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steven

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  1. Hallo zumindest weiß ich jetzt, dass das Wissen der Dame nicht aus dem NWR stammt. Wahrscheinlich (das ist eine Vermutung) geht die Waffenbehörde etwas freizügig mit ihren/meinen Daten um. Das Mädel von der Rechnungsabteilung kann offenbar nur die Daten meiner zuständigen Waffenbehörde abrufen. Zu anderen Datensätzen bei anderen Waffenbehörden hat sie keinen Zugriff. Steven
  2. Hallo CZM52 nein, das war nicht die Waffenbehörde. Das war die Rechnungsabteilung. Diese sitzen sogar in einer anderen Stadt. Und die Dame kannte meinen Waffenbestand. Incl. der Waffenbezeichnungen. Woher? Natürlich aus dem NWR. Aus welchem Grund? Das frage ich mich. Steven
  3. Hallo ich hole mal kurz aus: Irgendwann Anfang Februar habe ich eine Waffe gekauft. Ich habe vergessen, den Gebührenbescheid zu bezahlen. Gestern kam die Mahnung. 18 Euro plus 6 Euro Mahngebühr. Strafe muss sein, deshalb habe ich heute Morgen den Betrag überwiesen. Jetzt bin ich z. Zt. etwas durch den Wind. Ich schaue auf meine Ablage und sehe, dass ein Gebührenbescheid am 05.03.2019 an mich ging. 18 Euro. Ich greife zum Telefon, weil ich das klären möchte. OK, ist geklärt. Ist ein anderer Gebührenbescheid. Aber, was mich etwas irritierte: während des Gespräches (es war ein Telefonat mit der Mahnungsabteilung) sagte das Mädel, dass ich ja einen ordentlichen Waffenbestand mein Eigen nenne. Nun, das stimmt. Aber was hat das mit der Mahnung zu tun? Haben alle Mitarbeiter meinen Waffenbestand ruck zuck auf dem Schirm? Wenn jeder weiß, welche und wie viel Waffen ich besitze, wundert mich der Überfall vor 3 Jahren und die Aufnahmen von vermummten nachts hinter meiner Terrasse nicht mehr. Ist denn wirklich jeder Hinz und `Kunz über meine Waffen durch das NWR informiert? Steven
  4. Hallo und was machen die Besitzer von Magazinen (G3, Kaschi usw) die weder WBK-Pflichtige noch Dekowaffen besitzen? Sich strafbar? Steven
  5. Hallo karlyman da liegst du ziemlich daneben. Eine Ruger 10/22 vor 20 Jahren in Salut. OK, die war günstig. Kostete so 500 bis 600 DM. Eine PPSH41 oder eine Thompson M1A1 in Salut lag vor einigen Jahren schon bei 1.000 Euro. Ein StGW44 oder ein MG34 in Salut dürfte heute bei 3 - 4.000 Euro liegen. Wer davon einige hat kommt auf den von mir genannten Wertverlust. Steven
  6. Hallo karlyman und wer genau trägt den Verlust? So eine Salutwaffe kann gerne mal 1.000 bis 4.000 Euro gekostet haben. Die möchte ich nicht so ersatzlos abgeben. Steven
  7. Hallo ich habe vor einiger Zeit mal ein Interview gegeben. Im Vorgespräch wurden die Parameter festgelegt. U. A., dass in der Sendung mein Klarname nicht genannt wird. In der Sendung sprach der Journalist dann 2 mal meinen Vor und Zuname klar und deutlich aus. Steven
  8. Hallo Lorenz du solltest auch den Sinn eine Gaswaffe und damit verbunden den KWS hinterfragen. Ich gebe Selbstverteidigungskurse. Da wird natürlich auch das Thema Gaswaffen behandelt. Ich rate zu 90% davon ab, eine Gaswaffe einzusetzen. Es gibt (z.Zt.) wesentlich effektivere legale Mittel sich zu verteidigen. Oder ist der Hauptgrund der Sendung Kleiner Waffen Schein. Hört sich so schön gruselig an. Steven
  9. Hallo callahan44er auch hier ein klares Jein! Wenn du einen Angreifer mit äußerster Härte angehst, wie es sein sollte, wird di0r ein unsportlicher Richter dein Training vorwerfen. Deshalb imomer meinen Rat berücksichtigen: Nach dem SV-Fall Klappe halten. Name und ganz kurz, aber wirklich nur extrem rudimentär das Geschehnis schildern (der Mann ist in mein Haus eingedrungen, hat mich angegriffen und ich habe mich gewehrt). Für die richtige Erklärung sollte immer ein Anwalt herangezogen werden. Immer. Steven
  10. Hallo Harry darauf sage ich mal ein klares Jein! Ein K98 ist nicht so begehrt. Aber ein 1911er bekommst du in entsprechenden Kreisen aus der Hand gerissen. Und diese Kreise sind einfach zu finden. Bzw. die finden dich, wenn du willst. Steven
  11. Hallo bumm ich werde mich bemühen, die richtigen Begriffe zu verwenden. Steven
  12. Hallo Shiva du weißt, was ich meine. Und hast mit deinem Einwurf recht. Ich will nur sagen, wenn jemand nicht damit klarkommt, dass er in Notwehr einen Menschen tötet, soll er aber niemanden anderen, der in Notwehr damit klar kommt, sein Recht absprechen. Steven
  13. Putativnotwehr. Ein Beispiel aus dem Selbst Erlebten. Ich fuhr Samstags abends mit meiner Frau durch Düsseldorf. Stehe an der Ampel und sehe auf der anderen Straßenseite, wie ein Mann wild mit eiern Frau kämpft. Ich raus und gehe auf den Mann los. Kurz bevor ich ihm eine donnern will, ruft er mir zu, ich solle aufhören, die Frau hat ihm die Brieftasche gestohlen, er hat sie erwischt und hält sie jetzt fest. Wäre ein typischer Fall von Putativnotwehr gewesen. Nach der Erklärung rief ich die Polizei, da er alle Hände voll zu tun hatte. Das Luder hatte Feuer im Arsch. Steven
  14. Hallo BlackBull aber genau das ist das Thema, das den "Nichwaffenbesitzer" bei Waffen interessiert. Wie kann ich mich wehren, wenn ich angegriffen werde. Und ich habe in meinen Vorträgen zum Thema Selbstverteidigung noch keinen getroffen, der nicht positiv gegen eigenen Waffenbesitz gestimmt war, wenn es darum ging, einen rechtswidrigen Angriff gegen sich selbst damit abzuwehren. Und, du musst immer sehen: es ist ein Recht, keine Pflicht. Du kannst also deiner Frau mit der Waffe helfen, wenn sie von drei Mann gerade vergewaltigt wird. Du musst es aber nicht. Wenn dir die Notwehr gegen Menschen zuwider ist. Steven
  15. Hallo "Basisrecht auf Selbstverteidigung in den ureigenen 4 Wänden"! Dieser Ausdruck gefällt mir. Dieses Recht haben wir in Deutschland. Und es ist erstaunlicherweise sehr liberal dem Opfer gegenüber. § 32 StGB "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwehren" Unterstützt durch den Grundsatz: Es gibt keine Weglauf-Pflicht! (das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen). Und der Erforderlichkeit der Notwehrhandlung: Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Wenn jetzt ein rechtswidriger Angriff in Form von einem Einbruch stattfindet und ich beispielsweise einen Stock, Pfefferspray und eine Pistole in Griffbereitschaft habe, gebietet mir selbstverständlich die Erforderlichkeit die Waffe zu benutzen. Das deutsche Notwehrrecht wird mich nicht auf das Vabanquespiel zum Einsatz des Stockes zwingen. Es ist ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff und die Verteidigung ist erforderlich mit dem mildesten effektiven Mittel, das den Angriff sicher und endgültig beendet. Die Krux in Deutschland ist leider in letzter Zeit, dass sowohl Richter wie auch Politiker den Täterschutz forcieren und dadurch das Notwehrrecht versuchen auszuhebeln (siehe ungeladene Lagerung der Waffe seit der neuesten Änderung des Waffengesetzes). Steven
  16. Hallo Schwarzwälder morgen soll im Vorstand von FWR darüber gesprochen werden, ob die Stellungnahme veröffentlicht wird. Steven
  17. Hallo ich besitze eine Einzelladerflinte. Die ist mal aus eine VRF mit Zertifikat auf EL umgeändert worden. der Ladelöffel wurde fixiert. Wenn die Jungs jetzt mit dem "Magazinkörper" durchkommen, habe ich damit eine verbotene Waffe. Steven
  18. Hallo German es gab früher (so lange ist das noch gar nicht her) den Spruch: In Frankreich ist alles erlaubt. In Deutschland ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. In Russland ist alles verboten. Jetzt nähern wir uns dem Satz: In Deutschland ist alles verboten, was nicht erlaubt ist. Rechtsstaat? Mündiger Bürger? Wovor habt ihr angst? Dass ganze Kohorten mit diesen selbstgebauten Flinten (ist das eigentlich eine Flinte) gen Berlin marschieren um die Regierung abzulösen? Hier wird ideologischer Unsinn verzapft. Wir müssen diesen Hirnblähungen der Bürokraten entgegen treten. Mit allen Möglichkeiten, die uns rechtsstaatlich bleiben. Verbot, verbot, verbot. Vertrauen in den Bürger. Das gibt es doch längst nicht mehr. Es wird bestraft, was noch legal ist. Wie weit sollen wir es noch kommen lassen? Bis sich die Bürokratie noch (oder wieder) verselbstständigt? Es wird Zeit, dass wieder Gesetze verständlich werden und Gesetze von der Staatsmacht auch eingehalten werden. Steven
  19. Hallo ich kann die Argumentation von micky123 gut nachvollziehen. Er will auf jedem Fall innerhalb des gesetzlichen Rahmens bleiben. Und hier bekommen jede Menge Schnappatmung, weil er an den Rand der Legalität geht. Das ist aber immer noch legal. German reagiert sogar mit der Aussage, dass wer "an den Rand der Legalität geht", selbst schuld ist, wenn er Repressalien erdulden muss. Auch meine Meinung ist, dass in einem Rechtstaat jeder innerhalb des geltenden Rechts fungieren darf, wie er es für richtig hält. also sagen wir mal, ich fahre in der Stadt 50. Jetzt kämen einige und würden mir sagen, dass das zwar innerhalb des Rechtes ist, ich aber trotzdem Repressalien erdulden muss, da ich bis an die Grenze des Erlaubten gegangen bin. Und wenn dann noch ein Richter die Strafe, die ich deswegen bekam als rechtens ansehen würde. Wäre das nicht merkwürdig? Aber in verschiedenen Bereichen sind wir schon soweit. Kleines Beispiel?!: Jeder erinnert sich an den legalen Glock17 Besitzer, der sich einen Feuerwahlhebel für diese Glock legal zugelegt hat. Ich sprach mit einem Richter und einem Polizeiführer über diesen Fall. Beide waren felsenfest der Meinung, dass die Hausdurchsuchung und der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse absolut rechtens waren. Die Hausdurchsuchung wurde damit begründet, dass es nur einen denkbaren Ansatz für den kauf des legalen Feuerwahlhebels gab. Nämlich der Einbau in die Waffe. Damit ist die Hausdurchsuchung gerechtfertigt. Incl. der Durchsicht sämtlicher im haus befindlichen Akten. Auch wenn der Feuerwahlhebel schon beschlagnahmt wurde. Und der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse wäre dadurch begründet, dass das Teil zwar legal gekauft wurde, aber man es ja problemlos in die Waffe einbauen könnte. So weit ist Deutschland schon gekommen. Unlesbare Gesetze und beim Kauf von legalen Teilen ein nicht achten der Grundrechte Art. 13GG. Steven
  20. Hallo micky123 ok, das Ding funktioniert. Aber etwas mehr Hirnschmalz würde ich bei so einem Ding schon erwarten. Als Jugendlicher hatte ein Kumpel so was ähnliches gebaut. Ein Rohr passend für eine .22LR. Es wurde eine Patrone ins Patronenlager (hatte er sich mit Sandpapier rein gerieben) eingelegt. Dann eine Mutter, die hinten geschlossen war und in die ein Loch für den Schlagbolzen gebohrt wurde. Der Schlagbolzen war mit einem einen Gummi verbunden. Gummi zurückziehen und loslassen. Diese Konstruktion war von einem Jugendlichen gemacht. Da ist so eine Slamgun eher primitiv. Auch sollten wir dabei denken, dass die Russen ca. 100.000kaschis incl. Munition 89/90 an die Deutschen verkauft haben. Plus ca. 300.000 Kurzwaffen. Da ist so eine "Flitsche" auch nicht mehr relevant. Steven
  21. Hallo so, 10 Minuten YouTube und ich bin schlau. Aber, mein Gott, ich denke nicht, dass man damit etwas ausrichten kann. Dann ist das Rohr als Schlagwaffe eingesetzt, effektiver. Steven
  22. Hallo lasst mich mal zusammenfassen: Wenn (theoretisch) die Teile richtig zusammengebaut werden, soll eine Schusswaffe für eine 12er Schrotpatrone entstehen. Richtig? Ich denke, das untere Rohr hat den Innendurchmesser für diese Patrone. In die rechte Schraube wird mittig ein Loch gebohrt und mittels des Nagels die Patrone gezündet? Wie? Den Nagel dranhalten und mit dem Hammer drauf wird es ja nicht sein. Das zweite Außengewinde macht nur Sinn, wenn es auf das zweite Rohr geschraubt wird. Dann hätten wir das erste Rohr als Patronenlager und das zweite Rohr als Lauf. Aber wofür wäre (theoretisch) das zweite Teil (links neben der Schraube)? Steven
  23. Hallo EkelAlfred ich entschuldige mich demutsvoll für den Fauxpas. Es ist eine PISTOLE! Steven
  24. Hallo EkelAlfred du hast vollkommen recht. Diese Waffe firmiert unter "Flobbert-Pistole". Jedenfalls im Alfa Waffenkatalof 1911. Steven
  25. Hallo EkelAlfred Hä? Wie kommst du darauf? Steven
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