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uwewittenburg

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  1. Ich sprach davon dass ein PVB (oder egal wer) etwas als Einhandmesser einzieht, was dann aber durch die Fachdienststelle z.B. als verbotenes Springmesser erkennt. Ging aber auch schon in umgekehrter Reihenfolge.
  2. Zum Bsp. kann aus einer angeblich festgestellten Owi eine Straftat werden, z.B. weil das als Einhandmesser geführte Messer sich später als verbotene Waffe herausstellt, denn die eingezogenen Messer werden begutachtet. Ansonsten eine einzelne tatsächliche Owi natürlich nicht. Im Zusammenhang mit einen anderen begangenen Straftat sieht es dann aber wieder anders aus.
  3. Es geht nicht um die ausgelutschte Feder, denn die Waffen werden regelmäßig einer Wartung unterzogen. Interessanter wird dann schon übermäßige Abnutzung, falsche Munitionsverwendung, unsachgemäße Handhabung(Visierveränderung durch Herunterfallen), technische Manipulationen, u.s.w.!
  4. Der Dienstherr macht sich schon Gedanken, denn bei einem Schusswaffengebrauch werden die verwendeten Waffen eingesammelt und der zuständigen Stelle zwecks genauer Untersuchung zugeleitet.
  5. Einfach mal alles selber gründlich durchlesen und dann Schlüsse ziehen, das kann dir niemand abnehmen. Den "Erklärbär" gibt es woanders.
  6. Soll aber auch PVB geben die Angst vor Waffen haben und beim Fund einer handelsüblichen Patrone den Munitionsbergungsdienst rufen wollen. Andere wiederum packen einen "Polenböller" in einen Umschlag und schmeißen ihn in die Dienstpost. Sollte ich nun "grün" nehmen? Habe ich gerade nicht gefunden.
  7. Da hast du mich falsch verstanden, die Waffe gehört zum Polizisten, allerdings wenn man die Einstellungs-Bedingungen herunterschraubt, mache ich mir schon Gedanken. Ich meinte nur die 1. veröffentlichten Anweisungen des Berliner Pol.-Präs dass die Beamten ihre Waffen nicht mehr mit nach Hause nehmen dürften, von daher wäre diese Variante schon erst mal wieder ein Fortschritt, was aber nicht heiß dass ich das für sinnvoll halte. Der PVB kann/muss sich doch eh nach Lage in den Dienst versetzen, von daher ist er doch eh auf dem Wege. Mich fragt aber doch eh keiner.
  8. Verstehe ich nicht? In Berlin hieß es erst vor kurzem dass die Waffen nicht mehr mit nach Hause genommen werden dürfen, von daher wäre diese Variante doch i.O.!?
  9. Wäre ja auch richtig.
  10. Besonders clever wenn man die in einem beleuchteten Zimmer an der Wand hängen hat die von außen einsehbar ist. Eigentlich nicht schlimm, wenn dann nicht ein unbekannter Schelm nachts vor diesem Haus einen illegalen Böller zündet und der Polizei dann der Hinweis auf diesen angeblichen "Waffennarren" gegeben wird und die Deko's gesehen werden. Schlimm wenn dann bei der HD auch noch eine scharfe Patrone (Souvenier von der BW) gefunden wird.
  11. Zu meiner Zeit in Berlin war das sportliche schießen mit der P 6 auf Schießständen aus übermäßigen Verschleißgründen untersagt, als Dauerwaffenträger hatte man sie auch zu Hause. Heute soll wohl nun auch das nicht möglich sein.
  12. Es ist doch schon vieles gesagt worden. Einmal bei der Polizei registriert bleiben die Daten für die Behörde sichtbar, auch wenn sie nicht unbedingt verwendet werden dürfen. Wer jetzt noch behauptet das die Waffenbehörde hiervon keine Kenntnis erhält bekomme ich einen Lachanfall, denn die Ow'is gegen das WaffG werden von wem bearbeitet? Ein einmaliger Verstoß nach § 42a WaffG ist unschädlich, aber wer regelmäßig dagegen verstößt? Ist doch wie der notorische "Bußgeldsammler" im Straßenverkehr, oder der Schwarzfahrer.
  13. Was nützt das hinterher wenn nicht alles drauf steht? Das Protokoll ist vor Verlassen des Durchsuchungsortes zur Durchsicht und Bestätigung dem Betroffenen vorzulegen und dann erst wird es unterschrieben entweder vom Betroffenen oder den anwesenden Zeugen oder Berechtigten, eine Kopie ist auszuhändigen: Darin ist enthalten: - Dienststelle und Anordnender - Aktenzeichen - Ort/Zeit - freiwillig oder nicht - Beschädigungen - beschlagnahmte Gegenstände - Unterschriften Auf der Dienststelle wird dann noch ein gesonderter Bericht über alle Umstände der Maßnahme angefertigt und zur Ermittlungsakte genommen. (so sollte es sein) Leider läuft es in weinigen Ausnahmen anders, dass diese wenigen Fälle dann zu Auseinandersetzungen vor Gericht führen zeigt aber nicht dass dies ständig so ist.
  14. Auch dies ist zu protokollieren und zwar auf dem gleichen Vordruck. Da sind wir aber wieder bei den Fehlern, die nach meiner Ansicht nicht aus böser Absicht passieren, sondern ev. aus Unwissenheit, Unsicherheit oder fehlender Vordrucke, weil unvorbereitet auf die Situation und zwar von beiden Seiten.
  15. Da sind wir dann wieder beim Fachwissen, da wird etwas mitgenommen und entweder gar nicht oder nicht richtig dokumentiert. Beim unterzeichnen des Beschlagnahmeprotokolls wird nicht darauf geachtet, Kopien sind nicht vorhanden. Beim Weiterleiten der sichergestellten Gegenstände wird unsachgemäß verfahren, Dokumente werden nicht wie vorgeschrieben den zuständigen Stellen zugeleitet, sondern irgendwo gelagert oder abgehoften. Z.B. gehört die WBK z.B. nicht an den Waffenvorgang sondern zur Waffenbehörde, was oft missachtet wird, von daher rate ich jedem sich Kopien seiner Dokumente anzulegen. Ein negatives Beispiel was ich wohl schon vor längerer Zeit darlegte: Bei einem LWB wurden vor einigen Jahren Waffen und WBK beschlagnahmt, nach Ende des Verfahrens wurden die Waffen wieder freigegeben und die Waffenbehörde hatte keine Einwände. Also holte sich der LWB die Waffen aus der Asservatenkammer ab, die WBK fehlte. Er fuhr dann mit seinen Waffen ordnungsgemäß verpackt nach Hause, dort kam es dann erneut zum Streit mit seiner Ehefrau so dass er die Wohnung verließ um die Waffen an einen sicheren Ort zu verbringen. Ehefrau rief über 110 die Polizei die dann das Fahrzeug im fließenden Verkehr stoppte und die Waffen sicherstellte da er ja die Berechtigung anhand der WBK nicht nachweisen konnte. Also wieder neues Strafverfahren und Beschlagnahme. Die Waffen landeten auf meinem Tisch da zuständig und ich hatte ja auch nach Weisung der Staa die Freigabe veranlasst. Also Strafverfahren "totgemacht", die Waffen erneut ausgegeben und den Verbleib der WBK recherchiert, nach langer Suche fanden wir sie dann in der abgelegten Strafakte wo sie gar nicht hingehörte. Den Zeitaufwand will ich gar nicht erst beschreiben.
  16. Die Richterin war auf meiner Seite und nun jagt seit 3 Jahren ein Gutachten gegen jedes weitere Gegengutachten, bis sie ein Urteil fällt und das wird dann einer Partei nicht gefallen. Sollte es dann weitergehen gefällt es dann der Rechtsschutzversicherung garantiert nicht mehr. Dabei geht es lediglich um einen Streitwert von monatlich ca. 50,- €. Man bedenke von daher die bisher aufgelaufenen Kosten. Sollte das Verfahren dann mal abgeschlossen sein, (was wohl dann auf natürlichem Wege erfolgen könnte)möchte ich die Kosten dann auch nicht vererben wollen.
  17. Gab es doch schon mal, ich hatte daher immer einen Ansprechpartner, dann wurde "rationalisiert", wie bei der Polizei: "Jeder macht alles", dass das Unsinn ist wussten wir, interessiert hat es keinen. Die Schutzpolizei sollte beim Berliner Modell die meisten Anzeigen von der Anzeigenaufnahme bis zum Abschluss die Vorgänge selbst bearbeiten. Bis man erkannte dass eine "sanfte" Spezialisierung doch wohl besser ist. Bei der Kripo musste alle "rotieren" um immer wieder eine andere Verwendungsbreite zu erfahren, Dienststellen hat man bis zum "Erbrechen" umstrukturiert und Fachkenntnisse abgewürgt. Polizisten wurden ausgebildet und man hatte in Berlin angeblich kein Geld für die Übernahme, also gingen sie nach Hamburg. Niemand hat in der Verwaltung damit gerechnet wie alt manche Beamte sind und dass die dann mal pensioniert werden, bis es "plötzlich und unerwartet" so weit war, dass die Beamten fehlten. Nun stellt man fast alles ein und schraubt Anforderungsbedingungen zurück. Lachhaft. Nunja junge Beamte verdienen ja dann nicht soviel wie die alten, erging es doch manchen Beschäftigten in zivilen Branchen ähnlich. Steckt doch wohl System dahinter.
  18. Dan hat man wohl etwas anderes vermutet, ansonsten verbrennt sich niemand die Finger. Die Richter sind bemüht ihre Fälle schnell "durchzuwinken", bzw. gleich durch einen Deal abzuwürgen.
  19. Offensichtlich nicht, er hatte wohl auch keine Kopien. Er ist offensichtlich auch abgetaucht, da die Diskussion wohl einen wunden Punkt traf.
  20. Auch für Berlin? P.S.: Entweder hing da mehr dran, oder man hatte etwas mit dem man sich endlich beschäftigen konnte. Bei einem bisher "unvorbelasteten" oder unbescholtenen Bürger wohl eher nicht.
  21. Korrekter Weise müßte das ja auch Wohnungsdurchsuchung heißen. Aber Gebäudedurchsuchung scheinst du ja auch nicht gemeint zu haben.
  22. Es geht eben offensichtlich um den ideellen Wert und der ist nicht ersetzbar. Wenn ich an den polnischen Deko-Sammler denke, der alle Waffen sammelte die jemals auf polnischen Territorium verwendet wurden und er nicht mehr wußte was er eigentlich hatte, sondern nur was ihm noch fehlte. Tolle Sammlung, war recht spannend seinen Erzählungen zuzuhören. (von daher sollte man auch miteinander reden) Leider ist er auch auf einen Händler reingefallen der unsachgemäß unbrauchbar gemachte Waffen handelte. Die Aktion war auch entspannt und wir zogen einen Fachmann von KT direkt vor Ort hinzu, so dass nur das eingesammelt wurde was "relevant" war, ansonsten hätten wir einen LKW benötigt. Das meiste bekam er auch kurzfristig zurück, nur 2 oder 3 Stücke, dafür bekam er die Auflage der Staa. entweder "nacharbeiten" oder vernichten. Er entschied sich für das Vernichten, da die andere Variante zu teuer für ihn war, dafür wurde das Verfahren eingestellt.
  23. Du scheinst mich nicht verstehen zu können! Mit Prozeß meine ich das Strafverfahren und nichts anderes. Die Staatsanwaltschaften versuchen wegen so einem "Müll" gar nicht erst einen Prozeß "aufziehen" zu wollen, wenn doch einer in Gang gebracht wird versuchen die Richter einen Deal auszuhandeln, "entweder oder"! Der Ausgang ist immer ungewiß. Alleine schon bei einem Vergleich wird es teurer. Von daher meine ich dass man sich durchaus die Frage stellen sollte: Habe ich damals 200,- oder 500,- € für eine Deko ausgegeben, was kostet sie heute? 800,- €? Verzichte ich auf die alte und erspare mir das Verfahren (Einstellung) und die Kosten? Die dürften sich so um die 2.000,- € (zuzüglich Anwalt) bewegen.(Kenntnisstand vor ca. 5 Jahren)
  24. Tja, wie oft habe ich vor dem "besorgten" Nachbarn eigentlich schon gewarnt? Das ist die eine Variante, die andere Variante ist dass man bei einem Händler auf unsachgemäß umgebaute Deko's stieß und die Käuferliste abarbeitet und das alles im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens als Amtshilfeersuchen, wo dann auch die Akte mit Durchsuchungsbeschluß an die örtlich zuständige Behörde weiterleitet.
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