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steven

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  1. Hallo ist ein Radfahrerrevolver. Wurde zu der Zeit, als die Dinger modern waren, unter der Bezeichnung verkauft. War die Billigversion. Steven
  2. Hallo wie viele Tote pro Jahr könnten gerettet werden, wenn Tabakkonsum verboten würde? Ich habe in den letzten Jahren 2 davon Verrecken sehen. Steven
  3. Hallo Herr Grafe will endlich mit seiner hetze Geld verdienen. Da das bisher nicht geklappt hat, merkt er nicht, dass er nur noch mit Schaum vor dem Mund Worthülsen aussondert. Der Mann ist keine Gefahr für uns. Eher ein Fall für einen Psychiater. Steven
  4. Hallo schmitz75 es wird explizit eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz genannt. Wie soll eine Erlaubnis erteilt werden, wenn das Teil, was erlaubt wird, gar nicht bekannt ist. Glaube mir, es wird die Pflicht einer Nachregistrierung daraus gelesen. steven
  5. Hallo schmitz75 das Waffengesetz wird wieder so gestaltet, dass vieles nicht eindeutig formuliert wird, sondern Auslegungssache bleibt. § 25c Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen, die nicht den Vorga-ben der Verordnung (EU) 2015/2403 entsprechen (1) Für Schusswaffen, die 1. vor dem 1. April 1976 entsprechend den Anforderungen des § 3 der Ersten Ver-ordnung zum Waffengesetz vom 19. Dezember 1972 (BGBl. I S. 2522) verändert worden sind, 2. vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Ver-ordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu die-sem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind, 3. vor dem 8. April 2016 entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, ber. S. 4592 und 2003 I S. 1957) unbrauchbar gemacht worden sind und ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 zur Be-schussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) in der bis zu diesem Zeit-punkt geltenden Fassung aufweisen oder 4. vor dem 28. Juni 2018 entsprechend den Anforderungen der Durchführungsver-ordnung (EU) 2015/2403 unbrauchbar gemacht worden sind, besteht die Berechtigung zum Besitz fort, es sei denn, die Schusswaffen werden in einen anderen Mitgliedstaat verbracht. Im Übrigen gelten die in Satz 1 genannten Schusswaffen als Schusswaffen im Sinne von § 1 Absatz 2 Nummer 1 des Waffen-gesetzes. (2) Für die Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von in Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen ist ein Nachweis der Sachkunde gemäß § 7 des Waffengesetzes und ein Nachweis eines Bedürfnisses gemäß § 8 des Waffengeset-zes nicht erforderlich. (3) § 39b Absatz 3 des Waffengesetzes gilt für die unter Absatz 1 Satz 1 ge-nannten Schusswaffen entsprechend.“ Satz 1 Erwerb und Besitz von unbrauchbar gemachten Schusswaffen .... ... besteht die Berechtigung zum Besitz fort ... Im übrigen gelten die in Satz 1 genannten Schusswaffen als Schusswaffen im Sinne von §1 Abs.2 Nr. 1 des Waffengesetzes. Im Waffengesetz § 1 Abs. 2 Nr. 1: Schusswaffen oder ihnen gleich gestellte Gegenstände Und jetzt überlegen wir mal, wie in Deutschland der Besitz von Schusswaffen geregelt ist. Das Führen ist geregelt sowie das Lagern. Wenn jetzt die Dekowaffen den Schusswaffen gleichgestellt sind, ist das Bedürfnisprinzip darauf zwar nicht anwendbar. Aber der Rest schon. Also schöne Worte, die im Endeffekt eine große Masse Deutscher kriminalisiert. Steven
  6. Hallo karlyman ich könnte wetten, dass in der danach folgenden Waffengesetzneuregelung die Dekowaffenbesitzer aufgefordert werden, die Dekowaffen auf eigene Kosten auf den aktuellen Umbaustand gebracht werden. Salami halt. Steven
  7. Hallo Herr Roland Grafe will endlich richtig Geld aus dem Tod seines Sohnes ziehen. Da kennt er nix. Steven
  8. Hallo blödeln gehört dazu. Aber, habt ihr euch schon mal Gedanken gemacht, wie ihr tatsächlich in so einer Situation reagiert? Spielt die Szene durch. Und seid ehrlich zu euch selbst. Wenn ihr in der letzten Konsequenz zu dem Schluss kommt, ihr werdet euch wehren, überlegt jeden Schritt. Wo werdet ihr stehen, wie weit darf der Eindringling kommen. Ab wann schießt ihr. Wie viel Schuss (einer oder bis das Magazin leer ist)? Was tut ihr danach? Nicht umsonst werden Soldaten gedrillt. Die "Guten" reagieren im Gefecht so, wie sie es gelernt haben. Wenn ihr nicht felsenfest davon überzeugt seid, ihr könnt und werdet euch wehren, lasst es. Geht zur Deeskalation über. Als da wären: weglaufen, dem Verbrecher seinen Willen erfüllen, etc. Spielt das durch und entscheidet euch. Im V-Fall ist es zu spät. Steven
  9. Hallo Schwarzseher sehr gut! Ein neuer Gedanke, der gar nicht so abwegig ist. Steven
  10. Hallo Tante Dörte ein Redakteur der Bild ist sogar Jäger. Wollte vor einiger zeit (ich glaube, es war Anfang letzten Jahres) eine Büchse, die ich bei egun inserierte kaufen. Schrieb mich quer an, ob ich Sofortkauf usw. Lies ihn abtropfen. Steven
  11. Hallo Gerd jetzt verstehe sogar ich den Kontext. Steven
  12. Hallo Gerd ich weiß immer noch nicht, was du ausdrücken willst. Mit deinen Sätzen beziehst du dich doch bestimmt auf irgendeinen Post. Oder nicht? Steven
  13. Hallo Gerd kannst du auch erklären, was du genau meinst? Und welche Reputation dafür hast? Steven
  14. Hallo ich habe tatsächlich nie ein Handy im Schlafzimmer. Aber immer eine Waffe im VDS1 Tresor und ein Magazin mit der Munition. Auch wenn ich ein Handy/Festnetztelefon im Schlafzimmer hätte. Soll ich den Einbrechern ein Lied vorsingen, bis 30 Minuten später die Polizei kommt? Steven
  15. Hallo Last_Bullet natürlich wäre dieser Fall ein Klassiker im Sinne von Notwehr. Recht braucht Unrecht nicht zu weichen Du wirst wach, als Einbrecher in dein Haus einsteigen. Da haben wir das Unrecht. Du hast eine Waffe greifbar, die geeignet ist, dieses Unrecht zu beseitigen. Also schießt du auf die Verbrecher. Dann, das ist ganz wichtig, lässt du einen Anwalt erklären: 1. Das die Einbrecher eine Straftat begingen 2. Du dem Unrecht nicht ausgewichen bist 3. Der Einsatz der Schusswaffe das Mittel der Wahl war, das dieses Unrecht unmittelbar und endgültig beseitigte. Wo soll das keine Notwehr vorgelegen haben? Steven
  16. Hallo Mittelalter so einfach geht das natürlich nicht. Aber da ist schon was dran mit der Geheimdiplomatie. Etwas Druck im Verborgenen. Die schlimmsten Kracher werden hoffentlich raus genommen. Danach haben wir etwas zeit zum durchatmen. Wenn die Zeit weiterhin nicht genutzt wird, werden wir verlieren. Steven
  17. Hallo sehr gute Reaktion der Verbände. Gehen wir von aus, dass das BMI reagiert und zurück rudert. Danke an die Schreiber. Aber, die Hoplophoben im BMI werden gewinnen. Der Sieg wird nicht so groß sein, wie sie es sich gehofft haben. Aber eine Dicke Scheibe der Salami ist wieder weg. Bis zur nächsten. und wir sind froh, dass es nicht ganz so schlimm kam. Dieser Wahnsinn muss aufhören. Und ich werde alles tun, dass der Weg umgekehrt gegangen wird. Vernünftige Gesetze, ohne Schikanen und unbegründete Ängste. Die innere Sicherheit soll gewahrt bleiben, aber nicht durch unlesbare, überzogenen Gesetze. Steven
  18. Hallo ich habe hier eine "Pumpe", die von Frankonia auf Einzellader geändert wurde. Der Magazinkörper ist noch da. Ist das dann eine verbotene Waffe? Steven
  19. Hallo ich ergänze: es macht Sinn wenn sie von CDU AfD FDP sind. Der Rest ist ideologisch verblendet. Die zu bekehren wird nur durch Abwahl möglich. Steven
  20. Hallo Thrawn das macht immer Sinn. Ich bin gerade in der Terminabsprache mit 2 MdB. Steven
  21. Hallo Tony genau. Du diskutierst kräftig mit. Und eine Mitgliedschaft (12 Euro im Jahr) kann ich in deinem Profil nicht erkennen. Wir haben: FWR. Die sind bisher eher uninteressiert gewesen, was die "einfachen" Waffenbesitzer betrifft. Und wir haben die GRA. Die haben zu wenig (zahlende) Mitglieder. Und wir haben die FvLW. Die haben zu wenige zahlende Mitglieder. Und du willst Massenbewegungen aus dem Stehgreif. Wo doch die Jäger gerade ein Zückerchen gezeigt bekommen. Das Pferd muss neu aufgezäumt werden. Steven
  22. Hallo Tony etwas von der Sachlage verstehst du offensichtlich. Gut, dass du hier bist. Aber, die Geheimdiplomatie existiert. Hier wurde in der Vergangenheit häufig auf eitler Pfau gemacht. Wichtig war, dem BMI gefallen und den Mitgliedern das Elaborat dann als einzige Alternative verkaufen. Wenn jemand mal mehr bewegen wollte, wurde er zurückgepfiffen (selbst erlitten). Und die Jungs vom BMI säbelten und säbeln an der Salami. Die sind nicht viel anders als Sluggy (Gott möge ihn bestrafen). Nicht ganz so hasserfüllt, wollen uns aber trotzdem unser Hobby nehmen. Bisher war der Weg der Falsche. Mitgliedern requirieren, Damit vor den Politikern brillieren. Das ist die einzige Methode. Siehe NRA. Und die Partei wählen, die nicht auf weiter so steht. Dann werden wir gehört. Der Rest ist falsch. steven
  23. Hallo "Geheimdiplomatie". Das ist die Krux. Da ist doch jeder stolz, dass er eine Handynr. von einem vom BMI hat. Und denkt, er ist der King. Und dann kommt so ein Entwurf und wir diskutieren hier, wer am meisten Schuld hat. Eine Interessenvertretung, von mir aus das FWR, die ihre Mitglieder einbindet und die auch zu Aktionen von der Leine lässt. Und von mir aus auch auffordert, dass Mitgliedsbeiträge in erheblichem Maße gezahlt werden. Lobbyarbeit kostet. Aber irgendwer muss den Arsch hochbekommen. Ich sagte schon mal: offensichtlich wird die Diskussion hier verfolgt, evtl. werden die ganz groben Klopper raus genommen. Aber die Kopflosigkeit wird registriert und als Hilflosigkeit erkannt. Und mal im Ernst. WO ist so was wie eine Lobbyvertretung. Und wo sind die Mitglieder? Ich meine die Zahlenden? Dieses Diskussionsforum ist den meisten noch nicht mal 12 Euro im Jahr wert. Das ist das, wo wir anfangen könnten. Steven
  24. Hallo das erinnert mich an den von Sluggy (möge Gott ihn strafen) modifizierten Gesetzesentwurf, den er in einer Nacht und Nebelaktion zur Ratifizierung durchpeitschen wollte. Hat seltsamer weise ein Grüner verhindert. Steven
  25. Hallo Waffen Tony Deko Waffe - unerlaubter Waffenbesitz. Straftat. Magazin mehr wie 20 Schuss - Besitz verbotener Gegenstand. Straftat. Da können sicherlich ´mehrere 100.000 unbedarfte richtig verknackt werden. Bei solchen Sachen kennt die Justiz keine Gnade. Jedenfalls nicht bei Kartoffelfressern. Steven
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