Raiden
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Petition: "Nein - zur unverhältnismäßigen Verschärfung des Waffenrechts..."
Raiden antwortete auf HangMan69's Thema in Waffenrecht
D'accord. Wenn es einen Sport gibt, der absolut langweilig zum Zuschauen ist, dann der Schießsport. -
Hallo zusammen, ich suche eine SKS-Magazin mit einer Kapazität von 5 Schuss, wie abgebildet. Würde mich freuen, wenn jemand was abzugeben hätte.
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Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
Raiden antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Bitte auch an mich. -
Aktuelles Urteil - Widerruf der WBK trotz regelmäßigem Training?!
Raiden antwortete auf Sgt.Tackleberry's Thema in Waffenrecht
Weil die Vorschläge K***e waren. Im Moment heißt es "regelmäßig". Zum Erhalt sagt die Verwaltungsvorschrift, dass sich keine konkrete Mindestanzahl festlegen lässt. Nur weil eine Behörde übers Ziel hinausschießt, muss man nicht gleich überzogene Vorschläge unterbreiten. -
Hier geht es nicht um Waffen überm Kontingent (und die gelbe ist nunmal im 14(4) und nicht im 14(2) 14(2) Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass 1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und 2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.
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Völliger Humbug. Die Erforderlichkeit ist bereits in 14(2)2. gefordert.
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Wieso äußerte sich dann der damalige DSB-Präsident öffentlich und medienwirksam im TV, dass es im DSB keine Berettas (Modell 92, Bezug zu Winnenden)gebe? Was soll denn das für eine Botschaft sein? Was spricht denn gegen diese Waffen? Warum kann man dann nicht wenigstens den Rand halten, wenn man sie nicht mag und warum muss man dann allen anderen in den Rücken fallen? https://www.dsb.de/aktuelles/artikel/DSB-schliesst-sich-Aechtungskampagne-von-Anscheins-Kriegswaffen-an-1053/ Super, darin wird nur das Stichtagsdatum angesprochen. Kein Wort davon, dass das Verbot an sich völliger Schwachsinn ist und so auch nicht von der EU gefordert wird. Wenn das ein vollumfänglicher Einsatz gegen eine Verschärfung sein soll, will ich niemals einen halbherzigen Versuch sehen. Dem DSB sind die Magazine scheißegal.
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Veranstaltungsnamen werden auch immer seltsamer. Man könnte meinen, dass sich das irgendwelche pubertierenden Nerds ausdenken
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Ne, Schießunfälle passieren, weil Schwachköpfe es nicht hinbekommen, mit ihren Puffen nicht den ganzen Raum zu überstreichen und/oder dabei ihre W***sgriffel vom Abzug zu nehmen. Eine Munitionsschachtel auf dem Tisch hat damit nichs zu tun.
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Ich wollte es gerade sagen. Und das war für sich nicht mal ein verbotener, geschweige denn erlaubnispflichtiger Gegenstand.
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Schön, dass es auch auf deinen nicht drauf steht. Beispielbild aus dem Internet. Im Zweifel werden dann halt auch mal Kundendaten bei den bekannten Händlern angefragt. Eine Bestellhistorie vergisst so schnell nichts im #neuland.
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Schön für dich, wenn es auf deinen nicht drauf steht. Probleme basteln
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Schön wäre es. Magazine, die nach dem Datum erworben wurden, müssen entweder abgegeben oder vernichtet werden. Oder man stellt beim BKA einen Antrag mit ungewissem Ausgang auf eine Ausnahmegenehmigung.
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Sofern das rückwirkende Datum nicht herausgenommen wird, nicht.
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Für meine Lieblingsdisziplin benötige ich für einen optimalen Ablauf 12 Magazine. Reservemagazine braucht man auch. Ein nicht ganz unerheblicher Faktor, wenn man die bisherigen Magazine nicht mehr benutzen darf. Aber ist ja nicht so schlimm, gell? Schließlich werden wir bald alle noch viel sicherererer sein.
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Im Entwurf werden ja auch Repetierwaffen neu definiert. Wie verhält es sich nun mit z.B. einem OA15-Geradezugrepetierer? Wird dieser noch als Repetierer definiert werden können? Schließlich erfolgt das Zuführen der neuen Patrone durch Federkraft. Oder zählt, dass diese vorher von Hand gespannt wurde? Ich weiß schon, man weiß es nicht. Sollte man jedoch im Hinterkopf behalten. " 2.3 Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen das Zuführen der Patro- ne aus einem Magazin, das Abfeuern und das Entfernen der Patrone oder Patronenhülse mit Hilfe eines nur von Hand zu betätigenden Mechanismus erfolgt.“ Im Vergleich dazu die bisher geltende Definition: "Repetierwaffen; dies sind Schusswaffen, bei denen nach Abgabe eines Schusses über einen von Hand zu betätigenden Mechanismus Munition aus einem Magazin in das Patronenlager nachgeladen wird."
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Wenn ich mir ins Gedächtnis rufe, dass die Verbände ohne Sinn und Verstand die Regeln für Kontingentüberschreiter strenger festlegen als das Gesetz es vorsieht, bin ich mir nicht sicher, ob sie bei der Regelmäßigkeit und Intensivität mitdiskutieren sollten...
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Ist trotzdem falsch. Eine LDT Thompson ist schlicht ein Umbau von Vollauto auf Halbauto-only. Mit Originallauf und -verschluss. Der Quark, dass sich die Einstufung immer auf den Urspungszustand bezieht, gilt nur für erlaubnispflichtige Waffen. Nicht jedoch für verbotene Waffen (Thompson mit Funswitch).