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Last_Bullet

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  1. Genau, deswegen gut und schlecht, je nachdem. Da ich die Teile selbst an die Wand bringe, muss ich sie auch bewegen können. Aber wenn Grad 1 eben Grad 1 ist, dann habe ich meine Pflicht getan.
  2. Das ist völlig klar, wobei ich mir gerade die Frage stellen, dürfte man tauschen, Schlüsseltresor gegen die anderen WaffG-Verschärfungen....nun ja. Und natürlich habe Verwaltungsgerichte nicht gerade waffenfreundlich geurteilt. Am ärgerlichsten finde ich bei uns die Waffenkontrollgebühr, die vom OVG abgenickt wurde. Auch dazu sagt das WaffG was? Genau. Nun wird bei uns auch mit der Überprüfung der Zuverlässigkeit abkassiert, war jahrzehntelang kein Thema. Braucht man gar nicht klagen, denn die Kontrollgebühr ist ja ok laut Gericht. Auch das ist alles nicht bundesweit einheitlich geregelt, zugunsten des Waffenbesitzers wäre mal eine feine Sache. Erwarten kann man es nicht. Da ich gerade sowieso überlege zwei kleinere Tresore gegen einen größeren einzutauschen, werde ich mich wohlweislich des kommenden Ungemachs für einen Einser mit Elektronikschloss entscheiden. Merkwürdig dabei, die Dinger gibt es in leicht und portabel (gut und auch wieder nicht) und sauschwer bei quasi gleicher Größe und Widerstandsgrad.
  3. Eigentlich wäre das wünschenswert, denn so gibt es weitere Interpretationen, Meinungen, Ansichten, SB in Waffenbehörden, Politiker etc. blabla, die je nach Tageslage darüber urteilen. Das könnte sich zum Flickenteppich in unserer Bundesrepublik entwickeln. Wenn die Richter das dann sauber ausformulieren.
  4. Vorher sind wir alle Waffen los und „schießen“ mit Licht….
  5. Sicherlich wäre dem so. Wie steht die CDU aktuell zu der Verschärfung? Tatsächlich? Dann ist das an mir vorbeigegangen. Jedoch, wenn kein Handlungsbedarf besteht, was dann das Gewese vom Phaser? Und umgekehrt, wieso gibt es noch keine Entschlackungskur?
  6. Das ist der Knackpunkt. Zwar wurde das vorher so formuliert, dass der Schlüsseltresor gleich dem der für die Waffen gesetzlich vorgeschriebenen zu sein habe, aber wenn man die Schlüssel von mehreren Schränken in einem verwahrt, dann zählen die Waffen zusammen. Das macht dann locker gleich Widerstandsgrad 1. Interessant die Aussage: Daraus könnte man ableiten, die Behörde könne einen nicht zu einem solchen Behältnis zwingen, weil das gesetzlich gar nicht vorgeschrieben ist. Dann nur doof, wenn bei einem Einbruch der Schlüssel gefunden und benutzt wird. Aber wie oft kommt das in der Realität vor? Klar dürfte es das in diesem Augenblick für den Betroffenen gewesen sein... Da die Waffenbehörden dem politischen Willen unterliegen, könnte man da schnell für eindeutige Klarheit sorgen. Das würde jedoch sehr wahrscheinlich zu unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern führen, denn nicht jedes ist waffenfreundlich/ neutral eingestellt. Bleibt die Frage, wäre es besser, wenn es gesetzlich geregelt wäre?
  7. Ich habe das mal als "Schlechtmacher" (warum sind eigentlich diejenigen, die aus der jüngsten Vergangenheit der Handlungen der Gelben etwas ableiten, dann "Nörgler"??? Ist fast so gut wie diese "Verschwörungstheoretiker" bei Corona...) angepasst, denn dem können sie sich nicht verweigern, das wird vermutlich die Brechstange sein, mit der der Phaser sie aus den Angeln hebelt. Vorher war meine Hoffnung schon nicht so groß, mit diesem Thema, dem sich quasi alle unterwerfen, wird es sehr schwierig dagegen zu sein. Ich warte immer noch auf die angekündigte Evaluierung, wo bleibt die eigentlich? Das WaffG gehört mal ordentlich feucht durchgewischt und entschlackt.
  8. Mit oder ohne Rechtsgrundlage? Also außerhalb NRW/ Sachsen? Außerhalb dieser beiden Bundesländer können die eigentlich gerne ihre Wunschliste faxen, aber befolgen muss man das (bislang) nicht.
  9. Ja danke, einwandig/ zweiwandig ist soweit deutlich, jedoch wo soll der genau Unterschied zwischen B, S2, Null sein? Ich meine baulicher Art, Sicherheit, keine Versicherungssummen/ Anschaffungskosten. Mir kommt es eher so vor, als ob man einfach die Wirtschaft angekurbelt hat, nicht die Sicherheit. Gut, bei B war es eben nur doppelwandig und der Rest ließ man die Hersteller auskungeln. Aber es gibt richtig gute B Tresore, die zumindest augenscheinlich einem Nuller nicht entgegen stehen. Bei S2 kenne ich mich nicht aus, aber wenn dies der Nachfolger des B-Standards sein soll, bliebe auch hier die Frage, was dort besser/ anders gemacht wurde. Also warum ist ein Schlüssel dann nicht in einem guten (ok, Spannbreite der Qualität ist groß) B oder aber gerade einem S2 ausreichend aufgehoben? Wovor muss genau geschützt werden? Vor einem einfachen Einbrecher, der mit den üblichen Werkzeugen sich Zugang zur Wohnung verschafft? Brecheisen und Schraubendreher nebst Hammer dürften einem guten B/ S2 nichts anhaben können. Eine vorbereitete Bande mit schwerem Werkzeug und viel Zeit hat natürlich andere Möglichkeiten, bekäme hier jedoch sicher auch den Nuller in annehmbarem Zeitaufwand geöffnet. Wer den Schrank mitnehmen kann, hat alle Zeit der Welt, diesen zu öffnen.
  10. Richtig. Aber beim Thema Waffen sollte man da keine zu großen Hoffnungen reinsetzen.
  11. Genau so mein Verständnis. Aber man könnte es ja mal versuchen. Aber einen klagefähigen Bescheid dazu fehlt denen die Rechtsgrundlage.
  12. Wo ist da eigentlich der wirkliche Unterschied? B und Null, da konnte ich bereits nicht so viele ausmachen. Irgendwer schrieb hier, man habe keine "Sprengprüfung" gemacht oder so ähnlich, als ob das in einer Wohnumgebung ein realistischer Fall wäre, aber warte...
  13. Warum und auf welcher Rechtsgrundlage sollten das andere Bundesländer tun? Bislang ist nur NRW und Sachsen von entsprechenden Urteilen betroffen. Im vorauseilenden Gehorsam und auf politischen Druck hin denke ich schon, dass waffenfeindliche Bundesländer es zumindest versuchen werden. Aber bislang stehen sie mit leeren Taschen da. Im Gesetz ist das eben nicht geregelt. Ob man versucht, irgendwie auf Bescheidebene den LWB eine Entscheidung aufzudrängen, gegen die einer dann klagt, dann hat man den aus Sicht der Politik richtigen Weg beschritten, auch wenn ein Verwaltungsgericht das durchaus anders sehen kann. Auch könnte der Gesetzgeber regeln, dass ihm die Aufbewahrung in einer Keksdose reicht (was er nicht tun wird, nicht unter der Knute des Phasers). Ich vermute mal ganz stark, dass das Thema vielleicht nicht in die jetzige Verschärfung, aber dann in der nächsten zum Nachteil der LWB nachgebessert wird... schließlich braucht das Land wirtschaftlichen Aufschwung, jede Hütte eine neue Heizung und jeder LWB neues Kuchenblech.
  14. .. gäbe es diese Regierung nicht mehr und das würde vermutlich mehr helfen. Ich habe zu diesem Thema bereits genug geschrieben.
  15. Aber natürlich doch. Gleich fahre ich noch in die Kirche und zünde eine Kerze für die FDP an....
  16. Also, was sicherlich hilfreich wäre: Den Kampf gegen rechts erhöhen…
  17. Genau, und nichts davon ist rechtsextrem. Richtig, der LWB braucht in der Öffentlichkeit ein „Gesicht“, dass es eben normales Menschen sind. Genau. Aus ihrer Sicht. Und die ist links-verpeilt. Also dämlich.
  18. https://jagdpraxis.de/news/nrw-waffenbehoerden-machen-ernst und Waffen weg und Anzeige am Hals....
  19. Ich denke, das ist hier gut erklärt: https://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Richtlinien DSB/Waffenaufbewahrung_17-07.pdf https://polizei.nrw/sites/default/files/2021-11/Merkblatt zur Waffenaufbewahrung.pdf
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