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Welche Qualifikation für die Kinder- und Jugendarbeit?
alzi antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
der BSSB (und die zuständige Behörde) wird das als ausreichend anerkennen, die Behörde kann Dir das auch so schriftlich bestätigen (wozu aber, die Richtlinien des BSSB sind ja "abgenommen"). der BSSB wird Dir aber wohl deswegen keine Jugendbasislizenz ausstellen. es gab da wohl mal ne Übergangsphase in der den altgedienten Hasen und anderweitig qualifizierten Personen eine solche ausgestellt wurde ("Bestandsschutz"). die Zeiten sind aber vorbei. was willst Du?.......Deine Qualifikation ist ausreichend und wird anerkannt....der BSSB sagt das reicht ihm. -
lies was SB geschrieben hat (Zusammenhang beachten) und dann lies auf jeden Fall die angegebene Stelle im WaffG! wenn Dir das dann noch immer nicht klar ist......lass es Dir in Deinem Sachkundekurs erklären, und die Textstellen "drumherum" auch! und ja, in dem Fall darfst Du.....welcher das ist hat SB doch ganz ausdrücklich benannt.
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Welche Qualifikation für die Kinder- und Jugendarbeit?
alzi antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
ich lese da immer nur "sollen", also es wird dringend empfohlen. bzw stellt irgendwie den "Regelfall" dar, d.h. aber auch nicht in jedem Fall und schon garnicht immer. da steht kein "haben zu", also kein müssen. ein Jurist sieht das bestimmt etwas anders (und dürfte auch sehr vom Rechtsgebiet abhängen), aber für mich als Laien ist das lediglich eine Empfehlung, wenn auch eine dringende..... -
Welche Qualifikation für die Kinder- und Jugendarbeit?
alzi antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
so wie ich das mal (weiß jetzt aber nimmer wo genau, irgendeine Verbandsmitteilung) gelesen hatte, ist das nicht zwingend. hatte aber in dem Zusammenhang dann meinem Vorstand mitgeteilt, falls er sowas wirklich fordern würde, wäre die Jugendbetreuung um mind. einen Mitarbeiter ärmer. ich fang jetzt nicht auch noch an da regelmäßig Führungszeugnisse zu verteilen. -
Welche Qualifikation für die Kinder- und Jugendarbeit?
alzi antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
wie wäre es, wenn Du das mal DEINEN Verband fragst? der hat Qualifizierungsrichtlinien.......die das regeln.... geht sogar ganz ohne Google! -
in Anbetracht der Tatsache, dass das Schützenwesen in Deutschland nicht zu 100% im WWW abgebildet ist, eine Glanzleistung. von Aktualität mal ganz zu schweigen! schon mal in Betracht gezogen, dass man mithilfe von Google jedoch in den allermeisten Fällen Kontaktdaten zu den Kreis- bzw. Bezirksverbänden finden kann. diese haben (z.B. über ihre Ausbildungsverantwortlichen) idR Kenntnisse über aktuelle Lehrgangsangebote auf Kreis- bzw. Bezirksebene.......und in den ihnen untergeordneten Vereinen. Leute fragt doch einfach dort wo das Wissen ist, und nicht immer nur "Google". was keiner ins WWW schreibt, kann Google auch nicht finden!!!!!!!! das ist im Schießsport auch nicht anders als in allen anderen Bereichen unserer Gesellschaft auch. wo online keine Infos bereitgestellt werden, da kann man online auch keine finden. gelegentlich kommt man OFFLINE deutlich schneller ans Ziel! besondes blöde, wenn man dann nur ne Telefonnummer hat.....wer kann und will schon noch telefonieren.....gibt doch WhatsApp ....sogar eMail ist ja inzwischen teilweise schon sowas von aussen vor, gedanklich. direkter Kontakt Mensch zu Mensch.....für manche ja schon fast obszön. igitt.
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so wie Du das schreibst gilt der Preis dann DSB-weit. ja ne is klar....... "der DSB" veranstaltet sowas aber nicht, das machen höchstens die Landesverbände und schon da darf man die einheitlich "knappen 30 Euro" doch anzweifeln. i.d.R. und überwiegend wird das in Vereinen bzw. durch Vereine geschult bzw. veranstaltet und dabei gibts vom DSB keine Gebührenvorgaben. schreib also doch bitte besser, dass das der Preis bei Dir im Verein "bitte entsprechend ergänzen" so war. und nicht "im DSB"
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Fangschussgeber / Büchsflinte als Sportschütze?
alzi antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
...hinsichtlich IPSC einfach mal das Sporthandbuch lesen! kann helfen manche Fragen garnicht erst stellen zu müssen...... -
komisch, ich muss das nicht und musste das auch noch nie.
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Fangschussgeber / Büchsflinte als Sportschütze?
alzi antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
einfach mal kurz die Zahlwörter vergleichen. (kleine Hilfe: Unterstreichungen beachten) dem götz musste ich widersprechen, ....... zu karlyman sehe ich keinen Widerspruch. nochmal: das WaffG verlangt regelmäßige Schießwettkämpfe (Plural, also mehr als "einer") nach WaffVwV ist eine regelmäßige Wettkampfteilnahme, zumindest auf der untersten Vereinsebene ( also VM ), erforderlich. wobei sich hier "regelmäßig" ausdrücklich nicht an 12/18 orientiert. weder in §14/3 WaffG, noch in 14.3 WaffVwV findet sich ein "überegional", immer nur ein "mindestens auf Vereinsebene". das mag in diversen Beführwortungsrichtlinien der Verbände anders aussehen. -
wie erwachsen........
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und da steht jetzt wo genau ? wenn Du jetzt noch verstehen würdest was Du da zitiert hast, dann könntest selbst feststellen, dass Deine Aussage so einfach nicht zutrifft! ausserdem gibts neben den Sportschützen auch noch weitere Arten des Waffenbesitzes mit grüner WBK. AUCH ohne zahlenmäßige Begrenzung! es gibt auf WBK grün keine zahlenmäßige Begrenzung, auch nicht nach 14/3! denn genau, dass es diese Begrenzung eben NICHT gibt, steht explizit in 14/3.
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weder, noch!
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ganz einfach, weil Kauf nicht gleich Erwerb ist. solltest Du eigentlich wissen. das WaffG regelt nicht den Kauf, sondern den Erwerb. und was ist der Voreintrag? genau! Deine ERWERBSerlaubnis. und ohne die darfst Du nicht erwerben. muss also logischerweise erst eine erteilt werden.
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Fangschussgeber / Büchsflinte als Sportschütze?
alzi antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
dort (WaffG) steht WettkämpfE - also mehr als einer - , VM reichen auch (WaffVwV). -
Fangschussgeber / Büchsflinte als Sportschütze?
alzi antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
ansonsten wäre es nur rausgeschmissenes Geld, weil absolut sinnfrei. -
Fangschussgeber / Büchsflinte als Sportschütze?
alzi antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
wegen ( bzw. zum Zwecke ) der Munitionsberechtigung -
scheint aber unter den Leuten mit Fachkunde ein nicht wirklich überall verbreitetes Wissen zu sein. die sind also erlaubnispflichtig, sind sie auch eintragungspflichtig? wenn ja, kann jemand konkretisieren seit wann, bzw. mit welcher Novelle des WaffG, das eingeführt wurde?
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weil ein Sportschützen vom Jäger bzw. andesrum eine KW "leihen" bzw. selbst eine erwerben kann. Schalldämpfer ist für Sportschützen nicht erwerbbar, auch nicht "leihbar". also kein gemeinsamer Zugriff.
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ist das relevant für dieses Thema?
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wenn sich jemand noch nicht entschieden hat ob er jetzt für eine bestimmte Disziplin lieber eine Pistole oder einen Revolver haben möchte, denn klärt er das hinsichtlich Verbandsbescheinigung im Vorfeld am Besten mit dem Verband und der Behörde ab. das dürfte aber in den allerallerwenigsten Fällen notwendig sein, denn mehr als 99,9% der Antragsteller haben sich da i.d.R. ja schon entschieden. ich denke man darf davon ausgehen, dass i.d.R. weder der Verband in seiner Bescheinigung, noch die Behörde im Voreintrag, bei einem "Pistole oder Revolver" mitmachen würde. wer sich nicht entscheiden kann, dem bleibt ja noch "nimm zwei"..... im Fall des TE wäre das ja durchaus möglich. mit bissl Hirnschmalz auch innerhalb des DSB und ganz ohne B-Liste. das mit Deinem Revolver hätte auch weniger "Kundenfreundlich" laufen können. tut es vermutlich in mehr als 95% solcher Fälle auch. ein wirklich kompetenter Sachbearbeiter aufm Amt kann das ohne zusätzliche Verbandsbescheinigung (i.d.R. ja mit zusätzlichem Gerenne, verschwendeter Zeit und Gebühren verbunden) bewältigen. Glückwunsch dazu.
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wenn in der Verbandsbescheingung "Pistole" steht, dann darf auch nur eine Pistole erworben werden. der Voreintrag lautet dann auch auf "Pistole". (und die daraufhin - nach Voreintrag blablabla - später erworbene Pistole hat in die genannte Disziplin zu passen.) denn NUR dieses Bedürfnis (bestimmte Waffenart für genau definierte Disziplin) wurde vom Verband bestätigt und NUR dafür (nämlich "Pistole" für bestimmte Disziplin) wurde ein Bedürfnis anerkannt dann NUR dafür eine Erwerbsberechtigung (Voreintrag) erteilt. was in der entsprechenen Disziplin noch alles zugelassen wäre, braucht die Behörde nicht zu interessieren. geht sie auch garnix an. hat sie nix mit zu tun! btw. wer Pistole UND Revolver in .22 lr haben will.....ähm zum Zwecke der schießsportlichen Nutzung erwerben und besitzen möchte......muss halt VOR dem Antrag mal bissl die graue Suppe zwischen den Ohren umrühren.
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Waffenhändler- Gesamter Lagerbestand beschlagnahmt
alzi antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
insbesondere...der Hinweis kam von der Polizei?...und warum sind die dann nicht umgehend eingeschritten, statt sich zu Handlangern der Ordnungsbehörde machen zu lassen? Abtransport durch Feuerwehr? gibts dort keinen Kampfmittelräumdienst? Überprüfung dauert dann mehrere Monate? für mich stinkt da was......und das nicht wenig..... beim Verdacht eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wird erstmal ordnungsrechtlich der weitere Handel und die Herstellung untersagt? und am Tag darauf dann beschlagnahmt? für mich als Nicht-Juristen ist das doch ein klassischer Fall von Gefahr im Verzug/Verdunklungsgefahr/was-auch-immer und dann muss doch unverzüglich gehandelt und nicht erst mit der Landrätin und dem Ordnungsamt ein Kaffeekränzchen abgehalten werden. mehr als dubios! -
Waffenkauf im Internet: Ermittlungen gegen drei Männer (Sportschützen)
alzi antwortete auf Quarterhorse's Thema in Allgemein
ich empfehle den Artikel mal GANZ genau zu lesen........also für mich holperts da an ein paar Stellen.... ...drum werd ich das auch hier nicht weiter kommentieren! -
mich macht nervös, dass Leute wie Du vorgeblich Waffen besitzen wollen, sehr nervös sogar!