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Hallo wir sind in Deutschland ca. 3 - 4 Millionen legale Waffenbesitzer. Ich kenne nur wenige Menschen, die mich verurteilen, weil ich Waffen besitze. Soviel zu den Mehrheitsverhältnissen. Die Presse, durchsetzt von 68ern, die viel billigen Rotwein und jede Menge Tüten konsumiert haben, hat was gegen Waffen. Für sie ist die Gleichung "Keine Waffen, keine Verbrechen" die Wahrheit schlechthin. Um dies durchzusetzen, wird sie sich aller Mittel bedienen. Ob da die Wahrheit auf der Strecke bleibt, ist egal. Die Politiker zieht sie schon am Nasenring hinter sich her. Das Bildzeitungslesende Volk kann man so schön Manipulieren. Und da gehen einige wirklich davon aus, daß wenn wir demutsvoll ihnen erklären, daß wir keinen Spaß am Schießen haben, werden sie ihren Kampf aufgeben? Seid Selbstbewusst, die Politiker haben wir bei der Wahl zum nachdenken gebracht. Und die Presse wird wieder Nachwuchs hervorbringen, die der Wahrheit dienen und nicht ihrer eigenen Demagogie. Steven
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Hallo nichts gegen "an die Öffentlichkeit" gehen. Aber Arschkriecherei halte ich für den falschen Weg. Steven
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Hallo auch ich bin in der glücklichen Situation, einen SB zu haben, mit dem man reden kann und der mir keine Steine in den Weg legt. Trotzdem werde ich ihn nie zu einer Kontrolle ohne begründeten Verdacht in mein Haus lassen. Dies habe ich ihm auch mitgeteilt. Mal sehen, ob er mir glaubt. Da wir uns schon lange Zeit kennen, gehe ich davon aus, daß er bei mir nicht aufschlägt. Wenn dies alle machen, kann diese Grundgesetzwidrige Kontrollmanie keine Wirkung zeigen. Steven
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Hallo Ice Baer du glaubst doch nicht allen ernstes, daß auf der WBK illegaler Waffenhandel betrieben wird? Da kann ich dir aus dem Stehgreif 100 andere Orte nennen, an denen das wahrscheinlicher ist. Auch die Anzahl der gestohlenen Waffen beläuft sich in den letzten Jahren auf Null. Und um das zu verhindern sind doch eher die Händler und nicht die Besucher gefragt. Bei den Schwarzen Schafen kommen wir der Sache schon näher. Renitende selbstbewußte Bürger sind einigen Beamten ein Dorn im Auge und aus diesem Grunde wird denen mal die Macht der Behörde gezeigt. Ergo: Viel TamTam ohne Sinn und Verstand. Dem OA Kassel sollte jeder zeigen, daß er solche illegalen Aktionen mißbilligt. Es ist ganz einfach erfordert nur etwas Mut. Steven
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Hallo Quetschkopf mach mal dein Postfach leer. So kann ich dir keine PN zukommen lassen. Steven
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Hallo zuallererst zu den Ausgangskontrollen: Sie sind absolut freiwillig. Jeder Zwang wäre rechtswidrig. Diese Aussage habe ich vom IM Hessen. Ein Hinweis auf die AGBs erübrigt sich. Sie sind in diesem Fall null und nichtig. Wer sich gerne durchsuchen lässt, kann dies tun. Wer es nicht möchte, soll ein klares Nein hervorbringen und die Sache sollte erledigt sein. Ich sende gerne jedem das entsprechende Schreiben des IM Hessen. Die WBK ist sicherlich nicht der Knaller für Sportschützen. Aber für Sammler ist es eine gute Adresse. Und wenn mich Orden usw stören, schau ich weg. Der Aussteller muß Geld verdienen, da sieht er zu, daß die Halle voll wird. Mir gefällt es jedes Jahr. Steven
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Hallo dazu sag ich einfach mal: Wir sind selbst dran schuld, daß wir immer mehr Gängeleien angedient bekommen. Einige von uns bitten direkt darum. Steven
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Hallo ich habe mir von einem Vereinskameraden Geschosse von Braun mitbringen lassen. Sehr günstig. Aber, jetzt kommts: gleich 2 sehr ausführliche Prospekte wurden kostenlos dazugelegt. Nämlich H&N Geschossprogramm und Wiederladedaten von Vihtavuori. Ist zwar Werbung und soll dazu anregen, alles da zu kaufen. Aber die Wiederladefibel suche ich schon länger und habe sie nicht bekommen. Zuletzt bei einem Stützpunkthändler in Düsseldorf, der auf meine Frage nach dem Prospekt mit Hää antwortete. Es ist zwar falsch, wenn Waffen Braun langsam eine marktbeherschende Stellung bekommt, aber die Händler hier in der Gegend müssen auch was tun. Steven
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Hallo er hat auch mal einen Schießstift für irgendeinen Geheimdienst Serienreif entwickelt. Steven
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Hallo Selbstverständlich darf man Rep-Flinten mit gezogenen Läufen auf neugelbe WBK erwerben aber vorher muss man noch einen anerkannten Schiesssportverband finden der dafür eine genehmigte Disziplin anbietet. Hallo 63hs ich besitze z. B. mehrere Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen im Kaliber .22 LR. Dafür gibt es doch jede Menge Disziplinen quer durch alle Verbände. Einige dieser Repetierlangwaffen sind sog. Vorderschaftrepetierer. Bevor man einen Gagasmilie benutzt. sollte man die Gehirnmasse einschalten. Es gibt aber auch Disziplinen für Repetierlangwaffen im Kaliber 12. Und genau für diese Repetierlangwaffen mit gezogenen Lauf ist die Neue Gelbe WBK da. Der Gesetzgeber unterscheidet in im übrigen in Repetierlangwaffen mit gezogenen Lauf und Repetierlangwaffen mit glatten Lauf. Von Flinten ist da keine Rede. Steven
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Hallo dies ist die korrekte Antwort. Alles Andere, auch wenn es noch so laut geschrieben wird, ist falsch, da es nicht so im WaffG steht. Ich hoffe, daß hier keiner ist, der uns einen gezogenen Lauf für einen "glatten Lauf mit einem speziellen Laufprofil" verkaufen will. Steven
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Hallo ich gehe davon aus, daß hier nicht schwarz und weiß definiert werden kann. Es wird ein Gesetz erlassen, daß den Polizisten in Sicherheit wiegen wird. Eine Lösung wird nicht errreicht. Es kann keine Lösung geben. @Trooper: Du und deine Kollegen haben die Arschkarte gezogen. Der Staatsanwalt wird dir immer genau erklären, was ihr falsch gemacht habt. Nach Wochenlanger minutiöser Analyse. Thats live. Steven
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Hallo @Makalu @Dark Angel Tolle Antwort. Trifft den Punkt mitten in die Mouche Ich gehe davon aus, daß das Führen von Softairs als Bauernopfer herhalten muß und der Zug schon abgefahren ist. Was schert es mich! Ich habe keine solche Plempe. Aber jetzt kommt die Frage: Was genau soll verboten werden? Das Führen von exakten Nachbildungen von Kriegswaffen? Das Führen von exakten Nachbildungen von existierenden Waffen? Das Führen von Waffenähnlichen Gegenständen? Wer von uns kennt alle existierenden Waffen? Kann es da nicht passieren, daß einer eine Fantasiewaffe führt, und ein Polizist die mit einer existierenden Waffe verwecheslt? Wie soll das gelöst werden? Als ich noch Deutschland diente, absolvierte ich in GB einen Sniperlehrgang. Ich lag in meiner Stellung und sollte alle bösen Buben ausschalten. Die Guten wie die Bösen wurden an Schienen in mein Schußfeld gefahren. Da kamen einige hinter der Mauer lan, die trugen Kaschis. Ich erkannte daqs an der Laufmündung, die über die Mauer ragte. Sobald die um die Mauer kamen, habe ich die ausgeschaltet. Dann kam der nächste um die Mauer. Peng Treffer mitten auf die zwölf. War ein Schornsteifeger mit einer kurzen Leiter. Nicht alles was wie eine Waffe aussieht, ist auch eine. Themenwechsel. Ich durfte zu meiner Dienstzeit auch USBürtger festnehmen. Wenn ich die ansprach, nahmen die die Hände hoch, gingen auf Aufforderung zur Wand und liesen sich ohne Diskussion abtasten. Bei einigen Deutschen musste ich unmittelbaren Zwang anwenden, um eine Durchsuchung zu betreiben. Die Amis gehen davon aus, dass Sie unangenehme Folgen tragen müssen, wenn sie einer Aufforderung eines Polizisten nicht nachkommen. Die kämen auch nie auf die Idee, auf einen Polizisten mit irgendetwas Waffenähnlichem zu zielen. Die Folgen könnten fatal sein. Ist dieser Wag, den die Amer5ikaner eingeschlagen haben nicht besser wie unserer, der alles reklementieren will? Steven
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Hallo Miwi im laufe der Woche schicke ich dir mein Widerspruchsverfahren gegen die Kosten bei der Verlängerung des Pulverscheines. Ich denke mal, daß wir dich mit Gerichtsurteilen und Widerspruchsverfahren erschlagen können. Also, fangen wir an. steven
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Hallo miwi ein großes Lob für dein Angebot. Eine Datenbank, in der nach Land und Kreis Gerichtsurteile abrufbar sind, die anonymisiert wurden, würde vielen bei der Argumentation helfen. Meine Unterstützung hast du. Eine gute Idee und jede menge Arbeit. Hoffentlich wird was draus. Steven
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Hallo na wunderbar. Da bekommt wieder wer was an die ohren, obwohl er nur eine Frage gestellt hat. Flapsig zwar, aber es war nur eine Frage. Von hier kamen dann die Vermutungen, daß er ein ganz schlimmer Finger ist und ihn die ganze Härte des Gesetzes treffen soll. Seine Frage war: Darf ich eine Softair mit weniger als 0.5 J führen? Nach dem neuen WaffG nicht. Da macht auch die Aussage des BKA erstmal nichts aus. Zu klären ist vielmehr, wann war das Führen und war das Führen nach dem evtl. alten WaffG erlaubt. Er sucht Infos. Warum die Angriffe? Steven
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Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?
steven antwortete auf melli's Thema in Waffenrecht
Hallo das WS ist scheinbar einer der Gründe, weshalb die neue VwV so lange auf sich warten läßt. Die zuständigen Ministerialbeamten die Sluggys Murksgesetz auf dem Schreibtisch haben, zum teil hier auch fleißig mitlesen und diesen Threat gar nicht mögen, versuchen auch in diesem Fall durch die VwV das Gesetz zu verbiegen. Die Jungs gehen davon aus, daß viele Richter sich, obwohl nicht so ganz korrekt, die VwV bei der Urteilsfindung zu rate ziehen. Da ihnen die Nichteintragungspflicht, bzw. die Nichteintragungsfähigkeit nicht passt, üben die sich fleißig in erfinden neuer Wörter (siehe Pumpen - Lauf mit speziellen Laufprofil). Da ihnen scheinbar dazu nichts einfällt und sich heftigst streiten, wird einfach die Bedienungsanleitung zum Waffengesetz neu (in kraft getreten 01.04.2003) nicht geliefert. Jeder private Unternehmer würde seine Ware nicht mehr verkaufen können. Den Machern der VwV in ihrer überirdischen Arroganz geht das am Ar...h vorbei. Sie sind bisher nicht haftbar zu machen und wir müssen uns an geltende Gesetze halten. Die nicht. Vielleicht liest mal einer dieser lieben älteren Herren mit und hat nicht Schaum vor dem Mund, weil die legalen Waffenbesitzer ihr Recht fordern, sondern sieht sich endlich mal als Diener des Staates und arbeitet auch so, wie er es in seinem Diensteid geschwohren hat. Zum Wohl des Staates. Steven -
Muss ein Wechselsystem in die WBK eingetragen werden?
steven antwortete auf melli's Thema in Waffenrecht
Hallo Martin ein WS ist nicht Eintragungspflichtig. Ich bin sogar der Meinung, daß es nicht Eintragungsfähig ist. Wenn das Waffengesetz eine Eintragung nicht vorsieht, hat es auch auf eigenem Wunsch nichts in der WBK zu suchen. Ich kann auch keine Gaspistole eintragen lassen. Was die Logik im Waffengesetz betrifft: such nicht, ist sinnlos. Ob es im Ausland Deko pistolen mit völlig intaktem Griffstück gibt oder nicht, ist doch vollkommen irrelevant. Das Teil ist hier in Deutschland verboten und der Zusammenbau mit einem legal besessenem WS ist doppelt verboten. Reicht ein Verbot nicht, muß alles fünfmal verboten und nach Möglichkeit dreimal reglementiert werden? Die lieben Macher des Waffengesetzes werden sich bei der Erstelllung desselben schon was gedacht haben. Werden schließlich gut dafür bezahlt. Steven -
Hallo Wahrsager du sprichst das an, woran viele Waffenbesitzer kranken. Sie sind zu Mißtrauisch. Eine Spur Skepsis ist immer angebracht. Aber wenn im Gesetz steht, dir steht das zu und dir geht das zu einfach und du suchst die Mine, machst du einen Fehler. (Mit dem du meine ich eine imaginäre Person.) Wir wollen mündige Bürger sein, wenn uns die Politik einen Zipfel davon reicht, dürfen wir auch nicht erschrecken. Nur Mut, greift zu. Steven
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Hallo es hat keinen Sinn, an das Thema mit logik heranzugehen. Einige Ministerialbeamte haben in Hollywoodfilmen gesehen, daß eine Pumpe eine ganz ganz schlimme Waffe ist. Da kann man Leute meterweit durch die Luft schießen. Deshalb muß so was verboten oder zumindest schwer zugänglich werden. Wir wollen schließlich das Abendland retten. Also, Sluggy hat, wie so häufig im Waffengesetz, Mist gebaut. Diesmal zu unseren Gunsten. Aber das ist ja nicht so schlimm. Die lieben macher der VwV lassen sich keine Statistiken kommen, wieviele Verbrechen mit einer legalen Vorderschaftrepetierflinte im vergleich zu normalen repetierern vorkommen, sondern überlegen in ihrer göttlichen Weisheit, was zu machen ist. Da sind also einmal die hüter des wahren Rechts und einmal das Waffengesetz. einfach ein Häuflein auf das Gesetz legen geht leider nicht. Wär zwar am einfachsten, aber da gibt es so einen neumodischen Gram, genannt Rechtsstaat. Also grübel, grübel. rin neuer Begriff muß her und schwupp: Spezielles Laufprofil. Das fressen die doofen Untertanen, die lieben Richter hoffentlich auch und schon haben wir das Gesetz nach unserem Willen zurechtgebogen. Schließlich zählt hier mal ausnahmsweise der Wille des Gesetzgebers. Wenn ich sehe, daß wir von solch einer Bande regiert werden, wird mir ganz schlecht. Gute nacht Deutschland. Sobald das so gehandhabt wird, werde ich mir eine Vorderschaftrepetierbüchse kaufen und das durch alle Instanzen ziehen. Ich hoffe, mit mir jede Menge demokratische Legalwaffenbesitzer tun das gleiche. Noch steht das Gesetz über den hollywoodschauenden Ministerialbeamten. Steven
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Hallo was ist denn das für eine Erklärung. Ich will mich nicht an das Gesetz halten, also entwickel ich einfach einen neuen Begriff. Schon wird aus einem gezogenen Lauf ein glatter Lauf mit einem "speziellen Laufprofi". Die VwV ist eine GEBRAUCHSANWEISUNG für das WaffG. Sie hat nichts zu korrigieren oder etwas was nicht da steht hineinzuinterpretieren sondern nach der Kunst der Juristerei von ausgebildeten verbeamteten Volljuristen, die einen Amtseid geleistet haben das Gesetz für die unteren Beamten für die Anwendung zu erklären. Persönliches Magengrummeln hat bei dieser Interpretation nichts aber auch gar nichts verloren. Wir sind ein Rechtsstaat. Hier wird das Recht angewendet. Ein gezogener Lauf ist ein gezogener Lauf ist ein..... Sind die Staatsdiener (Diener kommt von dienen) schon soweit abgehoben, daß sie sich um das Gesetz einen feuchten Dreck scheren? Dann müssen wir es ihnen wieder beibringen, was ihre Aufgabe ist. Steven
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Hallo Amadeus zu 2. Was ist ein "Spezielles Laufprofil"? Lt. WaffG gibt es doch nur gezogene und glatte Läufe. zu 4. den Begriff einfallen lassen. Wer hat sich den Begriff einfallen lassen? Juckt die das Gesetz nicht? zu 7. Das Gesetz ist doch eindeutig. Wieso soll die VwV etwas anderes schreiben, wie im Gesetz steht? Können die Macher der VwV nicht lesen oder wollen die sich nicht an das Gesetz halten? Steven
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Hallo Asterix es gibt glatte Läufe und es gibt gezogene Läufe. Im Gesetz steht Repetierlangwaffe mit glatten Lauf. Wenn der Lauf gezogen ist, kannst du es kaufen. Es wird nicht zwischen Büchse und Flinte unterschieden. Wieder mal ein Beispiel, daß unser lieber unfähiger Sluggy sein Metier nicht beherrschte. Also, haltet euch gefälligst an das Gesetz und kauft eure Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen auf WBK Gelb(neu). Alles andere steht nicht im Gesetz. Steven