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Gruger

WO Silber
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Alle Inhalte von Gruger

  1. Das spielt doch alles keine Rolle. Man kreuzt an, was der nette Herr will, damit man ein Zettelchen bekommt, womit man ein anderes Zettelchen beantragen kann.
  2. Der Trend geht eh zum Zweitmagazin 🙂
  3. Ich fand die Argumentation mit dem vorübergehenden überlassen „zum Schießen auf einer Schießanlage“ eigentlich ganz überzeugend. Wenn ich die Waffe überlassen darf, warum nicht auch Waffe und Magazin. Ist das überhaupt trennbar? Das soll aber keine Empfehlung sein ...
  4. Es wird ja nicht bestraft. Außer die falsche Aufbewahrung, das ist dann wieder ein Problem. Gottseidank ist auch das gelöst.
  5. Zum Thema Magazine: “echter“ Altbesitzer ist umgangsberechtigt Kraft Gesetzes (Stichtagsregelung). „Neuer“ Altbesitzer ist umgangsberechtigt aufgrund eines Bescheides. Im Ergebnis unterscheiden sie sich überhaupt nicht, da sie jeweils ein Magazin der gleichen Art besitzen, und dieses für jeden Anderen grundsätzlich dem Umgangsverbot unterliegt. Auch nur ne Meinung.. Aber solange die Verwaltung das anders (positiver für uns) sieht, beklage ich mich nicht. Und vor Gericht kommt der Blödsinn vermutlich eh nicht so schnell, also pfeif drauf.
  6. Also der Araber will doch nur unser Geld!!! ich weiß jetzt nur nicht ob’s der Araber von Haenel oder der Araber von HK ist. 😂
  7. 1.: https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html 2.: Nein, nur Barrolo aus Eimern
  8. Wir warten alle auf deine Klage 🙂
  9. Hab ich vor längerer Zeit schon mal aufgedröselt. Da dachte ich aber auch noch, dass das für alle Besitzer derartiger Magazine gilt. Jetzt erstmal nicht für Altbesitzer. Also bis ein Richter das anders sieht 🙂
  10. Üben, üben, üben!
  11. Wie hat er vorher sein Bedürfnis geltend gemacht? (Der nicht organisierte SpoSchü)
  12. Gruger

    WaffVordruckVwV

    Ist das die Durchschrift deines Briefs an Lord S.. ( du weißt wen du nicht wählen sollst)?
  13. Es hat also auch Vorteile, dass die Bescheide nicht "hinfällig" werden 🙂
  14. Wenn das mal keine Diskussionen auf Meisterschaften gibt 🙂
  15. Geht das aus den Bescheiden immer so eindeutig hervor? Es gibt nach meiner Erinnerung Bescheide zu Waffen in mehreren Konfigurationen, die dann lapidar zb. „Ziffern 1-3“ vom Schießsport ausschließen. Der Grund ist an sich klar (Lauflänge) , aber nicht ausdrücklich genannt. Der Bescheid ist erstmal in der Welt.
  16. Ja, musst anmelden.
  17. Bedürfnis zum Besitz? Gar kein Problem: §14 Abs. 4 Satz 1 WaffG darf bis Ende 2025 der Verein bescheinigen (§58 Abs. 21). Ihr braucht mir nicht zu danken. Nach dem das erledigt ist erheben wir unser Glas! Gut Schuss, gut Schuss, gut Schuss!
  18. AKK 😁
  19. Was hat der denn da zu bestimmen
  20. Er hat da so einen verdächtigen Thread mit Nicknames aufgemacht. 🧐
  21. Drohnen sag‘ I! Droooohnen!!
  22. Wie willst du jetzt ein Verbot durchsetzen, wenn der Kontrollierte postwendend bis Stichtag 31.08.2021 dieses Verbot für sich abwenden kann? Geeeenau! Gar nicht. Alles andere ist brain-fuck. Kann der Kontrollierte jetzt schon nicht glaubhaft machen oder sogar nachweisen, dass er das Magazin im "begünstigten" Altbesitz hat, dann hat er dieses Problem sowohl jetzt als auch ab 01.09.2021, da gibt es keinen Unterschied. @ASE Deswegen schreiben solche Behörden auch "Kat. B halbautomatische Büchse" oder "Kat. B halbautomatische Pistole", verbunden mit Kaliberangabe. Früher auch "Selbstladegewehr" (ohne Kat.) mit Kaliberangabe. Das wird dann schon mal etwas schwerer mit der Flinte in .308 Win. Wobei ja angeblich "Flinten zum verschießen von Flintenmunition vorgesehen" sein müssen und somit das Gewehr mit .308er Glattlauf nur eine Büchse mit "besonderem Laufprofil" sein kann. q.e.d. Die Wirksamkeit der "Auflage" Kat. B würde ich mit der Auflage "nur mit 3 Schuss Magazin" vergleichen wollen, du erinnerst dich. Daher als Sportschütze nur unblockierte 30er Mags in Waffen stecken, die "Selbstladegewehr" (ohne Kat) in der Erlaubnis haben? Vielleicht! Oder auch nicht.
  23. Ich melde sämtliche KW Magazine > 10Rd, man soll nie nie sagen.
  24. Einigen wir uns darauf, dass der Gesetzgeber die EU Richtlinie maßvoll und mit Augenmaß umgesetzt hat und vor allem dabei unnötige Belastungen der Waffenbesitzer vermieden hat. Alles nicht so schlimm.
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