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HangMan69

WO Silber
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  1. nein! du gehst mit der oa rechnung auf der alle daten für die waffe stehen zum amt! die überprüfen anhand der daten ob diese waffe auf jj "eintragungsfähig" ist! sollte dies positiv beschieden werden, dann wird eingetragen, und zwar "komplett"! dann gehst mit der wbk zu oa und holst die waffe ab! nach bezahlen der rechnung kannst die dann sogar "rechtmäßig" mit nach hause nehmen!!! oder so ähnlich...
  2. "komischer geschmack" im mund?!?
  3. vielleicht hat er an die "alte gelbe" dabei gedacht wo das früher mal so war!?
  4. wie kommst du darauf?!? angenommen jäger erhalten das verbot! dann müssen sie die ha "veräussern! dann sind sie praktisch "wech"! dann gehst du hin und beantragst bei deinem verein voreintrag für 3 ha! und wenn du dem verband dafür KEIN bedürfnis nachweisen kannst bekommst von denen auch KEINE befürwortung!!! also watt dann?!?
  5. problem beim "umschreiben deiner ha auf sport schütze" ist, das du da ein grundkontingent von "3" ha hast!!! alles was darüber hinaus geht benötigt einen "erhöhte bedürfnissnachweis"!!! sprich nachweis über erfolgreiche teilnahme an entsprechenden ha meisterschaften für die entsprechende waffe die beantragt werden soll! also wirst du nicht so ohne weiteres alle deiner 5 ha umschreiben lassen können! wenn du "glück" hast: JA!!!
  6. ich bezog meine frage auf die verwendung von bleihaltiger mun. deswegen bin ich über deine antwort etwas verwirrt...
  7. steht wo/sagt wer?!? kenn ich bisher nur in bundes-/oder staatsforsten! jeder der eigenjagt oder gepachtet hat den ich kenne hat hier keine beschränkung!!! land nds.
  8. ist das bka aufgrund dieses urteils überhaupt berechtigt dazu solch eine "weisung" zu diesem zeitpunkt zu erteilen?!?
  9. kleiner auszug aus dem schreiben auf der hp des LJV: klingt zumindest so, als das die hier nicht "untätig daneben stehen bleiben" wollen...
  10. gibt es für den fall der fälle, dass die "entwaffnung" durch die jeweilige behörde dem waff. besitzer ins haus flattert, schon empfehlungen welchen anwalt man beauftragen sollte?!? erstmal überhaut einen anwalt "des geringsten mißtrauens" beauftragen einspruch gegen den beschluss des amtes einzulegen, und dann im "nachgang" den waff.recht fachanwalt einschalten?!? welcher anwalt hat den das verfahren hier schlussendlich begleitet? von dem herrn v. scholzen wurde ja nu schon abgeraten!
  11. kann es eben doch! bka bescheiden können jederzeit auch zurückgezogen werden!
  12. das mit der "spende" sollte man jedoch im auge behalten! ist den bekannt welcher ra ihn vertreten hat und ob dieser auch in der sache "verfassungsbeschwerde" dabei ist/der "richtige" ist???
  13. das steht aber nicht ob es sich bei dem "stahlschrank" auch um einen "geeigneten waffenschrank" handelte! Ausserdem nicht um was für einen keller: also keller in Eigenheim oder Mehrfamilienhaus (wo die Kellerräume meist bessere "bretterbuden" sind)!
  14. "Durfte ich nach einer Verekehrskontrolle NICHT mehr" so quark! die können per" inpol"sofort herausfinden ob du nen gültigen perso/führerschein hast und gut is! das kann dann mit einer mündliche Verwarnung oder mit Bußgeld belegt werden... waren wohl etwas "übereifriege" Kollegen"!!! :(
  15. also ehrlich, kk mun selbst im 5000der pack kostet nicht die welt! lass die mun von nen vereinskollegen kaufen und er bringt dir die dann zum schiessen auf den stand mit! oder lass sie im verein selber, das sollte doch machbar sein...
  16. janee is kaa... wo die ja auch so genau der welt diese quoten mitteilen!!!
  17. "Die USA haben nicht umsonst weltweit die höchste Inhaftiertenquote der Welt" kennst anscheinend nicht die zahlen aus z. b. : China, Nordkorea, Russland... :(
  18. viele bestehen auf org. wbk! was auch deren gutes recht ist!
  19. grün vergessen, watt?!? 30-06 geht durch...
  20. neu ist der nicht, verkauft auch auf egon! viel gelistet, was sich dann heufig als "out of stock" präsentiert wenn man den artikel direkt aufruft! eher teuer...
  21. wenn passend für eine eingetragene kw, wenn kaliber gleich oder kleiner, dann eintrag als: "wechsellauf zu kw xyz..." ohne weiteres bedürfnis und co.
  22. hat er den führerschein denn wieder erhalten? an sonsten sollte das nach den 15 jahren kein versagensgrund mehr sein!!! solange aktuell nix vorliegt...
  23. der hat direkt über deinem post geantwortet...
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