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Last_Bullet

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  1. Nein, das gilt hier für alle und nicht nur für mich (weil ich hier immer soviel mecker...) und ist mit einer dreistelligen Gebühr unterlegt. Man ist hier seitens der Regierung sehr waffenfeindlich eingestellt und freut sich in der örtlichen Zeitung, wenn man wieder geringere Zahlen an LWB verbreiten darf...
  2. Bei uns einmal jährlich.
  3. Grundsätzlich mache ich vor der Kontrolle eine Durchsage, dass ich jetzt den Ladezustand der Waffen im Beisein der Kontrolleure überprüfe, dies je nach Waffe mal mehr, mal weniger aufwendig aussehen mag und niemand nervös werden muss. Klappt bislang gut.
  4. Alleine aus Sicherheitsgründen gebe ich niemandem eine Waffe in die Hand, wenn ich erkenne, dass derjenige das zwar dürfte, jedoch sonst keinen Umgang damit hat und unsicher handhabt. Und komisch finde ich im Gegensatz nicht mein Verhalten, sondern das meiner Waffenbehörde, wenn sie mir Mitarbeiter ins Haus schickt, die eher nach dem Gegenteil von seriös rüberkommen, weil man anscheinend auf dem Markt nichts mehr Vernünftiges auftreiben kann (oder sehr schlecht bezahlt wird). Das erzeugt wenig Vertrauen. Aber bei uns will man auch mit Macht die LWB verschrecken, damit man immer weniger von ihnen hat, denn LWB sind bekanntlich sehr gefährlich. Rein sachlich kann der Fragensteller natürlich mit seinem SB kommunizieren und nachfragen, das wäre am einfachsten. Denn wie so häufig wird es oftmals anders gehandhabt oder gesehen, je nachdem, welche Waffenbehörde zuständig ist.
  5. Da bei mir jedes Mal andere Kontrolleure auftreten, die mittlerweile teils aussehen, als ob sie der teppichfliegenden Türsteherszene angehören, gibt es weder unkontrollierten Zugang zum Tresor, noch Selbstbedienung, noch eine Waffe in fremde Hände. Das ist auch für diesen Vorgang nicht nötig.
  6. @rwlturtle Nein, das wäre viel zu kompliziert, die Verstöße gegen das WaffG würden sinken, weil man dann nicht mal mehr Opa Jokich mit seinem Einhändigen beanzeigen könnte. Das ist schlecht für Verschärfungen und den Kampf gegen Rechts. Zudem bleiben dann kaum noch LWB als Beifang übrig, denen man mit so einem Messerchen in der Tasche (vergessen vom letzten Training...) gleich noch die Zuverlässigkeit aberkennt...
  7. Bislang habe ich kein Problem, deswegen wundere ich mich. Aber naja...trotzdem danke. Jetzt habe ich mal andere Wege versucht und nun funktioniert es. Ich habe als Kind durch meinen Vater mittels seiner Luftgewehre den Weg zum Schießsport gefunden. Natürlich im Garten, hat kein Schwein damals nach gefragt. Übrigens, seine präsentierte LP durch mittlerweile drei Hände gegangen, sehr gute Qualität. Daumen hoch!
  8. Leider sehe ich nur, dass das Video nicht verfügbar ist...
  9. Wurde dieses Video hier schon verlinkt?
  10. Die Voraussetzungen für die Besetzung politischer Posten ist eben gesenkt worden. Es fehlt an alle Ecken und Enden das Fachpersonal. Man nimmt, was man kriegt...
  11. Die monströse Verhältnisse angenommen hat und zudem zusätzliche Kosten verursacht. Und ausgeweitet werden soll. Ob das so bleiben sollte....
  12. Ich würde da gerne mal über die Gebühren für Waffenkontrollen und Co reden….
  13. Das Video mag ja ganz nett gemeint sein, aber es ist für den A.... gemacht. Es wird sich nichts ändern, eher schlimmer werden. Zudem, wenn einem sogar ein möglicher "allgemein anerkannter Grund" wie Selbstverteidigung beim Führen eines Messers (sinnig oder nicht, mal davon abgesehen...) aberkannt wird, dann wird es sicher nicht dazu kommen, dass man das WaffG dahingehend lockert. Schon gar nicht mit dieser, unserer auf links gedrehten Regierung, denen die Meinung ihres Souveräns gekonnt völlig egal ist.
  14. Eine Leistung, die der "Kunde" eigentlich gar nicht braucht und will, die ihm jedoch wie die WP und andere schöne Dinge einfach staatlich aufgezwungen, er zum Auftraggeber degradiert wird und für ein paar Mausklicks fett zahlen soll.
  15. Wiederum danke für Deine Ausführungen! Nun, ob 45 Minuten erreicht werden, um etwas anzustoßen, was größtenteils elektronisch und automatisiert erfolgt, um dann nochmals nachzuschauen, ob ein paar "grüne Häkchen" hinter dem Namen auftauchen, also ich weiß nicht. Und da es sich um einen normalen Kostenbescheid gehandelt hat, dürfte die PZU auch völlig overpowert sein. Soweit mir bekannt, müssen Behörden diese Kosten irgendwie "ermitteln", denn bei rechtlichen Auseinandersetzungen sollte deutlich gemacht werden, warum man soviel Geld verlangt. Ist mir zumindest aus gerichtlichen Auseinandersetzung zur Waffenkontrollgebühr in Erinnerung. Mir ist jedoch nicht bekannt, ob Behörden diese Kosten so weit wie möglich realistisch veranschlagen müssen, also nichts an Leistungen aufgeschlagen wird, die unnötig sind. Ich denke da eher an den psychologischen Effekt "OMG, ein gelber Umschlag"...
  16. Danke für die Info. Also wird dieser Vorgang nicht mehr manuell angestoßen, sondern eine Software erledigt das? Wenn dem so ist, halte ich 50€ für noch zu teuer. Wenn man Gebührenbescheide natürlich als Zustellurkunde versendet, bläht man den Preis künstlich auf, die Frage, ob das notwendig ist, stelle ich mal in den Raum. Ich bin der Ansicht, dass eine Behörde nicht einfach auf "Teufel komm aus" die Kosten in die Höhe treiben dürfte, nach dem Motto, zahlt ja der Betroffene.
  17. Danke, dort wird jedoch nur allgemein erklärt, was man macht, nicht wie und welcher Aufwand dabei entsteht. Mich interessiert, wie genau der Ablauf ist. Das da der SB zum Telefon greift und alle infrage kommenden Behörden abtelefoniert, kann ich mir schwerlich vorstellen. An alle ein Fax senden und warten und die Eingänge dann altmodisch in die passenden Akten einsortieren? Hmmm. Wenn das ein allgemein automatisierter Ablauf wäre, der Aufwand also gleich ist, stände die Frage im Raum, wieso da die unterschiedlichen Gebühren zustande kommen.
  18. Mich wundern die sehr unterschiedlichen Gebührenhöhen angesichts eines Vorgangs, der eigentlich immer der gleiche sein müsste. Weiß jemand, wie genau diese Regelüberprüfung durchgeführt wird? Also schreibt da einer Briefe, versendet Faxe, E-Mails oder geht das automatisiert eventuell über eine Art Webportal?
  19. Sie haben sich zumindest die Mühe gemacht, hineinzuschreiben, was man getan hat. Aber 14 Tage Zahlungsfrist, das ist kurz. Ist das auch ein Bescheid? Der von mir Abgebildete ging wohl mittels Zustellurkunde ein... Jetzt würde mich mal interessieren, ob sie auch beim KWS Gebühren abgreifen...
  20. Kleine Frage in die Runde, in Bremen scheint man nun einen neuen Topf aufgetan zu haben, in dem man Gebühren für die Regelüberprüfung in Höhe von 50€ eintreiben will. Höre ich zum ersten Mal und würde gerne wissen, wie es bei Euch so aussieht. Ich denke, der Betroffene wird keine Chance mit einem Widerspruch haben, da bereits die Waffenkontrolle vor Ort und deren hohe Gebühren vom OVG Bremen abgenickt wurden. In dem Schreiben heißt es, der "Gesetzgeber gehe von einem überwiegenden Interesse der Allgemeinheit gegenüber einzelnen, waffenrechtlichen Erlaubnisbesitzern aus". Das schreit quasi nach einer Steuerfinanzierung und der LWB wird hier als "Einzeltäter" "Einzelgänger" herabgewürdigt. Aber als Gefahr dargestellt zu werden, das kennt man schon zur Genüge.
  21. Ich weiß, wie Gesetze entstehen, jedoch weiß ich auch, in welchen Wind die Behördenmitarbeiter ihre Fähnchen hängen müssen, wenn der neue BMI kommt. Natürlich ändert man Strukturen nicht so schnell, wie man einen Minister auswechselt. Und wer sagt, so Phaser denn gehen muss, was danach kommt, ob es besser wird? Auf jeden Fall würde es... anders. Dieses WaffG folgt uns schon sehr lange, viele Minister und Mitarbeiter, unterschiedliche Parteien haben ihre Spuren darin hinterlassen...
  22. Naja, dafür eben die Heizung geopfert... da frage ich mich, was besser ist. Übrigens ist Phaser gerade im Wahlkampf und heftig unter Beschuss wegen ihrer Machenschaften mit Schönbohm. Da hat sie vermutlich wenig Zeit für das WaffG. Wenn dann die Wahl in Hessen vergeigt ist, kann sich das schnell wieder ändern, wenn sie ihr "Ersatzamt" wieder wahrnimmt...
  23. Es geht nicht darum, ein Gesetz zu kippen, sondern nicht noch mehr Auflagen einzuführen. Schlüssel. Gibt es seit? Ziemlich langer Zeit. Und war das jemals ein großartiges Problem? Nun könnte aus einem Urteil ein neues erwachsen. Weil ein Betroffener seinen Schlüssel nicht im 1 Tonnen Safe, sondern in einer doppelwandigen, 40kg Keksdose aufbewahrt hat. Das wird vermutlich ein B-Würfel gewesen sein. Der Betroffene war im Urlaub? Wäre es in so einem Fall relevant, was den zeitlichen Unterschied zum Öffnen angeht? Mit Zeit überwindet man quasi jeden Widerstand. Ich würde dann also Urlaub für LWB verbieten und maximal 20 Std. Arbeitswoche bei vollem Lohnausgleich…
  24. Nur die Grundlage fehlt, sind LWB die gesetzestreuen Bürger schlechthin. Böse Zungen würden jetzt behaupten, sie sind es gerade deswegen….
  25. Ja, was erwarte ich bei einem der liberalsten und lesefreundlichsten Gesetz schlechthin, was ohne jedwede Gängelung sachlich und faktisch, unwidersprüchlich und überschaubar erschaffen wurde? Wie konnte das nur Jahrzehntelang gutgehen - ohne dieses Urteil? Man hört und liest landesweit über das massenhafte Abhandenkommen durch falsch aufbewahrte Schlüssel, weil die nicht im 1 Tonnen D Safe liegen. Ich erwarte gesunden Menschenverstand. Was ich jetzt so gelesen habe, hat der Betroffene seinen Schlüssel auch nicht gerade in einer Keksdose aufbewahrt. Das Urteil könnte jetzt dazu führen, dass man in etlichen politisch motivierten Waffenbehörden frei dreht. Dass viele Waffenschränke einen Schlüssel haben, oh, welch Neuigkeit! Warten wir ab, welche Wellen das schlagen wird. Zumindest steht da jetzt ein Urteil eines OVG, an dem sich andere orientieren werden...
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