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steven

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  1. Hallo ich habe vor einiger Zeit mal ein Interview gegeben. Im Vorgespräch wurden die Parameter festgelegt. U. A., dass in der Sendung mein Klarname nicht genannt wird. In der Sendung sprach der Journalist dann 2 mal meinen Vor und Zuname klar und deutlich aus. Steven
  2. Hallo Lorenz du solltest auch den Sinn eine Gaswaffe und damit verbunden den KWS hinterfragen. Ich gebe Selbstverteidigungskurse. Da wird natürlich auch das Thema Gaswaffen behandelt. Ich rate zu 90% davon ab, eine Gaswaffe einzusetzen. Es gibt (z.Zt.) wesentlich effektivere legale Mittel sich zu verteidigen. Oder ist der Hauptgrund der Sendung Kleiner Waffen Schein. Hört sich so schön gruselig an. Steven
  3. Hallo callahan44er auch hier ein klares Jein! Wenn du einen Angreifer mit äußerster Härte angehst, wie es sein sollte, wird di0r ein unsportlicher Richter dein Training vorwerfen. Deshalb imomer meinen Rat berücksichtigen: Nach dem SV-Fall Klappe halten. Name und ganz kurz, aber wirklich nur extrem rudimentär das Geschehnis schildern (der Mann ist in mein Haus eingedrungen, hat mich angegriffen und ich habe mich gewehrt). Für die richtige Erklärung sollte immer ein Anwalt herangezogen werden. Immer. Steven
  4. Hallo Harry darauf sage ich mal ein klares Jein! Ein K98 ist nicht so begehrt. Aber ein 1911er bekommst du in entsprechenden Kreisen aus der Hand gerissen. Und diese Kreise sind einfach zu finden. Bzw. die finden dich, wenn du willst. Steven
  5. Hallo bumm ich werde mich bemühen, die richtigen Begriffe zu verwenden. Steven
  6. Hallo Shiva du weißt, was ich meine. Und hast mit deinem Einwurf recht. Ich will nur sagen, wenn jemand nicht damit klarkommt, dass er in Notwehr einen Menschen tötet, soll er aber niemanden anderen, der in Notwehr damit klar kommt, sein Recht absprechen. Steven
  7. Putativnotwehr. Ein Beispiel aus dem Selbst Erlebten. Ich fuhr Samstags abends mit meiner Frau durch Düsseldorf. Stehe an der Ampel und sehe auf der anderen Straßenseite, wie ein Mann wild mit eiern Frau kämpft. Ich raus und gehe auf den Mann los. Kurz bevor ich ihm eine donnern will, ruft er mir zu, ich solle aufhören, die Frau hat ihm die Brieftasche gestohlen, er hat sie erwischt und hält sie jetzt fest. Wäre ein typischer Fall von Putativnotwehr gewesen. Nach der Erklärung rief ich die Polizei, da er alle Hände voll zu tun hatte. Das Luder hatte Feuer im Arsch. Steven
  8. Hallo BlackBull aber genau das ist das Thema, das den "Nichwaffenbesitzer" bei Waffen interessiert. Wie kann ich mich wehren, wenn ich angegriffen werde. Und ich habe in meinen Vorträgen zum Thema Selbstverteidigung noch keinen getroffen, der nicht positiv gegen eigenen Waffenbesitz gestimmt war, wenn es darum ging, einen rechtswidrigen Angriff gegen sich selbst damit abzuwehren. Und, du musst immer sehen: es ist ein Recht, keine Pflicht. Du kannst also deiner Frau mit der Waffe helfen, wenn sie von drei Mann gerade vergewaltigt wird. Du musst es aber nicht. Wenn dir die Notwehr gegen Menschen zuwider ist. Steven
  9. Hallo "Basisrecht auf Selbstverteidigung in den ureigenen 4 Wänden"! Dieser Ausdruck gefällt mir. Dieses Recht haben wir in Deutschland. Und es ist erstaunlicherweise sehr liberal dem Opfer gegenüber. § 32 StGB "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren" Unterstützt durch den Grundsatz: Es gibt keine Weglauf-Pflicht! (das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen). Und der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Wenn jetzt ein rechtswidriger Angriff in Form von einem Einbruch stattfindet und ich beispielsweise einen Stock, Pfefferspray und eine Pistole in Griffbereitschaft habe, gebietet mir selbstverständlich die Erforderlichkeit die Waffe zu benutzen. Das deutsche Notwehrrecht wird mich nicht auf das Vabanquespiel zum Einsatz des Stockes zwingen. Es ist ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff und die Verteidigung ist erforderlich mit dem mildesten effektiven Mittel, das den Angriff sicher und endgültig beendet. Die Krux in Deutschland ist leider in letzter Zeit, dass sowohl Richter wie auch Politiker den Täterschutz forcieren und dadurch das Notwehrrecht versuchen auszuhebeln (siehe ungeladene Lagerung der Waffe seit der neuesten Änderung des Waffengesetzes). Steven
  10. Hallo Schwarzwälder morgen soll im Vorstand von FWR darüber gesprochen werden, ob die Stellungnahme veröffentlicht wird. Steven
  11. Hallo ich besitze eine Einzelladerflinte. Die ist mal aus eine VRF mit Zertifikat auf EL umgeändert worden. der Ladelöffel wurde fixiert. Wenn die Jungs jetzt mit dem "Magazinkörper" durchkommen, habe ich damit eine verbotene Waffe. Steven
  12. Hallo German es gab früher (so lange ist das noch gar nicht her) den Spruch: In Frankreich ist alles erlaubt. In Deutschland ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. In Russland ist alles verboten. Jetzt nähern wir uns dem Satz: In Deutschland ist alles verboten, was nicht erlaubt ist. Rechtsstaat? Mündiger Bürger? Wovor habt ihr angst? Dass ganze Kohorten mit diesen selbstgebauten Flinten (ist das eigentlich eine Flinte) gen Berlin marschieren um die Regierung abzulösen? Hier wird ideologischer Unsinn verzapft. Wir müssen diesen Hirnblähungen der Bürokraten entgegen treten. Mit allen Möglichkeiten, die uns rechtsstaatlich bleiben. Verbot, verbot, verbot. Vertrauen in den Bürger. Das gibt es doch längst nicht mehr. Es wird bestraft, was noch legal ist. Wie weit sollen wir es noch kommen lassen? Bis sich die Bürokratie noch (oder wieder) verselbstständigt? Es wird Zeit, dass wieder Gesetze verständlich werden und Gesetze von der Staatsmacht auch eingehalten werden. Steven
  13. Hallo ich kann die Argumentation von micky123 gut nachvollziehen. Er will auf jedem Fall innerhalb des gesetzlichen Rahmens bleiben. Und hier bekommen jede Menge Schnappatmung, weil er an den Rand der Legalität geht. Das ist aber immer noch legal. German reagiert sogar mit der Aussage, dass wer "an den Rand der Legalität geht", selbst schuld ist, wenn er Repressalien erdulden muss. Auch meine Meinung ist, dass in einem Rechtstaat jeder innerhalb des geltenden Rechts fungieren darf, wie er es für richtig hält. also sagen wir mal, ich fahre in der Stadt 50. Jetzt kämen einige und würden mir sagen, dass das zwar innerhalb des Rechtes ist, ich aber trotzdem Repressalien erdulden muss, da ich bis an die Grenze des Erlaubten gegangen bin. Und wenn dann noch ein Richter die Strafe, die ich deswegen bekam als rechtens ansehen würde. Wäre das nicht merkwürdig? Aber in verschiedenen Bereichen sind wir schon soweit. Kleines Beispiel?!: Jeder erinnert sich an den legalen Glock17 Besitzer, der sich einen Feuerwahlhebel für diese Glock legal zugelegt hat. Ich sprach mit einem Richter und einem Polizeiführer über diesen Fall. Beide waren felsenfest der Meinung, dass die Hausdurchsuchung und der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse absolut rechtens waren. Die Hausdurchsuchung wurde damit begründet, dass es nur einen denkbaren Ansatz für den kauf des legalen Feuerwahlhebels gab. Nämlich der Einbau in die Waffe. Damit ist die Hausdurchsuchung gerechtfertigt. Incl. der Durchsicht sämtlicher im haus befindlichen Akten. Auch wenn der Feuerwahlhebel schon beschlagnahmt wurde. Und der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse wäre dadurch begründet, dass das Teil zwar legal gekauft wurde, aber man es ja problemlos in die Waffe einbauen könnte. So weit ist Deutschland schon gekommen. Unlesbare Gesetze und beim Kauf von legalen Teilen ein nicht achten der Grundrechte Art. 13GG. Steven
  14. Hallo micky123 ok, das Ding funktioniert. Aber etwas mehr Hirnschmalz würde ich bei so einem Ding schon erwarten. Als Jugendlicher hatte ein Kumpel so was ähnliches gebaut. Ein Rohr passend für eine .22LR. Es wurde eine Patrone ins Patronenlager (hatte er sich mit Sandpapier rein gerieben) eingelegt. Dann eine Mutter, die hinten geschlossen war und in die ein Loch für den Schlagbolzen gebohrt wurde. Der Schlagbolzen war mit einem einen Gummi verbunden. Gummi zurückziehen und loslassen. Diese Konstruktion war von einem Jugendlichen gemacht. Da ist so eine Slamgun eher primitiv. Auch sollten wir dabei denken, dass die Russen ca. 100.000kaschis incl. Munition 89/90 an die Deutschen verkauft haben. Plus ca. 300.000 Kurzwaffen. Da ist so eine "Flitsche" auch nicht mehr relevant. Steven
  15. Hallo so, 10 Minuten YouTube und ich bin schlau. Aber, mein Gott, ich denke nicht, dass man damit etwas ausrichten kann. Dann ist das Rohr als Schlagwaffe eingesetzt, effektiver. Steven
  16. Hallo lasst mich mal zusammenfassen: Wenn (theoretisch) die Teile richtig zusammengebaut werden, soll eine Schusswaffe für eine 12er Schrotpatrone entstehen. Richtig? Ich denke, das untere Rohr hat den Innendurchmesser für diese Patrone. In die rechte Schraube wird mittig ein Loch gebohrt und mittels des Nagels die Patrone gezündet? Wie? Den Nagel dranhalten und mit dem Hammer drauf wird es ja nicht sein. Das zweite Außengewinde macht nur Sinn, wenn es auf das zweite Rohr geschraubt wird. Dann hätten wir das erste Rohr als Patronenlager und das zweite Rohr als Lauf. Aber wofür wäre (theoretisch) das zweite Teil (links neben der Schraube)? Steven
  17. Hallo EkelAlfred ich entschuldige mich demutsvoll für den Fauxpas. Es ist eine PISTOLE! Steven
  18. Hallo EkelAlfred du hast vollkommen recht. Diese Waffe firmiert unter "Flobbert-Pistole". Jedenfalls im Alfa Waffenkatalof 1911. Steven
  19. Hallo EkelAlfred Hä? Wie kommst du darauf? Steven
  20. Hallo ist ein Radfahrerrevolver. Wurde zu der Zeit, als die Dinger modern waren, unter der Bezeichnung verkauft. War die Billigversion. Steven
  21. Hallo wie viele Tote pro Jahr könnten gerettet werden, wenn Tabakkonsum verboten würde? Ich habe in den letzten Jahren 2 davon Verrecken sehen. Steven
  22. Hallo Herr Grafe will endlich mit seiner hetze Geld verdienen. Da das bisher nicht geklappt hat, merkt er nicht, dass er nur noch mit Schaum vor dem Mund Worthülsen aussondert. Der Mann ist keine Gefahr für uns. Eher ein Fall für einen Psychiater. Steven
  23. Hallo schmitz75 es wird explizit eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz genannt. Wie soll eine Erlaubnis erteilt werden, wenn das Teil, was erlaubt wird, gar nicht bekannt ist. Glaube mir, es wird die Pflicht einer Nachregistrierung daraus gelesen. steven
  24. Hallo schmitz75 das Waffengesetz wird wieder so gestaltet, dass vieles nicht eindeutig formuliert wird, sondern Auslegungssache bleibt. § 25c Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorga-ben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen (1) Für Schusswaffen, die 1. vor dem 1. April 1976 entsprechend den Anforderungen des § 3 der Ersten Ver-ordnung zum Waffengesetz vom 19. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2522) verändert worden sind, 2. vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Ver-ordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu die-sem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind, 3. vor dem 8. April 2016 entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, ber. S. 4592 und 2003 I S. 1957) unbrauchbar gemacht worden sind und ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 zur Be-schussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) in der bis zu diesem Zeit-punkt geltenden Fassung aufweisen oder 4. vor dem 28. Juni 2018 entsprechend den Anforderungen der Durchführungsver-ordnung (EU) 2015/2403 unbrauchbar gemacht worden sind, besteht die Berechtigung zum Besitz fort, es sei denn, die Schusswaffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht. Im Übrigen gelten die in Satz 1 genannten Schusswaffen als Schusswaffen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 1 des Waffen-gesetzes. (2) Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von in Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen ist ein Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 des Waffengesetzes und ein Nachweis eines Bedürfnisses gemäß § 8 des Waffengeset-zes nicht erforderlich. (3) § 39b Absatz 3 des Waffengesetzes gilt für die unter Absatz 1 Satz 1 ge-nannten Schusswaffen entsprechend.“ Satz 1 Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen .... ... besteht die Berechtigung zum Besitz fort ... Im übrigen gelten die in Satz 1 genannten Schusswaffen als Schusswaffen im Sinne von §1 Abs.2 Nr. 1 des Waffengesetzes. Im Waffengesetz § 1 Abs. 2 Nr. 1: Schusswaffen oder ihnen gleich gestellte Gegenstände Und jetzt überlegen wir mal, wie in Deutschland der Besitz von Schusswaffen geregelt ist. Das Führen ist geregelt sowie das Lagern. Wenn jetzt die Dekowaffen den Schusswaffen gleichgestellt sind, ist das Bedürfnisprinzip darauf zwar nicht anwendbar. Aber der Rest schon. Also schöne Worte, die im Endeffekt eine große Masse Deutscher kriminalisiert. Steven
  25. Hallo karlyman ich könnte wetten, dass in der danach folgenden Waffengesetzneuregelung die Dekowaffenbesitzer aufgefordert werden, die Dekowaffen auf eigene Kosten auf den aktuellen Umbaustand gebracht werden. Salami halt. Steven
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