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steven

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  1. Hallo Wahrsager gerade du müsstes sehen, daß der Rest sich fast zwangsläufig ergab. Er ist jung und wurde angegriffen. Die Bezeichnung für die Polizei gefällt mir auch nicht. Zum Thema Telefonüberwachung: das kann jedem von uns passieren. Ruck zuck ist man in so was reingerutscht. Steven
  2. Hallo na wunderbar. Da bekommt wieder wer was an die ohren, obwohl er nur eine Frage gestellt hat. Flapsig zwar, aber es war nur eine Frage. Von hier kamen dann die Vermutungen, daß er ein ganz schlimmer Finger ist und ihn die ganze Härte des Gesetzes treffen soll. Seine Frage war: Darf ich eine Softair mit weniger als 0.5 J führen? Nach dem neuen WaffG nicht. Da macht auch die Aussage des BKA erstmal nichts aus. Zu klären ist vielmehr, wann war das Führen und war das Führen nach dem evtl. alten WaffG erlaubt. Er sucht Infos. Warum die Angriffe? Steven
  3. Hallo das WS ist scheinbar einer der Gründe, weshalb die neue VwV so lange auf sich warten läßt. Die zuständigen Ministerialbeamten die Sluggys Murksgesetz auf dem Schreibtisch haben, zum teil hier auch fleißig mitlesen und diesen Threat gar nicht mögen, versuchen auch in diesem Fall durch die VwV das Gesetz zu verbiegen. Die Jungs gehen davon aus, daß viele Richter sich, obwohl nicht so ganz korrekt, die VwV bei der Urteilsfindung zu rate ziehen. Da ihnen die Nichteintragungspflicht, bzw. die Nichteintragungsfähigkeit nicht passt, üben die sich fleißig in erfinden neuer Wörter (siehe Pumpen - Lauf mit speziellen Laufprofil). Da ihnen scheinbar dazu nichts einfällt und sich heftigst streiten, wird einfach die Bedienungsanleitung zum Waffengesetz neu (in kraft getreten 01.04.2003) nicht geliefert. Jeder private Unternehmer würde seine Ware nicht mehr verkaufen können. Den Machern der VwV in ihrer überirdischen Arroganz geht das am Ar...h vorbei. Sie sind bisher nicht haftbar zu machen und wir müssen uns an geltende Gesetze halten. Die nicht. Vielleicht liest mal einer dieser lieben älteren Herren mit und hat nicht Schaum vor dem Mund, weil die legalen Waffenbesitzer ihr Recht fordern, sondern sieht sich endlich mal als Diener des Staates und arbeitet auch so, wie er es in seinem Diensteid geschwohren hat. Zum Wohl des Staates. Steven
  4. Hallo Martin ein WS ist nicht Eintragungspflichtig. Ich bin sogar der Meinung, daß es nicht Eintragungsfähig ist. Wenn das Waffengesetz eine Eintragung nicht vorsieht, hat es auch auf eigenem Wunsch nichts in der WBK zu suchen. Ich kann auch keine Gaspistole eintragen lassen. Was die Logik im Waffengesetz betrifft: such nicht, ist sinnlos. Ob es im Ausland Deko pistolen mit völlig intaktem Griffstück gibt oder nicht, ist doch vollkommen irrelevant. Das Teil ist hier in Deutschland verboten und der Zusammenbau mit einem legal besessenem WS ist doppelt verboten. Reicht ein Verbot nicht, muß alles fünfmal verboten und nach Möglichkeit dreimal reglementiert werden? Die lieben Macher des Waffengesetzes werden sich bei der Erstelllung desselben schon was gedacht haben. Werden schließlich gut dafür bezahlt. Steven
  5. Hallo Wahrsager du sprichst das an, woran viele Waffenbesitzer kranken. Sie sind zu Mißtrauisch. Eine Spur Skepsis ist immer angebracht. Aber wenn im Gesetz steht, dir steht das zu und dir geht das zu einfach und du suchst die Mine, machst du einen Fehler. (Mit dem du meine ich eine imaginäre Person.) Wir wollen mündige Bürger sein, wenn uns die Politik einen Zipfel davon reicht, dürfen wir auch nicht erschrecken. Nur Mut, greift zu. Steven
  6. Hallo es hat keinen Sinn, an das Thema mit logik heranzugehen. Einige Ministerialbeamte haben in Hollywoodfilmen gesehen, daß eine Pumpe eine ganz ganz schlimme Waffe ist. Da kann man Leute meterweit durch die Luft schießen. Deshalb muß so was verboten oder zumindest schwer zugänglich werden. Wir wollen schließlich das Abendland retten. Also, Sluggy hat, wie so häufig im Waffengesetz, Mist gebaut. Diesmal zu unseren Gunsten. Aber das ist ja nicht so schlimm. Die lieben macher der VwV lassen sich keine Statistiken kommen, wieviele Verbrechen mit einer legalen Vorderschaftrepetierflinte im vergleich zu normalen repetierern vorkommen, sondern überlegen in ihrer göttlichen Weisheit, was zu machen ist. Da sind also einmal die hüter des wahren Rechts und einmal das Waffengesetz. einfach ein Häuflein auf das Gesetz legen geht leider nicht. Wär zwar am einfachsten, aber da gibt es so einen neumodischen Gram, genannt Rechtsstaat. Also grübel, grübel. rin neuer Begriff muß her und schwupp: Spezielles Laufprofil. Das fressen die doofen Untertanen, die lieben Richter hoffentlich auch und schon haben wir das Gesetz nach unserem Willen zurechtgebogen. Schließlich zählt hier mal ausnahmsweise der Wille des Gesetzgebers. Wenn ich sehe, daß wir von solch einer Bande regiert werden, wird mir ganz schlecht. Gute nacht Deutschland. Sobald das so gehandhabt wird, werde ich mir eine Vorderschaftrepetierbüchse kaufen und das durch alle Instanzen ziehen. Ich hoffe, mit mir jede Menge demokratische Legalwaffenbesitzer tun das gleiche. Noch steht das Gesetz über den hollywoodschauenden Ministerialbeamten. Steven
  7. Hallo was ist denn das für eine Erklärung. Ich will mich nicht an das Gesetz halten, also entwickel ich einfach einen neuen Begriff. Schon wird aus einem gezogenen Lauf ein glatter Lauf mit einem "speziellen Laufprofi". Die VwV ist eine GEBRAUCHSANWEISUNG für das WaffG. Sie hat nichts zu korrigieren oder etwas was nicht da steht hineinzuinterpretieren sondern nach der Kunst der Juristerei von ausgebildeten verbeamteten Volljuristen, die einen Amtseid geleistet haben das Gesetz für die unteren Beamten für die Anwendung zu erklären. Persönliches Magengrummeln hat bei dieser Interpretation nichts aber auch gar nichts verloren. Wir sind ein Rechtsstaat. Hier wird das Recht angewendet. Ein gezogener Lauf ist ein gezogener Lauf ist ein..... Sind die Staatsdiener (Diener kommt von dienen) schon soweit abgehoben, daß sie sich um das Gesetz einen feuchten Dreck scheren? Dann müssen wir es ihnen wieder beibringen, was ihre Aufgabe ist. Steven
  8. Hallo Amadeus zu 2. Was ist ein "Spezielles Laufprofil"? Lt. WaffG gibt es doch nur gezogene und glatte Läufe. zu 4. den Begriff einfallen lassen. Wer hat sich den Begriff einfallen lassen? Juckt die das Gesetz nicht? zu 7. Das Gesetz ist doch eindeutig. Wieso soll die VwV etwas anderes schreiben, wie im Gesetz steht? Können die Macher der VwV nicht lesen oder wollen die sich nicht an das Gesetz halten? Steven
  9. Hallo Asterix es gibt glatte Läufe und es gibt gezogene Läufe. Im Gesetz steht Repetierlangwaffe mit glatten Lauf. Wenn der Lauf gezogen ist, kannst du es kaufen. Es wird nicht zwischen Büchse und Flinte unterschieden. Wieder mal ein Beispiel, daß unser lieber unfähiger Sluggy sein Metier nicht beherrschte. Also, haltet euch gefälligst an das Gesetz und kauft eure Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen auf WBK Gelb(neu). Alles andere steht nicht im Gesetz. Steven
  10. steven

    Waffenverwahrung

    Hallo ich habe doch gar nichts dagegen gesagt, einen kleinen B Schrank bei der Freundin aufzustellen. Ich bezog mich wirklich nur auf das - Gas ins Gesicht - Waffe weg - Problem mit der Zuverlässigkeit. Steven
  11. steven

    Waffenverwahrung

    Hallo Wahrsager mein Posting bezog sich auf das mit dem Betäubungsgas. Wie du da auf Kinderpornos kommst, ist mir ein rätsel (oder denkst du öfters über so was nach?) Steven
  12. steven

    Waffenverwahrung

    Hallo Leute jetzt haltet mal etwas den Ball flach. Ihr konstruiert ja tollere Sachen, als Sluggy je konnte. Also, wenn bei mir einer klopft, und mir beim aufmachen Betäubungsgas ins Gesicht sprüht und ich die Waffe, aus welchem zweck auch immer, auf dem Tisch liegen habe und nach meinem aufwachen weg sind, wird ja wohl kaum meine Zuverlässigkeit wackeln. Dann könnte mir das auch passieren, wenn mir einer eine Kanone an den Kopf hält und mich bittet, den Schrank zu öffnen. Ich habe schließlich keinem Nichtberechtigten zugang zu ermöglichen. Mit dem Führen ist leider durch Gerichtsurteile so pervertiert worden, daß scheinbar jeder Waffentransport als führen ausgelegt werden kann. Früher war Führen: Waffe geladen am Mann. Sonst nix. Und das war vernünftig. Über diese komischen aussagen wegen Drohpotential kann ich doch nur lachen. Steven
  13. Hallo die Diskusion ist zwar theoretisch, aber nichts desto trotz notwendig, da auch Sachbearbeiter auf jederder Kleinigkeit rumreiten können. Also, Kontrolle. Ich frage nach Ausweis. Muß ich als gewissenhafter legaler Waffenbesitzer schon, da ja sonst jeder kommen kann und die Waffen befummeln oder sogar mit schlechter Absicht mitnehmen kann. Danach frage ich nach dem Grund und der Legitimierung der Kontrolle. Es ist hoffentlich nur eine Kontrolle und keine Durchsuchung. Also, fragen nach der genauen Absicht. Ein kurzer Hinweis, daß ich das protokolliere und später überprüfen werde. Jetzt habe ich zwei Kanonen dabei, aber keine WBK. Was kann passiert sein? Ich habe die Waffen auf dem Stand gelagert. Kann aber nur sein, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Möglichkeiten gegeben sind. Ich habe die Waffen mit WBK hierher gebracht, habe die Murmeln vergessen, bat einen Vereinskameraden mit eigeneer WBK, auf die Kanonen aufzupassen, bin die Mun holen gegangen, und vergesse die WBKs zuhause. Das ist nur theoretisch. Kann aber doch passieren. Und da ich dem SB erst mal gar nichts sagen muß, kann ich ihm auch später die unverblümte Wahrheit sagen. Oder über einen Anwalt sagen lassen. Wie gesagt:theoretisch. Kann aber passieren. Einstein war ja auch Theoretiker und hatte recht. Steven
  14. Hallo jetzt frage ich mich, was kann theoretisch passieren, wenn ein Wiederlader einen Sprachfehler hat? Ich sitze im Keller mit 1KG Pulver und mir fackelt gerade der Papierkorb ab. Ich bekomme das Feuer nicht aus und rufe die Feuerwehr an. Im schlimmsten Fall kann ich denen nicht sagen was los ist und wo ich wohne. Dafür gibt es Diktiergeräte, die ich schon vorher besprochen habe, bzw. mir besprochen lassen habe. Ein zweiter Textbaustein, in dem erklärt wird, daß ich NC Pulver in einem gut verdämmten Tresor habe, der möglichst nicht zu heiß werden sollte. Bei der heutigen Technik ist das doch nicht mehr so schwer. Also, was will der SB? Entweder ich führe, oder lasse führen, ein vernünftiges Gespräch mit den entsprechenden Argumenten. Wenn er OK ist, wird er es einsehen. Wenn er bockig ist und seine Macht gegenüber den Untertanen ausspielen will sehe ich keine andere Möglichkeit, als einen Fachanwalt zu beauftragen, der ihm die Sachlage, zur Not mit einer Klageschrift, nahebringt. Bei einem so einfachen Fall, denke ich, sollte ein klärendes Gespräch die Sache bereinigen. Steven
  15. Hallo Joe ich bin zu hundert pro deiner Meinung. Die Jungs die kneifen sind zu einem Großteil an unserer Misere schuld. Wir haben einen Rechtsstaat und sollten ihn verteidigen. Aussagen wie "Ich mach lieber nichts, man weiss ja nicht, was die sonst gegen mich unternehmen" sind kontraproduktiv. Wir wären schon erheblich weiter, wenn es mehr aufrechte Bürger und nicht so viele buckelnde Untertanen gäbe. Steven
  16. Hallo ich habe noch ein altes Fundament für 1 Euro Sofortkauf an Selbstabholer zu verticken. Hat jemand interesse? Steven
  17. Hallo Upima du bist vollkommen beratungsresistend. Ich für meinen Teil geb auf und klinke mich aus. Hat eh keinen Sinn. Dieser gute UNTERTAN kann mit seinere Freiheit nichts anfangen. Steven
  18. Hallo Upima der Gesetzestext ist eindeutig. Es steht in 14 Abs. 4 keine Einschränkung der Waffenarten. Also kann ich alle darin genannten kaufen. (siehe auch Begründung zur Beschlußfassung des WaffG) Dies hat der Gesetzgeber deshalb so gemacht, weil die aufgeführten Waffen nicht DELIKTRELEVANT sind. Wann wurde denn das letzte mal mit einem Vorderladerrevolver von einem Sportschützen eine Bank überfallen? Freue dich doch einfach, daß der Gesetzgeber mal nicht alles einschränken will, sondern Etwas locker sieht. Kannst du so etwas nicht glauben und suchst deshalb verzweifelt den Pferdefuß? Wo liegt der Unterschied, ob ich 1 Rep.Büchse oder 10 habe? Doch nur darin, daß es der Wirtschaft guttut. Jetzt glaube doch, daß z. Zt. in Deutschland noch alles erlaubt ist, was nicht explizit verboten ist. Auch wenn es dir merkwürdig vorkommt und du erstmal ein Gerichtsurteil über die Erlaubnis sehen willst. Es wird keins geben. Steven
  19. Hallo Doc freu dich, dat gibbet noch. Wahrscheinlich nicht mehr lange. Steven
  20. Hallo Shootist liegt noch im Ermessen des Sachbearbeiters. Wird wahrscheinlich mit den neuen VwV konkretisiert und die Legalisierung nicht mehr möglich sein. Der SB kann dir die Erlaubnis erteilen, die Waffe, da du die Möglichkeit hast, nach dem WaffG zu lagern. Nach einem halben Jahr kannst du die dann in deine WBK eintragen lassen oder einem Berechtigten überlassen. Ist doch besser, die Kanone wird registriert, als daß durch die Drohung der ersatzlosen Vernichtung die Waffe weiter unregistriert bleibt. Leider sind nicht alle SBs so weit in der Realität und die höheren Beamten schon mal gar nicht. Die verstehen nicht, daß man Fundwaffen gerne behalten will oder zumindest einem legalen Zweck zuführen möchte. Sind halt nicht mehr in dieser Welt. Gehen aber davon aus, daß jeder die gefundenen Waffen gerne abgibt um sie in den Hochofen drücken zu lassen Steven
  21. Hallo muß ich im StGB nachschauen. Ist bei mir schon ewig her. Kann sein, daß das im Notwehr§ untergebracht ist. Steven
  22. Hallo Mad Lawyer eine hervorragende Interpretation des Nothilfeparagraphen nach genauem Studium desselben. Wende dich doch mal an ELF, die suchen immer gute Rechtsanwälte, die auf sowas spezialisiert sind. Ansonsten kann ich zu dieser Diskusion nur sagen: Wir Waffenbesitzer sind scheinbar zum größten Teil Masochisten, die statt eine Domina die Ministerialbürokratie bevorzugen. Kann denn hier keiner mehr klar denken? Meine Meinung ist: Ich darf mit den Waffen keinen Blödsinn machen. Mit der Waffe unterwegs jemanden bedrohen ist verboten und wird bestraft. Mal schnell auf dem Weg eine Bank überfallen ist verboten und wird bestraft. Das ist klar und nachvollziehbar. Die ausufernde Bürokratie, die jede Bewegung reklementieren will ist nicht nachvollziehbar und sollte bekämpft werden. Vorauseilender Gehorsam leistet der Bürokratie und damit der Verschwendung von Steuergeldern vorschub, und sollte unterlassen werden. Steven
  23. Hallo dieses Thema wird leider hier ziemlich oft diskutiert. Es kommen die verschiedensten Ratschläge, und die lieben Mitleser, die sich nie melden, freut es. Können sie doch weitere Schikanen aufbauen. Immer nach dem Motto: ein bischen geht noch. Es ist VERBOTEN mit einer Waffe dummes Zeug anzustellen. Wie oft muß diese Verbot in anderen Gesetzen und §§ wiederholt, ausgeweitet und was weis ich noch werden. Ich sehe das als Überregulierung an. Die ausufernde Bürokratie, die unsere Beamtenschaft am Leben hält aber Unsummen verschlingt, die man an anderen Ecken besser anlegen könnte, freut sich. Beweisen sie damit doch ihre Daseinsberichtigung ohne benötigt zu werden. (Siehe Sluggy, Steegmann und Konsorten.)Ich transportiere meine Kanonen von A nach B, mache keine dummen Sachen damit und fertig. Falls irgend ein Weltfremder meint, er müsse seine Gehirnfürze damit zelebrieren, werde ich mit allen Mitteln kämpfen. Stellen wir uns doch nicht selbst in die Ecke. Steven
  24. steven

    7,62*39

    Hallo Dieter stimmt, das Innere ist vollkommen unwichtig. Das heißt aber auch, daß die Waffe nur wegen dem Aussehen unter das Verbot für das sportliche Schießen fällt und nicht wie das Waffengesetz es fordert, ein besonderes Gefärdungspotential darstellt. Ich habe jetzt das WaffG nicht vorliegen. Aber so weit ich mich erinnere, gibt es darin keine Ermächtigung zum Verbot wegen des Aussehens. Steven
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