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steven

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  1. Hallo Hunter375 ich möchte nicht beschimpft werden. Wer dies tut, wird sich eine Antwort einhandeln. Und hast du dir mal die "pubertierenden Früchtchen" angesehen? Ich hatte mal eine Auseinandersetzung mit 3en davon. 15 Jahre und ganz schöne Kanten. Was wäre passiert, wenn ich dem ersten einen harten Schlag ins Gesicht gegeben hätte oder ihm den Arm gebrochen hätte? Die Eltern wären mit ihrem gebrochen Deutsch zur Polizei und hätten denen erklärt, dass ein im Nahkampf ausgebildeter Mann ihre kleinen Kinder halbtot geschlagen hätte. Einfach weil er spaß daran hat. Steven
  2. Hallo Godix. Raus damit, wie wäre deine Bezeichnung? Ich durfte über Jahre das Sicherheitsbedürfnis von einigen Politikern befriedigen. Da wird nichts verboten und an nichts gespart. Und nachdem es hier in den größeren Städten normal ist, als "scheiß Nazi" "Kartoffelfresser" "ich fick deine Mutter" etc bezeichnet zu werden und du bei einer Gegenantwort sofort angegriffen wirst, ist mein Sicherheitsbedürfnis etwas gestiegen. Ich darf aber nicht mit einer geladenen Pistole rumlaufen, habe keine MP5k im Schießkoffer dabei und werde nicht von 5 Mann abgeschirmt. Ich fühle mich da etwas diskriminiert. Steven
  3. Hallo mich wundert nichts mehr. Nachdem Nunchakos aus Schaumstoff zu den verbotenen Gegenständen gehören, frage ich mich, ob die sich jedesmal beim Verbieten einen kloppen. Gott sei dank dürfen wir uns noch auf den Boden legen und ein Lied singen. Aber nicht zu laut oder zu schrill. Es könnte den Angreifer verletzen. Steven
  4. Hallo uwewittenburg genau so ist es. Und dies bereitet mir starke Bauchschmerzen. Eine Hausdurchsuchung bei hunderten von unbescholtenen Bürgern, weil evtl. jemand eine Dekowaffe gekauft hat, die nicht ganz den gesetzlichen Normen entspricht. Wohlgemerkt, dies ist reine Vermutung. Hat das noch was mit Rechtsstaatlichkeit zu tun? Steven
  5. Hallo Olt d.R. es ging definitiv um eine Dekowaffe. Das war unstrittig. Der Grund für die Durchsuchung war, ob das Teil nach deutschem oder Österreichischem Waffenrecht geändert wurde. Das hat nach der Herausgabe der Dekowaffe niemanden mehr interessiert. Man suchte scheinbar konzentriert nach einem "Beifang". Es sollte schließlich ein Rechtfertigungsgrund her. Steven
  6. Haaaaallllooooo es waren keine 7 Beamte!!!!!!! Die Beamte kamen um 07:00 Uhr. Wenn ich es richtig im Kopf habe waren es 3 Beamte. Also nochmal: 3 Beamte kamen um 07:00 Uhr zwecks Hausdurchsuchung. Steven
  7. Hallo Tauri und wer sich auf eine Rechtsstaatliche Durchsuchung verlässt, hat Pech gehabt. Steven
  8. Hallo ach ja, ich vergaß zu erwähnen, dass man bei dem Bekannten ein halbes Jahr später wieder eine Hausdurchsuchung durchführte. Diesmal wurde ein Dekolauf einer Thompson 1928 als Grund angegeben. Vor über 7 Jahren von einem Österreicher ersteigert. Er wurde herausgegeben und die Durchsuchung lief weiter. Ich habe jeweils die Durchsuchungsbeschlüsse und den Schriftverkehr des Anwaltes gesehen. Steven
  9. Hallo Olt d. R. scheinbar hatte ich mich missverständlich ausgedrückt. Es wurde keine funktionsfähige Kriegswaffe vermutet. Vermutet wurde eine Deaktivierte Uzi, die nicht ganz dem deutschen Waffenrecht entsprach. in Österreich ist eine Uzi mit einklappbarer Schulterstütze und funktionsfähiger Abzugseinrichtung legal, in Deutschland nicht. Da eine Dekouzi mit Klappschaft zu den Kurzwaffen zählt (nach dem deutschen WaffG) muss zwangsläufig die Abzugseinrichtung deaktiviert sein. Dies vermutete man, war nicht der Fall und deswegen war die Hausdurchsuchung. Steven
  10. Hallo uwe um 07:00 Uhr. Im Durchsuchungsbeschluss stand als Ziel: Beschlagnahme der Dekowaffe: Uzi Nr. xxxx. Mehr nicht. Steven
  11. Hallo vor kurzem einem mir Bekannten passiert: Vor mehr als einem Jahr hat er eine Dekouzi aus Österreich gekauft. Über ein Jahr danach klingelte es morgens um 7. Mehrere Beamte in Zivil zeigten ihm einen Durchsuchungsbeschluss. Darin war aufgeführt, dass die Dekouzi Nr. xxxxx beschlagnahmt werden sollte. Er bat die Beamten um einen kurzen Moment Geduld und holte die Dekouzi. Sie wurde angenommen und dann ging die Hausdurchsuchung los. Mehr als 4 Stunden wurde alles durchsucht. Alle Ordner wurden penibel durchgeblättert. Zum Schluss verabschiedeten sich die Herren mit der Bemerkung, dass sie ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das KWKG einleiten werden. Und sie verlangten, dass mein Bekannter einwilligt, dass die Uzi eingezogen wird. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren ohne irgendwelche Auflagen ein. Meiner Meinung nach eine nicht ganz rechtsstaatliche Hausdurchsuchung. Leider muss ich sagen, dass so was heutzutage die Regel ist. Steven
  12. Hallo Tauri warum? Gib mal einige Details. Steven
  13. Hallo uwewittenburg das von dir Geschriebene erinnert mich stark an die Hexenverfolgung. Wurden der Hexer/die Hexerin gefoltert und gestand, war er/sie schuldig. Er/sie hatte es ja zugegeben. Gestand er/sie nicht, war er/sie ebenso schuldig. Denn unter der Folter nicht gestehen hieß, der Teufel muss ihm/ihr Stärke gegeben haben. Steven
  14. Hallo Sepp bei einem identifizierten Besitzer einer illegalen Waffe stimmt das. Vergleichbar wäre dann, wenn ein legaler Waffenbesitzer seine Waffen gesetzeswidrig lagert und die Polizei das erfahren hat. Unsere Begehungen sind aber anlasslos. Wie hoch da die Verstöße sind, die angetroffen werden, kann ich nicht sagen. Die verschiedenen veröffentlichten Zahlen sind da nicht hilfreich. Meistens Altbesitzer, die vor 40 Jahren einen Flobert gekauft haben und noch nie ins Waffenrecht gesehen haben. Da findet man sicherlich überproportional Verstöße. Aber bei den normalen Sportschützen, Jägern und Sammlern wird man sie kaum ausmachen. Vergleiche unsere anlasslose unangekündigte Kontrolle mit einer anlasslosen unangekündigten Kontrolle bei nicht gemeldeten Waffenbesitzern. Ich kenne in Düsseldorf einige Häuser, da würde zu über 50% etwas gefunden. Gib das Hanf frei. Steven
  15. Hallo Joseg soweit liegen wir wirklich nicht auseinander. Selbstverständlich ist ein Durchsuchungsbeschluss etwas anderes als eine unangekündigte Kontrolle. Aaaaber, diese unnagekündigte Kontrolle gibt es beim Illegalen Waffenbesitzer nicht. Und uns wurde damit hintenherum ein Grundrecht beschnitten. Diese Trickserei ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Wir haben hier einige, die freuen sich immer, wenn sie von der Ministerialbürokratie über den Leisten gezogen werden. Sie verteidigen freudig erregt das verbiegen von Gesetzestexten. Immer mit dem Auge auf die Obrigkeit (dieser Begriff ist mir zuwider, passt hier aber) und dass sie schön vor derselben buckeln. LWBs, die gegen Willkür aufbegehren, werden angegriffen. Immer mit dem Hinblick darauf, dass die Obrigkeit diejenigen etwas mehr Privilegien erteilt. Das widert mich an, ist aber leider der Lauf der Dinge. Und du stehst da meiner Meinung nach auf der gleichen Seite wie ich. Steven
  16. Hallo Qnkel, das ist richtig. Realität ist aber auch, dass deine Weigerung der Durchführung der anlasslosen Kontrolle, die selbstverständlich nicht gegen deinen Willen gemacht werden kann, dir alle legalen Waffen weggenommen werden. Weigern darfst du dich. es wird aber sanktioniert. So biegt man sich die Grundrechte zurecht. Steven Hallo Joseg du titulierst meine Aussage also als "Schwachsinn". Gehst du immer so mit deinen Diskussionspartnern um? Steven
  17. Hallo das Ärgerliche ist doch, dass beim legalen Waffenbesitzer eine Begehung einfacher umgesetzt wird als bei einem illegalen Waffenbesitzer. Und du redest von "kalter Kaffee". Steven
  18. Hallo sollten dann aber auch anlassunabhängig bei illegalen Waffenbesitzern kontrollieren. Ach ja, geht ja nicht. Da benötigt man einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss. Steven
  19. Hallo der Kontrollwahn breitet sich aus. Wir haben die Stasi längst überholt. Steven
  20. Hallo, heute kam ein Schreiben vom Petitionsausschuss NRW. Der Petitionsausschuss ist der Meinung, die Rechtsauskunft des LKA NRW ist nicht zu beanstanden. Die Stellungnahme des MIK ist eine 1:1 Wiederholung der Auskunft des LKA NRW. Steven Petition.pdf
  21. Hallo German Vetternwirtschaft und geheime Klüngelei zu Ungunsten der Mitglieder kann ich nun mal nicht ab. Es gab schon häufig Personen, die mich so lieb wie Bauchschmerzen hatten. Einer der Gründe, weswegen ich 7 Jahre einen Waffenschein hatte und nur mit Kanone raus ging. Steven
  22. Hallo schiiter danke. Mal sehen, was Joe dazu meint. Steven
  23. Hallo schiiter gib mir bitte einen Tip. Steven
  24. Hallo mein Schreiben an den DSB: Stefan Hrdy 29.03.2015 Hellenbergstraße 117 41569 Rommerskirchen Deutscher Schützenbund e. V. Herr Heinz-Helmut Fischer Fachbeirat für schießsportliche Fragen Sehr geehrter Herr Fischer, auf der Website des DSB unter Infothek Waffenrecht veröffentlichte der Deutsche Schützenbund e. V. einen Artikel unter der Überschrift „Fachbeirat für schießsportliche Fragen“. In Absatz 3 informieren Sie: „Schließlich wurde das Thema der sog. Slug Guns angesprochen …. Die Schießsportverbände erklärten, für derartige Flinten keine Schießwettbewerbe anzubieten, so dass ein Bedürfnis für den Erwerb bzw. Besitz von Slug-Guns aus schießsportlicher Sicht nicht bestehe.“ Diese Sätze können nicht unwidersprochen bleiben. Der Begriff Slug Gun besteht im waffenrechtlichen Sinne nicht und sollte deshalb auch nicht seriös verwendet werden. Im WaffG unter § 14 Abs. 4 werden Langwaffen in Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf und Repetierlangwaffen mit glattem Lauf unterschieden. Ich nehme an, mit der von Ihnen erwähnten „Slug Gun“ meinten Sie eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12. Dieser Terminus sollte bei offiziellen Stellungnahmen auch verwendet werden, damit Ihre Mitglieder waffenrechtlich korrekt informiert werden. In Satz 3 wird die Behauptung aufgestellt, dass ein Bedürfnis für den Erwerb bzw. Besitz aus schießsportlicher Sicht nicht besteht. Dies ist falsch. In § 14 Abs. 4 WaffG wird die Erwerbs- bzw. Besitzerlaubnis von Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf erteilt. Die Voraussetzung hierfür sind u. a., dass die Schießsportordnung eines Dachverbandes diese Art Waffen erlaubt. Dies wird zumindestens von der DSU bei den Flintenübungen: F1, F2, F3, F4 und F5 erfüllt. Die Quintessenz hieraus besteht darin, dass Mitglieder der DSU Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 mit einer Bedürfnisbescheinigung des Dachverbandes auf WBK grün sowie ohne Bescheinigung auf WBK gelb erwerben und besitzen dürfen, Mitglieder des DSB jedoch gesetzeskonform diese Art Waffen nur auf WBK gelb erwerben dürfen. Es wäre opportun, wenn Sie Ihre Mitglieder daraufhin informieren würden, dass der Erwerb und Besitz von Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 bedürfniskonform auf WBK gelb lt. § 14 Abs 4 WaffG durchgeführt werden können. Mit freundlichen Grüßen Stefan Hrdy
  25. Hallo Qnkel das das BMI mit den Verbände Klüngelt, ist offensichtlich. Evtl. ist dies sogar auf meine Beschwerde beim Petitionsausschuss zurückzuführen. Bin mal auf die Stellungnahme des LKA NRW gespannt, die seit einigen Wochen beim Petitionsausschuss liegen muss. Ich werde mal vorsichtshalber dem Ausschuss eine Abschrift der Schiesssportordnung der DSU übermitteln, mit einem kleinen erklärenden Text dazu. Evtl. ist das LKA NRW ja in seiner Erklärung mir gegenüber auf eine andere Erklärung dem Petitionsausschuss gegenüber umgeschwenkt. Evtl. sagt es ja, dass es gar keine Schiesssportordnung in einem anerkannten Dachverband gibt und deswegen, obwohl der Gesetzestext dies zulässt, keine Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Klaiber 12 auf Gelbe und Grüne WBK geht. Wäre doch interessant. Steven
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