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Last_Bullet

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  1. Kommt darauf an, wie sie bei der kommenden Taschenkontrolle drauf sind....
  2. Witzerzählende Neubürger habe ich auch noch nicht gesehen. Aber gestern bei mir in der Straße 4 beim vermutlichen Dealen. Fotos gemacht, gehen heute noch an die zuständige Stelle.
  3. Zum Glück habe ich das noch nicht erlebt. Aber bestätigt mich darin, sich darüber Gedanken zu machen nicht ganz abwegig ist.
  4. Als es anfing mit den Kontrollen 1 x jährlich, dann gab es ein Verwaltungsgerichtsverfahren wegen der Gebührengeschichte und sie haben ausgesetzt, dieses Jahr bin ich gespannt, ob sie wieder vorbei schauen. 1 x jährlich finde ich schon recht deftig, besonders dann, wenn es nie etwas zu beanstanden gab. Aber das Wort "regelmäßig" hat vermutlich einen breiten Auslegungsbereich.
  5. Na Du machst mir „Spaß“..... Wenn das bereits Realität ist na dann..... keine Ahnung was. Ich werde bei der nächsten Kontrolle die Mitarbeiter mal darauf ansprechen und mir anhören, was die dazu zu sagen haben. Dass geknackte Datenbanken mit E-Mailadressen, Passwörtern, Kreditkarten im Netz gehandelt werden, ist wohl kein Geheimnis mehr. Aber dadurch, dass gerade im Waffenbereich (anderweitig natürlich auch, was davon sensibel ist, mag jeder für sich entscheiden) Datensparsamkeit nicht vorhanden ist, kann solches Wissen auch missbraucht werden. Ob da nun jeder Streifenbeamte darauf zurückgreifen darf, sei mal dahingestellt, aber wenn diese Daten nicht mehr sicher sind und in die Hände Nichtberechtigter gelangen können, halte ich das für sehr gefährlich. Meine Möglichkeiten als LWB die gesammelten Daten zu begrenzen, sind ziemlich eingeschränkt. Beunruhigend. Hausbesuch bekommt man regelmäßig durch die Waffenkontrollen.
  6. Es reicht ja eine Rechnung, um den Kauf nachzuweisen. Ich mache mir bei der ganzen Digitalisierung Gedanken darüber, wie sicher meine Daten bei den Behörden sind. Wenn man schon Netzwerke des Bundes über einen längeren Zeitraum knacken konnte, wie würde es den LWB gefallen, wenn plötzlich deren Waffenbestände und Tresormodelle im Internet illegal „gehandelt“ werden. Für völlig unwahrscheinlich halte ich das nicht mehr. Deswegen würde es meiner Ansicht nach ausreichen, wenn man einfach nur vermerken würde, dass die Waffen nach dem aktuellen WaffenG sicher gelagert werden.
  7. Meine Waffenbehörde arbeitet noch mit richtigen Papierakten. Es soll jetzt aber die EDV umgestellt und die Digitalisierung der Daten vorgenommen werden. Dennoch hat mich das Fotografieren bei den Waffenkontrollen gestört. Ein Foto des Typschildes auf der Innenseite der Tür und ein Foto von außen mit geschlossener Tür. Rechtlich habe ich dazu leider bisher nichts finden können.
  8. Hallo. Dumme Frage oder nicht, ich mache mir seit einiger Zeit Gedanken zu den Informationen, die meiner und sicherlich vielen anderen Waffenbehörden über den Typ der selbst genutzten Waffentresore vorliegen. Bei den regelmäßigen Waffenkontrollen werden bei mir immer wieder Fotos vom Tresor gemacht, obwohl sich da nichts geändert hat. Nach den zuletzt bekannt geworden Hackerangriffen auf das Netz des Bundes frage ich mich, wie sicher sind dort meine Daten, wie ist das NWR abgesichert? Mein SB konnte mir auf Nachfrage noch nicht mal sagen, mit welchem Betriebssystem man bei denen arbeitet. Nun meine Frage, ist es irgendwo gesetzlich geregelt, dass ich das Erstellen von Fotos meines Tresors durch meine Waffenbehörde dulden muss? Ich weiß, dass ich verpflichtet bin bestimmte Sicherheitsstufen/ Widerstandsgrad meines Tresors nachweisen muss zwecks sicherer Aufbewahrung meiner Waffen. Aber muss dafür der genaue Typ bekannt sein? Sollten diese Daten mal in falsche Hände kommen, wäre es zumindest gut, wenn die nicht wüssten, in was für einem Modell, Gewicht, verschraubt, Schlüssel-, Zahlenschloß die Waffen gelagert werden. Danke für Eure Antworten.
  9. Die Schichtzeiten sind übel und der Dienst oft sicherlich auch mehr als stressig und gefährlich, aber das (fettmakierte) lass ich da nicht gelten, sorry. Auch wenn es menschlich verständlich und nachvollziehbar ist. Auch wenn Ihr als Streife nicht erkennbar ward, der Normalbürger muss sich solch ein Verhalten ebenfalls nicht bieten lassen, zumal das Betätigen der Lichthupe und dichtes Auffahren bei einem unsicheren Fahrer/in zu einem schlimmen Unfall führen könnte. Ich müsste nachlesen, ob da schon der Lappen gefährdet wäre, denn solche Fahrer gehören nicht auf die Straße!
  10. Hm, hier könnte man Nötigung, Beleidigung und eventuell das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit innerorts prüfen..... aber naja. Es gibt ja Polizisten, die beim Stinkefinger, „Bulle“ etc. sich nicht mehr beleidigt fühlen sollen. Eventuell hätte die Dame bei einer anderen, nicht so toleranten Streife die Nacht auf dem Revier verbracht, die hätte bestimmt Möglichkeiten gefunden. Wärst Du anders mit den Insassen umgegangen, wenn es sich um junge Männer mit südländischem Aussehen gehandelt hätte? So mit der leicht typisch rotzigen Art? Ich kann mich des Eindrucks manchmal nicht erwehren, dass man gerade mit der „Dudu“ Taktik bei dieser Klientel langfristig nicht die Wirkung erreicht, die man sich erhofft, weil das von denen als Schwäche interpretiert werden könnte. Aber ich möchte der Polizeiarbeit in der Praxis nicht beurteilen. Dazu fehlt mir wohl der genauere Einblick.
  11. Hm, im Rucksack dabei wird aber seitens der Behörden bei einem Messer auch schon mal als „transportieren“, da nicht zugriffsbereit, angesehen..... auch wenn dieser nicht explizit verschlossen gewesen ist.
  12. Ich finde das heft gar nicht so übel. Hochpreisige Produkte, ja, irgendwie scheint das ganze Zeug in diesem Bereich gutes Geld zu kosten, ist eben ein erwachender Markt auf dem die Hersteller Kohle machen wollen. Aber es gab auch schon genug Artikel, wie man mit wenig Geld eine optimale Ausstattung zusammen bekommt. Und so ein Heft ist ein guter Einstieg in den Survivalbereich. Zu komplex schreckt vielleicht auch eher ab.
  13. Ich frag mich eigentlich, warum? https://de.wikipedia.org/wiki/Prepper https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsbürgerbewegung Ich erkenne zwischen den Gruppen ein deutlichen Unterschied. Mit welchem Recht sollte jemand, der sich auf Katastrophen (kann ja auch ein Anschlag auf unsere Infrastruktur sein), vorbereitet von unserem Maasanzug mit einem Reichsbürger auf eine Stufe gestellt werden? Ein richtiger Prepper wird zudem keine Schusswaffe benötigen. Da gibt es andere Wege und Mittel.
  14. Richtig, aber das Führen. Ach, immer diese Schlagstöcke, nen schöner Axtstiel aus Hickory in allen Längen als Werkzeug (Verschleißteil) oder ein verkürztes Queue (meine Arme sind nicht so lang) als Sportgerät darf man schon dabei haben., da gibt es noch mehr Zeugs, Baumärkte sind voll davon. Kann man dann zwar immer noch wegnehmen, aber das muss schon gut begründet sein und dürfte das WaffenG nicht tangieren. Sie wollen es doch so. Dieser Quatsch was man noch alles besitzen, aber nicht mehr führen darf, ist nur noch dummfrech. Und wen man damit eigentlich treffen will, ist total egal, denn man kann die Gesetze gegen jeden anwenden. Zweihandmesser kommen wieder in Mode und auch da sind die Hersteller kreativ. Sicherer wird damit nur eines: Der Straftäter weiß, dass er mit masse auf unbewaffnete, gesetzestreue Bürger trifft. Man sollte sich seitens des Gesetzgebers mal in Ländern die Statistiken, was Gewaltkriminalität angeht, ansehen, wo richtig harte Waffengesetze gelten. Das muss nicht unbedingt besser aussehen, die Briten haben u. a. da so ihre Probleme. Aber ich bekomme eher den Eindruck, dass die Volksentwaffnung, die von den guten Menschen auch noch laut bejubelt wird, einen ganz anderen Hintergrund hat.......
  15. Last_Bullet

    Erwerb 4mm M20

    Jo, irgendwann mal in was auch immer für einem Taumel angeschafft. War dann doch von der Leistung der M20 etwas ernüchtert, da haut meine mit dem F gestempelte HW45 wesentlich mehr rein. Aber naja. Dass es die Munition nicht mehr gibt, hat mich dann doch etwas erschreckt. Jetzt habe ich also Altmetall daheim, den sich die Behörde bei der regelmäßigen Waffenkontrolle natürlich genauestens anschaut, jaaanz jefährlich, dat Ding.
  16. Last_Bullet

    Erwerb 4mm M20

    Schön wäre es, hab da auch noch was im Stahlschrank liegen, gut eingeölt, fast nie genutzt, könnte man ja mal wieder etwas Spaß mit haben....
  17. Achtung, gefährlich, Alarm, Alarm!! Die Entwaffnung kann weiter gehen. Ich habe gerade wegen Reiseabsichten mich mal mit dem Messerecht in der EU befasst, gibt es eine schöne Übersicht auf dem Knifeblog. Wir in D sind nicht die schlimmsten Spinner, was Einschränkungen angeht. Das geht noch besser schlechter.
  18. Schön zu lesen, dass es noch jemanden gibt mit solch einer Genehmigung! Höre ich zum ersten mal, dass die Genehmigung an die Adresse gebunden ist, und nicht an die Person. Davon steht bei mir nichts. Du hast also neben den Messern auch erlaubnispflichtige Schusswaffen?
  19. Ich bleibe insgesamt unter 10, das ist für meinen Tresor zulässig.
  20. Hallo. Vielen Dank für die vielen Antworten. Nach der Kontrolle darf ich sagen, dass es kein Problem darstellt die Schusswaffe und die verbotenen Messer gemeinsam in einem B-Tresor mit Innenfach aufzubewahren.
  21. Hallo! Ich habe eine Frage, da mir dies nicht mal mein SB der Waffenbehörde beantworten konnte: Darf ich eine Kurzwaffe zusammen mit verbotenen Messern (z. B. Faustmesser, Butterflymesser), für die ich eine Genehmigung des BKA besitze, in einem B-Tresor aufbewahren? Im §36 (2) WaffenG steht: "Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). " Die verbotenen Messer gelten ja nach meinem Wissen als "verbotene Waffen" im Sinne des Gesetzes. Vielen Dank.
  22. Also erstmal vielen Dank an Mausebaer für sein Engagement! Dass die vom BKA auch so "schlau" sind wie die meisten Waffenbesitzer, was das neue Waffenrecht angeht, läßt mir graue Haare wachsen. Wenn die es nicht wissen, wer denn dann? Was kommt da auf den Berechtigten zu? Muss ich demnächst, wenn ich ein Messer oder eine Gaspistole kaufen möchte mir erstmal eine Beratungsmarke im Waffengeschäft ziehen und auf den Aufruf warten? Benötige ich einen Psychotest für den Erwerb eines Kartoffelschälers? Werden demnächst Sylvesterböller nur noch gegen Vorlage einer Erlaubnis ausgehändigt, für die man einen Antrag beim zuständigen Amt stellen muss? Könnte nicht etwa fast das gesamte Werkzeug im örtlichen Baumarkt demnächst unter das Waffengesetz fallen (dort soll es fürchterliche Äxte, Schneidbrenner, scharfe Schraubendreher und schwere Hämmer geben) Was ist hier eigentlich los in Deutschland??? Hilfe, ich will weg hier!
  23. Hallo Leute! Ähm, jetzt bin ich aber ein wenig irritiert. Man kann seinen Messeraltbestand beim BKA "anmelden", bzw. um eine Ausnahmegenehmigung ersuchen? Wie geht denn das? Tausend Formulare und wenn es nicht genehmigt wird automatisch eine demokratische Hausdurchsuchung nach dem Motto: "Irgendwo muss er ja das Ding versteckt haben und vielleicht finden wir auch noch was anderes" ? Ist ja beliebt, um einen Eintrag im Strafregister zu bekommen, schon hat sich das mit dem zukünftigen Waffenbesitz erledigt. Tolle Wurst. Aber zurück zum Thema: Formloses Schreiben ans BKA? Wer ist dort der Ansprechpartner, welche Begründungen fruchten, ausser die "Historische Waffensammlung"? Und warum muss man eigentlich immer eine Sammlung haben und kann nicht einfach das Messer besitzen und benutzen ? Ich verstehe sowieso nicht denn Sinn dieses Verbotes. Wann wurde der letzte mit einem Wurfstern überfallen? Nie was darüber gelesen. Oder haben die zuviel Ninjafilme geschaut? Jede anständige Fleischmesser aus der Küche ist in den falschen Händen ein fürchterliches Instrument. Und nur weil bei einem Raubüberfall ein Auto einer bestimten Marke bensutzt wurde, wird diese ja auch nicht gleich verboten . Aber das scheint typisch Deutsch zu sein, immer schnell verbieten, ist ja am billigsten. Und wenn irgendwann einmal uralte Messerbestände ans Tageslicht kommen, die schon längst verboten sind, ohne dass das der Besitzer zu Kenntnis nehmen konnte (oder wird jetzt jeder Bürger von Otto angeschrieben???), schon ist man illegaler Waffenbesitzer und die Kriminalstatistik hüpft vor Freude Na dann Prost und schon mal danke für die Antwort!!! Übrigens: Frohes neues Jahr bzw. guten Rutsch!!
  24. Danke für die schnelle Antwort . Komisch, macht für mich irgendwie keinen Sinn, da diese Messer in den Kriminalitätsstatistiken kaum eine Rolle spielen (genau wie Wurfsterne ). Ich kann mit jedem anderen vernünftigen Messer (z. B. Tanto) eine derartige Krafteinwirkung entwickeln, dass dieses einen großen "Schaden" verursacht. Damit soll ja wohl ein Verbot begründet werden, dass man genau dies mit dieser Bauart von Messer vollbringen kann (Stichverletzung). Gut zu wissen, das z. B. Jäger / Kirschner ausschließlich zu den "guten" Menschen gehören und somit ein solches Messer nach dem 01.04.03 noch legal besitzen dürfen (... ).
  25. Hallo! Kleine Frage: Sind diese Stoßdolche bzw. Faustmesser nach dem derzeitgen Waffengesetz eigentlich in Deutschland noch erlaubt? Darf man diese z. B. aus Amerika importieren? Danke für fundierte Antworten!!
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