.
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Produktionsdatum auf dem Mag sollte man auch im Auge behalten, sonst verwechselt man da noch Alt- mit Neuanschaffungen ?
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Altmagazine und -gehäuse sind zum Teil vom Verbot ausgenommen, siehe oben. Das Problem ist dann die Nutzung in einem B-Haulbautomaten, der dann direkt zur Klasse A wandern würde. Also kann man sich die alten Mags zur Dekoration an die Wand hängen. Ein Verbot des Umbaus von Magazinen gibt es meines Wissens nicht. Verbotsmerkmal ist die Kapazität. Wenn dieses wegfällt, unterliegt es nicht dem Verbot. D.h. ich habe einen für mich nicht verboteten Magazinkörper (s. Satz 1). Das daraus gebaute Magazin hat Kapazität 10 (wie auch immer, es darf jedenfalls nicht auf 20 zurück gehen). Ergo kein verbotener Gegenstand.
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Nein das nicht, da - ebenso wie für Salutwaffen - der 36 WaffG nur teilweise gilt. Genaugenommen gilt für die das hier: § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. (2) (weggefallen)
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In keinster Weise. Das ist mit Sicherheit auch für Volljuristen Arbeit, die Konzentration und Erfahrung bedarf. Normalbürger steigen doch beim xten Querverweis und Bezugnahme auf irgndwelche Nummern , Unterabschnitte etc. aus