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alzi

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  1. der steht wo genau im WaffG? der Wille zur Erlangung der tatsächlichen Gewalt muss vorhanden sein, dann Erwerb und dann ist der Erwerb auch innerhalb 14 Tagen anzuzeigen. mal eben beim Kumpel die Waffe befingern beinhaltet aber idR nicht die Absicht zum Erwerb. und den §12 lassen wir da jetzt auch mal aussen vor, dort gibts ein "vorübergehend". Du nimmst die Waffe vom Händler aufgrund Voreintrag oder gelber WBK, oder vergleichbar, mit, dann ist das ein Erwerb. Du erlangst die tatsächliche Gewalt und übst diese aus. und wenn Du es Dir innerhalb von 14 Tagen anders überlegst (Online-Handel, etc. pp), dann ist es Dein gutes Recht, aber waffenrechtlich hast Du erworben und der Erwerb ist anzuzeigen. da gibts nix zu rütteln. wird dann Rückabgewickelt, dann hast Du zu überlassen und auch das ist anzuzeigen. das WaffG lässt hier keinen Spielraum zu, auch wenn das BGB diese einräumt. anderes Rechtsgebiet! insofern muss ich Flohbändiger (auch wenn er idR eine sehr sehr restriktive Sichtweise vertritt) leider zustimmen. anders wäre schöner und entspannter, geht aber leider nicht. wenn Du unverbindlich für 14 Tage testen und befingern willst, dann mach das über §12 und alles ist gut. und was manche Behörden in solchen Fällen "auf dem kleinen Dienstweg" praktizieren steht auf einen ganz anderen Blatt.....und muss nicht mit dem WaffG konform sein. manche Handlung der Behörde kann auch nur nach aussen den Eindruck erwecken sie wäre nicht waffenrechtskonform, nur weil nicht alle Handlungsschritte auch explizit kommuniziert werden/wurden, das KANN für den Antragsteller gebührentechnisch auch Vorteile beinhalten.
  2. immer wieder schön zu sehen, wer hier aus dem Forum im Kontext lesen kann und erkennt, welche Beiträge sich thematisch auf welche anderen Beiträge beziehen......... ....also wieviel Blei ist nun im "Hüneraugenpflaster"?
  3. ...na über einen überdachten Sandkugelfang mit geschlossener Wanne brauchen wir uns nicht unterhalten... ...und über geschlossene Kugelfangkästen auch nicht... ...und über geschlossene Stände ebensowenig... es ging doch hier um das Blei das im "grünen" liegt oder?
  4. denk einfach nochmal drüber nach ...wäre eine Möglichkeit.... oder Verbrennungsgase bei VL-Schießen (gibt mit der entsprechenden Feuchtigkeit auch saure Niederschläge).... etc. pp. ..... auf einem Schießstand? NIEMALS!!!!
  5. ....und ist amphoter, d.h. in Säuren (saurer Regen, Humus) und Laugen löslich. Ganz so ohne is das also nicht, wenn es nur draussen rumliegt.
  6. er ist auch so ein netter Kerl. scheint an der richtigen Stelle zu sitzen!
  7. genau da liegt die Krux! denn nicht jeder Sportschütze der sich auf §8 beruft ist auch "nicht organisiert". die Begrifflichkeit bietet den Ansatzpunkt und somit sind nicht prinzipiell und grundsätzlich ALLE Sportschützen (nach §8) von diesem "gesteigerten Bedürfnis" ausgeschlossen. die jeweiligen Definitionen werden ebenso in der WaffVwV unter 8.sowieso aufgeführt. darum gibt der §8 WaffG das IM PRINZIP schon her.......nur schränkt die WaffVwV das mal wieder unqualifiziert - mehrdeutig bzw. uneindeutig - teilweise wieder ein.
  8. dann hör nochmal genau hin, was Dir der §14 zu sagen hat ....... Deine akustische Wahrnehmung ist etwas ....... selektiv .....falls das Alles war, was Du gehört hast. im Kontext des thread-themas war das auf jeden Fall so.
  9. der aktuelle §14 gibt das nicht her, der §8 im Prinzip schon. der §8 greift aber für organisierte Schützen nicht. und dann sind eben ab der 3. KW Wettkämpfe nachzuweisen. da können auch die Anhänge nicht helfen, schon garnicht im Hinblick auf die Anforderungen der diversen Verbandsrichtlinien. und wenn wir die bedürfnisfreien 4mm-Flitschen (und was früher mal möglich war) aussen vor lassen..... bleibt nix als heiße Luft.
  10. hier irrt der Gute! dazu hat der Gesetzgeber schön in der WaffVwV ausgeführt. und da wird nur nach Waffenart - KW/LW - unterschieden. dem reinen Wortlaut nach würden hier auch Wettkämpfe mit freien Waffen (Druckluft/Federdruck) ausreichen, es wird ausdrücklich nicht auf nur erlaubnispflichtige Waffen abgestellt. ne = eine. Irrtum auch hier. es werden Wettkämpfe gefordert, Plural! wieviele das genau sind und welcher Art, das regelt der jeweilige Verband in seinen Richtlinien.
  11. Diabolos sind keine Munition. Gaskartuschen auch nicht.
  12. hat schon mal jemand die Energie von Golfbällen und den Abschlagsknall untersicht? Baseball? Volleyball? Handball? Basketball? FUSSBALL? boah ...... besser gleich jeglichen Sport verbieten!!!!!!! und Kinder auch...... das erspart der Welt auf lange Sicht solchen Schwachsinn ...
  13. die Diskussion läuft gerade genau so wie sie in einem öffentlichen Forum eben NICHT laufen sollte. ...aber wen juckt das schon... die reiben sich schon wieder die Hände. herzlichen Dank Kameraden! ich kann garnicht soviel fressen, wie ich grade K****n könnte........
  14. alzi

    VereinsWBK

    lies nochmal was ich geschrieben und worauf ich verweisen habe, ich sehe da zu keinen Widerspruch.........eher das Gegenteil
  15. alzi

    VereinsWBK

    jein. für die Ausstellung der WBK ja, aber für die zusätzlichen Berechtigten sind/bleiben die jeweiligen Behörden "zuständig" (10.7.1-10.7.3 WaffVwV). weil......die (zusätzliche) Berechtigung im Rahmen einer Vereins-WBK wird wie eine eigenständige/"eigene" Erlaubnis des (zusätzlichen) Berechtigten behandelt. darum werden in dem Rahmen auch die weiteren Behörden eingebunden.
  16. und darum alle andern mit in die S******e ziehen....na herzlichen Dank! wie ich das sonst bezeichnen würde, lass ich hier in einem öffentlichen Forum sein.... aber wer solche Kameraden hat, braucht keine Feinde...
  17. ...wie von der SpO gefordert die VM geschossen! erzähl nicht son Mist der waffenrechtliche Probleme bereiten würde!
  18. das hat aber in 99,x % der Fälle einen andern Grund!
  19. trifft aber den nagel aufn kopf!
  20. wenn man das noch erklären muss....... *hust*
  21. aus gutem Grunde wollte ich das nicht weiter thematisieren. "krummes" meinte ich dabei auch nicht ..... aber mit den anderen 3 Adjektiven gibts in der Praxis vor Ort zuweilen ...... ...lassen wir das!!! ist besser so ....
  22. tun sie doch, durch Erlasse ....... und die Behörden müssen das dann auch umsetzten..... .... der Betroffene (Kunde!) kann ja klagen .......... Demokratie gerettet!
  23. man beachte den Plural im letzten Teilsatz des §14 Abs. 3 WaffG (und 14.3 WaffVwV)!
  24. wenn Du schon fragst...... die Richtung .... ... es gibt ja (zumindest für Vereine) die Möglichkeit das (also die Meldung der Aufsichten an die Behörde) zu vermeiden ... wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind und ganz gewisse Dinge getätigt wurden ... ... mehr will und sollte ich hier garnicht schreiben!
  25. warum wird hier wieder diskutiert und gestritten? weil mal wieder einer (der TE nämlich) aufgrund von "einfach nur haben wollen" das gesetzlich geregelte Bedürfnisprinzip, und die hierzu rechtlich vorgeschriebene Abfolge der Schritte, auf den Kopf stellen will. und das Forum soll ihm dabei helfen.
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