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steven

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  1. Hallo ich denke mal, sowohl das Schreiben wie auch die Aussage am Telefon sind keinen Pfifferling wert. Das LKA NRW wird sofort in die entgegengesetzte Richtung schwenken, wenn die Ansage von oben kommt. Rückgrat scheint da unbekannt zu sein. Steven
  2. Hallo ich habe ein ca 15 Minütiges Gespräch mit dem LKA hinter mir. War nicht unangenehm. Quintessenz: Es geht nur um die Vorderschaftrepetierer. Auf Gelb eingetragene Pumpen mit gezogenem Lauf werden ohne Voreintrag und unbürokratisch in die Grüne eingetragen. Das ganze kommt vom BMI. Ich konnte raushören, dass die zuständigen vom LKA auch nicht glücklich sind aber sich dem BMI beugen.
  3. Hallo dieser User war ich. Ein Schreiben dazu habe ich nicht. Es wurde mir Telefonisch und meinem SB was weiß ich wie mitgeteilt. Steven
  4. Hallo Manfred mein Scanner ist defekt. Es geht nur so. Steven
  5. Hallo ich werde mal nachhaken bzgl. JJ und Schießstand mit >2 Schuss Mag. Ich habe es so verstanden, dass sich da gewaltig was tut. Kann einige Tage dauern. Steven
  6. Hallo Qnkel Beispiel?!: Ein Jäger ist auf dem Stand mit seinem HA (Bedürfnis JJ). Aus irgendeinem Grunde kommt der SB und kontrolliert irgendwas. Wenn der HA jetzt ein 10er Mag drin hat, geht's los. Und wenn wir uns nicht wehren sondern das, was jetzt in der Luft liegt, ist das schnell "Bewährte Praxis". Steven
  7. Hallo isegrim genau habe ich nicht zugehört. Irgendeine Behörde macht Ärger (ob das schon die Waffenrechtliche Erlaubnis zurückgezogen wurde, kann ich nicht sagen) weil ein Jäger mit seinem HA und einem Magazin mit mehr als 2 Schuß Kapazität auf den Schießstand ging. Es gibt auf jeden Fall einen gerichtlichen Termin. Ich könnte wegen weiteren Infos nachfragen, wenn Interesse besteht. Steven
  8. Hallo bei den VRF sind die JJ-Inhaber gut raus. Trotzdem sollten Jäger, Sammler und Sportschützen zusammen halten. Die ersten Jäger bekommen gerade mächtig Ärger, weil sie mit einer Büchse auf dem Schiesstand waren, welche ein Magazin mit mehr als 2 Schuss ausgerüstet war. Schulterschluss ist angesagt. Steven
  9. Hallo ich habe gerade erfahren, dass in der 20Euro Mitgliedschaft ein Beratungsgespräch mit einer Rechtsanwaltskanzlei im Wert von 190 Euro enthalten ist. Nachzulesen auf der Seite LexDeJur Steven
  10. Hallo Joe07 ich betone nochmal: Das LKA NRW erteilte mir und dem für mich zuständigen Sachbearbeiter die Auskunft, dass Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK selbstverständlich zu erwerben ist und auch eingetragen wird. Sie sagten wörtlich: "Da ist das Gesetz eindeutig und nicht interpretierbar." Steven
  11. Hallo Joe07 das ist meine Sorge. Da gibt es einige wenige Beamte, die sich auf den Schlips getreten fühlen und die nehmen uns dann ein Spielzeug weg. Zwar von keiner Statistik getragen, aber die wollen es so und dann setzen sie es auch durch. Dies sollte es in keinem Rechtsstaat geben. Aber es gibt es in Deutschland. Und sollen wir deswegen kuschen? Oder sollten wir lieber versuchen, an den Rechtsstaat zu glauben und zu hoffen, dass unsere Politiker sich nicht von einer kleinen Kaste hoher Beamter am Nasenring durch das Dorf ziehen zu lassen. Ich denke letzteres. 2 Katastrophen sind genug! Steven
  12. Hallo nochmal: Im Herbst letzten Jahres habe ich bei meinem SB angefragt, ob eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK eingetragen wird. Mein SB fragte vorsichtshalber beim LKA NRW an, klare Aussage: Selbstverständlich. Ich fragte auch beim LKA NRW an und erhielt die klare Aussage: Selbstverständlich geht eine Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 auf Gelbe WBK. Da ist das Gesetz eindeutig und nicht interpretierbar. Also alles klar. Durch diesen Threat heir etwas verwirrt fragte ich nochmals beim LKA NRW an und bekomme seit langer Zeit keine Antwort. Bei telefonischer Rückfrage nur eine genervte Ansage, dass ich mich gedulden soll. Keinerlei Richtungshinweis. Steven
  13. Hallo Joe07 mir ist schon klar, dass meine Anfrage da nur stört. Eigentlich stört der Bürger an sich. Verschiedene Beamte würden sehr viel lieber den duldsamen Untertan in Deutschland sehen, der an den gottgleichen Anordnungen nie nicht niemals zweifelt. Ich denke 2 Katastrophen sind genug. Jetzt ist hinterfragen nötig. Steven
  14. Hallo nur damit das hier nicht einschläft. Ich waaarrrttteee schon etliche Zeit auf das mir zugesagte Statement des LKA NRW. Bei telefonischer Anfrage reagieren die außerordentlich sauer. Ich denke mal, dem LKA NRW wäre es am Liebsten, die könnten mein Schreiben einfach vergessen. Nächste Woche werde ich wieder anrufen. Steven
  15. Hallo da ich das Sponsoring der FvLW an LexDeJur ins Leben gerufen habe, werde ich kurz was dazu sagen: Wenn LexDeJur irgendwann mal so aufgebaut ist, wie die Macher es planen, hat jeder einzelne Waffenbesitzer etwas davon. Es gibt bisher schlichtweg keine Datenbank, die Waffenrechtlich relevante Urteile in diesem Maße bereithält. Und so eine Datenbank kann im Vorfeld eine Sicherheit durch das Bereitstellen entsprechender Urteile geben, die den Weg zum Gericht ebnen. Wenn ein Waffenbesitzer Probleme mit seiner Behörde hat und es gibt mehrere ähnliche Urteile, die positiv verlaufen sind, ist der Weg durch die Instanzen leichter zu beschreiten wie ohne entsprechende Infos. Auch die Argumentation vor und während der Verhandlung ist immens erleichtert. Was ist dagegen ein Schulterschluss durch eine Zahlung von 20 Euro? Und dafür bekommt man z. Zt. ein Lebenslanges Recht, die Datenbank zu durchforsten. Und wenn diese Idee irgendwann mal Gewinn abwirft. Ich gönn den Machern Ihre Jacht in der Karibik und ihr Ferienhaus auf den Kanaren. Denn dann haben die wirklich etwas für uns getan. Steven
  16. Hallo mal ehrlich: Ich versteigere eine Dekowaffe. Wer die kauft, kann mir egal sein, solange er über 18 ist. Ich verkaufe das Teil nach deutschem Recht. Und dann schicke ich es auch noch an eine Adresse in Deutschland. Alles OK. Ob der Käufer mir irgendwann mal gesagt hat, das Teil geht in die Ukraine oder nach Nordkorea, ist mir vollkommen gleichgültig. Es betrifft mich nicht. Ich handel nach deutschem Recht. Steven
  17. Hallo ich warte im Übrigen schon 5 Wochen auf eine Antwort auf mein Schreiben an das LKA NRW. Darin frage ich nach dem Sinneswandel, wenn es tatsächlich einen gegeben hat, der nach der Antwort im letzten Jahr erfolgte, worin mir vom LKA NRW bestätigt wurde, dass Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 selbstverständlich auf Gelbe WBK geht. Deren Aussage: Da ist der 14.4 Eindeutig und nicht interpretationsfähig. Auf telefonische Rückfragen kommt die Antwort: Überlastet, gerade im Urlaub, bin gerade am bearbeiten. Ich werde die Antwort hier einsetzen. Steven Hallo was mich irgendwie wundert: Es scheint tatsächlich nur um Vorderschaftrepetierlangwaffen im Kaliber 12 zu gehen. Unterhebler, Repeterier, und Revolverflinten scheinen die nicht zu interessieren. Steven
  18. Hallo German Scheinbar ist man tatsächlich zu dem Ergebnis gekommen, dass man beim Formulieren des WaffG "geschlampt" hat und deswe3gen etwas im Gesetzestext steht, dass der Gesetzgeber genau umgekehrt darin stehen haben wollte. Das heißt doch, dass man an der Stelle, die das Waffengesetz schriftlich zu fixieren hat, zu blöd ist, um einen Gesetzestext zu schreiben. Ich gehe mal davon aus, dass die hochbezahlten Beamten weder wegen Dummheit aus dem Beamtendienst entlassen werden, noch dass disziplinarrechtlich irgendwelche Maßnahmen eingeleitet wurden. Die gehen eine Weile in Deckung und danach dürfen die wieder Mist fabrizieren. Gleichzeitig wird offensichtlich unterschwellig damit gedroht, dass wenn irgendein Sportschütze diese "Gesetzeslücke" (die er evtl. gar nicht erkennt) "ausnützt", bei einer Änderung (Klarstellung) des jetzigen 14. 4 negativ belangt wird. Das geht offensichtlich soweit, dass es so dargestellt wird, dass der Käufer einer Repetierlangwaffe mit gezogenem Lauf im Kaliber 12 gegen das Waffengesetz verstoßen hat, da er erkennen musste, dass im Waffengesetz "geschlampt" wurde und es genau umgekehrt zu lesen ist, wie es nach den Buchstaben dasteht. Und da schämen die Gesetzesschreiber sich nicht, das zu offenbaren? Steven
  19. Hallo coltdragoon da habe ich etwas durcheinandergebracht. Mein Schreiben bezog sich mehr auf den Link in #4 von ShooterX. Mit dem "S" hast du vollkommen recht. Steven Hallo CZM52 die PSP war das Vorserienmodell der P7. Da wurde noch experimentiert. Die unterscheiden sich dann in einigen Details untereinander. Sind lediglich für Sammler interessant. Es gibt auch nur wenige. Ich glaube 234 Stck. Und da sind einige von vernichtet worden. Unter anderem durch mich. Steven
  20. Hallo ich konnte übrigens letztes Jahr eine PSP (eine Richtige) erwerben. Ein Händler auf der WBK bot ca. ein Dutzend P7 an. 600 Euro das Stück. Ich konnte mir aus dem Kontingent eine raussuchen. Selbstverständlich nahm ich die PSP. Wenn ein Fachhändler nicht weiß, was er in seiner Vitrine hat, kann ich ihm auch nicht helfen. Steven
  21. Hallo Mausebaer, ich nehme an, die P7 wurde von H&K auf sportlich getrimmt und das "S" steht für "Sport". Adäquat zur P9S Gruppe 3. Da wurde im Werk eine beliebige P9S aus der Fließbandfertigung genommen, mit einem Wechselsystem versehen, von Hand alles angepasst und die Waffe erhielt außer den Kunststoffgriffschalen auch noch welche aus Holz. Ich besitze so ein Teil und das schießt wie Gift. So eine P7 sehe ich aber zum ersten Mal. Würde gerne eine erwerben. Steven
  22. Hallo Veg Manchurian sieht irgendwie doof aus. Ich werde nächste Woche mal Herrn Ostgathe kontaktieren und die Antwort hier einsetzen. Kann mir nur vorstellen, dass irgendwas nicht verbucht ist. Steven
  23. Hallo ohne Paypal schon. Name und Mailadresse benötigen wir. Und eine Bankverbindung zum Abbuchen. Steven
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