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steven

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  1. Hallo zusammen mich interessiert, ob das Tragen eines Säbels in der Öffentlichkeit, wie bei den hier jetzt beginnenden Schützenfesten, vom Waffenrecht toleriert oder mit einem Pfui belegt ist. Fals pfui, muß, wird, soll die Polizei dagegen einschreiten? Ich denke doch, Sluggy wird keine freude an seiner Pension haben, solange diese gefährlichen Dinger überall auf der Straße, und sogar im Zelt beim Kampftrinken mit herumgeschleppt werden. Gell Sluggy. Steven
  2. Hallo Kalimero Ich glaube, wir reden da gehörig aneinander vorbei. Was ist ein Recht auf Kontrolle? Meinst du damit ein Nachschaurecht. Ein klares jein. Nur bei begründeten Verdacht und gefahr für die öffentliche Sicherheit. Dann Ja. Ansonsten drausen bleiben. Ich höre immer wieder, ich habe nichts zu verbergen, wenn die nachschauen wollen, bitte, hab nichts dagegen. Warum? entweder die haben den Verdacht und die Gefahrenabwehr oder nicht. Ein vorauseilender gehorsam ist da fehl am Platze. Wieso soll ich jemanden freiwillig meine Aufbewahrung kontrollieren lassen? Bei mir ist alles in ordnung und basta. Wenn nicht, und es passiert was, haben wir genug Gesetze um das zu sanktionieren. Nur wenn wir das Nachschauen lange genug dulden, wird es zur Selbstverständlichkeit. Ich tue genau das, was mir das Waffengesetz vorschreibt und nicht mehr. Basta. Steven
  3. Genau Astanase Begründete Zweifel und zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Sonst njet!!!! Wir kennen die Jungs doch. Kleiner Finger und so. Warum sagen wir den lieben mitlesern nicht gleich, daß wir zu jeder Tages und Nacht sowie Urlaubszeit gerne Besuch zum nachschauen erwarten? Ich denke gerade in diesem Forum sollten wir mit Nachdruck unsere Gesetzestreue, aber auch nicht mehr bekunden. My home is my Castle! steven
  4. Hallo ich lese immer, dass ihr euch auf eventuellen Besuch einstellt. Ich habe immer angegeben, "unter Verschluss", damit war dem Gesetz genüge getan. Falls die Jungs jetzt kontrollieren kommen, haben die Pech gehabt. Bei mir kommt keiner ohne Richterlichen etc. rein. Auch gefahr im Verzug müssten die mir erklären. Schliesslich haben wir noch Art. 13 GG. Geht nicht so leichtfertig mit euren Grundrechten um, ruck zuck sind die Eingeschränkt. Also, entweder lt Gesetz oder an mir vorbei, was beides doch recht schwierig wird. Steven
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