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Last_Bullet

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  1. Zum Thema Gleichwertigkeit habe ich noch etwas gefunden: https://www.widerstandsgrad.de/FuP-ESSA/fup-essa.html
  2. Im Angebot ist es ein Format, die sollen noch richtig gut sein im Gegensatz zu den heute aus Asien gefertigten. Die Kiste ist geprüft, Schloss neu und gewartet. Der Preis mit Transport, Aufstellen und sachgemäßen Verankern liegt bei etwas über 1300. Etwas teurer wurde mir noch ein Sistec und ein Leicher angeboten.
  3. Sehe ich genauso. Argumente pro sind dabei wichtig und keine Bedenken. Überzeugungsarbeit. Das ist doch kein Akt, an dessen Ende man etwas weggenommen bekommt. Zudem interessiert es mich, wie man darauf wie reagiert. Denn sie wollen doch mehr Sicherheit, anders ist z. B. das Tresorschlüsselthema nicht zu werten. Mehr Sicherheit zulasten des LWB. Jetzt kommt einer und sagt, he, ich möchte Geld ausgeben, aber keinen "Neuzeitschrott", sondern Qualität, die vergleichbar sicher ist, wie Schränke neuerer Norm.
  4. Wozu? In der hier verlinkten offiziellen Broschüre (danke an @skipper) sind die Vergleiche genannt. Check. Das alte Zertifikat C2F ist an der Innenseite angebracht. Check. B-Tresor deutlich darunter (Altbesitz). Check. Das ist eine Win-Win Situation, denn hier möchte der LWB etwas verbessern, ohne dass es der Behörde etwas kostet. Und ist das wirklich eine so seltene Situation, dass es noch niemand versucht hat? @qwertz Super, danke. Daraus geht hervor, was mir der Fachhändler erklärt hat.
  5. Und Du leider keine Argumente. Und das ist Zeitverschwendung.
  6. Gab es da den §13 AWaffV bereits? Ich weiß das gar nicht, wenn ich ehrlich bin.
  7. Genau. Mir geht es im Pro-Argumente, eigene Erfahrungen. 25 Jahre, da gab es die neue Norm im WaffG noch gar nicht... jedoch denke ich, muss man es den Behörden nur mundgerecht servieren, quasi, dass "sie selbst" einen Vorteil daraus erkennen. Wenn das alles von vornherein unmöglich wäre, würde ich es nicht versuchen wollen.
  8. Was Du glaubst (der gehört in die Kirche), dafür kann ich nichts. Deine Darstellung ist, als ob jemand für eine solche Entscheidung, die das Gesetz hergibt, gehängt werden würde. Wieso kommst Du darauf? Halte ich für abwegig. Die Möglichkeit ist vom Gesetzgeber vorhanden, offizielle Vergleichbarkeit der Sicherheitsklassen gibt es ebenso. Die Sicherheit des Tresors ist höher als die, die ich damit ersetzen würde. Faktenbasiert gibt es da wenig entgegenzusetzen. Mir ist es letztendlich egal, wenn die Waffen weiter so verwahrt werden sollen wie bisher, und man meine auf eigene Kosten angeschaffte höherwertige Sicherheit verschmäht, habe ich etwas dazu in der Hand, falls mal etwas wegkommen sollte. Interessant wäre es dann, den zuständigen Innenpolitiker zu fragen, was er von dieser Geschichte hält, also ob er nicht an mehr Sicherheit selbst ein (öffentliches) Interesse sieht.
  9. CO2 Waffe? Wurde das CO2 nicht persönlich von Habeck verboten und unterliegt jetzt den Genfer Konventionen?
  10. Ich denke, es wirkt viel mehr, wenn immer weniger Leute Geld für dieses Blättchen investieren. Dann erledigt sich das von selbst.
  11. Danke, das kannte ich bereits. Jedoch eine offizielle Broschüre zu haben, ist schon mal sehr gut. Mit der Gleichwertigkeit werde ich auch argumentieren. Ich meine, ich müsste mir nichts "neues" anschaffen, aber wenn man es schon macht und die vorhandenen Möglichkeiten dadurch deutlich übertroffen werden, wie sollte man dagegen sein? Dann könnte ich der Behörde auch sagen, "gut, dann bleiben sie halt im "Kuchenblech", wenn ihr das so wünscht...".
  12. Danke, die sind sehr hilfreich, weil hier auf die Vergleichbarkeit eingegangen wird. Mein Geld ist es auch, einen Gebrauchten zu erwerben, der sogar teurer sein kann, als ein kleiner Einser. Das Geld fließt in diesem Fall dem Fachhandel zu. Kleine Einser sind billiger zu haben, genauso könnte ich einen beim Fachhändler erwerben, der bräuchte mir also rein gar nichts am alten Standard madig machen. Versicherungstechnisch wäre der C2F kein Problem. Ein hier bereits genannter D10 wäre auch nur einer nach der alten Norm. Die sind auch nicht so einfach zu bekommen. Nun, das sieht der Fachmann anders, ich hatte genau zu dem Thema einige Fragen und diese wurden dementsprechend beantwortet. Die Widerstandsgrade sollen nicht proportional ansteigen. Und wenn ich damit einen alten B-Schrank ersetze, dann wäre deutlich mehr Sicherheit mit einem C2F geboten. Zudem reiten doch gerade alle gerne die Klimawelle, also ist gebraucht keine Ressourcenverschwendung mehr, im Gegensatz dazu, wenn ein Tresor für mich hergestellt werden müsste. Daran ändert sich durch einen C2F zu einem Einser rein gar nichts. Da hast Du sicherlich nicht Unrecht, jedoch macht der Sicherheitsstandard daran keinen Unterschied, wie schnell ich an meine Waffen kommen. Gehen wir mal von einem Zahlenschloss aus, was gerade so schön aktuell ist, da tippe ich weder langsamer noch schneller, egal welcher Tresor dahinter steckt. Prinzipiell werde ich die Behörde anschreiben und bei Versagung um eine genaue Begründung bitten. Wenn es rechtlich möglich ist, anderweitige Behältnisse zuzulassen, so kann man nicht einfach auf den aktuellen EN 1143-1 verweisen, dann bräuchte es eine solche "Kann-Bestimmung" nicht. In meinem Angebot wird klar auf die Vergleichbarkeit zwischen C2F und Widerstandsgrad 2 hingewiesen. Bei einer Neuanschaffung wird gerade mal auf 0/Null gefordert, die deutlich schlechter ist, als Widerstandsgrad 2. Und fragen kostet nichts. Schade, dass bislang damit keine Erfahrungen gemacht wurden. Die Versagungsgründe würde mich interessieren.
  13. Erstmal danke für die Antworten. Wenn hier quasi Chancenlosigkeit gesehen wird, wie kommt es dann, dass es deutlich im §13AWaffV genannt ist, dass die Behörde dort anderweitig entscheiden kann? Dann macht dieser Satz gar keinen Sinn, wenn man dies ausschließlich auf Waffenräume reduzieren würde, denn die könnte man explizit nennen und damit keinerlei Spielraum mehr anbieten. Und wenn 0/Null und 1 die Vorgabe ist, die werden von einem mir angebotenen C2F locker in die Tasche gesteckt. Die sind dagegen quasi „Kuchenblech“. Ich kann mir einen billigen Einser mit 70Kg hinstellen, da kann mir eigentlich niemand erzählen, dass der sicherer ist, obwohl ich dort Mengen an Waffen lagern dürfte (die natürlich nicht hineinpassen). Es geht bei Waffen nicht ausschließlich nur um Sicherheit (je nach Blickwinkel), sondern auch um Werte.
  14. Ich habe die günstige Gelegenheit an einen älteren Tresor des Widerstandsgrads C2F nach der RAL-RG 626/2 zu kommen. Das gute Stück wiegt knapp 500Kg. Gemäß Aussage des Fachhändlers war diese Stufe vormals sogar dem aktuellen Widerstandsgrad 3 gleichgestellt, jedoch haben diese ein paar Sicherheitsfeatures mehr, sodass man einen C2F heute mit einem Widerstandsgrad 2 gleichsetzen könne. Das Zertifikat auf der Türinnenseite trägt jedoch eben die C2F. Ich würde den gerne zur Aufbewahrung von Kurzwaffen einsetzen, ein brauchbarer Platz ist vorhanden. Nun kann die Waffenbehörde gem. § 13 VWaffV durchaus Zitat:"Die zuständige Behörde kann eine andere gleichwertige Aufbewahrung der Waffen und Munition zulassen. " dementsprechend entscheiden, obwohl es hier auch Richtung Waffenraum geht. Hat jemand von Euch Erfahrungen mit einem solchen Antrag? Welche Begründung würde nützlich sein? Warum ich mir so älteren Tresor zulegen möchte? Weil das noch Qualität zu den teils heutzutage angebotenen ist. Passungen, Riegelwerk... Sicherheitsmäßig betrachtet dürfte der C2F Altbestand, Nuller und Einser wohl locker in die Tasche stecken. Das alleine sollte doch plausibel sein? Danke vorab.
  15. ist seit langem nicht mehr die CDU von damals... Von dem im Gesetz nichts dazu steht.
  16. müssen? Da könnte politische Ideologie hinter stecken.
  17. Ich maße mir nicht an zu interpretieren, wie die Behörde das wahrscheinlich sehen könnte. Für sieht mich es nicht nach "und", sondern "entweder, oder" aus. Das wäre hier das Klügste, möglichst schriftlich, damit man Dir später nichts am Zeug flicken kann.
  18. Er hat seine Situation jedoch individuell beschrieben:
  19. Es erscheint den Herrschaften aber nötig zu sein, irgendwas bereitet ihnen Angst...es könnte dieser LWB sein, vor dem man sich des Nachts und in menschenleeren Parks in Acht nehmen muss...
  20. Was in meinen Augen auch nur so eine Wischiwaschi-Aussage ist, die man umgekehrt dem LWB als Ausrede unterstellt. Sicher mag es LWB geben, die einer Nachfrage nach dem Schlüssel mit genau diesem Argument ausweichen. Genauso billig erscheint jedoch die Aussage der Behörde, die einzelnen Fächer würde nicht dem Sicherheitsniveau entsprechen. Genau dann müsste man auch einen Waffenraum dahingehend untersagen, weil die einzelnen Waffen darin nicht nochmals in vorgeschriebene Behältnisse verwahrt werden. Beides ist Unsinn, da der Raum an sich den Tresor darstellt, genauso wie es der Raum, in dem sich die Schließfächer befinden, ist. Der dürfte die typischen Normen weit übertreffen.
  21. Es gibt keinen Ausschluss eines Restrisikos, denn sonst wären die Tresore absolut einbruchssicher, was sie nicht sein können oder kein Mensch hätte die Absicht...das ist lebensfremd und nicht erfüllbar. Aber genau in die Richtung soll es wohl gehen...
  22. Genau. Wenn man also politischer- und behörderlichseits ein Schließfach, so unbequem das auch sein mag, von vornherein als unakzeptabel zur sicheren Aufbewahrung eines Schlüssels betrachtet, dann sollte man das auch mit Fakten unterlegen können. Ich weiß, unsere Clowns in Berlin und Co und Fakten. Für einen Notschlüssel hielte ich das sogar für sehr praktisch, wenn das Zahlenschloss versagt. Den benötigt man bestenfalls nur zum ersten Test.
  23. OhmeinGott, wie unsicher und Barzahlung, voll pfui. Du hast doch sicherlich zwecks Garantie Deine Adresse hinterlassen, denn bei der Waffenaufbewahrung sinkt die um 50%!!! Das muss man ehrlich angeben... Ganz sicher haben die per Kameraüberwachung Dein Kennzeichen gescannt, die Daten abgefragt und brechen bald bei Dir ein, denn wer einen Tresor hat, hat Werte...
  24. Der Tresorhändler weiß sogar das Modell, Schloss, Widerstandsgrad...und bietet Notöffnungen an. Er weiß, wohin er die Kiste geliefert hat und wenn es sich dabei explizit um einen Waffenschrank handelt, ohoh. Und nun? Bei aller Theorie und was praktikabel erscheint, wo gibt es Belege, Anzeigen, Urteile, dass durch Bankmitarbeiter mittels Zugang zum Schließfach Waffen abhanden gekommen sind? Wo bewegen wir uns da?
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