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Last_Bullet

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  1. Wieso? Du hast Deine Meinung und nicht jeder hier teilt diese. Ich kann diese nicht nachvollziehen, aber das ist mein Horizont. Nicht böse sein, aber Leute wie Du sollten keinen Einfluss auf das WaffG haben, da finde ich die Einstellung fehl am Platz.
  2. Nein, es ist nicht nachvollziehbar, weil an den Symptomen, nicht an der Wurzel gedoktort wird. Immer und immer wieder das gleiche und was hat es gebracht? Mehr Messerdelikte als je zuvor. Ein Verbot bringt nichts. Und POM Fleissig und PHM Genau werden sich ganz sicher, die Politik im Rücken, auf die dafür verantwortliche Klientel stürzen. RASSISMUS!!!!! KONTROLLQUITTUNG!!!! Ins Gefängnis geht der "alte Kerl" nicht, aber ist im übelsten Fall als LWB schnell seine Zuverlässigkeit los. Der damalig für eine bestimmte Klientel gedachte 42a wird aus meiner Sicht heute missbraucht, ohne sichtbares Ergebnis bei der Kriminalität. In einem freien Land, dessen Grenzen man nicht schützen will, dem Bürger weiter mit unsinnigen Verboten zu kommen, halte ich für falsch. Denn die werden nur eines ändern, Du und ich werden sich daran halten müssen, wollen wir unsere Waffen behalten, wir sind aber nicht die Gefahr, ganz im Gegenteil. Ich verzichte keinesfalls auf ein bisschen Freiheit, was die noch führbaren Messer ohne Diskussion angeht, weil unsere unfähigen Politiker zu faul, ideologisch verseucht und dumm sind, sich an die Wurzel des Problems zu machen.
  3. Hm, im Baumarkt finde ich noch viele weitere, „gefährliche Gegenstände“. Ein normales Messer ist ein Werkzeug. Es wird missbraucht. Ein Verbot oder weitere Einschränkungen halte ich für falsch, denn es trifft mit Masse diejenigen, die eh nie vorhatten, Konflikte mit der Klinge auszutragen.
  4. Hm, die setzen im Prinzip nur Hausrecht um, richtig? Mit dem WaffG hat das doch nichts zu tun? Oder handelt es sich um eine Art Waffenverbotszone? Ich hatte dazu kürzlich eine Anfrage beim hiesigen Verwaltungsgericht, was genau denn nicht mit reingenommen werden dürfe. Man antwortete mit, man habe keine Liste, jedoch würde man sich an den Flughafenregeln orientieren. Jetzt muss man als Interessierter also umständlich suchen…. dann wären ja Messer mit Klingenlängen unter 6cm möglich, wenn ich das richtig gelesen habe… Wie auch immer, mittels Hausrecht können sie quasi frei bestimmen, was rein oder nicht rein darf… wie kundig die dortigen Mitarbeiter sind, wenn sie denken, sie haben etwas gefunden, was waffenrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte, würde mich mal interessieren.
  5. Hat auch nichts mehr mit Logik zu tun. Wenn die wirklich wüssten, mit was man alles einen Menschen töten könnte, dürften die keinen mehr reinlassen.
  6. Schnürsenkel und Gürtel haben sie belassen? Ärmel? Hosenbeine? Kopfhörerkabel ist nun wirklich paranoid, aber ich kenne Deine Kabel nicht….
  7. Wie ich es nenne oder definiere, spielt keine Rolle. Sie lassen sich die Datenbereinigung selbst verursachter Fehler über die Kontrollen dann auch noch entlohnen, das ist die Frage, die der YTuber aufstellt. Das wäre dann die doppelte Sauerei.
  8. Ganz einfach. Der Kläger hat verloren und darf wie alle anderen, bei denen für Waffenkontrollen Gebühren erhoben werden, zahlen. Da anscheinend keine weiteren Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Ding erstmal durch. Die Behörde ist fein raus. Widersprüche kann man sich sparen, wenn einem da nicht eine ganz neue Begründung einfällt. Aber darum geht es in dem Video nicht.
  9. Stimmt. Aber sogar Oberwaltungsgericht(e) haben das schon im Einzelnen bestätigt - es ist also koscher. Somit, guckt man nur dumm und zahlt trotzdem.
  10. Hier berichtet der YTuber von der Waffenkontrolle bei einem Bekannten, der die Kontrolleure mit der Begründung nicht einließ, er wolle einen Termin und einen Zeugen dabei haben. Der Ytuber war dann als Zeuge bei der Kontrolle anwesend. Nun folgt die aufgestellte provokative Frage, ob es hier noch um die sichere Aufbewahrung geht, oder letztendlich um Fehler in den Behörden aufzudecken und die Waffenbesitzer dafür noch zahlen zu lassen... und weswegen man seine Einzahlungsquittungen und Schriftverkehr aufbewahren sollte.
  11. Man hält sich seitens der Behörde also nicht mehr an Gesetze?
  12. Auf die Verbote weitere Verbote. Sinn oder sinnlos?
  13. Test, soso. Wenn Kriminalität allgemein, so verstehe ich das, ein Problem auf diesem und anderen Bahnhöfen ist, was wäre wohl sinnvoller, als jedem sein Pfefferspray und Taschenmesser wegzunehmen? Aber es ist leichter, wie es auch anderweitig unserere Bundesnancy plant, etwas einfach zu verbieten.
  14. Ein Faustmesser ist nicht per se eine Waffe. Es wird meines Wissens nach in der lederverarbeitenden Industrie verwendet und darf noch heute dort benutzt werden. Zudem gibt es zweischneidige, dolchartige Klingen und wiederum nicht. Auch hier sollte man unterscheiden. Messer mit einem nicht als Waffe gedachten und gebauten Ziel sollten frei tragbar sein. Es macht angesichts jetziger Verbote und den steigenden Messerdelikten aus meiner Sicht keinen Sinn, stumpf Verbote aufrecht zu halten. Zudem könnten Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse privilegierter behandelt werden, bundesweit einheitlich und rechtssicher. Messer als Selbstverteidigung, nun, das GG garantiert da etwas. Der Notwehrparagraf sieht prinzipiell nichts als Gegenstand vor und schliesst nichts aus. Es ist Menschenrecht, sein Leib, Leben und Eigentum schützen zu dürfen. Dies einem Messerträger grundsätzlich zu untersagen, halte ich für falsch, dazu hat die Justiz/ der Gesetzgeber kein Recht. Ob dies sinnvoll erscheint oder nicht, darüber kann man wie bei SSW lang und schmutzig diskutieren. Aber in einer Notwehrsituation ist es egal, Hauptsache es funktioniert - um es mal unparteiisch und möglichst sachlich auszudrücken. Wenn die schnellen Schuhe helfen, dann sollte man die nutzen, wenn es geht, ohne Frage. Aus persönlicher Sicht kann ich mit einem Balisong nicht so viel anfangen, als sie noch erlaubt waren, hatte ich Umgang damit und kam klar, ziehe jedoch ein Einhandmesser mit Flipper oder ein solides Springmesser diesem klar vor. Ich mochte das Fallschirmspringermesser, ein Fallmesser ohne jegliche Waffenfunktion, die Klingenform alleine gab das schon nicht her. Heute - verboten. Schwachsinn hoch fünf. Der unsägliche 42a gehört gründlich überarbeitet. Feststehende Messer werden meinem Empfinden nach erst ab 14/ 15cm richtig brauchbar, bis 17/18cm gut händelbar. 12cm ist mir oft zu kurz. Das Messer müsste zurück in die Köpfe der Menschen als nützliches Werkzeug, auch und gerade außerhalb der Küche. Nicht als Mordwaffe. Früher konnte man sein Fahrtenmesser quasi überall mit hin nehmen, man musste sich keine „sozialadäquaten“ Gründe aus den Fingern saugen. Ich sage es immer und immer wieder, nicht das Messer ist das Problem, die Hand die es führt, kann es werden. Dieser Spießrutenlauf zwischen dem 42a, Hausrecht, Waffenverbotszonen und demnächst Bussen und Bahnen macht es dem gesetzestreuen Messerträger fast unmöglich, noch eines bei sich zu tragen, ohne, wenn es dumm läuft, sich in Schwierigkeiten zu begeben. Als LWB ist man dann doppelt gearxxxt. Das interessiert aber unsere Politik nicht, eine Lobby hat das Messer anscheinend auch nicht wirklich. Es steht eine große Industrie und Handel dahinter. Arbeitsplätze. Ich schaue in den letzten Jahren häufig etwas neidisch nach Amerika, wenn die Hersteller auf Messen ihre neuen Produkte vorstellen. Und oftmals eben Modelle, die man hier weder kaufen oder führen darf. So lange wir nicht an die Wurzel des Problems gehen, wird es nicht verschwinden und weitere Verbote folgen. Aber es kann nicht sein, dass Politiker weltfremd darüber sinnieren, wozu man denn überhaupt ein Messer in der Hosentasche/ am Gürtel benötigt. In einem freien Land sollte das jeder für sich selbst entscheiden dürfen. Nur weil es ein Politiker für fragwürdig erachtet, kann es für jeden anderen ein wertvolles Hilfsmittel im Alltag sein.
  15. Äh, ist er das nicht gerade und welche Messer werden von den Neumetzgern zumeist verwendet? Einhandmesser? Faustmesser? Springmesser? Dolche? Oder doch eher das Küchenmesser? Eigentlich könnte man die ganzen Verbote aus Anfang der 2000ner wieder aufheben, denn es hat augenscheinlich nichts gebracht. Nicht das Messer ist das Problem, die führende Hand ist es. Da helfen keine Verbote, wie man derzeit leider erkennen muss. Faesers Neuangriff auf die Messer wird zu massiven Kollateralschäden führen.
  16. Ab Minute 5:14. Im Prinzip nein, aber...
  17. https://www.achgut.com/artikel/kommt_die_polizeiliche_gepaeck_kontrolle_in_der_bahn Tja, und was ist mit dem CO2? Nun wird es aber interessant und es könnte dann wieder vermehrt der 42a ins Spiel kommen, denn: .....
  18. Mal ein beliebtes Taschenmesser herausgepickt: https://www.knivesandtools.de/de/pt/-victorinox-huntsman.htm Was ein Blödsinn.
  19. Kommt auf den Flughafen an, da soll es tatsächlich Unterschiede geben. Auch, was die derzeitige Gefahrenlage angeht. Ich selbst habe es erlebt, dass man am Sicherheitscheck sein Schweizer abgenommen bekam, solche Messer im Sicherheitsbereich dann im Duty Free kaufen konnte... ist lange her, war aber böser Schwachsinn. Es gab auch eine Zeit, da dürfte man nicht mal ne Nagelfeile mitnehmen, auch das wurde gelockert. Aktuell mangels Reisen - weiß ich es leider nicht. Wobei Luftsicherheit ist nicht WaffG. Da gelten doch andere Regeln. Da sind Dinge im Flugzeug bereits verboten, die man so noch locker mitnehmen kann. Zum Glück gab es dort in letzter Zeit keine großartigen Messerstechereien. Aber will man solche Kontrollen an Bahnhöfen? Wie viele reisen tagtäglich mit der Bahn? Was wäre tatsächlich stichprobenartig an Kontrollen machbar? Wen kontrolliert man, wen soll, wen darf man? Viel Geschnacke von Nancy und den Innenministern trifft dann irgendwann vor Ort auf Praxis und Realität.
  20. https://www.bundespolizei.de/Web/DE/04Aktuelles/01Meldungen/Nohomepage/220213_allgemeinverfuegung_bpold_h_file.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Hier werden z. B. Teppichmesser im selben Zug wie Schwerter und Säbel genannt...
  21. Deswegen werden auch Teppichmesser oft in diesen Ankündigungen benannt. Und wenn sonstige, gefährliche Gegenstände verboten sind, dann aber das 6cm Messerchen…. Viel lieber wäre es mir, sie würden sich eindeutig positionieren, wie das mit den Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist, wenn die in eine Waffenverbotszone eintreten. Eigentlich sollte das geklärt sein… Diese ganze Unsicherheitstaktik - ist das pure Dummheit der Verantwortlichen, wird es billigend in Kauf genommen oder steckt Absicht dahinter? Als ob unsere Gerichte nichts besseres zu tun haben, Gesetze verständlich (mal mehr, mal weniger) zu interpretieren. Und jetzt wollen die Innenminister das verpflichtend für Bus und Bahn. Wer soll das kontrollieren? Streitet man sich dann auch um die Klingenlänge? Geht es dabei vordergründig um eine „bestimmte Klientel“, oder trifft es dann den Mittvierziger mit Beintaschen an der Hose, aus der ein Clip ragt?
  22. Rechtssicherheit ist das für mich nicht. Und was ist dieses Posting der Behörde wert? Kann man sich im Fall der Fälle darauf berufen, wenn der Beamte vor Ort bei der Kontrolle davon nichts wissen will? Das wäre interessant eine Aussage der/ einer Behörde bzw. eines zuständigen Gerichts zu lesen.
  23. Mitführverbot von Messern jeglicher Art und dann geht das Mitführen eines Messers mit bestimmter Klingenlänge? Hä?
  24. Warum sollte man es nicht glauben? Und warum nicht das LKA? Weil ich vielleicht meine gespeicherten Daten beim BKA abfragen wollte? Könnte der Grund sein... und nein, das BKA kann in diesem Fall diese Anfrage nicht weiterleiten. Rein rechtlich schon nicht. Zuständigkeitshalber erst recht nicht.
  25. Ja, sorry, höre jetzt auf damit. Mir platzt nur der Arxxx, wenn ich solche Argumentation - noch dazu von Polizisten - lese...
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