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HangMan69

WO Silber
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  1. wenn du eins besitzt bist aber im zweifel schon im arsch!!!
  2. weshalb ich ja auch das geschrieben habe:
  3. warum? is doch "morgen" schon überholt/obsolent!!!
  4. meine meinung dazu: hast du einen aktuell gültigen reisepass? dann reicht dieser... ansonsten: du bist nicht verpflichtet einen personalausweis ständig bei dir zu tragen, auch wenn es schwierigkeiten vorbeugen kann. bei einer fzg-/personen kontrolle können die meist auch ohne das du einn "gültigen" pa dabei hast feststellen wer du bist... und wenn du mit dem auto unterwegs bist musst du einen gültigen führerschein dabei haben, wird i.d.r. auch akzeptiert...
  5. an sich gute idee, aber: leider wirst du damit nur provozieren, dass jemand (anti!) dein auto anonym beschädigt!!!
  6. hab auch meinen obolus beigetragen...
  7. hab heute auch so ne komische mail erhalten, obwohl newsletter gar nicht aktiviert:
  8. HangMan69

    Waffen Braun

    dito...
  9. angebliches "totalverbot für ar15/ak47 like guns"...
  10. ich bezog mich aufs ausgangspost und den darin angesprochenen waffel laden...
  11. besser gesagt: wer war so blöd und hat da wirklich mal was gekauft?!?
  12. HangMan69

    Waffen Braun

    habt ihr nicht gemerkt dass das der gleiche troll ist der hier schon vermehrt mit ähnlichen Account-namen werbung für seine hp machen wollte?!?
  13. du schreibst das gleiche wie ich, nur mit deinen eigenen worten, aber behauptest das ich falsch liege!
  14. angenommen du kaufst dir nen "stink normalen" Laserpointer, dann ist der erstmal vollkommen legal! hast du nun aber eine Vorrichtung dafür mit der du das dann an die Armbrust bauen kannst, dann ist dies auch auf ner Armbrust verboten! und genau das hat das bka auch geschrieben! anders könnte es sich verhalten, wenn du den Laserpointer mit klebeband an der Armbrust befestigst!
  15. so wie ich das verstanden habe soll bei jedem legal waffen besitzer (oder dem der einer werden will) vorher eine auskunft vom staatsschutz eingeholt werden ob er in "irgendeiner weise" staatsgefährdende tendenzen besitzt und daran den erwerb (ja oder nein) festmachen...
  16. sind sie eben nicht: Sie sind "dienstwaffenträger"!!! und wenn sie mit ihren dienstwaffen etwas "anstellen", dann gehört das eben nicht in diese statistik!!!
  17. das musst du mit dem händler vorher besprechen, ob er die waffe dann gegebenenfalls "zurück nimmt", also dir das geld erstattet! ggf. abzüglich einer bearbeitungs/aufbewahrungsgebühr...
  18. davon hab ich ja noch nie was gehört! sowas gibt es bei meiner behörde nicht!!! und der letzte erwerb eines ha liegt nur ca. 1 jahr zurück... welches bundesland?
  19. ich seh das grün schon, aber die quellenangabe is sogar sehr deutlich in dem bild von mir SICHTBAR!!!
  20. wenn der händler dir dann irgendwie komisch kommen sollte würde ich mal bei deinem sb vorstellig werden und dem die situation schildern...
  21. erhöhen: ja um jeden preis: nein...
  22. hatte er denn den revolver in seinem handelsbuch stehen?!? wenn der revolver einer privatperson gehört, dann muss er dir erst mal einen rechtlichen nachweis darüber vorlegen...
  23. moin, das fwr hat gerade per rundmail bestätigt!!!
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