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Last_Bullet

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  1. Dazu müsste die EN 1143-1 abgeschafft werden. Denn deren Bereich endet nicht beim Widerstandsgrad 1. Dann gäbe es jedoch weiterhin europäische, gleichwertige Normen. Denke nicht, dass das kommt. Ab Widerstandsgrad 2 beginnt es teuer zu werden. Und auch die wiegen nicht mindestens 200Kg. Das sind dann meistens jedoch eher kleine Würfel.
  2. Wurde denn meine Frage hier schon mal diskutiert? Denke nicht. Bitte diese Diskussion nicht hier wieder aufwärmen.
  3. Dem ist nun nicht so. Also irrig, ja. So ist es, dann ist der Widerstandsgrad relativ egal, wenn Zeit und Werkzeug keine Rolle mehr spielt. Nur dann hätte man das Gewicht auch für den Widerstandsgrad 1 aufnehmen müssen, da haben die Lobbyisten wohl nicht gut genug aufgepasst. Durchaus denkbar. Ob man da wirklich an den Geldbeutel des LWB gedacht hat, oder nur Angst vor einer Klage hatte, nunja.
  4. Interessanter Gedankengang. Dem steht Folgendes gegenüber: Ein Nuller hat den gleichen RU Wert für Teilöffnung/ Komplettöffnung. Es gibt schwere und leichte Nuller, technisch verstehe ich das auch nicht, wieso der Wert dann gleich bleibt. Doch wenn der Öffnungsaufwand gleich ist, wäre es völlig egal, wie schwer die sind. Es sei denn, man kann nicht vor Ort öffnen. Definitiv ist ein sehr schwerer Schrank und dessen gut gewählter Aufstellort ein nicht zu verachtender Sicherheitsgewinn. Beim Widerstandsgrad I ist es nicht so, dass hier ein Mindestgewicht anliegt, es gibt kleine für zwei Kurzwaffen, die wiegen so um die 30Kg. Nach oben hin recht offen, also 400Kg gibt es auch. Die RU Werte für Teil-/Komplettöffnung differieren hier im Gegensatz zum Nuller. 30/30 zu 30/50, der zeitliche Aufwand, um an einem Einser Vollzugriff auf den Inhalt zu bekommen, ist schon deutlich höher. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Ansonsten sollten doch detaillierte Protokolle irgendwo vorliegen. Der, dem es auf Zeit ankommt und der sich nur wenige Minuten im Haus/ Wohnung aufhält, ja, da langt aber bereits wesentlich weniger an Sicherheit.
  5. Moin Leute. Danke erstmal für die weiteren Antworten. Ich finde das auch nicht wichtig für meine Frage. Generell geht es in diesem Thread nicht um den Kauf, nicht um den Wunsch etwas für den LWB zu verschlechtern, sondern ganz einfach darum, zu verstehen, wie es zu dieser Entscheidung gekommen ist. Durch meine Suche nach etwas Neuem bin ich in Kontakt mit der Behörde, verschiedenen Händlern und lese auch in Foren. Das Thema finde ich mittlerweile spannend. Hardcore-Hintergrundinfos gibt es kaum, denn die guten Jungs wollen den schlechten keinen Wissensvorteil geben. Deswegen ist es auch schwierig, technische Unterschiede der Klasse herauszuarbeiten, wenn diese nicht offensichtlich sind (also z. B. zweite Schlossvorgabe ab Widerstandsgrad 4). Und natürlich mache ich mir Gedanken, kauft man nun Kuchenblech oder doch etwas Vernünftiges, denn eines ist klar, das kostet nicht unerheblich Geld. Alleine die Transport- und Aufstellkosten können bei einem schweren Brocken durchaus locker die Hälfte und mehr des Kaufpreises ausmachen. Ich vergleiche Preise, denn kaum ein Angebot gleicht dem anderen, obwohl oft der gleiche Hersteller dahinter steckt. Das führt nun dazu, dass ich tiefer in die Materie eingestiegen bin, ich habe mehrfach die gesetzlichen Vorgaben gelesen und habe mich gefragt, wieso sind die so? Wie war der Weg dorthin, wer war dabei? Wurden Experten gehört und wie haben diese ihre Argumente begründet. Das kann man so ähnlich sehen, wenn man wissen will, wieso z. B. hat ein bestimmter Krieg begonnen. Was geschah davor? Dieser Thread ist diesem Interesse gewidmet. Mehr nicht. Kann es auch irgendwie nicht, wenn man bei Widerstandsgrad 1 stehen geblieben ist (trotz der bereits genannten "Hintertür"), denn beim unbewohntem Schützenhaus traut man sich selbst nicht und reduziert die dort vorhandenen Waffen drastisch. In meinem Fall ist es nicht der Hersteller, sondern Personen, die u. a. Notöffnungen vornehmen. Die sich mit den einzelnen Tresoren auskennen, ob alt, ob neu. Dort sagt man, die wirkliche Sicherheit beginnt ab dem Widerstandsgrad III. Ich sehe es ambivalent, denn um Familienmitglieder auszusperren, braucht man keinen Widerstandsgrad 1, eine Klasse tiefer hätte ausgereicht. Also muss zwischen 0/Null und eins schon ein Unterschied bestehen. Augenscheinlich für mich ist hier auf jeden Fall die Tür zu nennen, die beim Einser i.d.R. deutlich massiver gebaut ist. Der Nuller gleicht da eher einem B-Schrank mit einer mehr oder minder dicken Frontplatte, die jedoch nicht gefüllt ist. Diese Frage könnte mitschwingen, mir ist eine Statistik dazu nicht so wichtig. Sie wäre jedoch unter damaligem Gesichtspunkt eine Begründung gewesen, wieso man sich für diese Grenze zum Widerstandsgrad 1 entschieden hat. Leider habe ich dazu nichts Verwertbares finden können. Es gibt den RU Wert, der für alle Klassen unterschiedlich ist. Dieser Wert ist eine Art Marke, um aufzuzeigen, wie hoch der Aufwand ist, um einen Schrank teilzuöffnen (also handgroßes Loch einzubringen) oder die Komplettöffnung. Dieser Wert wird zeitlich nicht aufgeschlüsselt, um Spitzbuben keinen Anhalt zu bieten herauszufinden, wie lange sie für einen Tresor benötigen, um diesen zu knacken. Es gibt jedoch Versuche diese anhand vorhandener Werkzeuge, die selbst unterschiedliche Werte mitbringen, herauszufinden. Die RU Werte sind natürlich Laborwerte, kein Aufbruchversuch läuft ab wie in einem Labor. Ich habe schon ein Video gesehen, wo die Täter an der Tür eines Widerstandsgrads II trotz mehrstündigem Versuch gescheitert sind, obwohl der das eigentlich nicht hergibt. Interessant. Das muss man jedoch als Einzelfall betrachten, denn dieser betroffene Tresor kann genau diesen Angriffen standgehalten haben, ein anderer gleicher Klasse hätte das vielleicht nicht. Es ist ein komplexes Thema. Wer nur nach Plakette kauft, gerade so, was gesetzlich vorgeschrieben ist, den wird das nicht interessieren. Steht halt so im Gesetz und fertig. Alles gut. Nicht jeder möchte hinter den Vorhang blicken. Ich schon.
  6. Rolf hatte das verlinkt, ich hatte das irgendwo gelesen mit bis zum 65. Lebensjahr.
  7. Ja, stimmt. Dennoch gilt die unbegrenzte Aufbewahrung beim Widerstandsgrad 1, vom genannten Einzellfall mal abgesehen. Wobei die Grenze sich doch irgendwo bei einer vernünftigen Größe eines solchen Behältnisses ergibt, denn Platz ist nicht unendlich. Es wird sicherlich Sammlungen etc. geben, die einen gewissen Rahmen sprengen, eventuell wollte man dafür gewappnet sein.
  8. Du meinst, dieses Thema geht direkt zum BMI? Dann müsste man WO schließen, wenn dem so wäre. Oder was meinst Du mit „allgemeinen Diskussionen“?
  9. Gejammert hat hier bislang noch niemand, aber Du erwähnst ebenfalls die Lobbyarbeit einer Firma. Interessant. Und tatsächlich, mein alter B-Schrank klappert kein Stück, die Luft faucht heraus, wenn ich die Tür schließe. Alle bislang von mir näher betrachteten moderneren Tresore, 0/Null, 1, 2, die Türen klappern und haben leichtes Spiel. Hersteller unterschiedlich, soweit man das herausfinden kann.
  10. Definitiv nein, so ist es nicht gemeint. Mich interessieren die Gedanken, Fakten dahinter. Warum man sich genötigt sah, nach Rückzug einer Baurichtlinie etwas zu tun, verstanden. Das von Steven habe ich bislang mit einer Quelle nicht gefunden. Unmöglich ist natürlich nichts. Das von Andor klingt erstmal logisch, obwohl es für mich gleichzeitig ambivalent aussieht. Man hätte auch zwei Schlösser vorschreiben können, die aufwendiger zu öffnen sind, als eine dickere Wandung, zusätzlich Bohr-/Schneidschutz des Schlosses, wenn man hauptsächlich den Besitzer selbst oder Familienangehörige/ Besucher abhalten will. Auch dass man einen Unterschied beim Gewicht beim 0/Nuller macht, beim Widerstandsgrad 1 wiederum kein Wort davon, irritiert mich. Was ich relativ einfach wegschleppen und irgendwo in aller Ruhe öffnen kann, ist wesentlich unsicherer, als der schwere Klotz "am Bein". Denn dort hat man alle Zeit und Werkzeuge, die man dafür benötigt. Also, hätte man z. B. gesagt, zwei verschiedene Schlösser, Minimalgewicht xxxKG, Waffenanzahl ansteigend mit dem Widerstandsgrad etc., das würde aus meiner Sicht den Sicherheitsaspekt in den Vordergrund stellen. Und der würde alle unberechtigten Interessenten abhalten. Egal ob den Sohn oder den Einbrecher. Die Deckelung einfach auf den Widerstandsgrad 1 ohne nachvollziehbare Begründung, warum das State of the Art sein soll, erschließt sich mir bislang nicht. Das würde ich gerne verstehen. Natürlich könnte jetzt eine Kundiger sagen, dass der Widerstandsgrad 1 derart sicher ist, dass der Aufwand, den zu öffnen, sehr, sehr groß ist und das nur äußerst selten vorkäme. Ich habe dagegen gelesen, dass richtige Sicherheit erst ab Widerstandsgrad 3 beginnt, das von Leuten, die z. B. beruflicherseits mit dem Öffnen von Tresoren zu tun haben. Zumindest im unbewohnten Schützenhaus ist man seitens des Gesetzgebers recht restriktiv. Dort muss es schon der Widerstandsgrad 1 sein mit maximal 3 Langwaffen und Kurzwaffen nur nach Rücksprache. Wo? Hast Du da eine Quelle? Das von Dir verlinkte ist ein Infoblatt, wie Waffen aufzubewahren sind. Da man die technischen Vorgaben in die AWaffV transportiert hat, kann man diese wesentlich einfacher anpassen, als ein Gesetz. Deswegen ist Dein Argument so weit hergeholt nicht. Da könnte sich ruckzuck etwas ändern.
  11. Ok, wenn es nicht der übliche Einbrecher ist, macht es mit diesem Argument dahingehend für mich wenig Sinn, wenn man z. B. "nur" Familienangehörige, kurzzeitigen Besuch vom Zugriff abhalten wollte, dann hätte man alles beim Alten belassen können. Aus dem von Elo verlinkten Papier habe ich entnommen, dass man die Aufbewahrung speziell zusammen mit Munition vereinfachen und Verstöße dagegen minimieren wollte. Das würde erklären, warum man die EN 1143-1 mit definiertem Einbruchschutz gewählt hat, und nicht die S2, die nur wenig sicherer als die Schränke gem. VDMAetc. sein soll. Gut, die Richtlinien für den Bau von B-Schränken wurde zurückgezogen, somit musste man sich etwas ausdenken. Logisch. Deine Argumentation würde dann Sinn ergeben, wenn man tatsächlich nicht den Einbrecher meint und deswegen eine Obergrenze ziehen wollte. Aber wieso dann den Widerstandsgrad 1 und nicht 0/Null? Der würde völlig ausreichen, z. B. den Sohn abzuhalten, bei korrektem Verschluss an die Waffen zu kommen. Üblicherweise dürfte der Sohn nicht mit Vaters Flex an den Inhalt gelangen wollen.
  12. Das mag als Intuition bei Dir so ankommen, war jedoch weder meine Absicht noch meine Frage. Dass man es uns überall schwerer machen will, ist deutlich sichtbar. Es muss jedoch einen Grund geben, hier eine Grenze gezogen zu haben, ich denke, das ist nicht ausgewürfelt worden, sondern muss einen faktischen Hintergrund haben.
  13. Vielleicht kann mir hier jemand auf die Sprünge helfen, weil ich derzeit auf der Leitung stehe. Wieso hat man sich damals darauf geeinigt, dass der Widerstandsgrad 1 im WaffG die unbegrenzte Lagerung von Waffen und Munition ermöglicht? Wieso wurden hier keine Gewichtsgrenzen eingeführt? Denn die Unterschiede innerhalb dieser Klasse sind recht groß, was nicht nur die Größe, sondern auch das Gewicht und andere Sicherheitsaspekte (z. B. zweites Schloss, Notverriegelungen) angeht. Es gibt kleine, leichte Würfel und massive Schränke, die fast an alte Zeiten erinnern. Warum hat man hier den Deckel drauf gemacht und nicht höhere Widerstandsgrade eingefordert? Die Tresorlobby soll damals mit daran gearbeitet haben, so die ein oder andere Meinung. Weiß da jemand mehr? Ist der Widerstandsgrad 1 sicherheitstechnisch derart gut, hat es soziale Komponenten, dass man dem LWB keine höheren Kosten aufbürden wollte? Danke.
  14. Weil er Angst vor dem eigenen Bürger hat? Wer die derzeitige Politik und dessen Personal beobachtet, sollte sich seine eigene Meinung bilden können. Aber "kriegstauglich" sein. Heute habe ich, leider finde ich es derzeit nicht, etwas vom Vorsitzende des Reservistenverbandes gelesen, der alle Wehrfähigen bis 65 registrieren will? Wie bitte?
  15. Ja, alles richtig, hier darf man nicht mal ein Messer zur Selbstverteidigung führen, ist nicht sozialadäquat. Merkwürdig dabei, diese Art der Kultur wurde und wird in unser Land hineingetragen, diese zu übernehmen wäre dann vermutlich "kulturelle Aneignung", das macht der gute Deutsche natürlich nicht. Es mag alte, weiße Männer mit rechtem Gedankengut geben, die es gut finden, wenn man unsere Gesetze den Euren dahingehend anpassen würde. Aber Nancy sagt, wir sind das sicherste Land der Welt, wer muss sich da schon verteidigen? Außerdem überlastet das später die Gerichte, Schmerzensgeld, Täter-Oper-Umkehr, naja, wer will schon einen Menschen verletzen, weil er psychisch instabil, traumatisiert ist oder der in seiner Kultur eben Streitigkeiten und Ehre mit dem Messer ausdiskutiert? Das wäre rassistisch, rechtsradikal und diskriminierend. Das machen Deutsche nicht. Wir sollten das akzeptieren und weiter die alten Parteien wählen, die uns zukünftig hervorragend durch die aufkommenden Anforderungen und Krisen führen werden. Ja, das sollten wir.. Man stelle sich vor, jeder würde eine Armbrust neben dem Bett stehen haben, fürchterlich...das tun nur Reichsbürger. Große Magazine verleiten den Schwachen zu einer Amoktat, genauso wie diese kriegswaffenähnlichen Halbautomaten. Während der traumatisierte Neukulturankömmling einfach so einreisen darf, muss der böse LWB demnächst zum Onkel Psychodoc und seine Beichte ableisten. Wieso er denn dieses Gefühl hat, auf Scheiben schießen zu müssen. Das könne man doch auch anders regeln. Der Schlüssel zum Waffenschrank wird dann bei Nancy eingelagert, die den nur herausgibt, wenn man einen guten Grund dafür nachweisen kann. Eine SRS darf man nur noch besitzen, wenn man ein Poster von Haldenwang im Wohnzimmer hängen hat. Einfach mal so ein "Schnupperschießen" in einem Schützenverein durchführen? Das nur noch, wenn eine einsatzbereite Gruppe der GSG9 anwesend ist. Und man muss belegen, dass man die letzten drei Legislaturperioden ausschließlich demokratisch gewählt hat. Ich werde schon wieder polemisch...
  16. So wie Du die Situation beschreibst, was solltest Du anderes tun? Den Täter bitten einzuhalten, um "Waffengleichheit" herzustellen, also lieber ein Messer zu holen, als die bereit liegende Schusswaffe zu nutzen? Dann bitte auch desselben Typs, Klingenlänge, feststehend oder klappbar, beidseitig schneidend oder nicht... Wer mit einem Messer zu einer Schießerei kommt, sollte es lieber sein lassen, wäre mein Motto.
  17. Und da schon muss etwas mit den Werten verkehrt laufen. Wer meint, durch das Verletzen oder Töten eines anderen mittels Messer oder anderen Mitteln seine "Ehre" wiederherstellen zu können, muss in die falsche Schule gegangen sein. Sowas gehört nicht in unser Land, wo solche "Werte" eben nicht gelebt werden, sondern eine Straftat gegen Gesundheit und das Leben darstellt.
  18. https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/polizeiliche-kriminalstatistik-2023-faeser/ Die gefallene Stadt könnte Vorreiter für das Kommende sein. Schwere KV, also eine mit bleibenden Folgen für das Opfer, das ist keine Kleinigkeit mehr. Und kann der Phaser mit Zahlen belegen, dass es sich dabei um extremistische, reichsbürgerähnliche, AfD-wählende LWB handelt, oder was soll dieser Affentanz um die next Verschärfung? Eigentlich sollte jeder wissen, was kommt: Ausreden...
  19. mit legalen Schusswaffen begangen? Ich denke, das ist eher ein homöopathisches Problem. Jeder ist einer zu viel, dennoch sollte die auf dem linken Auge völlig erblindete Einwanderungsministerin sich der wahren Probleme der Kriminalität widmen. Im ÖRR kam heute auf NDR Info ein derart schnodderiger Kommentar, Ausländer, Populismus, ja, es gäbe mehr Straftaten, das seien jedoch auch "reisende Banden", die meisten Einwanderer sind nicht kriminell, Inländer tun das auch, blablubbsabbelrababer. Blind vor lauter Elefanten im Raum. Aber die nächste gebührenpflichtige Aufbewahrungskontrolle wird es richten, das psychische Gutachten, das Verbot von "kriegsähnlichen" Waffen, Armbrust nur noch mit Erlaubnis, während draußen die Küchenmesser kreisen, Eisenstangen, Fäuste, Füße, Holzlatten... https://m.focus.de/panorama/welt/bundesweite-statistik-zahl-der-straftaten-jugendlicher-auslaender-auf-rekord-hoch_id_259833923.html?poc=0.06174728504876592
  20. Ist der das nicht mit dem P*mmelgate? Soviel zu diesem... Menschen.
  21. Und das ist ein Problem bei einem Bundesgesetz, welches das WaffG nun mal ist. Das ist bei der Gebühr bei den Waffenkontrollen ähnlich, jeder macht seinen Brei. Föderalismus hin oder her, hier werden LWB mal besser, mal schlechter gestellt. Da könnte man jetzt drauf dringen, dass Phaser es einheitlich im WaffG regelt, jedoch ahne ich, dass es nicht zu unserem Vorteil sein könnte, so wie die Dame aufgestellt ist.
  22. Ja, tatsächlich, er hat zwei genannt und mit BW sind es dann drei. Glückwunsch. Aber Du und u. a. dieser Kreppel, Ihr versteht es nicht. Ich habe in meinen Posts jeweils Fundstellen Für und Wider gefunden und verlinkt. Ich versuche das Thema neutral zu beleuchten, hier scheint das Schubladendenken jedoch ziemlich en vogue zu sein. Aus meiner Sicht ist es nicht so eindeutig, leider, wie einige meinen. Sowohl als auch. Mal ein Hersteller: https://format-tresorbau.de/wp-content/uploads/WSS-Grad-N-bis-2_A8050000_DE-EN-FR-NL_2024_02_01.pdf Der schreibt, wenn man "versichern" will und verweist auf die Mindestanforderung in der EN 1143-1 dazu. Ich habe zu diesem Thema mal meine Hausrat angeschrieben und warte auf deren Antwort, also welche Vorgaben es gibt, um welche Werte versichert zu haben. Bin gespannt. Ein anderer formuliert es so: https://www.chubbsafes.com/de-de/produkte/wertschutzschranke/ "Einbruchhemmung", ok, davon geht man bei der EN 1143-1 nun auch auf jeden Fall aus... Ist also von mir nicht böse gemeint.
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