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fällt Dir was auf? Schießen Legalwaffenbesitzern Erfurt/Winnenden ...einfach an den passenden Stellen ersetzen.... eine Beschränkung auf Segelflugzeuge würdest Du begrüßen?....ja ne is klar......
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warum Maximalforderung? was passiert in D mit HA, Repetierern etc. ............ bei Verwendung durch die Legalwaffenbesitzer?? ausserhalb von D gibts sogar Wettkämpfe mit VA, und was passiert dort? was soll beim Besitz und er Verwendung durch die gesetzestreueste (weil vielfach überprüfte) Personengruppe in unserer Gesellschaft passieren? ich persönlich würde mir keinen VA kaufen, ihn mal schießen und anderen gönnen würde ich ihn aber schon. ganz einfach weil es eine neue und andere schießsportliche Herausforderung wäre!! worum gehts denn gleich nochmal im Sport? ja, ich weiß......ums verbieten......was dem bösen Nachbarn nicht gefällt....Neid, Mißgunst..........in den eigenen Reihen...... wer braucht da noch die Politiker und eine Anlassgesetzgebung, die (ideologisch und nicht rational begründet) nur Verbote kennt?
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aber dann reichen doch Segelflugzeuge aus, wer braucht dafür einen Motor? ....nur um mal wieder den Schlenker zu "das braucht doch keiner" und VA zu machen...... so sehr hinkt der Vergleich nämlich nicht! dieses "das braucht doch keiner" ist der erste Schritt.......nach "ich brauch das nicht" und was danach kommt, wurde von Anderen ja schon skizziert
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Der waffenerbende WBK-Inhaber - für jede Waffe Bedürfnisnachweis?
alzi antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Geist öffnen....lesen (§20 Abs. 3 WaffG)....... 1. Satz lesen (wirklich aufmerksam lesen und auf die Wortwahl achten).........Kontext im Hinterkopf behalten.......2. Satz lesen (Relation zu Satz 1? Wortwahl?)........Kontext im Hinterkopf behalten.......3. Satz lesen (Relation zu Satz 1 und 2? Wortwahl?)..... Kontext des WaffG im Hinterkopf behalten.......20.3 (2. Absatz) WaffVwV lesen (inwiefern Erläuterung zu WaffG?)...... oder für die ganz eiligen: wo steht da was von Bedürfnisbescheinigung? wozu auch, wenn ein nachgewiesenes und anerkanntes Bedürfnis ( in Form der WBK!!!) den Anforderungen genügt? ...klingt logisch oder? ich bin ja auch nicht so der Held bei Textanalysen........ -
.....kann man bestimmt auch nirgends (Gesetz/Verordnung/Vorschrift) nachlesen.....
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jap, so isses!...... und jetzt mal ganz im Ernst: wenn dem so ist, wie Du behauptest, wie soll man Dir dann hier bei Deinem Problem helfen? dann dürftest ( ob dieser Erkenntnis) überhaupt nicht fragen......weils ja nicht geregelt ist und Dir überhaupt niemand diese Frage beantworten kann! klingt logisch, nicht..... Du fragst ja aber...also musst Du ja logischerweise auch davon ausgehen, dass es geregelt ist......widerspricht dann aber Deiner Behauptung. ...auch logisch, nicht..... das sagt uns beiden jetzt was?
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Die Antwort steckt schon in der Themenüberschrift, man muss es nur merken. wenn Du schon eine Quelle angibst (s.o.) , dann lies sie doch bitte erstmal GANZ.... wenigstens den ganzen § ! dann weißt Du um was es geht und um was nicht. ......und was da wirklich drin steht.... die Quelle ist gut, nur hast Du es nicht verstanden......evtl. weil Dir der Zusammenhang mit Deiner Frage entgeht, und welches der springende Punkt ist. kleine Gegenfrage, nur dem Verständnis wegen und weil es aus dem ersten Beitrag nicht ganz deutlich wird: möchtest Du wissen ob Du darfst oder nicht..........oder möchtest Du wissen warum.......und, interessiert hier das "warum" nur bei "darfst nicht"?
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......nö ich such hier keine Quellen mehr raus und lese sie vor....... bedank Dich bei kappa §12 regelt kein Bedürfnis, es gibt also auch kein Bedürfnis nach §12
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wer nur auf Stammtischgeblubber hört und sich von meta-Daten bestäuben lässt..... ....nix verstanden!.... primär-Quellen sollt ihr lesen! L_E_S_E_N....und zwar selbst! dann noch drüber nachdenken.....auch selbst! man, was könnte das an Erkenntnissen bringen....einem S_E_L_B_S_T.... sorry Leute, aber bei solchen pille-palle-Themen geht mir echt der Hut hoch! vom Bedürfnis umfasster Zweck...nie gehört? nie gelesen?
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es ist laut WaffG auch strikt verboten selbst die einschlägigen Quellen zu lesen und dann zu wissen was verboten ist und was nicht. lernt man sowas nimmer? ne, nicht im Sachkundekurs...... im echten Leben! der Sachkundekurs taugt nur zu 2 Dingen: 1. danach hat man einen Zettel mit seinem Namen drauf, nebst Unterschrift und Stempel, was dem Gesetz und der Verordnung genügt 2. man lernt rein theoretisch in welchen Gesetzen und Verordnung das Waffenrecht geregelt ist ..man könnte die dann ja mal lesen....zwingt einen aber keiner.....wobei ich ganz ehrlich sagen muß: LEIDER! .....selbständig zu denken ist ja auch nicht mehr gefragt, oder besser gesagt...politisch gar nicht mehr gewünscht.......viele kommen dem gerne nach.....ganz offensichtlich..... soviel zu sachkundig sein und die Sachkunde nachweisen zu können, das muss sich nicht gegenseitig ausschließen.........faktisch jedoch.....
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wirf doch mal einen Blick auf das Antragsformular! ... oder frag bei Deinem Verband nach....wir kennen den nämlich nicht!
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geh mal davon aus, dass es zumindest strittig ist! wenn ich mich recht erinnere wurde hier im Forum schon auf Urteile verweisen, die ein Erwerbstreckungsgebot auch für die alte gelbe sehen. ministerielle Anweisungen für die Verwaltungsbehörden wurden wohl auch genannt.
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haben die auch entscheiden, dass die Alterlaubnisse nicht im genehmigten Umfang (und nach altem Recht) weitergelten?
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is aber so! das ist eine Erlaubnis in einem ganz bestimmten Rechtsrahmen in bestimmtem Umfang! eine "neue" ist keine "alte", eine "alte" ist keine "neue". WENN die "umgeschrieben" werden sollte, dann ändert sich die Erlaubnis udn damit der Erlaunisumfang. der Unterschied zwischen "alter" gelber und "neuer" gelber ist Dir ja bekannt. .... zu dem Thema gibts hier im Forum gefühlt 1000 threads....... Suchfunktion ist oben rechts........ je nachdem was auf der alten eingetragen ist, KANN die garnicht in eine neue umgeschrieben werden.
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manches Geschreibsel in einem öffentlichen Forum sollte man sich einfach SPAREN...... ....Herr wirf Hirn vom Himmel!!!!!
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...typisch blöde Antwort! danach hat er nämlich garnicht gefragt, sondern nach 12/18! ich gehe mal ganz stark davon aus, dass 12/18 und der §15 Gegenstand der Sachkundeausbildung war! Jahrzehnte scheint es auch noch nicht her zu sein. ansonsten ist sein Wisch mit dem Stempel genau soviel wert wie sein derzeitiges Sachkundwissen....... nämlich fürn A.................llerwertesten! bin ich wieder böse heute.......is aber trotzdem so! und wenn es noch nötig ist einem (angehenden?) Zeit- oder gar Berufssoldaten, auf dem Sprung in den Auslandseinsatz, die Sache mit dem Wohnsitz zu erklären..........wundert mich nix mehr..... ausserdem kannst mit dem Wohnssitz mal kommen, wenn er die 12/18 auch nur ansatzweise in den Griff bekommen kann....vorher ist das total juck!
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kleiner Korrektur, dann macht die Frage wirklich Sinn da er aber weder das Eine noch das Andere mit "ja" beantworten kann......... bleibt ihm nur VA als Fw.....und wirds auf absehbare Zeit auch nix mit dem kleinen schwarzen als Sposchü..... er könnte es allerhöchstens über 8 statt 14 versuchen (wegen 15 und der 3 Jahre), das machts aber auch nicht wirklich einfacher, dafür ist er dann nicht professionell genug.
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das hatte ich befürchtet!.......also nur auf dem Papier ......
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Du bist sachkundig?
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Dein Vergleich mit dem älteren Motorrad hinkt, die Glock wird aktuell noch laufend produziert! ....da gibts Produktionsdaten.... Zeitpläne..... beim Auto kann der Händler nachschauen in welchem Stadium der Produktion Dein bestelltes Auto ist! DAS war meine Aussage.......und nix zu älteren Glockmodellen....
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und wenn man jetzt noch liest was davor steht.......nämlich: .......man muss das schon ganz lesen.....und verstehen. das ist nämlich in diesem ganzen Absatz das Alles entscheidende Wort!
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
alzi antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
carcano hat zuweilen dargelegt, dass das rechtlich garnicht möglich ist. ...daran kann man das auch erkennen! -
WaffVwV: "36.2.14 Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. ........ Der Begriff „berechtigte Personen“ begrenzt die Statthaftigkeit der gemeinschaftlichen Aufbewahrung und des damit eingeräumten gemeinschaftlichen Zugriffs auf solche Personen, die grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen. Zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Kurzwaffen z. B., wenn ein Aufbewahrer Jäger, der andere Sportschütze ist. ....." also zumindest für mich .....recht deutlich..... UND das Wichtigste......die WaffVwV ist Handlungsgrundlage für die Behörde! d.h. eigentlich kann sie in dem Fall die gemeinsame Aufbewahrung garnicht bemängeln.
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wer sich seinen Laden wie finanziert, kann mir als Kunde egal sein. wer mich aber - wie von Dir hier angeführt - vorsätzlich anlügt........und da ist mir die Betriebsgröße schlicht egal.... wird mich nicht lange als Kunden haben, wieviel ist dann verdient? wenn mir ein Händler sagt "ich frage 2mal wöchentlich nach, kostet dann aber 20€ mehr", dann kann ich das akzeptieren oder nicht! wenn vom Händler nur pauschal kommt "ja, ja ist unterwegs, das wird schon", nur damit er sich nicht mit seinem Kunden auseinandersetzen oder mit Nachfragen kostbare Zeit vergeuden muss......sorry, peinlich! da fehlt der Respekt dem Kunden gegenüber und das wird sich rächen (hinsichtlich Respekt dem Händler gegenüber, wie auch finanziell).
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@Wuni, kannst Du das mal etwas weiter ausführen?