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Hallo Geraldo nicht ziehen, sondern mit der Waffe, deren Mündung auf den Boden gerichtet ist in den Anschlag gehen und feuern. Darauf sind die 0,6 sec. gemünzt. Ich lasse dir auch gerne deine Taktik, auch wenn ich verschiedene Fachbegriffe nicht verstehe, sondern nur erahnen kann, was du damit meinst. Jedoch bleibe ich dabei, wohin ich sehe, in diese Richtung zeigt die Mündung. Probiers mal aus, und sag mir, wieso du den Gegner und seine Reaktionen nicht im Blick hast. Auserdem, was soll mein Gegenüber für Gegenstände benutzen, die ich nicht überblicke. Wenn er eine Waffe zieht, habe ich die entscheidenten Zehntel sec. Ansonsten, was ist das für ein gefährlicher Gegenstand, den er umbemerkt gegen mich einsetzen kann? Ich spreche immer von einem Gegenüber mit mind. 2 m abstand. Steven
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Hallo Geraldo Die Waffe ist im Anschlag, beide Augen geöffnet. Die Handlungen meines Gegenüber kann ich klar erkennen. Selbstverständlich halte ich Abstand. Näher wie 2 Meter ist Riskant. Um Zeiten zu nennen: Abdrücken 0,3-0,4 sec. Waffe in Anschlag bringen und abdrücken 0,6-0,7 sec. Wobei das Erstere von jedem Waffeninhaber erreicht werden kann, die zweite Zeit normalerweise nur von einem Profi, bei einem Laien dauert es länger. Auserdem, ich habe die Regeln nicht erfunden, bin so ausgebildet worden. Steven
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Hallo Honneycut deine Erläuterung bzg. Eintragung Wechselsystem stellt die Sachlage in ein anderes Licht und ich nehme meine Attake gegen dich zurück. War in dem Posting, auf das ich mich bezog, so nicht zu erkennen. Bei all der Diskutiererei frage ich mich, ist ein Wechselsystem eigentlich Eintragungsfähig. Das Gesetz fordert keine Entragung. Also wenn ein Wechselsystem nur auf meinen Wunsch eingetragen wird, kann ich dann auch eine Gaswaffe oder ein Bajonett oder was weiss ich in eine grüne WBK eintragen? Auch denke ich, dass nur eine sehr geringe Anzahl von WBK Inhabern ihr Wechselsystem behalten werden, wenn sie die Grundwaffe verkaufen. Was will man damit? Steven
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Antwort auf: Meine Meinung dazu: Wem schadet es eigentlich, wenn ein WS eingetragen ist? Bei der KPB Siegen (NRW) geht man hin, trägt freundlich sein Anliegen vor, bekommt den Eintrag (kostenlos!) und alle freuen sich. Was ist daran schlecht? Alles andere grenzt doch an Selbstüberlistung. Hallo Honneycut Wir haben Gesetze, unter anderem ein Waffengesetz. Das muß und wird von uns befolgt. Dieses Waffengesetz sagt, dass Wechselsysteme vom Berechtigten gekauft werden können und nicht eingetragen werden müssen. Punktum. Jetzt kommt so ein Sachbearbeiter zu dir und sagt, dass ihm das Gesetz schnuppe ist und du das Wechselsystem entragen musst. Du freust dich über diese Willkür deines Sachbearbeiters, denn du willst ja keinen Ärger. Warum zeigst du deinem SB nicht seine Grenzen, damit der Willkür nicht Tür und Tor geöffnet wird? Sind wir denn schon so angepasst? Wir waren in unserer Geschichte schon oft Obrigkeitshörig mit jedesmal katastrophalen Ausgängen. Seid endlich aufrechte Bürger und nicht Untertanen. Steven
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Hallo Geraldo eine eherne Regel ist: Die Waffe zeigt dahin, wohin ich sehe. Ansonsten verschenke ich Zeit. Wenn ich mich entschließe, mich mit der Waffe zu verteidigen, halte ich sie auf mein Gegenüber. Mein Wunsch in dieser Situation wäre eine Kutscherflinte. Habe in meinem früheren Leben öfters eine Pumpe geführt und war von der demoralisierenten Wirkung jedesmal begeistert. Übrigens, in einer echten Situation, in der man eine Waffe anwendet, reagiert man ohne exzessives Training ganz anders, wie wir es hier beratschlagen. Wir tun das gleiche hier, wie später der Staatsanwalt bei Klagebegründung. Im realen Leben hast du nur Sekunden oder auch nur wenige zehntel. Steven
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Antwort auf: das ganze ist irgendwie "strubbelig" geregelt, aber wie es in dem fall, den du da äusserst, "guest" ist, kann ich so auch nicht sagen, nur die sache mit dem händler passt schon. denn, wenn man mal richtig überlegt : man hat eine waffe eingetragen, kauft sich ein WS, lässt es nicht eintragen und es würde nicht an die zuständige behörde gemeldet, dann : hätte man ein freifahrticket, jemanden "um zu nieten" mit der eigenen waffe und niemand würde es auch nur auf denjenigen zurück verfolgen können. -> kann ja nicht sein, oder ?! Hallo Cop noch nie hat einer einen GAGA so verdient wie dieser Beitrag. Also, hier ist er: Ist übrigens der Erste, den ich verteile. Wieso wollen wir uns mehr einschränken, als das Wafffengesetz es vorsieht? Sluggy (mögen mehrere Dutzend Sandflöhe seinen Schließmuskel malträtieren) freut sich. Wir müssen das Gesetz konsequent anwenden, jede Erleichterung mitnehmen und gegen Willkürliche Verschärfungen ankämpfen. Dazu gehört vor allem die Argumentation, 2 Kanonen im Halbjahr reichen mir, mehr gibt mein Budget nicht her. Das ist genau das, was Dr. Steegmann und Kohorten bezwecken. Lassen wir uns nicht auseinanderdiffidieren. Stehen wir zusammen und wir haben Macht. Kleingeister gibt es schon genug. Steven
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In Antwort auf: Okay, ich geb Dir meine Kontonummer. Dann kannst Du gleich loslegen... Dann musst du mir aber zuerst 3 Fragen beantworten. Also: Wieviel ist 3 x 3? Welche Farbe hat das Gras? Bist du ein Mädchen? Steven
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Hallo ich habe das hier nur auf die Schnelle überflogen. Also wenn es wirklich nur an ein paar hunter Euros hängt, dann setzt endlich hier eine Kontonummer rein und sagt, wieviel jeder monatlich überweisen soll. Wenn ich das so richtig sehe, würden 10 € als Dauerauftrag reichen. Die Tageszeitung kostet mehr und macht nicht soviel Spaß und bringt weniger Infos. Die Idee, wer zahlt kann PNs versenden ist doch klasse. Also denn, Ich hab onlinebanking. Steven
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In Antwort auf: In Antwort auf: vom bedürfnis umfasster zweck ODER IM ZUSAMMENHANG DAMIT.... diskothekentürschläger-phantom. angeblich - so offenbar die vergnügungsbetriebliche wahrnehmung einschlägig bewanderter ministerialbeamter a.d. - genau richtig. Die Jungs von der gesetzgeberichen Riege hatten vor etwas Angst, das ich noch nie gesehen habe. Ich bezweifle, dass ein Bewaffneter Türsteher vor einer Disco je existierte. Die Politiker sind sowieso zu alt für die Disco. Vieleicht hatten sie mal so ein erlebnis vor einem P..f und wollten nicht raus mit der Sprache und die interpretationsgabe von manchen Politikern ist mir nur all zu gut bekannt. In die gleiche Kerbe schlägt das Verbot von Wurfsternen. Die Dinger fliegen überall hin, aber nicht ins Ziel. Aber für eifrige Kung-Fu seher sind die Saugefährlich und müssen verboten werden. Die Realität bleibt da aussen vor. Hollywood beeinflusst unsere Gesetze. Steven
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Wechselsytem und besonders die Muntion betreffend!
steven antwortete auf Daniel-Mark's Thema in Waffenrecht
In Antwort auf: In Antwort auf: Wo also ist in § 10 die MEB für WL eurer Meinung nach beschrieben!? Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition wird durch Eintragung in eine Waffenbesitzkarte für die darin eingetragenen Schusswaffen erteilt. Waffe Nr. 1 ist ein Revolver in .357 mag. In der MEB-Spalte ist ein Stempel eingetragen, somit liegt eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition in .357 mag vor, da .357 mag für Waffe Nr. 1 bestimmt ist. Munition in .38 spec ist ebenfalls für Waffe Nr. 1 bestimmt, somit gilt die MEB ebenfalls auch für dies Munition. Das würde übrigens auch ohne die Klarstellung aus dem Bayerischen IM gelten. Waffe Nr. 2 ist ein Pistole in .45 ACP. In der MEB-Spalte ist ein Stempel eingetragen, somit liegt eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition in .45 ACP vor, da .45 ACP für Waffe Nr. 2 bestimmt ist. Erwirbt man nun ein Wechselsystem in 9mm Luger für Waffe Nr. 2, so ist ab diesem Moment auch 9mm Luger für Waffe Nr. 2 bestimmt. Der Stempel in der MEB-Spalte der Waffe Nr. 2 gestattet somit auch den Erwerb und Besitz von 9mm Luger, da er den Erwerb und Besitz von Munition für Waffe Nr. 2 erlaubt. Der Knapckpunkt ist einerseits, dass sich die MEB auf alle beschussrechtlich zugelassenen Munition für die jeweilige Waffe bezieht und nicht lediglich auf das in der WBK eingetragene Kaliber dieser Waffe. Andererseits ist im Falle .357 mag klar, dass auch die MEB für .38 spec gilt, im Falle des WS für 9mm Luger kann der Händler das aber nicht so ohne weiteres erkennen. Gleichwohl gilt die MEB für dieses Kaliber. Meine bescheidene Meinung. bye knight Mensch Knight ich bewundere Dich. Ich hätte schon lange aufgegeben. Deine Erklärungen sind hieb und stichfest. trotzdem wird ein nicht vorhandenes Haar gesucht. Freuen wir uns doch über die gesparte Kohle, die uns die Nichteintragungspflicht bringt und beantragen eine MEB für alle Kaliber. Möglicherweise sogar ohne zeitliche Begrenzung. Die Argumente haben wir ja jetzt. Ich habe so eine Sammler MEB bekommen. Sluggy wird damit gar nicht zufrieden sein. Mögen mehrere dutzend Sandflöhe seinen Schliessmuskel malträtieren. Steven -
Hallo Sachbearbeiter ups, hat da Sluggy schon wieder was übersehen? Der Knabe hat ja scheinbar nur Sch... gebaut, in beide Richtungen. Aber da nicht sein kann, was nicht sein darf, werden SD wahrscheinlich in das KWKG aufgenommen. Die Liste wird lansam richtig voll, und ich hoffe nur, das mal ein vernünftiger Richter, in seiner Studienzeit ohne Tüte und Aldirotwein zurechtgekommen, dem Elend ein Ende Setzt. Ich bin halt ein unverbesserlicher Optimist. Steven
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Hallo Smithy Ganz ruhig. Ich glaube grundsetzlich jedem. Nur glauben heisst nicht wissen und gehört in die Kirche. Die ganze Sache ist folgende. Vor kurzem habe ich mich mit einem Richter über verschiedenes unterhalten. U. a. auch über diese gerüchte. Er wies dies entschieden zurück sagte mir aber zu, wenn ich dies konkretisieren kann, sich in die Sache reinzuknien. Er ist kein Wald und Wiesenrichter sonder etwas höher angesiedelt. Und da ich die Tendenz in unserem Staate zum Totalitären seit einiger Ziet beobachter und dies gar nicht mag, versuche ich etwas gegenzuwirken. Deswegen hilft mir der Glaube nicht weiter. Steven
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Hallo zusammen bis jetzt kam bei den Antworten nichts konkretes raus. Ist das wirklich nur ein Gerücht oder gibt es diese Abhöraktionen wirklich? Bis dato sieht alles nach dem Sturm im Wasserglas aus. Ich lasse mich gerne vom Gegenteil überzeugen. Also Leute, gebt mir Fakten. Steven
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Hallo Ab und zu hört man , dass in Deutschland Telefongespräche routinemässig elektronisch mitgehört werden und bei verdächtigen Wörtern, die Liste ist meines wissens geheim, das Gespräch mitgeschnitten und ausgewertet wird. Wer kann mir dazu näheres mitteilen? Mich interessiert eigentlich alles darüber. Zeitungsartikel, welche Behörde führt diese Abhöraktionen durch, wieviel %, Rechtsgrundlage etc. Auch gerne über PN oder Tel. Steven
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Hallo knight ich denke Sluggy trifft gleich der Schlag. Wenn Ihr das WaffG weiter so zerpflückt, hat der Knabe nicht mehr lange was von der Pension. Weiter so. Steven
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Hallo Stefan wechsel doch den Dachverband. Kündige die Mitgliedschaft im Rheinischen Schützen Bund mit einer gepfefferten Begründung. Die Jungs könnten mir den Buckel runterrutschen und am Ende nicht vergessen mit der Zunge zu bremsen. Steven
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Hallo knight Die Säbel besitzen eine Klinge aus Metall. Sind in der Regel nicht scharf geschliffen, was man ja mit ein paar Feilenstrichen ändern kann. Ich gönne den Jungs den Spaß mit ihrer Phantasieuniform und der Marschiererei. Es geht darum, vom Waffengesetz erlaubt, oder nicht. Ich denke mal Säbel ist gleich Säbel, ob scharf oder nicht geschliffen. Vieleicht kann man sogar von einem Anscheinssäbel sprechen. Steven
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Hallo zusammen mich interessiert, ob das Tragen eines Säbels in der Öffentlichkeit, wie bei den hier jetzt beginnenden Schützenfesten, vom Waffenrecht toleriert oder mit einem Pfui belegt ist. Fals pfui, muß, wird, soll die Polizei dagegen einschreiten? Ich denke doch, Sluggy wird keine freude an seiner Pension haben, solange diese gefährlichen Dinger überall auf der Straße, und sogar im Zelt beim Kampftrinken mit herumgeschleppt werden. Gell Sluggy. Steven
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Hallo Kalimero Ich glaube, wir reden da gehörig aneinander vorbei. Was ist ein Recht auf Kontrolle? Meinst du damit ein Nachschaurecht. Ein klares jein. Nur bei begründeten Verdacht und gefahr für die öffentliche Sicherheit. Dann Ja. Ansonsten drausen bleiben. Ich höre immer wieder, ich habe nichts zu verbergen, wenn die nachschauen wollen, bitte, hab nichts dagegen. Warum? entweder die haben den Verdacht und die Gefahrenabwehr oder nicht. Ein vorauseilender gehorsam ist da fehl am Platze. Wieso soll ich jemanden freiwillig meine Aufbewahrung kontrollieren lassen? Bei mir ist alles in ordnung und basta. Wenn nicht, und es passiert was, haben wir genug Gesetze um das zu sanktionieren. Nur wenn wir das Nachschauen lange genug dulden, wird es zur Selbstverständlichkeit. Ich tue genau das, was mir das Waffengesetz vorschreibt und nicht mehr. Basta. Steven
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Genau Astanase Begründete Zweifel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Sonst njet!!!! Wir kennen die Jungs doch. Kleiner Finger und so. Warum sagen wir den lieben mitlesern nicht gleich, daß wir zu jeder Tages und Nacht sowie Urlaubszeit gerne Besuch zum nachschauen erwarten? Ich denke gerade in diesem Forum sollten wir mit Nachdruck unsere Gesetzestreue, aber auch nicht mehr bekunden. My home is my Castle! steven
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Hallo ich lese immer, dass ihr euch auf eventuellen Besuch einstellt. Ich habe immer angegeben, "unter Verschluss", damit war dem Gesetz genüge getan. Falls die Jungs jetzt kontrollieren kommen, haben die Pech gehabt. Bei mir kommt keiner ohne Richterlichen etc. rein. Auch gefahr im Verzug müssten die mir erklären. Schliesslich haben wir noch Art. 13 GG. Geht nicht so leichtfertig mit euren Grundrechten um, ruck zuck sind die Eingeschränkt. Also, entweder lt Gesetz oder an mir vorbei, was beides doch recht schwierig wird. Steven