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uwewittenburg

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Alle Inhalte von uwewittenburg

  1. Auf jedem Stand kann man mit Leihwaffen schießen, dafür benötigt man keine WBK.
  2. Ich denke mal dass jeder eigene Interessen hat, der eine mag den Knall, der andere mag den Rückstoß nicht. Andere mögen Vorderlader mir einzelnen laden, stopfen und Zündhütchen. Die anderen spielen Gotcha und die anderen eben das Luftgewehr, andere lieben die Zielscheibe und andere eben die bewegten Ziele wie Tontauben, wo auch hier wieder jagdliches Schießen, Trap, Doppeltrap, Skeet und Rollhase eben der eine mag und der andere nicht. Aber probieren geht über studieren und Gastschützen sind immer willkommen. Viele wissen eben nur nicht dass sie auch jeden Stand aufsuchen und dort unter Anleitung mit Leihwaffen schießen dürfen. Mein Weg führte mich ja auch über KK, dann Vorderlader, Karabiner, Revolver und Pistole 9 mm später zur Wurftaube, wo ich dann blieb weil mir das schießen an der frischen Luft lieber ist.
  3. Aha. Da durfte ich doch früher nicht hin, daher kannte ich das nicht.
  4. Griesheim an der Suffel? (Griesheim-sour-Souffel) oder dass Hessische mit dem Dagger-Komplex?
  5. Dimpel und Cola geht eigentlich gar nicht! 14.00 Uhr ist eigentlich besser als morgens um 08.00 Uhr. Müßte aber auch erst holen gehen, dann wird es dann aber auch noch später!
  6. Immer wieder interessant. Einer stellt eine Frage in einem Forum das auch dafür gedacht ist und man stürzt sich auf den Fragesteller. Die 1. Antwort wäre doch ausreichend. Hole mal Chips, Cola und ev. Dimple und werde die Sache die nächsten 4 - 5 Seiten beobachten.
  7. Natürlich, aber nicht vom Innenminister, so hoch würde ich bei Bagatellen auch nicht unbedingt greifen, denn die Beschwerde landet ja eh bei der zuständigen vorgesetzten Dienststelle des betreffenden PVB, aber das Ergebnis will man dann aber doch erfahren. Man sollte seine Erwartungen auch nicht zu hoch schrauben, denn manchmal gibt es ja auch nachvollziehbare Begründungen.
  8. Mit Sicherheit nicht. Man sollte sich nicht unbedingt bei dem direkten Vorgesetzten beschweren, sondern etwas höher, da bekommt man dann auch nach Prüfung eine Antwort.
  9. So ist es. Genau wie bei Bargeld, höhere Summen muss man extra versichern, aber das will ja niemand wirklich angeben.
  10. Im Zusammenhang mit dem Bedürfnis? Mit Erlaubnis des Inhabers? Über Nacht geht doch auch, die Anzahl der Stunden ist unerheblich. Passiert etwas gibt es andere schlaue Überlegungen. Also alles dafür tun dass niemand Zugriff erhält, wie ist jedem selbst überlassen.
  11. Ich bin eigentlich frei von Vorurteilen, aber nicht bei Wiederholungstätern. Ich trinke auch gerne mal ein Gläschen, warum auch nicht. Aber einmal erwischen lassen sollte reichen, beim 2. x hinterfrage ich gerne.
  12. Um mal meinen bescheidenen "Senf" dazu geben zu wollen. Jeden kann es schon mal mit Rest-Alkohol treffen, aber 2 x MPU? Derjenige hat ein gewaltiges Alkoholproblem und damit sehe ich kaum eine Chance für einen LWB, nein, den möchte ich auf dem Stand auch nicht neben mir haben. Meine persönliche Meinung. Klar, jemand kann einen Entzug machen, aber man sollte sich die Rückfallquote anschauen.
  13. Tja und nun werden wir von 2 Ossi's an der Spitze regiert! P.S.: Ich stehe zu meiner Vergangenheit, das habe ich bei anderen schon oft vermißt, aber jeder baut sich seine eigene Wahrheit.
  14. Es gibt eben potentielle Opfer. Obwohl ich in Berlin lebe und ca. 40 Jahre Dauerwaffenträger war brauchte ich privat die Waffe noch nie um mich zu wehren. In der Regel hatte ich sie ja auch gar nicht dabei.
  15. Ja, ich bin Ex VoPo und auch stolz auf meine Vergangenheit, aber disqualifizieren tust du dich selbst! Warum muss man denn qualifizierte Beiträge mit Dummheit übertünchen?
  16. Nun da fehlen mir ja noch 7 Jahre, aber das U-Boot wurde schon irgendwo erklärt. Ein LWB würde nie eine Waffe auf ein Volksfest schleppen, die anderen lassen sich erwischen und haben die A-Karte und auch kein Geld für einen Anwalt.
  17. Deine aber erst recht nicht, auch wenn ich dir zustimmen möchte. P.S.: Leute mit derartigen hohlen Phrasen sorgen doch erst dafür dass Gesetzeslücken geschlossen werden. Der normal denkende Bürger schleppt doch keine Waffen herum wenn er auf eine Party geht. Ich jedenfalls nicht!
  18. Es bleibt ein Führen. Was macht er bei B? Aufbewahren? Sich wehren? Wie will ich mich wehren und die Waffe zugriffsbereit machen? Ist doch alles Unsinn! Waffen gehören nicht auf öff. Veranstaltungen. Punkt!
  19. Juristen machen es ja erst schlimmer, so dass erst ein OLG einen Beschluß fällen muss! Bin zwar nicht Mark, aber egal.
  20. Der Gesetzgeber will auf öff. Veranstaltungen keine Waffen. Punkt. Finde ich persönlich und privat auch richtig. Punkt. Meine persönliche Meinung. Punkt.
  21. Ich habe doch nichts gegen MarkF seinen Post, ich finde ihn ja gut aber wem nützt das? Habe gerade Post von meiner Anwältin, meine Sache wird neu verhandelt, also in die Länge gezogen. Wir werden dann irgendwie auf so 3-4 Jahre Dauer ankommen und meine RSV wird das "Handtuch" werfen. Was nützt es wenn ich Recht habe? Vor allem wem? P.S.: Die Gegenseite nutzt sogar Zeitungsartikel um ihre Rechtsauffassung darzulegen. Traurig!
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