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Hallo Hunter375 ich möchte nicht beschimpft werden. Wer dies tut, wird sich eine Antwort einhandeln. Und hast du dir mal die "pubertierenden Früchtchen" angesehen? Ich hatte mal eine Auseinandersetzung mit 3en davon. 15 Jahre und ganz schöne Kanten. Was wäre passiert, wenn ich dem ersten einen harten Schlag ins Gesicht gegeben hätte oder ihm den Arm gebrochen hätte? Die Eltern wären mit ihrem gebrochen Deutsch zur Polizei und hätten denen erklärt, dass ein im Nahkampf ausgebildeter Mann ihre kleinen Kinder halbtot geschlagen hätte. Einfach weil er spaß daran hat. Steven
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Hallo Godix. Raus damit, wie wäre deine Bezeichnung? Ich durfte über Jahre das Sicherheitsbedürfnis von einigen Politikern befriedigen. Da wird nichts verboten und an nichts gespart. Und nachdem es hier in den größeren Städten normal ist, als "scheiß Nazi" "Kartoffelfresser" "ich fick deine Mutter" etc bezeichnet zu werden und du bei einer Gegenantwort sofort angegriffen wirst, ist mein Sicherheitsbedürfnis etwas gestiegen. Ich darf aber nicht mit einer geladenen Pistole rumlaufen, habe keine MP5k im Schießkoffer dabei und werde nicht von 5 Mann abgeschirmt. Ich fühle mich da etwas diskriminiert. Steven
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Hallo mich wundert nichts mehr. Nachdem Nunchakos aus Schaumstoff zu den verbotenen Gegenständen gehören, frage ich mich, ob die sich jedesmal beim Verbieten einen kloppen. Gott sei dank dürfen wir uns noch auf den Boden legen und ein Lied singen. Aber nicht zu laut oder zu schrill. Es könnte den Angreifer verletzen. Steven
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Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
steven antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Hallo uwewittenburg genau so ist es. Und dies bereitet mir starke Bauchschmerzen. Eine Hausdurchsuchung bei hunderten von unbescholtenen Bürgern, weil evtl. jemand eine Dekowaffe gekauft hat, die nicht ganz den gesetzlichen Normen entspricht. Wohlgemerkt, dies ist reine Vermutung. Hat das noch was mit Rechtsstaatlichkeit zu tun? Steven -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
steven antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Hallo Olt d.R. es ging definitiv um eine Dekowaffe. Das war unstrittig. Der Grund für die Durchsuchung war, ob das Teil nach deutschem oder Österreichischem Waffenrecht geändert wurde. Das hat nach der Herausgabe der Dekowaffe niemanden mehr interessiert. Man suchte scheinbar konzentriert nach einem "Beifang". Es sollte schließlich ein Rechtfertigungsgrund her. Steven -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
steven antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Haaaaallllooooo es waren keine 7 Beamte!!!!!!! Die Beamte kamen um 07:00 Uhr. Wenn ich es richtig im Kopf habe waren es 3 Beamte. Also nochmal: 3 Beamte kamen um 07:00 Uhr zwecks Hausdurchsuchung. Steven -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
steven antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Hallo Tauri und wer sich auf eine Rechtsstaatliche Durchsuchung verlässt, hat Pech gehabt. Steven -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
steven antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Hallo ach ja, ich vergaß zu erwähnen, dass man bei dem Bekannten ein halbes Jahr später wieder eine Hausdurchsuchung durchführte. Diesmal wurde ein Dekolauf einer Thompson 1928 als Grund angegeben. Vor über 7 Jahren von einem Österreicher ersteigert. Er wurde herausgegeben und die Durchsuchung lief weiter. Ich habe jeweils die Durchsuchungsbeschlüsse und den Schriftverkehr des Anwaltes gesehen. Steven -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
steven antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Hallo Olt d. R. scheinbar hatte ich mich missverständlich ausgedrückt. Es wurde keine funktionsfähige Kriegswaffe vermutet. Vermutet wurde eine Deaktivierte Uzi, die nicht ganz dem deutschen Waffenrecht entsprach. in Österreich ist eine Uzi mit einklappbarer Schulterstütze und funktionsfähiger Abzugseinrichtung legal, in Deutschland nicht. Da eine Dekouzi mit Klappschaft zu den Kurzwaffen zählt (nach dem deutschen WaffG) muss zwangsläufig die Abzugseinrichtung deaktiviert sein. Dies vermutete man, war nicht der Fall und deswegen war die Hausdurchsuchung. Steven -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
steven antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Hallo uwe um 07:00 Uhr. Im Durchsuchungsbeschluss stand als Ziel: Beschlagnahme der Dekowaffe: Uzi Nr. xxxx. Mehr nicht. Steven -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
steven antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Hallo vor kurzem einem mir Bekannten passiert: Vor mehr als einem Jahr hat er eine Dekouzi aus Österreich gekauft. Über ein Jahr danach klingelte es morgens um 7. Mehrere Beamte in Zivil zeigten ihm einen Durchsuchungsbeschluss. Darin war aufgeführt, dass die Dekouzi Nr. xxxxx beschlagnahmt werden sollte. Er bat die Beamten um einen kurzen Moment Geduld und holte die Dekouzi. Sie wurde angenommen und dann ging die Hausdurchsuchung los. Mehr als 4 Stunden wurde alles durchsucht. Alle Ordner wurden penibel durchgeblättert. Zum Schluss verabschiedeten sich die Herren mit der Bemerkung, dass sie ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das KWKG einleiten werden. Und sie verlangten, dass mein Bekannter einwilligt, dass die Uzi eingezogen wird. Der Staatsanwalt stellte das Verfahren ohne irgendwelche Auflagen ein. Meiner Meinung nach eine nicht ganz rechtsstaatliche Hausdurchsuchung. Leider muss ich sagen, dass so was heutzutage die Regel ist. Steven -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
steven antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Hallo Tauri warum? Gib mal einige Details. Steven -
Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Gegenständen
steven antwortete auf Shortcut's Thema in Waffenrecht
Hallo uwewittenburg das von dir Geschriebene erinnert mich stark an die Hexenverfolgung. Wurden der Hexer/die Hexerin gefoltert und gestand, war er/sie schuldig. Er/sie hatte es ja zugegeben. Gestand er/sie nicht, war er/sie ebenso schuldig. Denn unter der Folter nicht gestehen hieß, der Teufel muss ihm/ihr Stärke gegeben haben. Steven -
Hallo, heute kam ein Schreiben vom Petitionsausschuss NRW. Der Petitionsausschuss ist der Meinung, die Rechtsauskunft des LKA NRW ist nicht zu beanstanden. Die Stellungnahme des MIK ist eine 1:1 Wiederholung der Auskunft des LKA NRW. Steven Petition.pdf
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Hallo Tom welche Signalpistole ist aus Edelstahl? Steven
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Hallo Michael vielen Dank. Auf das Einfachste bin ich nicht gekommen. Steven
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Hallo reschef, danke für den Link. Kennt jemand eine staatliche Stelle in der Nähe von Düsseldorf oder Münster, die eine Prüfung zur Sachkunde abhalten und einen Sachkundenachweis ausgeben? Steven
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Hallo zuerst mal Danke für die Input. Er hat ein Boot und es ist Hochseetauglich. Was ist mit der Sachkunde? Ist das eine spezifische oder muss er die "normale" machen? Steven
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Hallo ein Bekannter von mir besitzt ein Boot und macht gerade irgendeinen Führerschein. Er möchte in nächster Zeit größere Touren über das Meer unternehmen. Dazu denkt er an den Erwerb einer WBK-Pflichtigen Signalpistole. Auf dem besuchten Lehrgang kann ihm dabei keiner helfen. Wie sind die Vorraussetzungen bzgl. Bedürfnis? Muss ein Sachkundelehrgang absolviert werden? Wie ist die Lagerung der Waffe geregelt? Er schippert damit auch in fremde Länder. Kennt sich hier jemand damit aus? Steven
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Hallo rockwilder ich habe eine Tür VDS1. Die Mauern sind aus Kalksandstein. Und zwar die, die unter den Sturz kommen. Die sind sowas von hart. 24er übrigens. Als Lüftung habe ich zwei VA Rohre, die leicht gebogen sind. Eins oben, eins unten. Beim oberen wird die Luft mittels eines kleinen Ventilators nach draußen gepustet. Unten kommt die entsprechend des Unterdrucks alleine wieder rein. Ich habe übrigens gute 150 KWs. Um eine teure Alarmaufschaltung zu umgehen, habe ich einen kleinen Vorraum gebaut, den mit einer Metalltür verschlossen und an der Tür ist eine Anlage, die mich anruft. Dann kann ich über Handy in den Vorraum sehen. Steven
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Hallo Joe07 ganz sicher. Und mein telefonischer Partner wird später selbstverständlich von seiner Meinung abrücken. Soviel zur Kompetenz des LKA NRW. Merkwürdiger weise rückt das BMI auch von der Meinung des LKAs NRW ab. Kann mir denken, sie wissen, dass ihre Meinung bzgl. Repetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 nicht auf Gelb keinen langen Bestand mehr hat und lassen das LKA NRW im Regen stehen. Steven Steven
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Hallo Joe07 da ist das LKA NRW aber anderer Meinung. Nach deren Meinung sind lediglich Vorderschaftrepetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 nicht auf Gelbe WBK zu erwerben. Unterhebelrepetierer mit gezogenem Lauf, sowie Trommelrepetierer und Repetierer mit Schloss im Kaliber 12 gehen deren Aussagen schon auf Gelb. Und das BMI hat sich von der Meinung des LKA NRW bzgl. Pumpe mit gezogenem Lauf auf Gelb distanziert. Scheinbar können lediglich die NRWler keine Gesetze lesen. Steven
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Hallo Joe07 warten wir erst mal die Stellungnahme des LKA NRW ab. Sie müsste spätestens heute eingegangen sein. Dann die Entscheidung des Petitionsausschusses. Wenn dann noch Fragen offen sind, werde ich selbstverständlich eine Feststellungsklage einreichen. Steven
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Hallo Joe07 lt. Aussage LKA NRW sind von der Regelung lediglich Vorderschaftrepetierlangwaffen mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 betroffen. UHR mit gezogenem Lauf im Kaliber 12, RepLW mit Schloss, sowie mit Trommel mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 können auf Gelbe erworben werden. Meiner Meinung nach strotzt das LKA NRW nur so von Fachwissen. Steven
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Hallo ich habe mich bzgl. der Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 an das BMI gewandt. Zu meinem Erstaunen gab man mir die Auskunft, dass sie den Erwerb auf Gelbe befürworten. Meinen Hinweis, dass das LKA NRW dies anders sieht und auf die Waffenreferentensitzung vom 05. und 06. Mai 2014 hinweist erklärten sie sich für nicht zuständig, da sie nicht weißungsbefugt wären. Weiterhin wurde mir gesagt, dass es in dieser Sitzung lediglich um allgemeine Themen im Waffenbereich gegangen ist und es keine Anweisungen an die LKAs gegeben wurden. Man betonte sogar, dass man mir zu einer Klageerhebung gegen die Auslegung des 14 Abs. 4 vom LKA NRW rät. Rückzieher oder Alleingang der Länder? Steven