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uwewittenburg

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  1. Wie schon erwähnt darf auch jemand ohne WBK "im Auftrage" führen (z.B. der Vater für seinen Sohn zum Wettkampf), aber dies wird bei einer Erben-WBK nicht erfolgen. Wie soll aber der Erbe seine Waffen zum "Büchser" bringen? Ich würde die Finger erst einmal von der Erb-Waffen lassen und mit Leih-Waffen vom Verein schießen. Die Sichtweise der zuständigen Waffenbehörde wäre da schon wichtig, da reicht doch schon ein kurzes Telefonat, als ein auf und ab in einem Forum. Das heutige Waffenrecht bietet viele Fallstricke. Schon bei einer Ordnungswidrigkeit rückt das SEK aus, denn das schießen mit einer Gaspistole von seinem eigenem Balkon ist lediglich eine Lärmbelästigung, also Lärmverstoß. http://www.bz-berlin.de/berlin/charlottenburg-wilmersdorf/mann-schiesst-mit-gaspistole-von-balkon-sek-rueckt-an
  2. Dachte ich mir doch. So ist es. Da hätte er eher drüber nachdenken sollen. Jeder darf sich einen Verein suchen und dort nach Anmeldung schießen und jeder vernünftige Verein verleiht auch Waffen. Warum klärt er das für sich nicht selbst? Die meisten hier brauchen dafür keine Erklärung und Rechtsberatung soll sich jeder selbst suchen. Ratschläge für 3. zu geben ist unsinnig, zumal die Voraussetzungen andere sind. Wenn dein Kumpel jetzt die Auflage zur Blockierung der Erb-Waffen hat, wird es eng, er hat genügend Gelegenheit gehabt um sich zu kümmern. Ich empfehle (wie auch schon jemand anders) dass sich dein Kumpel mit der Waffenbehörde zusammensetzt und einen geeigneten akzeptablen Lösungsweg sucht.
  3. Nachfragen zu Geschichten über Hören-Sagen? Den Begriff "transportieren" gibt es aber nun schon eine ganze Weile nicht mehr, alles außerhalb der eigenen 4 Wände ist es immer ein "Führen", von daher sollte man sich mit dem Begriff "erlaubnisfreies Führen" auseinandersetzen. Warum nun bei einer Erben-WBK Schießleistungsnachweise gefordert werden wird daher ein Rätsel bleiben.
  4. Ich glaube kaum dass dies der Grund der Änderung ist, man kann ja auch andere Dinge finden.
  5. Ich habe bei ebay festgestellt, dass sich die Preise bei manchen Angeboten fast verdoppelt haben. Leider.
  6. Es wird so manches anders, aber deswegen lasse ich mich nicht verrückt machen. Bei mir gelangen keine Unbefugte an meine Waffen, was soll sich da für mich ändern? Gar nichts.
  7. Oder am Garderobenhaken oder unterm Kopfkissen. Als ich 1977 Dauerwaffenträger wurde mußte ich die Belehrung unterschreiben dass ich mir eine Stahlblechkassette angeschafft habe und das die in einem verschlossenen Schrank aufbewahrt wird. Kontrolliert hat das keiner. In den 80-ern mußte ich dies allerdings bei neuen Kollegen kontrollieren. Natürlich wurde dieser Anlaß mit einem fröhlichem Beisammensein "umrahmt".
  8. Nun definiere noch schnelle Wegnahme! Das hat nichts mit verschließen zu tun. Lasse ich den "Gaser" auf der Flurgarderobe liegen kann er schnell weggenommen werden, liegt er in der Schublade eben nicht schnell. Wenn Dekos so hoch an der Wand hängen dass man nur mit einer hohen Leiter ran kommt ebenso, es sei denn die Leiter steht daneben. So lange nichts wegkommt und Unbefugte damit keinen Unsinn treiben wird sich keiner dran stören, aber wenn wird es immer "Rechtsexperten" geben die dir erklären dass du das hättest verhindern können. Das ist eben das Problem.
  9. Mit Stacheldraht in der Mitte?
  10. So braucht man ja auch die Gebühren für die GEZ nur einmal bezahlen!
  11. Diabolo ist keine Munition.
  12. Ich schließ mich auf dem Klo auch immer ein.
  13. Was ist daran schwammig? Daneben liegend ist nicht getrennt, linke und rechte Schublade schon. Wer jetzt etwas noch von verschlossen bei "Gasern" postet sollte dann auch auf den passenden Gesetzestext verweisen.
  14. Ich habe schon mehrfach betont dass man bei einer Aufbewahrungskontrolle nur die eingetragenen erlaubnispflichtigen Waffen vorzeigen sollte.
  15. Woher nimmst du diesen Unsinn? § 36 WaffG Abs. 1 Satz 1 u. 2! (Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden,.....)
  16. Ein Butterflymesser ist ja auch ein Fischerwerkzeug und keine Waffe und trotzdem ein verbotener Gegenstand lt. WaffG.
  17. Wird immer gerne vergessen, rausgenommen und Zündhütchen vor Auge gehalten.
  18. Essig nicht, es geht trotzdem, aber eben unter engen Bedingungen(z.B. sicherer Schaukasten), die unterschiedlich ausgelegt werden. Habe mal einige Bedingungen der Waffenbehörde an ein Museum gelesen, die waren so hoch und finanziell unzumutbar, so dass das geplante Vorhaben gecancelt wurde. Von daher würde ich schon dafür sorgen dass bei einer Waffenkontrolle dies nicht mit kontrolliert wird, bzw. kann, auch wenn es erlaubnisfreie Waffen sind, die nicht registriert werden müssen. Wenn dann die Waffen noch mühelos von der Wand genommen werden können, folgt ev. schnell die Begründung dass die im Haus befindlichen Kinder das ebenso könnten. Nun wird gleich wieder der Entrüstungssturm losgehen.
  19. Das wäre ein Traum!
  20. Du gibst wohl nie auf? Auch wenn du stur drauf drischt, wir beide ändern das hier nicht. Laß es genug sein! Das komische an der Sache ist dass du keinerlei Einfluß auf dem Ablauf des Geschehens hast, 2 gleichartige Situationen an verschiedenen Orten können ein anderes Ergebnis bringen. Das wissen die meisten hier!
  21. Verdacht Verstoß gegen das WaffG was denn sonst? Eierdiebstahl? Lassen wir den Speer mal außen vor. Es gibt ja auch andere Sammlungen. Wenn dann noch ein Schlagring (von mir aus andere verbotene Waffen) dabei ist? Wenn man zufällig in "Achtung Kontrolle" reinschaut sieht man doch die Fahrtrichtung! Was da alles an verbotenen Waffen angeblich erkannt wird, da wird mir richtig speiübel. Kann so passieren, denn man läßt doch einen Verdächtigen nicht mehr an die Waffe. Wie oft erwähnte ich Ähnliches? Wenn dann dein Besucher diese Sendung "Achtung Kontrolle" regelmäßig sieht wird er als pflichtbewusster Bürger auch melden dass du ein ganz böser bist. So viel "Anscheißerei" wie heute habe ich nicht mal in der ehemaligen DDR erlebt.
  22. Ich denke mal dass wir nicht nur von Speeren sprechen. Den Verdacht begründen, bestätigen oder eben zu entkräften findet in der Sachbearbeitung statt. Es wird ein Anfangsverdacht geschrieben und der Vorgang an die jeweilige Fachdienststelle übergeben. Das hat nichts mit irgendwelchen anderen Ländern oder Sitten/Gebräuchen zu tun. Bei dem Weihnachtsmarktattentäter wurden ja auch die Straftatbestände (Drogendelikte) umgeschrieben. Fand ich auch irgendwie richtig, denn bei unserer Justiz hätte man ihn eh nicht eingesperrt und er hätte sein Attentat trotzdem ausgeführt, wobei die Gefahr dass durch die für ihn tätigen Anwälte die Observationsmaßnahmen bekannt geworden wären, sehr groß und riskant gewesen wäre. Aber ich denke du kannst aufhören, wir kommen eh nicht auf einen Nenner, zumal alles gesagt ist.
  23. Es wird der Verdacht einer Straftat geschrieben und ein Beschlagnahmeprotokoll ausgefüllt und eine Kopie ausgehändigt, dagegen kann man Widerspruch einlegen. Wobei beim Widerspruch der Richter entscheiden muss, was ich nicht für so günstig halte. Ich habe das Zeug jedoch auch dann trotzdem wieder ausgehändigt, "keine Straftat" geschrieben und im Abschluss Bericht "das Einverständnis der Staa. wird vorausgesetzt" geschrieben, sozusagen der abgesegnete vereinfachte Weg. Da genaue Prozedere beschreibe ich hier mal nicht.
  24. Es gibt doch schöne Bundesländer!
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