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steven

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  1. Hallo peti genau richtig verstanden. Steven
  2. Hallo Gonzzo ist das auf mich gemünzt????
  3. Hallo vollkommen richtig. Und das ist in einem Rechtsstaat auch gut so. Aber es ist in einem Rechtsstaat auch richtig, eine Hausdurchsuchung im Anschluss auf Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Egal, was gefunden wurde. Und darauf sollte von den Beamten, die die Durchsuchung durchführen, auch hingewiesen werden. Leider höre ich meistens, dass unterschwellige Drohungen, angedrohte Anzeigen und Hohe Strafen in Aussicht gestellt werden. Und das gepaart mit der inflationären Ausstellung von Richtern von Durchsuchungsbeschlüssen, macht mir sorgen. Steven
  4. Hallo da hattest du aber mächtig Glück. In der Regel geht Kundefreundlichkeit bei Egun gar nicht. Meine Rechnung wird abgebucht. Irgendwann letzten Jahres kam von Egun, dass ich die Rechnung überweisen soll. Danach kam von Egun, dass ich nicht überweisen soll, da irgendein Betrüger versucht Kohle zu zapfen. Dann kam noch eine Mail von Egun, dass ich überweisen soll. Ich habe nicht reagiert. Irgendwann kam eine Mahnung, dass ich überweisen soll. Meine Mails wurden nicht beantwortet. Dann wurde ich inaktiv gesetzt. Meine Mails wurden weiterhin nicht beantwortet. ich überwies und wurde einige Tage später kommentarlos freigeschaltet. Freundlichkeit ist bei Egun ein Femdwort. Da herrscht die Meinung: immer feste druff auf die Kundschaft. Es gibt keine Konkurrenz. Steven
  5. Hallo in der Nähe von Düsseldorf. Der Architekt wollte auch viel dünnere Wände nehmen. Ich bestand darauf. Wobei, so spektakulär ist das nicht. 36er Steine, Isolierung und 15er Klinker. Steven
  6. Hallo das ist auch etwas, weswegen ich Magengrummeln habe. Mein Haus habe ich ziemlich Einbruchssicher gebaut. 60cm Mauerwerk, Fenster sind alle WK2. Eingangstür sowieso. Nebeneingangstür ist eine Tresortür nach Stufe B. Das Dach ist mit einer Spezialablattung gesichert. Ohne einen Sprengrahmen kommt man hier nicht rein. Jedenfalls nicht in vertretbarer Zeit. Falls es mal bei mir so ist, hoffe ich, dass es Profis sind, die sich im Eifer des Gefechtes identifizieren. Da ich lange Zeit in einem Krisengebiet gelebt habe, ist es mir verinnerlicht, mich zu verteidigen. Steven
  7. Hallo dies ist auch so ein Kuriosum des deutschen Rechts. Warum kann ich als Betroffener nicht Einsicht in die Akten verlangen? Warum muss ich erst einen teuren Rechtsanwalt einschalten? Steven
  8. Hallo Tauri in dem von mir angedeuteten Fall, der mich persönlich betraf, waren: ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes, 5 Mitarbeiter eines vom OA eingesetzten privaten Ordnungsdienstes und ein Polizist als Zeugen von mir genannt. Der Mitarbeiter des OA schilderte seine angeordneten Maßnahmen anders, wie ich sie in Erinnerung hatte. Der Polizist sowie die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes konnten nicht mehr ermittelt werden. Der Staatsanwalt erklärte mir, dass die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes meine Waffen in der Öffentlichkeit aus den verschlossenen Behältnissen nehmen dürften, solange ich anwesend wäre. Da ich immer in der Einflussmöglichkeit der Waffen war, stellt das "in die Hand nehmen" von Privatleuten kein verbotenes Führen da. Diese Rechtsauslegung fand ich nicht korrekt, wurde aber vom Vorgesetzten des Staatsanwaltes bestätigt. Steven
  9. Hallo Tauri genau das ist meine Angst vor der Durchsuchung. Wird inflationär angewandt, die Staatsmacht pfeift auf das GG, angerichtete Schäden werden geleugnet. Die Beweislast ist schwierig. Mehrere Beamte gegen einen Geschädigten. Ich habe selbst mal miterleben müssen, wie Ordnungsamt, Polizei und Staatsanwalt Beweise manipulierten. Damit hier einiges klar ist: Ich war selbst Polizist, habe einige spektakuläre Hausdurchsuchungen durchgeführt, habe aber immer die Wahrheit gesagt. Steven
  10. Hallo genau das ist der Knackpunkt. Wenn irgendwer behauptet, ich besäße eine illegale Waffe. Legale habe ich ca 250 - 300. Ich wohne in einem Haus mit über 300m² Wohnfläche. Abgehängte Decken und jede Menge potentielle Verstecke. Um da eine Pistole zu finden, die ich versteckt habe, müsste alles runter. Die Schränke demontiert, Boden teilweise entfernt, Regale abgebaut etc. Es liegt ja im Ermessen des Führers der Durchsuchung. Wenn er sehr motiviert ist und die ganze Arbeit erledigt, wer baut das danach alles wieder zusammen? Steven
  11. Hallo ich habe mir gerade das Filmchen angesehen. Danke Knight. 25 mal am Tag entscheidet, ein Richter, ob ein Grundrecht massiv eingeschränkt wird. Wie er selbst sagt, ziemlich oberflächlich. Entschuldigungen bei rechtswidriger Hausdurchsuchung ist für ihn nicht diskutabel. Wie sieht eigentlich die Sachlage nach einer Hausdurchsuchung aus? Wird immer ein Schlachtfeld zurückgelassen? Wer räumt auf? Ich könnte mir vorstellen, dass bei mir Wochenlang wieder Ordnung eingebracht werden muss. Für mich sieht es heute so aus, dass lieber 5 Unschuldige eine Hausdurchsuchung bekommen, als 1 Schuldiger davonkommen zu lassen. Steven
  12. Hallo Matthias nagel mich jetzt nicht fest. Meines Wissens ist die Beschwerde gegen eine Hausdurchsuchung Unverzüglich einzulegen. Man geht hier von einer Frist von 14 Tagen aus. 30 Tage um eine Beschwerde beim Verfassungsgericht einzulegen. Steven
  13. Hallo so sollte es sein. Leider ist es in letzter Zeit häufig nicht mehr so. Es wird weiter durchsucht und auf einen Beifang gehofft. Wer hat schon die Telefonnr. eines Anwaltes parat? Und wer weiß, dass innerhalb von 14 Tagen eine Beschwerde gegen die Durchsuchung eingereicht werden muss, sonst ist sie rechtmäßig gewesen. Steven
  14. Hallo in den letzten Jahren habe ich in den Pressemitteilungen allerhand Schreckschusswaffen, Dekowaffen, Macheten, Äxte, Messer etc. auf den Bildern der beschlagnahmten Gegenständen gesehen. In der Regel, dies sagten mir einige Opfer der Hausdurchsuchung, wird darauf gedrängt, dass der Besitzer freiwillig auf die Herausgabe verzichtet. Da wird mit der Angst des Bürgers vor der Obrigkeit kalkuliert. Erst mal alles mitnehmen, die beschlagnahmten Gegenstände brutal verladen. Aktionismus pur. Steven
  15. Hallo ich halte es für sehr wichtig, eine Klarstellung herbeizuführen. Wenn eine Behörde sich über ein Gesetz stellt, sollten gerade wir Waffenbesitzer dies nicht akzeptieren. Ich bin übrigens Waffensammler, besitze eine Rote WBK mit dem Titel: "Kurz-u. Langwaffen, deren Funktionsprinzip und Entwicklung auf John Moses Browning zurückgeht." Und wie es der Zufall will, hat John Moses Browning am 26.06.1890 unter der US-Patent Nr. 385.238 ein Vorderschaftrepetiergewehr eingetragen bekommen. Mit dieser Roten WBK kann ich problemlos alle Pumpen erwerben. Steven
  16. Hallo German da habe ich jetzt keine Quelle. Ist mir irgendwie in Erinnerung, dass das sog. Slugläufe sind. Googel mal nach "Paradoxbohrung". Steven
  17. Hallo German diese "Spezielle Laufprofil" wurde für die Langwaffen verwendet, die einen glatten Lauf und im letzten Teil eine kurze Strecke Züge aufweisen.Ein Lauf, der über die ganze Länge Züge und Felder aufweist, ist ein gezogener Lauf. Das kann niemand wegdiskutieren. Einfach mal reinschauen. Steven
  18. Hallo Sepp da das Gesetz hier eindeutig ist und so auch problemlos vom LKA 10 Jahre angewandt wurde, kann ich die komplette Umkehr des LKAs in der Auslegung nicht akzeptieren. Und wenn du mal dir die Mühe machst, gibt es auch Urteile vom BGH, die den Gesetzestext als Wille des Gesetzgebers deklarieren und nicht einzelne Meinungen verschiedener Politiker in der Vorphase. Und schon gar nicht abenteuerliche Meinungen von einem LKA. Mal sehen, ob das LKA NRW dem Petitionsausschuss auch signalisiert, dass er sie in Ruhe lassen soll. Steven
  19. Hallo Joe genau so wird es kommen. Die Frage ist lediglich, ob das LKA NRW dem Petitionsausschuss auch diese Erklärung wie mir gibt. Und wenn ja, ob der Petitionsausschuss dies akzeptiert. Steven
  20. Hallo Joe07 genau das werde ich tun. Ich warte damit aber erst mal, bis der Petitionsausschuss seinen Schlussbericht mir zukommen gelassen hat. Ich gehe davon aus, dass sich dann die Klage erledigt hat. Sollte mir dann immer noch verweigert werden, eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf in die Gelbe eingetragen zu bekommen, klage ich selbstverständlich. Steven
  21. Hallo Joe07 lass mich einige Zitate zu dem Thema "Wille des Gesetzgebers" bringen: Gegenstand der Auslegung das Gesetz selbst, der im Gesetz objektivierte Wille des Gesetzgebers. "Der Staat spricht nicht in dem persönlichen Äußerungen der an der Entstehung des Gesetzes Beteiligten, sondern nur im Gesetz selbst. Der Wille des Gesetzgebers fällt zusammen mit dem Willen des Gesetzes" (Radbruch, Rechtsphilosophie, 4. Aufl. 1950, S. 210 f.). Sie dürfen nicht dazu verleiten, die Vorstellungen der gesetzgebenden Instanzen dem objektiven Gesetzesinhalt gleichzusetzen (z.B. schon RGZ 27,411, ferner BayerVerfGH VGHE NF Bd. 3II1950 S. 15<24>). Der Wille des Gesetzgebers kann bei der Auslegung des Gesetzes nur insoweit berücksichtigt werden, als er in dem Gesetz selbst einen hinreichend bestimmeten Ausdruck gefunden hat (vgl. z.B. BGH L/M Nr. 3 zu § 133 BGB. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 21. Mai 1952 <312> ausgesprochen, dass für die Auslegung einer Gesetzesvorschrift der in dieser zum Ausdruck kommende objektivere Wille des Gesetzgebers maßgebend ist. Der "Wille des Gesetzgebers" ist der im Gesetz objektivierte Wille. Steven
  22. Hallo Manfred, darf ich dich an den berühmten Feuerwahlhebel der Glock erinnern. Ein kleines einziges Bauteil. Und er macht eine legale Waffe zur illegalen. Frei zu kaufen. Aber der Einbau ist verboten, und daran halten wir uns. Deiner Argumentationslinie nach müssten alle Glocks verboten werden. Steven
  23. Hallo Sepp bist du wirklich der Meinung, jeder Sachbearbeiter soll das Gesetz nicht nach dem Wortlaut, sondern frei interpretiert, wie er es für richtig hält, anwenden? Ich zitiere weiter aus Wikipedia über Normenklarheit: Normenklarheit oder Normenbestimmtheit ist ein verfassungsrechtliches und rechtsstaatliches Gebot für den Gesetzgeber. Dies bedeutet, dass das Gesetz klar verständlich sein muss und nicht zu sehr unbestimmte Rechtsbegriffe oder Generalklauseln enthalten darf. Das Gesetz soll also für den Bürger klar erkennbar sein. Außerdem müssen festgelegte Begriffe in ihrer ursprünglichen Bedeutung verwendet werden. Der Grundsatz soll dem Bürger ermöglichen, bereits durch einen Blick ins Gesetz festzustellen, was die Behörde, sein Lieferant, sein Arbeitgeber oder seine Versicherung darf und was nicht. Ich lese daraus, dass der Gesetzestext zählt. Und dass der Gesetzgeber diesen Text so schreiben soll, dass die Lektüre des § ausreicht, zu erkennen, was ich darf und was nicht. Da steht nicht, dass ich mir unbekannte VwVs, Willen des Gesetzgebers, Sachkundeprüfungen etc. durchlesen muss, um das Gesetz zu deuten. Wenn es klar und eindeutig geschrieben ist, gilt das Gesetz. Weiter lese ich, dass feststehende Begriffe verwendet werden müssen. Der Gesetzgeber hat sich beim Schreiben des §14 (4) die Unterscheidung durch gezogene und glatte Läufe festzulegen. Ein glatter Lauf mit Sonderprofil ist die Erfindung eines Beamten und grenzt meiner Meinung nach an Rechtsbeugung. Ich bin weiterhin felsenfest der Überzeugung, dass Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf auf 14(4) gehört. Mögen noch so viele Halsschlagadern im BMI anschwellen. Steven
  24. Hallo Manfred als da wären: Kammerstengelrepetierer, Unterhebelrepetierer und Revolverrepetierer. Und was der Gesetzgeber wollte ist doch zweitrangig. Er hat es beim Verfassen des Gesetzestextes versaut. Und das geschriebene Wort zählt, nicht der Gedanke. Was uns das BMI manchmal nachdrücklich verdeutlicht, falls Politiker uns etwas versprechen. Steven
  25. Hallo genau das habe ich vor. Ich werde zuerst die abschließende Antwort des Petitionsausschusses NRW abwarten. Steven Das ist aber ein gaaanz schwaches Argument. Die Erde ist eine Scheibe! Das war so, ist so und wird immer so bleiben... Steven
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