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Raiden

WO Silber
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Alle Inhalte von Raiden

  1. Altbesitz über 10 darf behalten werden. Steht drin. Edit: sorry, nicht richtig gelesen
  2. grün 1:1-Umsetzung /grün
  3. Der Krug geht halt solange zum Brunnen, bis er bricht.
  4. D.h., es wurde wochenlang rumgeeiert und verschoben und doch ist alles gleich geblieben?
  5. Ist das ein Bauchgefühl oder ist das Insiderwissen?
  6. Ach naja, die Verbände haben es ja vorgemacht, erst zu reagieren, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen war. Seit November 2015 hätte man massiv tätig werden müssen. Aber angeblich bringt ja auch eine Demo erst ab 100000 Leuten etwas. Wo doch gerade mal ein paar Prozent dieser Größe seit Tagen Schlagzeilen machen (Bauern).
  7. Dann kann man ja die Schützenvereine abschaffen, braucht doch keiner. Wir haben schließlich die Polizei. So ein kurzes Kackmag hat mich auf der DM übrigens eine Platzierung in der Top 10 gekostet. Längere lassen sich einfach besser greifen und handhaben.
  8. Weil es keine Begründung für ein Verbot gibt. Selbst in der Begründung zum Referentenentwurf steht schizophrenerweise, dass von "großen" Magazinen keine Gefahr ausgeht.
  9. Gelöscht
  10. Wie soll man das bei HA-Langwaffen denn nachweisen können? Klingt erstmal nach Augenwischerei.
  11. Bisher war von Magazinen für Zentralfeuerwaffen die Rede. Wie Airsoft da rein passt, erschließt sich mir nicht.
  12. Vermutlich ist es dem Scholz auch nur scheißegal, ob er ein Paarmarkfuffzich mehr oder weniger auf dem Konto hat, da eine gewisse Sättigungslinie überschritten ist.
  13. Dann lass halt die Nummer am Lauf anbringen, wo sie eh hingehört, und fertig. Sehe das Problem nicht.
  14. Vielen Dank! Trotzdem ein kleiner Einwand: Gemäß dem bisher bekannten Entwurf ist der Besitz eines verbotenen Magazins weder straf- noch bußgeldbewehrt. Lediglich die Zuverlässigkeit wird in Frage gestellt.
  15. Zielscheibe auf der Brust? Grün war aus.
  16. Wer ist dieser Händler?
  17. Ah ja, spochtlich schießen kann man also nur mit ner .22er. Alles andere ist Geballer. 1. AR15 klassisch 2. Glock 17 oder Beretta M9A3 3. AR10 4. T94 oder AR in 9mm 5. Repetierer in .308
  18. Und trotzdem geht Schland nicht unter. Irre ist es, ein Problem zu sehen, wo keines ist.
  19. Gibt es denn nun neue Termine für die nächsten Lesungen?
  20. Das ist eigentlich eindeutig definiert. Ein Wechselmagazin ist ein Magazin, welches bei seiner bestimmungsgemäßen Befüllung von der Waffe getrennt wird.
  21. Miserabel auf jeden Fall. Demzufolge dürfte man fest verbaute Magazine halbautomatischer Waffen blockieren, da ein fest verbautes Magazin definitionsgemäß kein Magazingehäuse hat, das verboten wird. Ein Magazingehäuse ist als Teil eines Wechselmagazins definiert.
  22. Davon haben die Parteien sich ja auch sonst so beeindruckt gezeigt.
  23. Wenn Volkes Stimme einen Politiker reizt, soll er sich einen anderen Job suchen oder auswandern. Zum Beispiel nach Nordkorea. Zum DSB: Geheimdiplomatie über alles. War ja bisher so erfolgreich.
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