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Last_Bullet

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  1. Das ist schlecht für z. B. denjenigen, der sich bei Böker das Rettungs-OTF gekauft hat, das laut BKA kein Messer darstellen soll, sondern ein Werkzeug, POM Wichtig das einkassiert und eine Anzeige schreibt, man guten Gewissens klagt und dann vom Richter zerpflückt wird, weil er ein verbotenes Springmesser darin sieht.... Das nenne ich mal Rechtssicherheit vor dem Herrn...
  2. Die Kontrollbefugnisse stehen im Gesetz. Findet die Kontrolle vor der öffentlichen Veranstaltung, dem Betreten des Haltepunktes im Fernverkehr statt und man weigert sich, wird man wohl des Platzes verwiesen. Ist man bereits eingetreten, wird es spannend, denn die Polizei wird das sicherlich mit Zwang durchsetzen. Der Attentäter hat jetzt im Gesetz einen Haufen Ausreden stehen, mit denen er trotzdem sein Messer mitführen darf. Da er mit seiner Planung dem Bürger und Polizisten voraus ist, kann er es auch wegschließen bzw. nicht zugriffsbereit dabei haben. Wenn es für ihn dann soweit ist, packt er es einfach aus….
  3. Ziel schon mal erreicht, mit so einfachen Mitteln weniger Waffen unters Volk...
  4. Typisch Behörden, erstmal "nichts machen", könnte ja etwas falsch machen. Das WaffG, durchgeprügelt in aberwitziger Geschwindigkeit, ist handwerklich schlecht gemacht und unnötig aufgebläht. Fachpersonal ist auch in Politik und Ministerien mittlerweile wohl Mangelware geworden....
  5. Und den ganzen anderen Mist, bei dem sie mitgemacht hat, der ist völlig egal? Das Gedächtnis mancher ist wirklich kurz…
  6. Mit dem Messer in die Bimmelbahn/ Fernverkehr? Hmmmmm.... Ausnahmen.
  7. Ja, was ist mit den beiden? Böker OTF und das Böker Rettungsmesser sollen nicht darunter fallen.
  8. This! Genau das wird mit jeder Salami, die von unseren Rechten abgeschnitten wird, getan. Man unterstellt der bestens überprüften Gruppe an Menschen, dass sie etwas tun würden, was sie nachweislich nicht tun. Einzelfälle unterstreichen dies, denn die große Masse ist gesetzestreu.
  9. Du verstehst das nicht, die FDP wollte nochmals die Grundrechte schonen, deswegen haben sie so lange durchgehalten. Näncy trauert noch heute...
  10. Zwar wurde das Video vor der Scharfschaltung erstellt, jetzt ist es aktueller denn je. Die grundrechtsschonende Handschrift der FDP ist deutlich ablesbar.... Das Video dreht sich hauptsächlich um die Hausdurchsuchung der Waffenbehörde. https://www.youtube.com/watch?v=a0O0WBRHzi0
  11. Oder erst recht und dann ist über das eine auch das andere weg….
  12. WO und Kritik. Bin auf die geplante(n) Aktion(en) mal gespannt.
  13. "Ihr Typen"? Was ist denn das für nen Sprech?
  14. Vermutlich liegt man heute rechtssicherer, wenn man es explizit erlaubt, damit keine dummen Nachfragen entstehen. Traurig...
  15. Da muss dann im Punkto Geeignetheit etwas schiefgelaufen sein... Holzlöffel, Plastik ist ja pfui. Alles andere wäre auch totaler Schwachsinn. Sein Messer führen darf man prinzipiell völlig frei außerhalb von Verbotszonen, öffentlichem Fernverkehr (Nahverkehr?), Veranstaltungen, Märkten, Kino etc. . Also eigentlich auch, wenn man zur Sportveranstaltung (Schießen) mit dem Fahrzeug, per Pedes, Lastenfahrrad etc. unterwegs ist, wofür man keine Fahrkarte lösen muss. Oder man schließt es zusammen mit den Waffen einfach weg. Ein Multitool ist sicherlich tauglich, dafür ein berechtigtes Interesse zu haben, gerade weil man an seinem Sportgerät herumschrauben muss, könnte, etc. Von meinem Verein kenne ich, dass die selbst ihr Hausrecht auf dem Gelände ausüben, es ein Privatgelände ist und man das Führen einfach erlaubt und fertig.
  16. Da melde ich dann mal Zweifel an...
  17. Da treffen zwei Dinge aufeinander, eine Veranstaltung und ein berechtigtes Interesse, das Tool dabei zu haben. Für den Weg dorthin ist natürlich alles unter Verschluss. Sind Schießsportstätten nicht auch Privatgelände, wo man das als Betreiber erlauben kann? Wenn zu so einem Event die Polizei anrückt, hat sich meiner Ansicht nach doch nur eines im Sinn….
  18. Im Zweifel bist Du erstmal am Arxxx und das Messer wird zur Personalienaufnahme einkassiert. Anzeige folgt und als LWB, wenn Deine Waffenbehörde davon Wind bekommt, hast Du vermutlich einen Strich in der Akte. Jetzt kannst Du Widerspruch einlegen, meistens ziehen Behörden aber ihr Ding durch und dann bliebt nur der Gang zum Gericht. Und wie der Richter das dann definiert, steht auf einem ganz anderen Blatt. Schöne, neue Welt...
  19. Weiß der BuPräsi eigentlich, wo bei einer Waffe hinten und vorne ist? Aktionen geplant.
  20. Und? Spürt Ihr bereits diese neue Sicherheit? Also ich fühle mich massiv sicher. Wirklich.
  21. Nein, wurde in einem Umbauvideo so erklärt. Die Klinge sollte dann möglichst auch nicht herausschleuderbar sein. Genauso wenig, wenn es nicht mehr feststellbar ist.
  22. Man, wäre ich froh, wenn etliche Politdarsteller für ihre Taten auch mal ein Berufsverbot erhalten würden... Bei jedem Fehltritt das Ergebnis 1 zu 1 auf den Umgang mit Waffen zu übertragen, finde ich doch etwas einfach. Menschen, die z. B. Steuern vermeiden wollen, weil sie sich ausgenommen fühlen, müssen nicht automatisch den nächsten Amoklauf starten. Oder die Waffen nicht korrekt aufbewahren. Auch wer gerne zu schnell fährt, kann an der Waffe ein anderer sein. Während man heutzutage wegen Majestätsbeleidigung schnell mal eine Anzeige am Hals haben kann, darf dies nicht automatisch zu einem Entzug der WBK führen. Bei Gewalttaten sehe ich das hingegen anders. Die Möglichkeiten, den Menschen heute die Waffen abzunehmen, sind zahlreicher geworden. Gefühlt wird es immer einfacher, die Vorwürfe häufiger. Es wird anscheinend nicht mehr differenziert. Dafür bekommen z. B. Gruppenvergewaltiger des Öfteren genau was? Hört und liest man nicht teils von lächerlichen "Strafen"? Wie passt das zusammen? Demnächst geht es schon dort los, wo das Taschenmesser auf dem Weihnachtsmarkt auftaucht. Ein aus meiner Sicht lächerliches Delikt, völlig abseits einer konkreten Auswirkung auf kommende Messertaten. Den Inhaber einer Schwarzen WBK muss das alles zum Glück wenig jucken...
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