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zum thema "schweinejagt in usa"... die gelten da als extremes beispiel für eine "schädliche, eingeschleppte art" die dort zig millionen anschäden verursachen!!! daher kann ich das mit der jagt IN der falle voll verstehen, denn für die gilt: hauptsache sie können dezimiert werden!
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docter sight 2, läut schon mehrere hundert schuss einwandfrei auf glock 17 umbau auf MOS!!!
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mal zu hp von zib: DIE IST NICHT AKTUELL!!! kannst dich also nicht auf "grün Punkte" verlassen!!!
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ok... wenns schee macht...
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tust du ja nicht, gibst das griffstück ja an den händler bevor du das neue ausgehändigt bekommst! er schickt das griffstück an den händler, der an RUAG, die wiederum an Glock?!? glock zerstört das alte und erst dann wird das neue/austauschgriffstück mit entsprechender nr. "produziert"?!? ernsthaft! Vorteil: sollange das neue noch nicht da ist, kann mit der "alten" waffe weiterhin trainiert werden...
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warum musstest du eigentlich das alte griffstück zum Händler schicken bevor das neue bei ihm eingetroffen ist?
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davon abgesehen müssen die waffen aber auch "Deutschland konform" sein! soll heißen : viele waffen die in der Schweiz legal sind, sind das in d ganz und gar nicht! und können auch nicht legalisiert werden!
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das ist ein wiederspruch in sich! politiker der heutigen zeit sind durch die bank weg "gewissenlos", ansonsten würden ihre "parteigenossen" sie ruckzuck aussondern!!!
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- waffenbesitzkarte
- waffenhandleserlaubnis
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es ist aber keine "durchsuchung" solange die keinen entsprechenden bescheid dabei haben! sondern "nur" eine nachschau auf regelkonformes aufbewaren deiner erwerbspflichtigen waffen... d.h. sie dürfen ausschliesslich den inhalt deines tresors überprüfen und den inhalt mit deiner wbk/ihren unterlagen abgleichen. nicht mehr, nicht weniger...
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kann nie schaden... nur da wo die tresore/der tresor steht... nein... warum fragst du, hast du was in dem tresor/den tresoren was du nicht haben darfst? ansonsten: nein...
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HangMan69 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
hier mal der wortlaut des FWR-Newsletter soweit noch nicht bekannt: -
Anzeige wegen sichtbarem Führen einer Gaspistole
HangMan69 antwortete auf funkykupplung's Thema in Waffenrecht
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HangMan69 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
wie so datt?!? um noch zusätzlich mehrere hundert oder tausende teuros sinnlos auf den kopf zu haun oer im kamin zu verbrennen?!? MarkF hat doch klar verständlich (für alle!) erläutert, das man hier niemals eine zuverlässige prognose stellen kann, ob und mit welchen folgen eine verfassungsbeschwerde abläuft!!! -
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HangMan69 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
naja, es soll leutz geben, die glauben nur das was sie glauben wollen... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HangMan69 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
mag vielleicht daran liegen das die gra gar keine "verfassungs-klage" betreibt!!! und du das anscheinend immer noch nicht mitbekommen hast!!! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HangMan69 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
würde ich auch so machen , denn anscheinend haben sie den text des gerichtes entweder gar nicht richtig gelesen oder nicht verstanden!!! denn auf dem schrieb vom amt steht eindeutig: "...waffen deren magazin mehr als 2 schuss aufnehmen können...!!!" also mach so wie DAK geschrieben und versuch es mal, mehr als endgültig ablehnen könns nett! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HangMan69 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
MERKE AUF: die GRA hat GAR NIX GESAMMELT, nur das Konto zur verfügung gestellt!!! und es ist immer noch eine VERFASSUNGSBESCHWERDE!!! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HangMan69 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
natürlich geht damit keiner jagen, nur erzähl mir doch bitte auch wie viele jäger auf jj solch einen ha auch "real" erworben haben?!? ich denke die zahl liegt bundesweit unter 10!!! daher finde ich war dieses beispiel deines freundes an der realität komplett vorbei!!! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HangMan69 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
etwas "zusagen" und dann schluss endlich auch "mit der kohle rüberkommen" sind imho aber zwei paar schuhe!!! ausserdem: wo/wie wurde das kommuniziert?!? öffentlich belegbar? solln die doch ein "offizielles" konto zur verfügung stellen, wo die alle Geld einzahlen! wenn da dann z.b. 100.000€ drauf sind, dann könn wir darüber reden das geld "zusammen zu führen"! aber so lange da von deren seite nur drüber geredet wird finde ich "unsere crowdfunding" aktion wesentlich realer!!! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HangMan69 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
moin, spende ist raus - 3 stellig!!! viel erfolg!!! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HangMan69 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
und ich meine: bei fast 40 jahren gelebter rechtspraxis (in bezug auf den umgang/eintragen/nutzen von ha durch jäger!!!) sollte man da eigentlich schon sicher sein könne was der wollte!!! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HangMan69 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
wenn große teile durch gerichte pauschal "kriminalisiert" werden!!! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HangMan69 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
das ganze kannst auch auf dem "postwege" abwickeln... daten per email zu dir, zur behörde latschen und eintragen lassen (oder eben auch nicht!), danach kopie der "abgestempelten" wbk zu oa "faxen", bezahlen, waffe zuschicken lassen!!! wärst nicht der erste der das so "durchzieht" und mit sicherheit nicht der letzte! -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
HangMan69 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
nein! du gehst mit der oa rechnung auf der alle daten für die waffe stehen zum amt! die überprüfen anhand der daten ob diese waffe auf jj "eintragungsfähig" ist! sollte dies positiv beschieden werden, dann wird eingetragen, und zwar "komplett"! dann gehst mit der wbk zu oa und holst die waffe ab! nach bezahlen der rechnung kannst die dann sogar "rechtmäßig" mit nach hause nehmen!!! oder so ähnlich... -
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HangMan69 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
gar nicht!