

Raiden
WO Silber-
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Ein Schuss Probe wird es nicht sein...
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Es wurde nach der Magazin-Verlängerung gefragt; ob diese künftig ein verbotener Gegenstand sei. Dass Halbautoflinten als solche mit Magazinen >10 Schuss verboten sein werden, ist unstrittig.
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Nein, betroffen sind nur Körper von Wechselmagazinen. Dieser werden als Magazingehäuse definiert. Ein Röhrenmagazin wird bestimmungsgemäß zum Befüllen nicht von der Waffe getrennt. Die Kasper von der GRA können auch ruhig mal den Rand halten, wenn sie keine Ahnung haben.
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Was soll da geregelt werden? Verbotene Gegenstände gehören in nen 0er-Schrank.
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Du hast die vorangehende Ziffer überlesen: 1.7 jede der folgenden halbautomatischen Zentralfeuerwaffen
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Scheißvorschlag.
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Finde den Namen etwas unpassend/seltsam, aber gutes Gelingen!
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Beliebt ist auch die damit verbessertr Verwechslungsvermeidung von .223 und .300 Blackout. Aber was soll uns das Bild jetzt eigentlich sagen?
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MKE 94 mit Festschaft im sprtlichen Training benutzen
Raiden antwortete auf kontra's Thema in Waffenrecht
"Jedermann" der ja mit allem schiessen darf was nicht verboten ist." Da jedermann das nicht darf, wird der Sportschütze auch nicht schlechter gestellt. Paragraph 9 AWaffV. -
MKE 94 mit Festschaft im sprtlichen Training benutzen
Raiden antwortete auf kontra's Thema in Waffenrecht
Sofern die Jagdwaffe sportlich ausgeschlossen ist, nicht. Sagt die AWaffV seit 2003. -
MKE 94 mit Festschaft im sprtlichen Training benutzen
Raiden antwortete auf kontra's Thema in Waffenrecht
Nur ist das Schießen für jedermann nur mit sportlich nicht ausgeschlossenen Waffen möglich. -
MKE 94 mit Festschaft im sprtlichen Training benutzen
Raiden antwortete auf kontra's Thema in Waffenrecht
Nein. -
Beim G82 ist HK übrigens Systemlieferant...Angeblich auch beim MG6
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Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
Raiden antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Wünschenswert wäre es, wenn man uns mit dieser chaiss Gängelei endlich zufrieden lässt und sich um wichtigere Probleme kümmern würde. Ach ne, die lässt man ja laufen.- 222 Antworten
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Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
Raiden antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Habe zwar auch gezeichnet, aber wir wissen doch, was passieren wird. Genau gar nichts. -
Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
Raiden antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
Der ist wahrscheinlich noch dabei, alle Vereine anzuprangern, die bei ihm nicht mitspielen wollen. -
Und die möglichen Alternativen!
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Wir werden es sehen. Zumindest steht da: mit "der" Waffe ist das regelmäßige Training nachzuweisen.
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Ist halt nur ganz dumm, wenn 2018 oder 2019 drauf steht
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Verboten.
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Das regelmäßige Schießen muss mit jeder einzelnen Waffe nachgewiesen werden! Immerhin bleiben AR-Wechselsysteme möglich...(Gehäuse wurden in die Definition aufgenommen)
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Brownells ist doof! Der Mecker- und Wunsch-Thread
Raiden antwortete auf BrownellsDeutschland's Thema in Allgemein
078000374 M4 XM177 CAR Buttstock Commercial Black Discontinued...but why? Kommt der/ein Nachfolgeartikel nochmal rein? -
Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
Raiden antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Es kann ganz einfach nicht sein, dass einer Partei eine verbindliche Handlungsweise auferlegt wird und eine andere Partei macht, was sie will. Dann kann man sich das Ganze auch schenken.- 222 Antworten
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Tresorumzug (leichte A und B) - Ausschreibung auf MyHammer?
Raiden antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Kombi/genügend Ladefläche und ein Kumpel sollten doch reichen? -
Bedürfniswiederholungsprüfungen: Neues Ungemach für Sportschützen
Raiden antwortete auf 2nd_Amendment's Thema in Waffenrecht
Was versteht das Gericht an der WaffVwV nicht? Für die Bedürfnisüberprüfung nach Satz 3 gelten nicht die Voraussetzungen bei der Ersterteilung. Für Mitglieder eines Vereins, die einem anerkannten Schießsportverband angehören, genügt es bei der Überprüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses nach § 4 Absatz 4, dass die fortbestehende schießsportliche Aktivität und die Mitgliedschaft im Verband durch geeignete Nachweise, z.B. durch eine Bescheinigung des Vereins oder durch Vorlage eines Schießbuchs bestätigt wird, dass der Sportschütze weiterhin schießsportlich aktiv und dem anerkannten Verband als Mitglied gemeldet ist. Anknüpfungspunkt für die Feststellung eines fortbestehenden Bedürfnisses ist damit eine gewisse Teilnahmehäufigkeit, die den Schluss zulässt, dass sich der Sportschütze aktiv am Schießsport beteiligt. Die unterschiedlichen Verbandsregeln und Wettkampforganisationsformen lassen es nicht zu, eine konkrete Mindestzahl festzulegen.- 222 Antworten
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