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steven

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Alle Inhalte von steven

  1. Hallo die Diskussion zwischen meinem SB und mir bzgl. eines "Revolvergewehres" habe ich vor etlichen Jahren, kurz nachdem die "neue Gelbe" raus kam, gehabt. Ich bat ihn, mir zu definieren, wieso ein "Revolvergewehr" ein HA ist. Schwupps, hatte ich die Büchse auf "neu Gelb". Steven
  2. Hallo Michael ich habe gerade eine Stunde in deinem Buch über die Grease Gun geblättert. Phantastisch. Für kleines Geld ein immenses Wissen. Das Buch wird mich noch einige Stunden beschäftigen. Das Buch über die Suomi habe ich erst mal liegen lassen. Werde ich auch durchblättern. Danke, für den schnellen versandt. Stefan
  3. Hallo Gefunden! 39,80 bei Amazon. Das ist wirklich günstig. Wird heute abend bestellt. Steven
  4. Hallo Michael Hups, brauche ich. Hast du die (wasweißichwiedieheißt)Nr? Oder den genauen Titel. Steven
  5. Hallo stefan0303 und wenn er sich die Waffe nicht leiht, sondern eine besitzt? Und was ist mit den Glockmagazinen mit 32 Schuss, die es nach dem Referentenentwurf gar nicht gibt? Unser Personal (die von uns bezahlte Bürokratie) ist außer Rand und Band. Nichts mehr von "Dienen", was sie geschworen haben. Sie versuchen zu herrschen. Steven
  6. Hallo EkelAlfred Wenn es ein Verbrechen ist, seine Meinung zu sagen und Deutschland und den Deutschen zu dienen, dann ja. Aber, wie sagte Frau Merkel?: "Dann ist das nicht mehr mein Land!" Steven
  7. Hallo Gerade habe ich mich durch den kompletten Thread durchgelesen. Kurzes Resumee : die Politiker und ihre buckelnden Beamten (oder ist es umgekehrt?) Halten uns grundsätzlich für potentielle Verbrecher. Deswegen werden sie Magazine, die 60, 70 Jahre frei verkauft wurden, verbieten. Irgendeinen Ausgleich möchten sie nicht bezahlen. Eine Enteignung ist ihnen ganz sympatisch. Und wenn sie schonmal dabei sind, werden frei verkäuflich Dekowaffen und Salutwaffen gleich mit verboten. Darf halt nichts kosten. Es herrscht halt ein tiefes Misstrauen gegenüber gesetzestreuen Bürger. Und ihr freut euch, dass ihr größere Magazine evtl in Repetierer einführen dürft! Evtl. Ich garantiere euch, dies wird sich in 2 Jahren ändern. Wählt weiter eure Metzger. Ich nicht! Und ich werde meine Salutbüchse durch alle Instanzen einklagen. Steven
  8. Hallo Michael ein hervorragendes Buch. Damit werde ich noch die ein oder andere Stunde Beschäftigung haben. Stefan
  9. Hallo sealord37 da gebe ich dir recht. Wir werden seit einiger Zeit überreguliert. Es wäre sicherlich besser, einfach mehr Entscheidungsfreiheit den Ordnungshütern zu überlassen. Die könnten dann entscheiden, ob sie bei einer arabischen Hochzeit einige Sylvesterraketen dulden und bei arabischen Eskalationen, die gleichen Sylvesterraketen, die auf sie gestartet werden, einschreiten. Steven
  10. Hallo uwewittenburg hier ist die Rede von einer SSW (SchreckSchussWaffe). Da kommt kein Geschoss zur Erde zurück! Und Kanne kommt aus Berlin. Da werden in einigen vierteln Polizeifahrzeuge mit Feuerwerksraketen gezielt angegriffen. Die Polizei gibt Vollgas und wird nicht wieder gesehen. Mann sollte wirklich die "Kirche im Dorf" lassen. Eine Hochzeit zu feiern kann mannigfaltig von statten gehen. Ich mag es, Kniehoch im indischen Ozean mit Frack und Hochzeitskleid getraut zu werden, bei den Klängen von "Jambo", andere halt mit etwas Knallerei mittels einer Schreckschusswaffe. Soviel Toleranz sollten wir wirklich zeigen. Vor den Zug "schubsen" gehört allerdings nicht mehr zur Toleranz. Steven
  11. steven

    Muss e. V. sein?

    Hallo Jörgi-1911 Die SLG besteht schon weit über 20 Jahre. 1996 wurde mein Verein und die SLG gegründet. Der neue Verein wurde von mir gegründet und in meine SLG übernommen. Ich bringe den neuen Verein ans Laufen. Wenn alles ok ist (ich dwnke, nach 1 - 1,5 Jahren) werde ich ihn an meinen Stellvertreter übergeben. Ist eine Starthilfe von mir. Steven
  12. steven

    Muss e. V. sein?

    Hallo callahan44er Er ist Mitglied im Rheinischen Schützen Bund. Das schon länger. Und seit Juli im BDMP und in meiner SLG. Das der Verein noch nicht als e.V. gilt, sollte der Waffenbehörde nicht sauer aufstossen. Ich denke, der Mitarbeiter in der Waffenbehörde (er ist ziemlich frisch da) ist noch nicht so fit in der Materie und deswegen unsicher in der Beweertung. Jetzt suche ich, am besten rechtssicher, Argumente, die ihn beruhigen. Steven
  13. steven

    Muss e. V. sein?

    Hallo Tauri So sehe ich das auch. Er ist Mitglied im BDMP und hat sich meiner SLG angeschlossen. Der Verein ist gegründet, die e.V. läuft, dauert aber. Steven
  14. Hallo Ich habe einen neuen Verein gegründet. Er ist noch nicht e. V. Es liegt alles beim Vereinsregister. Die Mitglieder sind in meine SLG eingetreten. Auch schon vom BDMP bestätigt. Ein Mitglied war in einem anderen Verein, der dem Rheinischen Schützenbund angegliedert ist. Er hat den Verein fristlos gekündigt (monatlicher Vereinsbeitrag von 35 auf 50 Euro gestiegen). Natürlich wurde der Austritt der Behörde gemeldet. Er hat eine Waffe. Die schrieb ihn auch gleich an. Auf meinen Rat rief er da an, erklärte, dass der Verein gegründet wurde und er einer SLG angehört. Der Verein ist gegründet nur noch nicht im Vereinsregister eingetragen. Sie gaben ihm jetzt bis Ende August zeit, damit der Verein den Zusatz e.v. bekommt. Ist das e. V. Notwendig? Welchen Rat soll ich ihm geben? Steven
  15. Hallo catering genau da liegt der Knackpunkt. In Deutschland haben wir ein sehr liberales Notwehrrecht. Keiner verlangt von dir, dass du vor einem Angriff weglaufen musst. Du kannst auf Konfrontation gehen. Das Problem liegt in der Regel aus einem Plaudern und relativieren in der Aufregung nach dem Notwehrfall. Darum sollte jeder sich vorher Gedanken machen und am aller besten überhaupt nichts sagen. Außer Guten Tag, seinen Namen und höchstens einen ganz groben Abriss (ich wurde überfallen und habe mich gewehrt). Der Rest sollte einem Fachmann überlassen werden. Steven
  16. Hallo catering in Notwehr musst du die Verhältnismäßigkeit NICHT beachten! Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Kurzes Beispiel: Du sitzt im Wohnzimmer, jemand steigt durch das Fenster ein. Vor dir liegt: Pfefferspray, Baseballschläger und eine geladene Pistole. Sind die drei Mittel gleichwertig effektiv? Sind alle drei geeignet, den Angriff sicher abzuwehren? Ich behaupte, nur die Pistole ist dazu geeignet, den Angriff sicher abzuwehren. Natürlich kann im SV-Fall ein Anwalt erheblich besser erklären, dass der Einsatz der Waffe allen Notwehrkriterien entspricht. Also halte ich die Klappe. Steven
  17. Hallo ach ja: die Polizei, die ich unmittelbar nach dem Fersengeld des Gegenübers über Notruf verständigte, kam nach ca. 25 Minuten mit mords Getöse. Soviel zu "Der Staat hat das Gewaltmonopol". Steven
  18. Hallo Fussel_Dussel da ich die Flinte ins spiel brachte, antworte ich auch: Ich habe baulich ziemlich aufgerüstet. Jedes Fenster ist WK2. Die Nebeneingangstür ist eine B-Tresortür. Das Dach ist mit einer über 3cm speziellen Kunststofflattung nach unten gesichert. Alarmanlage selbstverständlich. Auch wird mein Grundstück und die Außenhaut meines Hauses permanent Videoüberwacht. Der "Schwachpunkt" ist die Haustür. Eine Sicherheitstür von Bifar. Eine Ramme oder ein Kfz könnte die nach innen drücken. Und wie war die bisher brisanteste Situation? Vor ca 3 Jahren klingelte es an meiner Haustür, ich mach auf und 3 Mann standen davor, die mich erst Verbal, dann körperlich angriffen. Gut, das waren Luschen. ich konnte sie ziemlich schnell dazu überreden, wegzulaufen. Wären das Profis gewesen, wäre die Sache anders gelaufen. Und aus so einem Grund hätte ich gerne in meinem Tresorraum eine geladene Waffe (Flinte) und eine geladenen Pistole immer greifbar, auch oder besonders beim Schlafen. Natürlich muss man sich emotional auf so eine Situation vorbereiten. Wenn man sich aber entschließt, sich zu wehren, sollte im Fall der Fälle psychisch kein Problem auftauchen. Dies ist jedenfalls meine Erfahrung. Steven
  19. Hallo Tasha Yar korrekt. Es sind aber die berühmten Salamischeiben. Gestern geladene Waffe ok, heute Waffe und Magazin getrennt ok, morgen Magazin und Mun weit weg von der Waffe ok usw. Steven
  20. Hallo Tasha Yar natürlich gibt es im Notwehrfall keine Hemmung. Aber, abgewandelt vom Spruch aus meiner Ausbildung: "Schweiß spart Blut" wäre es mir lieb, ich könnte (wenigstens in meinem Haus) eine geladene Waffe griffbereit haben. Während meiner Dienstzeit war es selbstverständlich, dass ich immer eine geladene Waffe in Griffnähe hatte. Auch beim Schlafen. Verkürzt einfach die Reaktionszeit. Und jetzt sagt mir der Gesetzgeber, dass ich keine geladene Waffe in einem Tresor aufbewahren darf. Dies kann nur den Grund haben, um einem Einbrecher noch einige Sekunden Zeit zu geben. Irgendwann wird der Gesetzgeber anordnen, die Munition von der Waffe getrennt, d. H. in einem anderen Behältniss auf zu bewahren. Nochmal einige Sekunden mehr für den Verbrecher, um seine Tat auszuüben. Und die Waffe trotz Verbot gesetzwidrig vor zu halten bedeutet im Fall der Fälle, dass alle waffenrechtlichen Erlaubnisse futsch sind. Ein perfides Spiel: Täterschutz wird verstärkt, Opferschutz tangiert den Gesetzgeber nicht. Steven
  21. Hallo jocker_ch genau dafür war sie gedacht. Als "Letzte Chance". Leider möchte der Gesetzgeber nicht, dass ich mich im Fall eines Überfalls wehren kann. Steven
  22. Hallo, hier die besagte Waffe. Wo der Schreibstift liegt, war die Schnittstelle. Den Schaft hat der BüMa dran gefriemelt, saubere Arbeit. Auch die Läufe wurden verlötet und ein Messingkorn draufgesetzt. Steven
  23. Hallo Fussel_Dusel Für die Hahnquerflinte hatte ich mal 70 DM bezshlt. Noch ein paar Kröten für die Verlängerung des Schaftes. Wäre sonst im Hochofen gewandert. Ich fand sie als SV-Waffe perfekt. Steven
  24. Hallo HBM Einer der Verbrecher hatte sich eine Ladung 16er eingefangen. Der überfallene Juwelier konnte sich von den Fesseln befreien und kam an die Waffe. Die zwei Gangster wollten nicht so wie der Überfallene. Also setzte er die Flinte als "Meinungswandler" ein. Die Kanone war in meinem Waffenraum geladen an exponierter Stelle deponiert. Um im Notfall eingesetzt zu werden. Leider hat mir der Gesetzgeber mit seinem Täterschutz dies verboten. Steven
  25. Hallo HBM warum soll so eine Waffe vernichtet werden? Ich konnte mal aus einer Aservatenkammer eine Querflinte kaufen. Die wurde ca. 20 Jahre vorher für einen Raubüberfall benutzt. Die Täter kürzten den lauf und den Schaft. ich musste den Schaft wieder verlängern lassen. Auf die >60cm. Hat eine interessante Geschichte. Und war sehr günstig. Steven
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