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Last_Bullet

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  1. Wenn es danach ginge, hätten wir den Führerschein auch nur auf Widerruf....
  2. Nicht zu früh gefreut. Auf Widerruf....
  3. Ein Kumpel von mir, ansonsten eher der ruhige Typ, regte sich zuletzt über einen Bericht auf, in dem über Sicherheitskontrollen auf einem Jahrmarkt berichtet wurde und man dort Messer sichergestellt hatte. "Was man mit einem Messer auf einem Markt will....". Ja, das Totschlagargument. Braucht man nicht, wenn andere es selber nicht benötigen. Auf meine Nachfrage, wo da bei einem normalen Taschenmesser genau das Problem sei, kam nur, dass er darüber nicht diskutieren wolle. Genau mein Humor, wenn man keine Argumente hat. Dass er dabei einem gefährlichen LWB mit Messer auf Tasche gegenüber saß..... die Nacht wird nicht ruhig gewesen sein.
  4. GRYNE Verbotsideologen eben. Nichts anderes zu erwarten.
  5. Darin erkennt man die politische Motivation, die Beamten vor Ort haben weit weniger eigene Möglichkeiten, das zu regeln. Und von wem kann man am besten Bußgelder einfordern? Natürlich von denen, die etwas zu verlieren haben...
  6. Jetzt wird er hineingezogen. Aber interessiert es den Bürger, was am WaffG gefummelt wird? Wird dies außerhalb der LWB-Bubble wahlentscheidende Momente haben? Seit das Messer in den Fokus der Regierenden gekommen ist, ist die Masse der Betroffenen riesig geworden. Der normale Alltagsgegenstand, den jeder täglich einmal, mehrmals in der Hand hat, ist nun die Gefahr.
  7. Herzlich gelacht. Natürlich wird man auch uns in die Taschen gucken.
  8. Hm, seltsam, mir haben bereits der ein oder andere geschrieben...
  9. Näncy guckt zu Weihnachten in unsere Taschen... also ich meide solche Orte, an denen man meine Grundrechte einschränkt, obwohl ich nur die Atmosphäre genießen und ein friedliches Fest feiern möchte. Zurück zum Alltag - war's das?
  10. Es war keine Kritik an Dich, sondern an der Sache, dem Umstand, solche Krücken zu basteln, damit man dem drittdämlichsten Gesetz nachkommen kann. Und ich stelle immer wieder die Frage - warum müssen die rechtstreuen Bürger das tun? Wer ist verantwortlich? Alles Dinge, die für die wohl bald kommenden Wahlen jeder im Hinterkopf behalten sollte.
  11. Ich möchte die Idee dahinter nicht kritisieren, aber wir machen uns nur noch lächerlich. Die Grenzen können wir nicht sichern, aber unsere Messer wegschließen....
  12. Du hast den Näncy-Förder-Fond-für-den-Kampf-gegen-rechts vergessen.... Einzahlquittung ist der Behörde vorzulegen.
  13. Neues zur Zuverlässigkeitsüberprüfung.
  14. Das müssen bestimmt alle diese Müllers, Meiers und Schulzes sein, die sich noch nie an Vorgaben und Gesetze gehalten haben.... wann wird endlich die Wurzel des Übels angegangen und nicht immer an den Symptomen herumgedoktert?
  15. Verkehrskontrollen sind nicht der TÜV, der kontrolliert, ob das Fahrzeug die nächsten Jahre technisch soweit i. O. ist, dass es am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen kann. Mal abgesehen davon, dass der TÜV bei uns mittlerweile unverschämte Preise aufruft...
  16. Freunde der scharfen Klinge - neue Fristen.
  17. Nö, man kann den Unsinn ja auch noch die Besteller Betroffenen ausbaden und bezahlen lassen, ist doch viel besser und vergrämt noch den einen oder anderen...
  18. Er kann es immer noch tun. Es geht schließlich um die öffentliche Sicherheit, das ist aus Steuermitteln zu begleichen.
  19. Welche Schwierigkeiten gibt es jetzt für die Behörden bei der Zuverlässigkeitsprüfung?
  20. Selbst erlebt, etwas anders, es kam vorab schriftlich und es ging hier zu meinen Gunsten aus.
  21. Das ist in Falle des WaffG jedoch ein Problem, wofür haben wir dann diese Feststellungsbescheide, wenn sie für den Bürger nicht eine gewisse Rechtssicherheit quasi per Siegel vom Amt bedeuten? Denn wenn jeder Richter das für sich alleine definieren kann, dann können wir uns diesen Unsinn sparen.
  22. Darum geht es nicht mal unbedingt, sondern darf er das so verstehen, wie Du. Es gibt von Dienstellen ganz klar auch mal Vorgaben, wie viele Vorgänge z. B. pro Dienstgruppe etc. zu erstellen sind. Dann gehen die Beamten los und suchen sich etwas, wenn es mal knapp werden sollte. Da gibt es dann auch keinen Ermessenspielraum mehr, da kommt dann die Anzeige, auch wenn eine mündliche Verwarnung reichen würde. Oder man kommt an jemanden, der noch ein paar Punkte für die bessere Beurteilung braucht, und als Tätigkeitsnachweis eignen sich schriftliche Vorgänge eben wesentlich besser, als irgendwelches "Dududu". Wurde mir alles mal so von Beamten der örtlichen BuPo so berichtet. Wird beim Land dann vermutlich kaum anders laufen...
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