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uwewittenburg

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  1. Anscheinend bleibt irgendetwas immer auf der Strecke liegen: http://www.bz-berlin.de/berlin/reinickendorf/polizei-panne-koennte-wettbuero-mord-prozess-platzen-lassen
  2. In der Regel kommen bis zu 10 Seiten zusammen. Genau, wobei ich denke dass hierbei mein letzter Rat der aussichtsreichste sein dürfte. Das ist eigentlich so üblich, wenn ein staatsanwaltliches Aktenzeichen vorhanden ist werden die Asservate von der Polizei an die Asservatenstelle der Staatsanwaltschaft zugeleitet. Von daher haben die Waffen zig Stellen hinter sich, die meisten bei der Polizei und überall werden Ablagen möglich sein, auch in der Hauptakte beim Staa, wird nur keiner richtig gesucht haben. P.S.: Wenn du die Waffe aus der Asservatenkammer bei der Staa abholst würde ich auch bei der zuständigen Geschäftsstelle vorbeischauen und das Sekretariat höflich bitten dass sie in der Akte nochmals in Ruhe die übrigen Zertifikate suchen.
  3. Ich persönlich würde mit einer detaillierten Dienstaufsichtsbeschwerde starten und zwar beim zuständigen Polizeipräsidenten, der wird das zwar nicht bearbeiten, aber sie wird an die zuständigen Stellen weitergereicht, wo dann die vielen bunten Signaturen der Stäbe drauf sind!(Eingeweihte wissen was ich meine, denn das zeigt Wirkung) Irgendwo werden die Gutachten dann doch wohl zu finden sein, eine böse Absicht wird nicht dahinterstecken, eher Schlamperei. Dienstintern wird man den "Laufweg" der Gegenstände nachvollziehen können. Wenn ich mal etwas verloren habe gehe ich doch auch exakt den Weg den ich vorher nahm. Viel Glück.
  4. Das große Problem ist dass man dem Familienangehörigen nicht in den Rücken fallen will/kann und wenn der dann auch noch an Macht gewohnt ist, wird es besonders schlimm. Der Sachbearbeiter der Waffenbehörde wird es aber auch nicht leicht gehabt haben.
  5. Mein Vater wollte auch nicht wahrhaben dass er lieber nicht mehr mit einem Fahrzeug am öff. Straßenverkehr teilnehmen sollte, ab einem bestimmten Alter und mancher Verfassung ist es besonders schwer.
  6. Mein Mitleid hält sich tatsächlich in Grenzen. Läuft die Frist zur Abgabe ab besitzt man die Waffen illegal und es wird ein Strafverfahren eingeleitet, daraufhin erfolgt dann der DB zur Sicherstellung der Waffen. So wurde das bisher in Berlin gehandelt, wobei ich mit dieser Lösung auch nicht gerade wohlgesonnen war.
  7. O.K., heißt Beschlagnahme, aber zur Erklärung aus dem WaffG: Auszug: → § 55 § 54 Einziehung und erweiterter Verfall (1) Ist eine Straftat nach den §§ 51, 52 Abs. 1, 2 oder 3 Nr. 1, 2 oder 3 oder Abs. 5 begangen worden, so werden Gegenstände, 1. auf die sich diese Straftat bezieht oder 2. die durch sie hervorgebracht oder zu ihrer Begehung oder Vorbereitung gebraucht worden oder bestimmt gewesen sind, eingezogen. (2) Ist eine sonstige Straftat nach § 52 oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 begangen worden, so können in Absatz 1 bezeichnete Gegenstände eingezogen werden.
  8. Warum werden beschlagnahmte Zigarette in Stückzahl benannt und nicht nach Schachteln, Stangen oder Kartons?
  9. 1. Dich hat doch schon gar keiner gefragt 2. mache ich kein Problem daraus, aber das setzt ja auch Verstehen voraus P.S.: Soll ja auch nur ein Hinweis darauf sein das mancher meinen könnte, naja ich stecke mir mein Messerchen ein, wenn sie mich damit erwischen ist das nur eine Owi, was dann ev. jemandem auf die "Füße" fallen könnte. Von daher ist das schon interne Erkenntnis, denn es gingen viele derartige Dinge über meinen Tisch, man erinnere sich mal an ein bestimmtes Messerthema. Von mir aus kann doch jeder machen was er will.
  10. Ich sprach davon dass ein PVB (oder egal wer) etwas als Einhandmesser einzieht, was dann aber durch die Fachdienststelle z.B. als verbotenes Springmesser erkennt. Ging aber auch schon in umgekehrter Reihenfolge.
  11. Zum Bsp. kann aus einer angeblich festgestellten Owi eine Straftat werden, z.B. weil das als Einhandmesser geführte Messer sich später als verbotene Waffe herausstellt, denn die eingezogenen Messer werden begutachtet. Ansonsten eine einzelne tatsächliche Owi natürlich nicht. Im Zusammenhang mit einen anderen begangenen Straftat sieht es dann aber wieder anders aus.
  12. Es geht nicht um die ausgelutschte Feder, denn die Waffen werden regelmäßig einer Wartung unterzogen. Interessanter wird dann schon übermäßige Abnutzung, falsche Munitionsverwendung, unsachgemäße Handhabung(Visierveränderung durch Herunterfallen), technische Manipulationen, u.s.w.!
  13. Der Dienstherr macht sich schon Gedanken, denn bei einem Schusswaffengebrauch werden die verwendeten Waffen eingesammelt und der zuständigen Stelle zwecks genauer Untersuchung zugeleitet.
  14. Einfach mal alles selber gründlich durchlesen und dann Schlüsse ziehen, das kann dir niemand abnehmen. Den "Erklärbär" gibt es woanders.
  15. Soll aber auch PVB geben die Angst vor Waffen haben und beim Fund einer handelsüblichen Patrone den Munitionsbergungsdienst rufen wollen. Andere wiederum packen einen "Polenböller" in einen Umschlag und schmeißen ihn in die Dienstpost. Sollte ich nun "grün" nehmen? Habe ich gerade nicht gefunden.
  16. Da hast du mich falsch verstanden, die Waffe gehört zum Polizisten, allerdings wenn man die Einstellungs-Bedingungen herunterschraubt, mache ich mir schon Gedanken. Ich meinte nur die 1. veröffentlichten Anweisungen des Berliner Pol.-Präs dass die Beamten ihre Waffen nicht mehr mit nach Hause nehmen dürften, von daher wäre diese Variante schon erst mal wieder ein Fortschritt, was aber nicht heiß dass ich das für sinnvoll halte. Der PVB kann/muss sich doch eh nach Lage in den Dienst versetzen, von daher ist er doch eh auf dem Wege. Mich fragt aber doch eh keiner.
  17. Verstehe ich nicht? In Berlin hieß es erst vor kurzem dass die Waffen nicht mehr mit nach Hause genommen werden dürfen, von daher wäre diese Variante doch i.O.!?
  18. Besonders clever wenn man die in einem beleuchteten Zimmer an der Wand hängen hat die von außen einsehbar ist. Eigentlich nicht schlimm, wenn dann nicht ein unbekannter Schelm nachts vor diesem Haus einen illegalen Böller zündet und der Polizei dann der Hinweis auf diesen angeblichen "Waffennarren" gegeben wird und die Deko's gesehen werden. Schlimm wenn dann bei der HD auch noch eine scharfe Patrone (Souvenier von der BW) gefunden wird.
  19. Zu meiner Zeit in Berlin war das sportliche schießen mit der P 6 auf Schießständen aus übermäßigen Verschleißgründen untersagt, als Dauerwaffenträger hatte man sie auch zu Hause. Heute soll wohl nun auch das nicht möglich sein.
  20. Es ist doch schon vieles gesagt worden. Einmal bei der Polizei registriert bleiben die Daten für die Behörde sichtbar, auch wenn sie nicht unbedingt verwendet werden dürfen. Wer jetzt noch behauptet das die Waffenbehörde hiervon keine Kenntnis erhält bekomme ich einen Lachanfall, denn die Ow'is gegen das WaffG werden von wem bearbeitet? Ein einmaliger Verstoß nach § 42a WaffG ist unschädlich, aber wer regelmäßig dagegen verstößt? Ist doch wie der notorische "Bußgeldsammler" im Straßenverkehr, oder der Schwarzfahrer.
  21. Was nützt das hinterher wenn nicht alles drauf steht? Das Protokoll ist vor Verlassen des Durchsuchungsortes zur Durchsicht und Bestätigung dem Betroffenen vorzulegen und dann erst wird es unterschrieben entweder vom Betroffenen oder den anwesenden Zeugen oder Berechtigten, eine Kopie ist auszuhändigen: Darin ist enthalten: - Dienststelle und Anordnender - Aktenzeichen - Ort/Zeit - freiwillig oder nicht - Beschädigungen - beschlagnahmte Gegenstände - Unterschriften Auf der Dienststelle wird dann noch ein gesonderter Bericht über alle Umstände der Maßnahme angefertigt und zur Ermittlungsakte genommen. (so sollte es sein) Leider läuft es in weinigen Ausnahmen anders, dass diese wenigen Fälle dann zu Auseinandersetzungen vor Gericht führen zeigt aber nicht dass dies ständig so ist.
  22. Auch dies ist zu protokollieren und zwar auf dem gleichen Vordruck. Da sind wir aber wieder bei den Fehlern, die nach meiner Ansicht nicht aus böser Absicht passieren, sondern ev. aus Unwissenheit, Unsicherheit oder fehlender Vordrucke, weil unvorbereitet auf die Situation und zwar von beiden Seiten.
  23. Da sind wir dann wieder beim Fachwissen, da wird etwas mitgenommen und entweder gar nicht oder nicht richtig dokumentiert. Beim unterzeichnen des Beschlagnahmeprotokolls wird nicht darauf geachtet, Kopien sind nicht vorhanden. Beim Weiterleiten der sichergestellten Gegenstände wird unsachgemäß verfahren, Dokumente werden nicht wie vorgeschrieben den zuständigen Stellen zugeleitet, sondern irgendwo gelagert oder abgehoften. Z.B. gehört die WBK z.B. nicht an den Waffenvorgang sondern zur Waffenbehörde, was oft missachtet wird, von daher rate ich jedem sich Kopien seiner Dokumente anzulegen. Ein negatives Beispiel was ich wohl schon vor längerer Zeit darlegte: Bei einem LWB wurden vor einigen Jahren Waffen und WBK beschlagnahmt, nach Ende des Verfahrens wurden die Waffen wieder freigegeben und die Waffenbehörde hatte keine Einwände. Also holte sich der LWB die Waffen aus der Asservatenkammer ab, die WBK fehlte. Er fuhr dann mit seinen Waffen ordnungsgemäß verpackt nach Hause, dort kam es dann erneut zum Streit mit seiner Ehefrau so dass er die Wohnung verließ um die Waffen an einen sicheren Ort zu verbringen. Ehefrau rief über 110 die Polizei die dann das Fahrzeug im fließenden Verkehr stoppte und die Waffen sicherstellte da er ja die Berechtigung anhand der WBK nicht nachweisen konnte. Also wieder neues Strafverfahren und Beschlagnahme. Die Waffen landeten auf meinem Tisch da zuständig und ich hatte ja auch nach Weisung der Staa die Freigabe veranlasst. Also Strafverfahren "totgemacht", die Waffen erneut ausgegeben und den Verbleib der WBK recherchiert, nach langer Suche fanden wir sie dann in der abgelegten Strafakte wo sie gar nicht hingehörte. Den Zeitaufwand will ich gar nicht erst beschreiben.
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