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Last_Bullet

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  1. Brauchst nicht, die können wohl auch so gucken... für die ist das nicht verschlossen. Aber was soll wohl aus so einem Urteil erwachsen, wenn Richter deutlich machen, dass das im Gesetz nicht wirklich geregelt ist? Und so, wie unsere Regierung aufgestellt ist und wie waffenfeindlich viele Landesregierungen sind, muss man nur 1 und 1 zusammen zählen. Die Tresorlobby würde sich auch freuen, wenn noch mehr Schränke verkauft oder umgerüstet würden auf Zahlenschlösser.
  2. Gar nichts müssen die. Die hocken stets hinter einem, wenn man abkniet... man ist in solchen Situationen also meist der Gef...... Warten wir also mal ab, wenn Fancy Naeser die Hessenwahl haushoch vergeigt hat und wie ein geprügelter Hund ihren alten "neuen" Posten weiter betreibt, auf was für dumme Gedanken die noch kommt, was man so alles in ein WaffG schreiben könnte, um den LWB das Leben noch schwerer zu machen. Dann wollen die Kontrolettis von morgen nicht nur die Waffenverwahrung überprüfen, sondern auch die des/ der Schlüssel...
  3. Klar. Und in Zukunft kommen die auf die Idee, dass der Schlüsselaufbewahrungsschrank gleich dem Waffenschrank sein muss, also 300kg der eine....
  4. Fitness vorausgesetzt und dass man das immer mit Termin erledigt. Aber ist nicht meine Sorge...
  5. Wer die Kontrolettis gerne ins Schlafgemach vorlässt...
  6. Habe auch so ein altes Teil ohne Plakette, mal gebraucht geschenkt bekommen, kam aus einem Reisebüro. Die Luft "faucht" heraus, wenn ich die Tür schließe, da wackelt nichts, top verarbeitet. Dann einen Nuller. Wesentlich jünger, Türplatte knapp ein Drittel des alten Schranks dick. Klappert leicht. Das Schloss ist im alten Schrank nochmals durch mehrere Stahlplatten gesichert, im Nuller, naja, sieht nach Standard aus...
  7. Wenn jedoch ein Nuller ausreicht, man jedoch einen Einser hat, muss man den Schlüssel dann in einem Nuller oder Einser aufbewahren?
  8. Wenn man die bei uns abgibt, auch das nicht. Aber das nutzt Steven nichts, er sollte das berücksichtigen, was ihm jetzt drei Leute geschrieben haben.
  9. Bei uns nichts. Vorher einfach mal telefonieren, wie man das bei Dir am besten gerne hätte. Da könnten die Behörden jeweils unterschiedlich reagieren. Am einfachsten ist es, man pfeift die zu sich hin, dann müssen die den sicheren Transport regeln. Ob und wie viel das kostet, sollte man vorher klären.
  10. Ganz einfach: Ich lasse die Vögel nicht rein. Kamera an der Tür filtert die Leute, denen ich überhaupt die Tür öffnen würde. Von Anfang an kritisiere ich deren "Ausweise", die man sich innerhalb von 30 Minute selbst zusammenfrickeln kann. Vorab einen Code senden? Geht doch gar nicht, schließlich will man den LWB "überraschen", mit der Flinte in der Badehose erwischen. Also Termin. Mit Vorabnennung der Namen der Kontrolleure. Und Zeit die Videodokumentation einzurichten. Wer mir Leute schickt, die optisch der "Türsteherszene" angehören könnten, darf sich nicht wundern, wenn man nur noch so reagieren kann. Das Personal wechselt bei uns anscheinend jährlich, muss ein attraktiver Job sein...
  11. Und was würde daraus resultieren? Etwa, dass die Messermänner angegangen, also die Wurzel des Problems bearbeitet wird, oder eher Messer als Symptombekämpfung weiter mit Verboten überzogen werden?
  12. Junge, junge, man stelle sich vor, bei der Waffenkontrolle von so einer Behördenhilfskraft würde man dem die zu kontrollierende Waffe in die Hand drücken...
  13. Kommt auf den Blickwinkel an. Die feiern sich doch hart dafür, dieses Land aus unserer Sicht so richtig zu fixken. Ansonsten freuen sich NGOs, Lobbyisten, Migranten, die halbe Welt über unser Geld und Dummheit. Und natürlich nicht zu vergessen der harte Kern der Wähler, die, egal was man ihnen vorsetzt, die Brühe gerne schlucken.
  14. Wieso? Du hast Deine Meinung und nicht jeder hier teilt diese. Ich kann diese nicht nachvollziehen, aber das ist mein Horizont. Nicht böse sein, aber Leute wie Du sollten keinen Einfluss auf das WaffG haben, da finde ich die Einstellung fehl am Platz.
  15. Nein, es ist nicht nachvollziehbar, weil an den Symptomen, nicht an der Wurzel gedoktort wird. Immer und immer wieder das gleiche und was hat es gebracht? Mehr Messerdelikte als je zuvor. Ein Verbot bringt nichts. Und POM Fleissig und PHM Genau werden sich ganz sicher, die Politik im Rücken, auf die dafür verantwortliche Klientel stürzen. RASSISMUS!!!!! KONTROLLQUITTUNG!!!! Ins Gefängnis geht der "alte Kerl" nicht, aber ist im übelsten Fall als LWB schnell seine Zuverlässigkeit los. Der damalig für eine bestimmte Klientel gedachte 42a wird aus meiner Sicht heute missbraucht, ohne sichtbares Ergebnis bei der Kriminalität. In einem freien Land, dessen Grenzen man nicht schützen will, dem Bürger weiter mit unsinnigen Verboten zu kommen, halte ich für falsch. Denn die werden nur eines ändern, Du und ich werden sich daran halten müssen, wollen wir unsere Waffen behalten, wir sind aber nicht die Gefahr, ganz im Gegenteil. Ich verzichte keinesfalls auf ein bisschen Freiheit, was die noch führbaren Messer ohne Diskussion angeht, weil unsere unfähigen Politiker zu faul, ideologisch verseucht und dumm sind, sich an die Wurzel des Problems zu machen.
  16. Hm, im Baumarkt finde ich noch viele weitere, „gefährliche Gegenstände“. Ein normales Messer ist ein Werkzeug. Es wird missbraucht. Ein Verbot oder weitere Einschränkungen halte ich für falsch, denn es trifft mit Masse diejenigen, die eh nie vorhatten, Konflikte mit der Klinge auszutragen.
  17. Hm, die setzen im Prinzip nur Hausrecht um, richtig? Mit dem WaffG hat das doch nichts zu tun? Oder handelt es sich um eine Art Waffenverbotszone? Ich hatte dazu kürzlich eine Anfrage beim hiesigen Verwaltungsgericht, was genau denn nicht mit reingenommen werden dürfe. Man antwortete mit, man habe keine Liste, jedoch würde man sich an den Flughafenregeln orientieren. Jetzt muss man als Interessierter also umständlich suchen…. dann wären ja Messer mit Klingenlängen unter 6cm möglich, wenn ich das richtig gelesen habe… Wie auch immer, mittels Hausrecht können sie quasi frei bestimmen, was rein oder nicht rein darf… wie kundig die dortigen Mitarbeiter sind, wenn sie denken, sie haben etwas gefunden, was waffenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, würde mich mal interessieren.
  18. Hat auch nichts mehr mit Logik zu tun. Wenn die wirklich wüssten, mit was man alles einen Menschen töten könnte, dürften die keinen mehr reinlassen.
  19. Schnürsenkel und Gürtel haben sie belassen? Ärmel? Hosenbeine? Kopfhörerkabel ist nun wirklich paranoid, aber ich kenne Deine Kabel nicht….
  20. Wie ich es nenne oder definiere, spielt keine Rolle. Sie lassen sich die Datenbereinigung selbst verursachter Fehler über die Kontrollen dann auch noch entlohnen, das ist die Frage, die der YTuber aufstellt. Das wäre dann die doppelte Sauerei.
  21. Ganz einfach. Der Kläger hat verloren und darf wie alle anderen, bei denen für Waffenkontrollen Gebühren erhoben werden, zahlen. Da anscheinend keine weiteren Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Ding erstmal durch. Die Behörde ist fein raus. Widersprüche kann man sich sparen, wenn einem da nicht eine ganz neue Begründung einfällt. Aber darum geht es in dem Video nicht.
  22. Stimmt. Aber sogar Oberwaltungsgericht(e) haben das schon im Einzelnen bestätigt - es ist also koscher. Somit, guckt man nur dumm und zahlt trotzdem.
  23. Hier berichtet der YTuber von der Waffenkontrolle bei einem Bekannten, der die Kontrolleure mit der Begründung nicht einließ, er wolle einen Termin und einen Zeugen dabei haben. Der Ytuber war dann als Zeuge bei der Kontrolle anwesend. Nun folgt die aufgestellte provokative Frage, ob es hier noch um die sichere Aufbewahrung geht, oder letztendlich um Fehler in den Behörden aufzudecken und die Waffenbesitzer dafür noch zahlen zu lassen... und weswegen man seine Einzahlungsquittungen und Schriftverkehr aufbewahren sollte.
  24. Man hält sich seitens der Behörde also nicht mehr an Gesetze?
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