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Last_Bullet

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  1. Das kann man nur mit hoher Sicherheit sagen, wenn man Sprays (Wirkstoffe,- Anteile) verschiedenster Hersteller mal am eigenen Leib an mehreren Freiwilligen selbst testen würde. Ich kenne Videos dazu, wo Probanden danach durchaus noch zu koordinierten Handlungen fähig waren und ebenso das Gegenteil. Dort wurde jedoch immer nur ein Hersteller getestet. Das sagt mir, dass es nicht unbedingt ausschließlich am Wirkstoff liegt, sondern in der Kombination von Wirkstoff und den verschiedensten Menschen, die das mal besser, mal weniger gut wegstecken. Da man das leider nicht vorher weiß, ist das die Unsicherheit, die bleibt. Aber ich hatte bereits betont, dass man sich darauf nicht 100%tig verlassen kann.
  2. Es gibt solche und solche Pfeffersprays (also Wirkstoffe,-Anteile). Und die wirken teils auch heftiger bzw. weniger heftig. Den Wirkstoff aus dem Abschussgerät kenne ich jedoch nicht und kann damit dessen Wirkung nicht selbst beurteilen. Deswegen finde ich die Diskussion hier interessant. Aber auch die Wirkung auf verschiedene Menschen ist zum Teil sehr unterschiedlich. Hundertprozentig verlassen sollte man sich also auf solche Abwehrmittel nicht. Eine stoppende Wirkung ist für mich, wenn der Täter schnellstens von seinem Angriff ablässt und für mindestens mehrere Minuten mir Zeit gibt, mich seiner Reichweite sicher zu entziehen. Ob das Zeug nun seine Augen brennen lässt, er husten muss, sich erbricht oder schwer Luft bekommt und nichts mehr sehen kann ist mir dabei nicht so wichtig. Hauptsache, er hat mit sich und der Wirkung des Abwehrmittels zu tun, und das ordentlich.
  3. Ich denke, Du hast mich falsch verstanden, ich beurteile hier nicht die Rechtmäßigkeit der Notwehr etc, sondern mir geht es alleine um die aus meiner Sicht nicht zufriedenstellende Wirkung des Abschussgerätes. Warum-wieso-weshalb die sich gekloppt und weitergekloppt haben, hätten, würden, ist mir schnurz. Mein Wunsch wäre es bei diesem verwendeten Wirkstoff, dass zeitversetzt durch Ausgasung eine längerfristig stoppende Wirkung auf den Angreifer stattfindet. Ein anderes Forenmitglied schrieb jedoch, dass dies nicht der Fall ist. Bedeutet für mich: Ich würde dafür kein Geld ausgeben. Mehr nicht.
  4. Anwalt.... Okay, dann habe ich den Sachverhalt wohl falsch verstanden und auch was für eine tolle Wirkung dieses Abschussgerät hat.... Liest sich für mich jedoch wie eine Auseinandersetzung, die in kurzer Zeit abgelaufen ist.
  5. Wurde genau damit Dein von Dir zitierter Leichenbeschuss durchgeführt? Nö, falls Du mich meinst, aber wie würdest Du es bezeichnen, wenn der Streit weiter geht und der eine denkt sich gegen den anderen verteidigen zu müssen? Eventuell wäre ne Pulle Pfefferspray in diesem Fall besser gewesen, zumindest wäre der andere noch am leben.... Knalle Peng, ich kenne das Video aber ich habe meinem Versuch nichts weiter hinzuzufügen. Vergiss als nächstes nicht eine Wassermelone unter Beschuss zu zeigen.....
  6. Netter Vergleich, aber ich kenne solche Wirkstoffe aus Reizstoffsprühern mir Flüssigstrahl, da tritt auch eine Wirkung ein, wenn man nicht direkt das Gesicht trifft. Natürlich ist ein Gesichtstreffer sofort wirksam, keine Frage. Deswegen meine Nachfrage, denn den Kopf in der Hektik zu erwischen, ist auch aus kurzer Entfernung nicht immer ganz einfach. Auch die hat meine PTB Version nicht, nur einen dünnen senkrechten Steg im Lauf. Und laut war der Schuss, aber Dezibel habe ich nicht gemessen, mir ging es kurzfristig um die Wirkung einer solchen Waffe. Aber ich habe diesbezüglich auch schon eine PN bekommen, Leute, mein Versuch war keine wissenschaftliche Abhandlung, klar sind die auch gefährlich, aber keine Massenvernichtungswaffen. Ach ja, den Schokohasen habe ich dann doch nicht mehr gegessen....
  7. Im genannten Fall traf der erste Schuss die Brust des Angreifers. Das zeigte anscheinend keine ausreichende Wirkung und führte zu weiteren Angriffen. Wie sicher ist diese Pfefferpistole dann, also muss ich auf jeden Fall das Gesicht treffen, gast dieser Wirkstoff nicht?
  8. Das ist leider falsch. Gerade diese Revolver haben sehr geringe Spaltmaße zwischen Trommel und Lauf. Ich meinte hier nicht irgendsoeinen Westernrevolver, wo man fast den Daumen zwischen Trommel und Lauf durchstecken kann. Dazu kommt, dass der HW37 einen sehr kurzen Lauf besitzt.
  9. Ich habe mal eine Versuch gestartet und einen "verstorbenen" Schokohasen mit Alufolie drüber mittels eines Weihrauch HW37, Kaliber 9mm R.K., aufgesetztem Schuss, bearbeitet. Okay, nicht wissenschaftlich, aber ich wollte es mal wissen. Passiert ist, dass die dünne Folie rund um den Kopf weg war und im Gesicht etwas schwarz mit leichten Einbrennungen. Kein Loch, nichts geschmolzen, weggeplatzt, auseinander geflogen. Er lächelte wie früher.... Ich hätte es mir jetzt wesentlich schlimmer vorgestellt. Damit möchte ich nichts verharmlosen, aber eventuell wird eine SSW doch wilder dargestellt, als sie es in Wirklichkeit ist. Irgendwelche Wassermelonentests habe ich natürlich nicht gemacht....
  10. Also wenn das Ding so wirksam sein soll, wieso hat der erste Schuß auf die Brust da nicht dem ganzen ein Ende gesetzt? Ist das eine Art Gel? Ansonsten müsste die aufsteigenden Dämpfe da doch Wirkung zeigen.... Und eine SSW 9mm dürfte aus 40cm definitiv nicht tödlich sein, wenn sie vor dem Gesicht abgeschossen wird. Ich denke, da wird mit dem Druck übertrieben, auch wenn man das gerne auf Wassermelonen zeigt, aber da wird meist aufgesetzt.
  11. Googles Übersetzer sagt: Das Thema wurde bereits in einem anderen Thread angeschnitten (wie passend...). Aber man arbeitet am liebsten, und das scheint viele Länder zu vereinen, mit Verboten als die Ursache(n) zu erforschen um zu schauen, ob man dort etwas verändern, verbessern kann, ohne durch Verbote die überwiegende Masse an Menschen, die nichts Illegales mit Messern macht, weiter und weiter einzuschränken. Und ich prophezeie für uns, dass bereits daran gearbeitet wird in den Statistiken der Polizeien das Messer bei Taten differenzierter aufzuführen um dann weiter Verbote nachzuschieben, bis der rechtstreue Messernutzer sich lange Fingernägel wachsen lassen muss, um etwas legal schneiden zu können, weil man ihm jedwedes Hilfsmittel einfach gesetzlich wegnimmt und unter hohe Geldbußen oder Strafe stellt. Der Straftäter wird jedoch, und das beweisen unsere Freunde von der Insel eindrücklich, das einfach ignorieren und dann das Handy, Geldbörse und die Frau weiterhin mit einem geschärften Stahl einfordern.... "kleinere" Streitereien und Meinungsverschiedenheiten mit z. B. der Polizei kann man damit ja auch versuchen zu lösen.... aber der dann im Amt befindliche Innenminister darf dann in die zahlreichen Mikrophone sprechen und mitteilen, wie aktiv man politisch und gesetzgeberisch gehandelt hat und das wir alle sicher sind...
  12. Ich denke, RWS hat die Munitionsherstellung der 4mm M20 eingestellt. Wie soll man dann Disziplinen schießen? Oder gibt es die Munition doch wieder in bezahlbaren Mengen?
  13. Sehr deliktrelevantes Kaliber, steht gleich nach den Messern in den Medien.................................oder so.......
  14. Ich darf dem Einbrecher aber mit dem Hosenbein meines Schlafanzuges ..... die Sauerstoffzufuhr zum Gehirn... reduzieren? Der dürfte ja in meinem Schlafzimmer keinerlei Verdacht erzeugen..... okay, war jetzt Satire... Da bitte ich um ein paar Beispiele, gerne per PN, bin gerade auf der Suche.
  15. Jetzt könnte man sagen, das ist eine Nötigung, leider fehlt die Rechtswidrigkeit.... aber es passt gefühlt schon irgendwie.... Das empfindliche Übel wäre der Verlust der Zuverlässigkeit mit der darauf folgenden Abgabe aller eingetragenen Waffen und Munition, wenn man nicht..... die Herren Kontrolleure..... Aber schon interessant, wie man durch das Pochen auf ein Grundrecht trotzdem verlieren, und genauso gut wie man als Veranlasser der Kontrollen seitens zumindest eines Gerichts angesehen waren kann. Ich weiß nicht, was man als Jurist so alles nehmen muss um so denken zu können, oder ich bin einfach zu bildungsunoptimiert....
  16. Du hast für eine allgemeine Verkehrskontrolle der Polizei schon mal zahlen dürfen? Und stimmt, der Schornsteinfeger ist auch noch da. Daran hatte ich nicht gedacht.
  17. Last_Bullet

    Brainstorming

    Ich kann da nur mit einigem Wissens über die BuPo antworten. Generell, wie soll die Waffe getragen werden, speziell im Sommer wie auch Winter, denn schon heute sind nicht alle Polizisten ausreichend ausgestattet und es gibt große Unterschiede bei der Beliebtheit diverser Waffentragesysteme. Es muss die Waffe ja sicher, zugriffsbereit und auch bequem, da lange Tragezeiten zu erwarten sind, tragbar machen. Und man müsste mehrere beschaffen, um auch das Tragen bei den unterschiedlichen Jahreszeiten zu gewährleisten. Ob dafür Geld vorhanden wäre? Und was ist, wenn die eigene Familie dabei ist, Kinder? Zudem darf man die Schießausbildung nicht überschätzen. Bei der BuPo muss im Kalenderjahr eine Sonderübung mit der Pistole und MP5 erfüllt werden, Pflicht ist auch der Quartalsschuß. Es gab in der Vergangenheit bereits Munitionsrationierungen, weil Geld fehlte. Sollen alle Beamte dazu verpflichtet werden oder eher freiwillig die Dienstwaffe privat tragen? Auch der Innendienst? Leider stehen nicht allen Schießkinos zur Verfügung, wo man bewegte Szenarien üben kann, oftmals geht man einfach auf einen nahen Bundeswehrstand und schießt auf statische Scheiben - wenig tauglich für ein von Dir genanntes Szenario. Zudem gibt es oft nicht mal ein zweites Magazin, also stehen die Polizisten mit 15 Schuß einem vermeintlichen Gegner gegenüber, der sehr wahrscheinlich über weit mehr Firepower verfügt und zudem oft gewillt ist, selbst zu sterben, was man wohl den wenigsten Beamten nachsagen kann. Die Masse der Polizisten ist nicht Angehöriger einer Spezialeinheit, wie GSG9, MEK etc. Sie sind für solche Szenarien schlicht und ergreifend nicht ausgebildet. Da kann man verlangen, was man will, aber ich denke, der Stresslevel dürfte in so einem Fall riesig sein. Da den Überblick zu behalten und kein friendly fire zu erzeugen, dürfte äußerst schwierig sein. An sich kann ich Deine Gedankenwunsch nachvollziehen, stehe der Umsetzung aber skeptisch gegenüber.
  18. Zu 1. Der Aufwand ist recht überschaubar. Besonders nach der Kontrolle den Computer anzuschmeißen und einen Textbaustein auszudrucken .... naja. Tresor auf und Nummernabgleich mit der WBK, ich habe mir das nun zweimal anschauen dürfen, das ging schnell und könnte, sorry, jeder Hilfsarbeiter erledigen. Wenn das halbe Haus ein Tresor ist, weil eben viele Waffen vorhanden sind, kann das natürlich anders aussehen. Wenn man da zumindest den Aufwand in der Gebührenhöhe wiederfinden würde... Die Ansicht der verschiedenen Gerichte macht die Sache auch nicht einfacher und man sieht, dass es durchaus einen breiten Betrachtungswinkel gibt und es nicht so eindeutig mit den Gebühren und deren Höhe ist. Wieso hat die Behörde A mehr Kosten als Behörde B? Gibt es da Optimierungsmöglichkeiten? Für mich geht es hier ausschließlich um die öffentliche Sicherheit und dazu wären alle Waffenkontrollen eben aus Steuermitteln zu bestreiten. Das sehen Waffengegner ganz klar anders. Aber man kann sich den Mund fusselig reden, ein OVG ist schon eine Instanz, an der man nicht so einfach vorbei kommt. Das Urteil steht und somit hatte ich damals auch meinen Widerspruch zurück genommen, der wäre eh negativ beschieden worden und es hätte mich noch Geld gekostet. Zu 2. Auch hier geht es um die öffentliche Sicherheit, gerade im täglichen Verkehr kommen wesentlich mehr Menschen zu Schaden, als durch den LWB. Aber das möchte ich sehen, dass der Autofahrer kontrolliert wird und dann einen Gebührenbescheid dafür zugestellt bekommt. DAS Geschrei wäre groß. Und plötzlich wäre bestimmt ganz viel Personal bei der Polizei vorhanden, wenn dadurch die Einnahmen stimmen....
  19. Beides. Gebühren wurden begründet und richterlich abgenickt. Ich halte die Gebühren weiterhin für nicht korrekt, da hier meines Erachtens der Aufwand fehlt. Beim einen hocken sie, laut eigener Aussage, den ganzen Vormittag, weil eben viele Waffen vorhanden sind, beim anderen wenige Minuten. Jede Verkehrskontrolle könnte man so begründen und Gebühren verlangen.
  20. Richtig getippt. Man möchte offiziell auch die Waffenzahlen reduzieren. Und so wird der LWB eben drangsaliert. Rechtlich laut OVG alles schick, man hat den LWB sogar zum eigentlichen Auftraggeber gemacht, damit das mit den Gebühren auch klappt. Sehr schade, dass im WaffG nicht rechtssicher genau definiert ist, wie dass mit den regelmäßigen Kontrollen auszusehen hat und die Bundesländer da nicht selber herumpfuschen können. Aber so.... ich glaube nicht, dass eine Klage zum Zeitraum Erfolg hätte. Ich könnte es nachvollziehen, wenn etwas nicht in Ordnung ist, dass man die erste Zeit engmaschiger kontrolliert. Jedoch nicht, wenn alles ok ist.
  21. Zweimal bei mir, obwohl immer alles tipptopp war. Kosten jeweils dreistellig..... Bei uns wollen sie jedes Jahr kommen, steht auch so in der offiziellen Broschüre, die ich bei meinem SB bei einer Eintragung vorgefunden habe und mitnehmen konnte. Aus Personalgründen war dies bislang nicht möglich laut dessen Aussage, aber bis letztes Jahr lief eine Klage, ich denke, die haben aus dem Grunde auch ausgesetzt. Mal sehen, wie es dieses Jahr weiter läuft, denn die Klage ist verloren gegangen und die Behörde könnte jetzt richtig wieder loslegen. Jedes Jahr eine Kontrolle und Gebühr im dreistelligen Bereich ist für mich eine nicht durchsetzbare Waffensteuer in einem anderen Format....
  22. https://www.bushcraft-north.de/index.php/45-ratgeber-tipps/recht-gesetz/136-messer-macheten-und-das-waffengesetz https://www.bka.de/SharedDocs/FAQs/DE/Waffenrecht/waffenrechtFrage03.html Für mich ist eine Machete ein Werkzeug, für das WaffG wohl auch. Zudem befand sie sich im vorliegenden Fall in seiner Sporttasche, ein Rucksack wurde gerichtlicherseits ja auch schon mal als Transportieren angesehen. Um was es sich für ein Messer handeln soll, wurde Medienseiten nicht näher erläutert. Natürlich kann man mit einer Machete auch übelst Schabefleisch erzeugen, wie mit jedem anderen Werkzeug Missbrauch ebenfalls möglich ist. Okay, er soll nicht alle Lampen im Kronleuchter gehabt haben, aber das ist eine Baustelle, die jetzt so direkt mit dem Waffengesetz und einer Machete noch keine Verbindung von rechtlicher Seite erzeugt hat. Aber, D ist wieder sicherer geworden.
  23. Sobald irgendwo irgendein Knirps an Papas Legalwumme kommt und damit Reinemachen geht, wird die FDP im jammernden Mediensturm „ohne Waffen wäre das nicht passiert!“ bestimmt dann was machen? Ist das dann der Einzelfall, der es in Wirklichkeit in D auch ist, nicht wie in den USA, oder nutzt man dann genau diesen Fall um was zu tun? Ich finde es widerlich solche Taten dazu zu nutzen, um das durchzusetzen, was eh schon lange in Schubladen schlummerte und nur auf den Tag „X“ wartet. Ist die FDP da anders? Hat sie die Eier sich dagegen zu stellen oder zuckt man dort nur mit den Schultern? Dieses ganze Gemurkse bei den LWB hat zumindest in letzter Zeit keinen Anschlag verhindert, man fährt jetzt eben mit dem Auto in die Menschenmenge, anstatt ein Einkaufszentrum als Kugelfang zu nutzen. Ich wäre schon dankbar, wenn man in den Parteien mal das Gehirn nicht nur mit Notstrom laufen lässt, sondern mit Verstand die Gesetze backt. Ansonsten sollen sie doch ehrlich sein, „he, wir wollen euch Waffenfredels nicht“, dann weiß jeder, woran er ist und wo er beim nächsten mal sein Kreuzchen setzen möchte.
  24. Bliebe die Frage, warum? Nach dem Motto, „wessen Brot ich es....“ oder der Glaube, so etwas zum positiven verändern zu können? Wobei positiv ja auch eine Sache des Betrachtungswinkels ist.
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