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Moin! Para Kiel verfügt über ein eingeführtes Waffengeschäft in der Kieler Innenstadt. Aber anscheinend hat sich die ursprüngliche GbR (Otto & Paetow GbR - Holstenstraße 84 - 24103 Kiel) gespalten, so daß es jetzt zwei "Para" Unternehmungen gibt. Hr. Paetow - Onlinehandel http://www.para.de Archive.org Stand 08.02.2016 : https://web.archive.org/web/20160208045334/http://www.para.de/ Zitat: " -- ACHTUNG --- Aufgrund der hohen Nachfrage an Selbstschutzartikeln haben diverse Lieferanten aktuell Lieferprobleme. Daher verzögert sich derzeit die Auslieferung von allen Artikeln um mindestens 2 Wochen! Wir bitten dies zu beachten!" Hast Du das gelesen? Bei Gasern, die nicht am Lager des Händlers liegen, Rechne mal mit 3-9 Monaten Lieferzeit. Hr Otto - Stationärer Handel + Egun in der Kieler Holstenstrasse http://para-kiel.de/. Hr Otto ist seit Jahrzenten im lokalen Waffenhandel tätig. Klagen über Unzuverlässigkeit (Übervorteilung + Betrug) sind mir nicht bekannt. Wohl aber, daß auch er unter der teilweise sehr schlechten Lieferverfügbarkeit der Grossisten zu leiden hat. Fazit: Ich zähle ihn zu den Zuverlässigen der Branche. Handelsschwerpunkte: Dart, Paintball, Softair, Gaser, Bogensport, Munition + im überschaubaren Umfang scharfe Waffen. Aus dem Fernabsatz hat Hr. Otto (bis auf Egun) sich weitgehend zurückgezogen. Gruß, frogger
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Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung kostet 500 EUR
frosch antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Schwarzwälder = Baden-Württemberg In Baden-Württemberg scheint gebührenrechtlich die Kommune zur Festlegung der Gebühren berechtigt zu sein. Beispiel Stuttgard http://www.stuttgart.de/img/mdb/item/182758/99673.pdf 9.3.1 Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses 72,50 9.3.2 Ein-/Austrag je Waffe 12 9.3.3 Verlängerung 24 Wie das nun zu lesen ist zB bei Erstausstellung nur 72,50 mit allen Einträgen oder 72,50+ (8 Einträge * 12); das müsste man mal klären... Gruß, frogger -
Europäischer Feuerwaffenpass: Ausstellung kostet 500 EUR
frosch antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Schleswig Holstein: Landesverordnung über Verwaltungsgebühren Anlage 1 25.1.63 Ausstellen eines EFP einschließlich Eintragung einer oder mehrerer Schusswaffen nach § 32 Abs. 6 WaffG :50 EUR Waffenrechtliches Gebührenrecht ist Landessache. Du musst prüfen, welche Rechtsgrundlage in Deinem Land gilt. Teilweise werden sogar Gebührensatzungen auf kommunaler Ebene erlassen, wenn das Landesrecht dies zuläßt. frogger -
Ist praktisch für´s Einkaufen im Versandhandel. WBK wegschicken finde ich ungeil... Allerdings würde man als Sportschütze/Jäger nur einen befristeten (6 Jahre) MES bekommen. frogger
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- MES;
- alte gelbe WBK;
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Moin! Solange Du keinen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommst, dass ein Ermittlungsverfahren eröffnet wurde, sollte es kein Problem geben. frogger
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Eigendarstellung des Betroffenen: frogger
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Legalwaffenbesitzer: Hausdurchsuchungen nur noch mit SEK?!
frosch antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Moin! Was ist eigentlich aus dem Rosenheimer Polizeihauptmeister geworden? Und was ist bei der Hausdurchsuchung herausgekommen? Gruß, frogger -
http://www.dwj.de/magazin/topthema/details/items/neues-aus-nuernberg-jagd.html Neues aus Nürnberg - Der Trend auf der diesjährigen IWA OutdoorClassics geht klar zu mehr Produktvielfalt... Ha, ha, ha, dass ich da mal nicht gleich das Lachen kriege :-( Anstatt sich auf eine wie auch immer geartete Produktvielfalt zu stürzen, sollten sich die Hersteller einmal darauf konzentrieren, Ihr Basissortiment einigermaßen lieferverfügbar zu halten. Was ich mir schon alles gekauft hätte, wenn mein Büchser es denn einmal an den Laden ran kriegen würde... Ein frustrierter frogger
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INSOLVENZ von (denen, die nicht genannt werden sollen...), Reloaded
frosch antwortete auf botack's Thema in Waffenlobby
Gibt es eigentlich einen neuen Sachstand zum Insolvenzverfahren? Wie viele Mitarbeiter haben die noch? Die letzte "neue" Nachricht bei denen auf der Homepage ist vom 24.2.2014 ;-))))) Hoffentlich ist es auch die letzte Nachricht :-) Gruß, frogger -
Erlaubnispflichtige Waffenersatzteile - wie läuft den das genau ab ?
frosch antwortete auf 2011-Jack's Thema in Waffenrecht
Moin! Es wurde ja schon geschrieben: Lauf, Trommel, Verschluß egal ob Kurz- oder Langwaffe bei bestehendem Grundeintrag für eine Waffe kein Problem. Erst kaufen - dann innerhalb von 14 Tagen anmelden. Griffstücke sind wie eine Waffe vorher zu beantragen. Vorsicht: Das Zusammenfügen von Waffenteilen zu einer neuen Waffe ist waffenrechtlich ein genehmigungspflichtiges Waffenherstellen. frogger -
...der hat laut seinem eigenem Anwalt wohl auch mal ein paar Polizisten verknotet, als sie ihn nicht mit der gebotenen Zurückhaltung behandelt haben ;-) Da waren dann wohl entsprechend noch Rechnungen offen. Im Übrigen scheint der ganze Einsatz evtl. auf rechtlich wackelnden Füßen zu stehen: Laut Rechtsanwalt des Verletzten gibt es im Mecklenburg-Vorpommer´schen Polizeigesetz keine Rechtsgrundlange für den Hamburger Polizeisinsatz IN DIESEM FALL, da der gesuchte kein "Flüchtiger" war, sondern nur jemand, der nicht zum Strafantritt erschienen ist. http://www.ostsee-zeitung.de/Extra/Polizei-Report/Aktuelle-Beitraege/MEK-Schuetze-angezeigt-wegen-versuchten-Totschlags Das könnte, so wie das Gesetz formuliert ist, echt eng werden: http://www.polizeirecht.de/SOG-Mecklenburg-Vorpommern.htm#Amtshandlungen_von_Polizeivollzugsbeamten_die_nicht_in_einem_Dienstverhaeltnis_zum_Land_Mecklenburg-Vorpommern_stehen Aber -und das wird sich erst aus den Akten ergeben- gibt es ja noch den 1. Satz in dem Paragraphen. D.h., wenn das Innenministerium MV zugestimmt hat, dann besteht die Rechtsgrundlage kraft "Einladung". Gruß, frogger
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@DeltaElite Eine gute Informationsquelle zum §153 hier bei Burhoff : http://www.burhoff.de/insert/?/veroeff/aufsatz/pstr_2002_19.htm Nach meinem Dafürhalten ist es jetzt noch nicht notwendig die Pferde wild zu machen. Wenn die Behörde der Meinung ist, dass sich aus dem Ermittlungsverfahren unzuverlässigkeitsrelevante Sachverhalte ergeben, wird es vor einer Entscheidung zu einer Anhörung kommen. Das ist dann aber auch der Zeitpunkt, wo man richtig reagieren muß... Ich würde es -bei meiner Behörde sowieso- aussitzen. In der Praxis können sich aber bei einer "scharfen" Genehmigungsbehörde dadurch Probleme ergeben, wenn die Feststellungen in den Ermittlungsakten relativ kritiklos übernommen werden und gegen den Waffenbesitzer gewertet werden. Das wäre noch nicht so schlimm, wenn man das dann in Ruhe während des laufenden Verfahrens klären könnte. Oftmals wird aber bei einer negativen Wertung für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit der Sofortvollzug mit all seinen negativen Wirkungen angeordnet. Weiterhin kenne ich keinen Fall in dem nach einer Entziehung der waffenrechtlichen Genehmigungen wegen eines Ermittlungsverfahrens und Einstellung nach §153a StPo vor dem Verwaltungsgericht das volle Programm mit Tatsachenermittlung wie in einem richtigen Strafverfahren durchgeführt wurde. Gibt es dazu passende Entscheidungen? Gruß, frogger
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Dabei bitte immer beachten: Die Behörde holt immer die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister ein. Da sind alle Verurteilungen enthalten; auch die getilgten! Gitilgte Eintragungen dürfen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten werden, jedoch Ausnahmen von diesem Verwertungsverbot regelt § 52 BZRG. Bei einer einmaligen Alkoholsache mit Wiedererteilung des Führerscheines dürfte aber bei einem derartigen zeitverlauf kein Problem bestehen. frogger
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Nein, das ist ein älteres Urteil. Habe ich aus einem Rechtsbuch für Jäger. Urteil müsste Ende der 60er bis Anfang der 70er gewesen sein. frogger
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Moin! Ich weiß nicht, ob es schon gepostet wurde (auf die Schnelle nichts gefunden): http://www.waffenrechtslupe.de/schuesse-auf-die-fliehenden-raeuber-75921 https://openjur.de/u/868467.html Was lernen wir daraus daraus: Reden ist silber, Schweigen ist Gold Da der Rentner nicht um die vom Räuber vereinnahmte Beute wusste, durfte er mangels Kenntnis auch nicht zu ihrer Verteidigung schießen. Hätter er den Mund gehalten, wäre ihm dieser Begründungsweg nicht versperrt geblieben. In der Vergangenheit hat der BGH schon einen Schuß mit der Büchse in die Hüfte des mit der Beute fliehenden Wilderers gutgeheißen. frogger
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Es reicht, wenn Du neutral sagst: "Ich äußere mich nicht zur Sache". Wenn der Beamte die StPO kennt, wird er sich dann mit der Personalienfeststellung begnügen und keine weiteren Vernehmungsversuche machen. Es empfiehlt sich auch nicht, mehr zu sagen. frogger
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OK, Messerschleiferei und Schneidwaren-Laden also dann. Keine Schusswaffen mehr... :-( Wenigstens hat er dann noch sein Auskommen. Gruß, frogger
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Naja, zumindest in den GelbenSeiten (Branche "Schmieden") und Google Maps (Image Juli 2008) ist er noch drin... Dann besteht ja die Hoffnung, daß er "überlebt hat". Ansonsten findet man im Internet ziemlich wenig. Aber man muß ja auch als Gewerbetreibender nicht online sein (bin ich auch nicht, trotz IT Selbständigkeit). Gruß, frogger
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Moin! Gibt es eigentlich inzwischen einen neuen Sachstand? Gruß, frogger
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Sicherstellung der Waffen und Sperrung wegen eV der Ex-Frau
frosch antwortete auf Benedikt_K's Thema in Waffenrecht
Auch der Entzug einer Waffenrechtlichen Erlaubnis oder ein Waffenbesitzverbot werden im Führungszeugnis eingetragen. frogger -
Erst Einladung, dann Ausstellung Europ. Feuerwaffenpass?
frosch antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Moin Schwarzwälder! Dem Namen nach kommst Du ja aus Baden-Württemberg. Bei den Kosten gilt für dieses Bundesland: "Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der kommunalen Gebührenregelung. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde." Quelle: https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Waffenbesitzkarte+beantragen-958-leistung-0#sb-id-toc-block4 In anderen Bundeskländern gibt es andere Regelungen -Landessache Zum EFP selbst: Beantragen und rechtsmittelfähigen Bescheid fordern. Gruß, frogger -
Jäger mit 45er Voreintrag - Munitionserwerb?
frosch antwortete auf didgeridoo's Thema in Waffenrecht
Das ist der Weg, der die größte Rechtssicherheit bringt. Wird bei meiner Behörde auf Wunsch auch ohne viel Federlesens gemacht. Aber einige Behörden verweigern den Stempel: Dann sollte man einen Feststellungsbescheid der Behörde beantragen, dass man mit JJS zum Erwerb berechtigt ist. Gruß, frogger -
Jäger mit 45er Voreintrag - Munitionserwerb?
frosch antwortete auf didgeridoo's Thema in Waffenrecht
Praxis: Die Verwaltungspraxis im Bundesgebiet ist uneinheitlich. 1. Mit Jahresjagdschein darf keine Munition gekauft werden, die nach CIP Kurzwaffenmunition ist 2. Mit Jahresjagschein darf keine Munition gekauft werden, die nach Anlage III zur 3. Waffenverordnung -WaffG ALT- (Wurde das eigentlich inszwischen mal aktualisiert?) als Kurzwaffenmunition eingestuft ist 3. Ein Jäger darf mit Jahresjagdschein Kurzwaffemunition erwerben, wenn er eine Langwaffe in dem Kaliber -aber keine Kurzwaffe- in der WBK hat 4. Ein Jäger darf mit Jahresjagdschein Kurzwaffemunition erwerben, wenn er eine Langwaffe in dem Kaliber in der WBK hat 5. Ein Jäger darf mit Jahresjagdschein Kurzwaffemunition erwerben, wenn es Langwaffen in dem Kaliber gibt Sucht Euch doch etwas aus. Praktisch so etwas zu haben: frogger -
Dann bleibt: Waffe verkaufen und sich was Neues, Gebrauchtes holen...
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Das ist schon richtig, aber ich nahm ihn als Beispiel, weil ein Preis genannt wird. Ältere Berichte gibt es ansonsten auch auf den Webseiten der Jagdzeitungen. Einfach googeln.