Zum Inhalt springen

Raiden

WO Silber
  • Gesamte Inhalte

    8.738
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von Raiden

  1. Ist ein Butterbrotbeutel ein Raumgebilde?
  2. Als Aufsicht könnte man ja alternativ auch einfach mal die Kirche im Dorf lassen. Ansonsten halte ich mich tatsächlich von solchen kleingeistigen Sitten fern. Wenn der Betreiber des Stands bzw. dessen Aufsichten nur eine Patrone in die Büchse laden lassen, weil, O-Ton, "sonst die Unfälle zunehmen", muss er halt auf Umsatz verzichten. Das sind dann die gleichen Kaliber, die bei einem gefüllten Magazin Schnappatmung bekommen, aber das Maul nicht aufbekommen, wenn jemand die gesamte Schützenreihe beim Auspacken überstreicht. Ironischerweise erfolgt beim Ansprechen oft: "Ist ja nicht geladen"
  3. Ich schrieb aber nicht von verschiedenen Verbänden.
  4. Nunja, wenn jemand meint, es stünde im Waffengesetz, dass nicht mehr als 5 Patronen geladen werden dürfen und derjenige dann die Ausübung von Disziplinen seines eigenes Verbandes verunmöglicht, dann sollte man vielleicht mal über "verbandsschädigendes Verhalten" nachdenken. Man muss sich nicht jeden Quatsch bieten lassen. Aber wie ein Vorredner schon sagte: Keine Nerven mehr für so ein Gekasper. Bin daher froh, wenn ich alleine auf dem Schießstand bin und mir kein unqualifiziertes Gequassel anhören muss. Und wenn, nehme ich es nur noch zu meiner Belustigung zur Kenntnis.
  5. Das ist das große, schizophrene Dilemma des VdRBW. Man möchte oder muss auf Biegen und Brechen irgendwie militärisch sein. Die Tätigkeit und der erlaubte Umfang als anerkannter Sportverband stehen dem aber diametral entgegen.
  6. Ganz wichtig auch beim VdRBw: Teilladen! Fertigladen! Was auch immer diese Separierung bringen soll. Hört sich zumindest wichtig an.
  7. Dann forsch mal, warum die in die Höhe schießende Anzahl von kl. WS nach 2015 plötzlichen Verschärfungsbedarf und Besorgnis ausgelöst hat, aber keinen Anlass zur Ursachenbeseitigunggeboten hat.
  8. Kannst aber auch immer noch verkaufen bzw. überlassen. Siehe Paragraph 25c Absatz 3 der AWaffV.
  9. Was soll der TE als Jäger mit "Sportgeräten" anfangen?
  10. Bitte was?
  11. Der Thread hat Potential. 🍿
  12. Was passiert sonst?
  13. (1) Für Schusswaffen, die 1. vor dem 1. April 2003 entsprechend den Anforderungen des § 7 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung unbrauchbar gemacht worden sind, Uraltdeko 2. vor dem 8. April 2016 entsprechend den Anforderungen der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.4 in der Fassung des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592; 2003 I S. 1957) unbrauchbar gemacht worden sind und die ein Zulassungszeichen nach Anlage II Abbildung 11 der Beschussverordnung vom 13. Juli 2006 (BGBl. I S. 1474) in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung aufweisen oder BKA-Raute 3. vor dem 28. Juni 2018 entsprechend den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2403 unbrauchbar gemacht worden sind, EU-Deko(alt)
  14. Altdeko ist wie Salut aufzubewahren. Par.25c (4) AWaffV: § 39b Absatz 3 des Waffengesetzes gilt für die unter Absatz 1 Satz 1 genannten Schusswaffen (-> Altdeko) entsprechend. Par.39b (3) WaffG: (3) § 36 Absatz 3, 4 und 6 ist auf Salutwaffen nicht anzuwenden. Sind Regelungen einer auf Grund von § 36 Absatz 5 erlassenen Rechtsverordnung anwendbar, sind Salutwaffen wie von der Erlaubnispflicht freigestellte Waffen zu behandeln. Par.13 (2) Nr.1 AWaffV: mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;
  15. Interpretationswürdig, da das Magazin zur bestimmungsgemäßen Füllung nicht entfernt wird.
  16. .
  17. Wie verhält sich das mit EFP bzw. mit der Mitnahme? Mitnehmen darf man auf dem EFP ohne weitere Erlaubnis gemäß Paragraph 32 Absatz 3 Nummer 2 ja nur Kat. B und C : "Sportschützen, die bis zu sechs Schusswaffen nach Anlage 1 Abschnitt 3 der Kategorien B oder C und die dafür bestimmte Munition zum Zweck des Schießsports mitnehmen," Für alles andere muss eine Erlaubnis nach Absatz 1 erteilt werden. Wenn man die Waffe als Kat. B auf dem EFP mitnimmt, im Ausland dann aber tatsächlich eine Kat. A hat, gibt das dann keine Probleme? Oder beantragen die IPSCler immer die befristete Erlaubnis zur Mitnahme nach Absatz 1?
  18. Finde die Zeitlupenaufnahme aus dem Video recht anschaulich: https://youtu.be/UFVgSmNFh7w
  19. Dem VDB mehr oder weniger Raffgier zu unterstellen, so ist es zumindest bei mir angekommen, halte ich für ziemlich frech. 36€ x 1500 neue Fördermitglieder=54.000€. Davon wird niemand reich. Im Unterschied zu den Sport-Verbänden hängen beim VDB aber tausende Existenzen daran, dass die Gesetzgebung zu unseren Gunsten stattfindet. Von daher hat er ein natürliches Interesse daran, sich für uns einzusetzen. Ohne Händler können wir nun einmal nichts neues kaufen. Ich sehe hier eher Synergien/Symbiosen als ein Ausnutzen der Schützen. Wer aber, trotz aller anzuerkennenden Leistungen der Vergangenheit, auf Vernunft und Rationalität der Grünen und Roten setzt, sollte sein diesbezügliches Vertrauen überdenken. Bei der letzten Verschärfung/Verarschung haben wir derbe auf die Schnauze bekommen. Es verwundert daher nicht, dass zahlreiche Mitglieder aus der Basis über das gleiche, träge erscheinende Vorgehen wie bisher nicht gerade begeistert sind.
  20. Ich möchte bitten, in diesem Thread keine Begrifflichkeiten durcheinander zu werfen. Rückschlag ist nicht gleich Rückstoß. Ich beschäftige mich mal mit dem Hatcher.
  21. Naturlich wird der Rückstoß stärker, da Impuls = Masse mal Geschwindigkeit
  22. Druck ist aber etwas anderes als ein Impuls. Impuls = Masse mal Geschwindigkeit (Geschossgewicht plus halbe Pulverladung mal Geschossgeschwindigkeit) Rückstoßimpuls daher auch Masse mal Geschwindigkeit. Es wird keine Arbeit verrichtet Druck = Kraft durch Fläche Es wird Arbeit verrichtet
  23. @AWO425 danke, kommt auf die Einkaufsliste, dennoch wäre ich Vorabausführungen nicht abgeneigt @sniperd du verwechselst hier Gasdruck mit Rückstoß
  24. Moin zusammen, ich habe eine waffentechnische Verständnisfrage bezüglich des Themas Rückstoß. Und zwar folgt, gemäß des dritten newtonschen Gesetzes, auf die Beschleunigung des Geschosses eine Gegenreaktion, der Geschossrückstoß. Wo oder wie genau dieser angreift, ist mir aber noch nicht ganz klar. Ausgehend von einem Rückstoßlader mit gekoppelter Lauf-/Verschlusseinheit oder auch von einer stoffschlüssig verriegelten Kanone: Gemäß den gängigen Darstellungen , beispielsweise bei Dannecker, wirkt der Geschossrückstoß auf die Lauf-/Verschlusseinheit und treibt diese zurück. Wo genau aber greift der Rücksstoß an? -Wird dieser durch den physischen Kontakt der beiden Feststoffe Geschoss und Lauf vom Geschoss auf die Innenwand des Laufes übertragen? -Wird dieser vom Geschoss über die Gasdrucksäule auf die Patronenhülse und darüber auf den Stoßboden übertragen (Gaskissentheorie)? -Spielt beides zusammen und wenn ja, in welchem jeweiligen Maße? Zum Gasrückstoß/Raketeneffekt: Wirkt dieser: -vornehmlich über die Gassäule im Lauf auf den Stoßboden? -vornehmlich auf die Stirnfläche der Mündung? -auf beide Weisen und wenn ja, in welchem jeweiligen Maße? Was bedeutet dies nun für den Rückstoßlader mit formschlüssiger Verriegelung? -Wirkt der Rückstoß des Geschosses auf die Laufinnenwand und schiebt der Lauf somit, durch die Kopplung, den Verschluss zurück? -Wirkt der Rückstoß gemäß der Gaskissentheorie auf den Stoßboden/Verschluss und zieht somit der Verschluss den Lauf zurück? -Oder passiert beides und wenn ja, in welchem jeweiligen Maße? -in welchem Maße ist der Gasrückstoß beteiligt?
  25. Wahrscheinlich ist der günstigste Zeitpunkt zum Reagieren der, wenn man drei Tage dafür Zeit hat, aber dummerweise gerade auf der Shot Show ist.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.