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Last_Bullet

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  1. Daraus: Die haben etwas in einem Bundesgesetz geschlossen? Interessant. Zudem war die Aufbewahrung des Schlüssels wohl Nebenthema in dem Verfahren. Ob ein Einzelfallurteil dazu führen kann, dass die Behörden quasi Kontrollamok laufen, dürfte rechtlich schwierig zu begründen sein. Es ist im WaffG nicht geregelt und das ist eben der Fakt, an dem auch die Behörden nicht umhinkommen. Zudem sieht der 36er keine Kontrollbefugnis des Schlüssels vor. Es ist also weiterhin dem LWB überlassen, wie er den Schlüssel sicher aufbewahrt. Nur wenn er in einem Behältnis aufbewahrt werden sollte, würde das Urteil in NRW Bezug haben können.
  2. Sonderangebot, Respekt. Aber das ist nicht die Regelüberprüfung, sondern die Waffenkontrolle vor Ort, richtig?
  3. siehe oben. Habe ich dann falsch verstanden. Mea culpa.
  4. Ich traue mich dafür nachts nicht mehr vor die Tür und in Parks. Überall könnte ein Sellner stehen...
  5. Diese Gruppe zu verfolgen wird jedoch das Problem nicht lösen, weil diese "widerstandslose" Zielgruppe nicht die Ursache, die Gefahr darstellt, die man seit der Massenmigration in der EU bekommen hat. Nimmt man mir mein Messer weg, wird das in der Kriminalstatistik genau null bei den Gewaltdelikten bringen, aber ja, einen Strich bei den Verstößen gegen das WaffG. Oberflächlich kann man damit fishing for compliments versuchen, die Stechereien gehen jedoch munter weiter.
  6. Österreicher wollen sich den Deutschen annähern und den Schweizern brennt völlig der Hut ab, nicht mal mehr das Schweizer soll man tragen dürfen? Und sie alle werden feststellen, dass das nur gegen Opa Jokich hilft, nicht gegen Muhammad und seine Goldstücke...man sollte sich ehrlich machen und bei Messertaten den Migrationshintergrund beleuchten und festhalten. Klingt rassistisch, ist mir aber Wurst, denn es betrifft dann alle, wie bei uns mit dem unsäglichen 42a, der auch eine ganz andere Zielgruppe hatte... vorgeblich. Nicht an den Ästen herumschneiden, in der Wurzel liegt das Problem.
  7. Böse Zungen munkeln, es geht dem Phaser nicht wirklich um Reichsbürger und Co…
  8. Bei mir auch nicht, obwohl man das bei der Kontrolle vermerkt hat. So lange nichts abhanden kommt, können die wenig machen, steht nicht im Gesetz. So lange….
  9. Ja, genau. Ich kann die Leute sogar verstehen, denn wenn man sich die Gesetzgebung, Drangsalierungen, Berichterstattung etc. so anschaut, da kann man nur denken, das Maximale ist gerade gut genug. Die Furcht seine Erlaubnis zu verlieren und die teils merkwürdige Rechtssprechung dazu, lässt nicht viel positives Denken übrig. Die kleinste Verfehlung kann es schon auslösen. Dann bohrt man doch lieber noch zwei Löcher zusätzlich in den Schrank, sodass er sich gut dübeln lässt...
  10. Du beantwortest Deine Frage doch selbst...es ist ein Bundesgesetz, welches auch bundeseinheitlich und rechtssicher gehandhabt werden sollte. Aber was haben wir? Einen Teppich voller Bombenkrater (sprich Urteile/ behördliche Herangehensweisen) quer durch das Land. Schlüsselaufbewahrung hier, Verankerung dort(...) aber bei Rechtsextremen und Reichsbürger scheint man sich einig zu sein. Anstatt seitenweise darüber zu diskutieren, wer denn wie was meint, herausgelesen hat, im Kaffeesatz erkennen konnte oder gottgegeben eingeleuchtet bekommt, es ist nicht eindeutig und klar, wenn überhaupt gewollt, geregelt. Rechtsunsicherheit, denn wer nicht verankert hat sehr wahrscheinlich seine Waffenbehörde im Nacken, einfach, weil sie es können und der politische Druck nach weniger Waffen im Land denen im Nacken sitzt. Und dann hockt man eventuell vor Gericht und darf beten, dass da nicht ein völlig lebensfremdes Urteil bei herauskommt. Ich finde das schrecklich.
  11. Darauf wirst Du hier keine eindeutige Antwort erhalten. Jedoch, deutet das Wort "Geschäftstresor" auf ein Gewicht von 300Kg hin, was ich so bislang darunter gesehen habe. Je nach Standort und Wohnlage und Befestigungsmöglichkeiten sollte sich eine Antwort für Dich von selbst ergeben.
  12. Nicht von der Hand zu weisen. Wie wäre jetzt Deine Lösung dieses Themas, damit wir damit abschließen und wieder nach vorne schauen können? Kurz und knackig.
  13. Hm, da würde ich eher mal behaupten, es kommt darauf an, wo der Tresor mit diesem Gewicht steht. Ich habe zuletzt mit einer Schwerlastsackkarre in der Gewichtsregion einen transportiert. War zwar etwas mühsam, ebenerdig, jedoch mit zwei Mann problemlos machbar. Solche Sackkarren kosten nicht die Welt. Vor Ort aufmachen, kommt auf die Wohnsituation, das vorhandene Know-How und Werkzeug an. Und natürlich, was für einen Widerstandsgrad das Schätzchen hat. Man muss also das Gesamtpaket betrachten. Für den schnellen Zugriff werden sich Täter nicht damit beschäftigen, jedoch wäre dann das Wissen vorhanden, dass unter der Adresse ein Schränkchen steht. Keine Ahnung, ob solche Informationen verkäuflich sind. Auf der anderen Seite im Altbau ist die Verankerung eventuell nur eine Hürde, die sich mit mehr oder weniger Hebeln überwinden lässt. Wer kennt schon die wahre Widerstandskraft seiner Wände bzw. Böden? Hat wer schon mal "probe gehebelt"? Meiner Meinung nach spielt das Gewicht eine nicht zu verachtende Rolle, egal ob verschraubt oder nicht, mehrere hundert Kilo, so man sie stellen kann, sind deutlich aufwendiger abzutransportieren und hoffentlich auch zu öffnen, als das Kuchenblech dreifach verdübelt im Beton. Die Aufstellkosten sind dafür drastisch höher und wo das Teil steht, da steht es dann.
  14. https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__36.html Alles kann man kaum tun, das würde jedweden Rahmen sprengen und den privaten Waffenbesitz unmöglich machen. Was genau meint der Gesetzgeber mit "erforderlichen Vorkehrungen"? Für die vorübergehende Aufbewahrung wird es so beschrieben: https://www.pirsch.de/sites/pirsch.de/files/2017-11/Waffenaufbewahrung_Merkblatt.pdf Wäre das jetzt analog auf die Aufbewahrung daheim anzuwenden? Finde dazu derzeit keine Definition. Kann, nicht muss, wenn es nach Deiner Ansicht ginge?
  15. @gunvlog Es nutzt nichts, wenn Du mich hier zitierst, diese ganze Verankerungsdiskussion ist nicht Thema dieses Threads. Punkt.
  16. @Schwarzwälder @gunvlog und Co. Ihr könnt mich weiter ignorieren, aber...
  17. Mag nerven, jedoch geht es hier nicht um die Verankerung. Dazu gibt es einen eigenen Fred. Eventuell wischt hier ein Mod bitte mal durch.
  18. Das ist mir bewusst und sollte man aus meinem Posting auch herauslesen können. Dass es eine war, wird bislang vermutet, mehr eben nicht. Alles andere sollte schriftlich festgehalten worden sein. So ist es besser. Siehe unten. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Ansonsten sollten doch detaillierte Protokolle irgendwo vorliegen. Das Thema ist nebenan.
  19. Dazu müsste die EN 1143-1 abgeschafft werden. Denn deren Bereich endet nicht beim Widerstandsgrad 1. Dann gäbe es jedoch weiterhin europäische, gleichwertige Normen. Denke nicht, dass das kommt. Ab Widerstandsgrad 2 beginnt es teuer zu werden. Und auch die wiegen nicht mindestens 200Kg. Das sind dann meistens jedoch eher kleine Würfel.
  20. Wurde denn meine Frage hier schon mal diskutiert? Denke nicht. Bitte diese Diskussion nicht hier wieder aufwärmen.
  21. Dem ist nun nicht so. Also irrig, ja. So ist es, dann ist der Widerstandsgrad relativ egal, wenn Zeit und Werkzeug keine Rolle mehr spielt. Nur dann hätte man das Gewicht auch für den Widerstandsgrad 1 aufnehmen müssen, da haben die Lobbyisten wohl nicht gut genug aufgepasst. Durchaus denkbar. Ob man da wirklich an den Geldbeutel des LWB gedacht hat, oder nur Angst vor einer Klage hatte, nunja.
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