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steven

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Alle Inhalte von steven

  1. Hallo Auch wenn sich mir die Mundwinkel leicht nach oben verzogen : dieser Satz genügt als Erklärung! Jetzt können wir darüber reden, ob ein Gaser die beste Wahl ist. Steven
  2. steven

    AKS74U

    Hallo Unter russische Halbautomaten geht's weiter: Steven
  3. steven

    AKS74U

    Ups, Kann ein Mod das verschieben? Steven
  4. steven

    AKS74U

    Hallo Sind hier AK-Spezies? Ist die Abzugseinheit einer "normalen" AK74 mit der der AKS74U identisch und austauschbar? Steven
  5. Hallo Sgt. Tackleberry Ich nehme an, dass das Zitat aus einer VwV ist. Da ist es interessant! Wann genau der Text erstellt wurde. Im Nachhinein ist die Geschichte Salut/Deko undurchsichtig und voller Fallstricke. Steven
  6. Hallo BlachBull was soll das? Mako hat eine Frage gestellt, die nicht einfach zu beantworten ist. Es gibt diese Salutwaffen. Und sie sind nicht legal. Es gab einige BüMas und auch sonstige, die wild rumgebastelt haben. Und diese Produkte sind noch vorhanden. Wenn jemand so was hat oder jemanden kennt, der so was hat, ist es doch vernünftig, hier zu fragen. Das Teil in einer Verkaufsanzeige zu platzieren wäre keine gute Idee. Steven
  7. Hallo mako geben tut es die. Sind aber illegal. Nach 1972 bzw. 1976 wurden einige Teile sehr behutsam umgearbeitet. Da gibt es eine .30M1 Carbine, die Staniolpapier (Alufolie) im Lauf verpresst hat. Selbst gesehen. Mit einer amtlichen Bestätigung, dass die Waffe Zur Dekowaffe umgebaut wurde. Solche Salutwaffen, wie von dir angefragt, gibt es, vom Verkauf (zumindest bei Egun) würde ich aber dringend abraten. Steven
  8. Hallo Lusches ich denke, wer ein Revolvergewehr käuft, wird das nicht primär tun, um eine Bank zu überfallen. Er wird wahrscheinlich schon Kurzwaffen haben, die dafür geeigneter wären. Also ist die erste Waffe wieder mal die gefährlichere. Die danach kommen, sind ungefährlich. Und wenn einer Spaß daran hat: warum nicht? Steven
  9. Hallo die Diskussion zwischen meinem SB und mir bzgl. eines "Revolvergewehres" habe ich vor etlichen Jahren, kurz nachdem die "neue Gelbe" raus kam, gehabt. Ich bat ihn, mir zu definieren, wieso ein "Revolvergewehr" ein HA ist. Schwupps, hatte ich die Büchse auf "neu Gelb". Steven
  10. Hallo Michael ich habe gerade eine Stunde in deinem Buch über die Grease Gun geblättert. Phantastisch. Für kleines Geld ein immenses Wissen. Das Buch wird mich noch einige Stunden beschäftigen. Das Buch über die Suomi habe ich erst mal liegen lassen. Werde ich auch durchblättern. Danke, für den schnellen versandt. Stefan
  11. Hallo Gefunden! 39,80 bei Amazon. Das ist wirklich günstig. Wird heute abend bestellt. Steven
  12. Hallo Michael Hups, brauche ich. Hast du die (wasweißichwiedieheißt)Nr? Oder den genauen Titel. Steven
  13. Hallo stefan0303 und wenn er sich die Waffe nicht leiht, sondern eine besitzt? Und was ist mit den Glockmagazinen mit 32 Schuss, die es nach dem Referentenentwurf gar nicht gibt? Unser Personal (die von uns bezahlte Bürokratie) ist außer Rand und Band. Nichts mehr von "Dienen", was sie geschworen haben. Sie versuchen zu herrschen. Steven
  14. Hallo EkelAlfred Wenn es ein Verbrechen ist, seine Meinung zu sagen und Deutschland und den Deutschen zu dienen, dann ja. Aber, wie sagte Frau Merkel?: "Dann ist das nicht mehr mein Land!" Steven
  15. Hallo Gerade habe ich mich durch den kompletten Thread durchgelesen. Kurzes Resumee : die Politiker und ihre buckelnden Beamten (oder ist es umgekehrt?) Halten uns grundsätzlich für potentielle Verbrecher. Deswegen werden sie Magazine, die 60, 70 Jahre frei verkauft wurden, verbieten. Irgendeinen Ausgleich möchten sie nicht bezahlen. Eine Enteignung ist ihnen ganz sympatisch. Und wenn sie schonmal dabei sind, werden frei verkäuflich Dekowaffen und Salutwaffen gleich mit verboten. Darf halt nichts kosten. Es herrscht halt ein tiefes Misstrauen gegenüber gesetzestreuen Bürger. Und ihr freut euch, dass ihr größere Magazine evtl in Repetierer einführen dürft! Evtl. Ich garantiere euch, dies wird sich in 2 Jahren ändern. Wählt weiter eure Metzger. Ich nicht! Und ich werde meine Salutbüchse durch alle Instanzen einklagen. Steven
  16. Hallo Michael ein hervorragendes Buch. Damit werde ich noch die ein oder andere Stunde Beschäftigung haben. Stefan
  17. Hallo mühli aber ein sehr auffälliges Modell. Da habe ich schon einige mit dezenterem Outfit gesehen. Steven
  18. Hallo sealord37 da gebe ich dir recht. Wir werden seit einiger Zeit überreguliert. Es wäre sicherlich besser, einfach mehr Entscheidungsfreiheit den Ordnungshütern zu überlassen. Die könnten dann entscheiden, ob sie bei einer arabischen Hochzeit einige Sylvesterraketen dulden und bei arabischen Eskalationen, die gleichen Sylvesterraketen, die auf sie gestartet werden, einschreiten. Steven
  19. Hallo uwewittenburg hier ist die Rede von einer SSW (SchreckSchussWaffe). Da kommt kein Geschoss zur Erde zurück! Und Kanne kommt aus Berlin. Da werden in einigen vierteln Polizeifahrzeuge mit Feuerwerksraketen gezielt angegriffen. Die Polizei gibt Vollgas und wird nicht wieder gesehen. Mann sollte wirklich die "Kirche im Dorf" lassen. Eine Hochzeit zu feiern kann mannigfaltig von statten gehen. Ich mag es, Kniehoch im indischen Ozean mit Frack und Hochzeitskleid getraut zu werden, bei den Klängen von "Jambo", andere halt mit etwas Knallerei mittels einer Schreckschusswaffe. Soviel Toleranz sollten wir wirklich zeigen. Vor den Zug "schubsen" gehört allerdings nicht mehr zur Toleranz. Steven
  20. steven

    Muss e. V. sein?

    Hallo Jörgi-1911 Die SLG besteht schon weit über 20 Jahre. 1996 wurde mein Verein und die SLG gegründet. Der neue Verein wurde von mir gegründet und in meine SLG übernommen. Ich bringe den neuen Verein ans Laufen. Wenn alles ok ist (ich dwnke, nach 1 - 1,5 Jahren) werde ich ihn an meinen Stellvertreter übergeben. Ist eine Starthilfe von mir. Steven
  21. steven

    Muss e. V. sein?

    Hallo callahan44er Er ist Mitglied im Rheinischen Schützen Bund. Das schon länger. Und seit Juli im BDMP und in meiner SLG. Das der Verein noch nicht als e.V. gilt, sollte der Waffenbehörde nicht sauer aufstossen. Ich denke, der Mitarbeiter in der Waffenbehörde (er ist ziemlich frisch da) ist noch nicht so fit in der Materie und deswegen unsicher in der Beweertung. Jetzt suche ich, am besten rechtssicher, Argumente, die ihn beruhigen. Steven
  22. steven

    Muss e. V. sein?

    Hallo Tauri So sehe ich das auch. Er ist Mitglied im BDMP und hat sich meiner SLG angeschlossen. Der Verein ist gegründet, die e.V. läuft, dauert aber. Steven
  23. Hallo Ich habe einen neuen Verein gegründet. Er ist noch nicht e. V. Es liegt alles beim Vereinsregister. Die Mitglieder sind in meine SLG eingetreten. Auch schon vom BDMP bestätigt. Ein Mitglied war in einem anderen Verein, der dem Rheinischen Schützenbund angegliedert ist. Er hat den Verein fristlos gekündigt (monatlicher Vereinsbeitrag von 35 auf 50 Euro gestiegen). Natürlich wurde der Austritt der Behörde gemeldet. Er hat eine Waffe. Die schrieb ihn auch gleich an. Auf meinen Rat rief er da an, erklärte, dass der Verein gegründet wurde und er einer SLG angehört. Der Verein ist gegründet nur noch nicht im Vereinsregister eingetragen. Sie gaben ihm jetzt bis Ende August zeit, damit der Verein den Zusatz e.v. bekommt. Ist das e. V. Notwendig? Welchen Rat soll ich ihm geben? Steven
  24. Hallo catering genau da liegt der Knackpunkt. In Deutschland haben wir ein sehr liberales Notwehrrecht. Keiner verlangt von dir, dass du vor einem Angriff weglaufen musst. Du kannst auf Konfrontation gehen. Das Problem liegt in der Regel aus einem Plaudern und relativieren in der Aufregung nach dem Notwehrfall. Darum sollte jeder sich vorher Gedanken machen und am aller besten überhaupt nichts sagen. Außer Guten Tag, seinen Namen und höchstens einen ganz groben Abriss (ich wurde überfallen und habe mich gewehrt). Der Rest sollte einem Fachmann überlassen werden. Steven
  25. Hallo catering in Notwehr musst du die Verhältnismäßigkeit NICHT beachten! Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung. Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden. Kurzes Beispiel: Du sitzt im Wohnzimmer, jemand steigt durch das Fenster ein. Vor dir liegt: Pfefferspray, Baseballschläger und eine geladene Pistole. Sind die drei Mittel gleichwertig effektiv? Sind alle drei geeignet, den Angriff sicher abzuwehren? Ich behaupte, nur die Pistole ist dazu geeignet, den Angriff sicher abzuwehren. Natürlich kann im SV-Fall ein Anwalt erheblich besser erklären, dass der Einsatz der Waffe allen Notwehrkriterien entspricht. Also halte ich die Klappe. Steven
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