

uwewittenburg
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Wer soll die ganzen Verfahren denn bearbeiten? Wie viel Richter und Staatsanwälte fehlen? Wie viele Verfahren werden einfach eingestellt?
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Im Rahmen der Terrorabwehr wird es nicht anders mehr laufen. Wer hat Interesse dass es schneller geht? Woher nehmen? Personalengpässe wurden doch bewusst hingenommen. Dass plötzlich jede Menge Personal in Pension ging oder berentet wurde hat man vorher nicht bemerkt? Ausgebildete PVB wurden in Berlin nicht übernommen und in Hamburg mit Kusshand genommen. Ist doch eigentlich fast überall so. Hast du schon mal versucht einen Handwerker zeitnah zu bekommen? Kostenvoranschläge zur Auswahl des Gewerkes kannst du doch langsam vergessen. Wie sagte Lenin: "2 Schritte vorwärts, 3 zurück." (oder so ähnlich)
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Genau! Nein, auch in Strafverfahren gab es häufig gute Kommunikation die beiden Seiten nutzte, darauf gehe ich aber nicht weiter ein. Meist waren es aber Anwälte die deutsche Täter vertraten. Gerade wenn Waffen im Verfahren eine Rolle spielten suchten sie den Kontakt. Warum wohl?
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Son in etwa meinte ich das.
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Dem widerspreche ich doch gar nicht, bin lediglich der Meinung dass ein freundliches (oder auch energisches) Gespräch oder auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde ev. das gleiche bewirkt. Wenn Du mir einen Fall benennst wo die Behörde mit den Gerichtskosten belastet wurde? Ist mir nämlich nicht bekannt, denn die Behörde zieht sich im rechtzeitigen Moment zurück(wie du schon sagtest: klaglos stellen). Sogar Strafanzeigen (insbesondere im Betrugsbereich) blieben weit über die gesetzlichen Fristen liegen, es wurden einfach "Liegevermerke" angefertigt und es krähte kein Hahn danach. Ob diese Verzögerungen bei den waffenrechtlichen Erlaubnissen ev. auch gewollt sind? Keine Ahnung. Wenn ich so auf die "Flurgespräche" zurück blicke? Naja, ist ja schon 3 Jahre her. Meine Klage vor dem Verwaltungsgericht geht nun in das 4. Jahr, die Richterin ist auf meiner Seite, nur hat ein großer Versicherungskonzern wohl auch mächtigere Anwälte. Ich gehe jede Wette ein dass nach dem Verfahren meine RSV aussteigt. Verliert meine PKV wird die mich ev. kündigen, als eine Versicherung garantiert. Meine Frage ist nur, ob es das wert ist/war? Jein. Es nervt eben, auch wenn es nur der Schriftverkehr ist.
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Na dann! P.S.: Als Privatversicherter muss ich meine Arztrechnungen vorstrecken, von der KV erhalte ich meine Erstattungen nach spätestens 2 Wochen, von der Beihilfe erst nach 4 - 6 Wochen, habe aber nur 4 Wochen Zahlfrist und muß daher vorstrecken wenn ich mich nicht mit den Mahnungen abplagen will. Soll ich nun auch jedes Mal eine Untätigkeitsklage einreichen? Wäre nutzlos.
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Das sehe ich nicht so, es sei denn der Sb vernachlässigt seinen Job und das wird so nicht sein, denn er ist für die Behörde und deren Aufgabenstellung tätig.
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Ja, das Leben ist manchmal hart, aber wenn eben Antragsteller und Sb in dieser Weise aneinander geraten läßt sich manchmal auch die Dauer der Bearbeitung erklären.
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Weder noch, wir wollen doch niemanden bestechen?
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Ich will ja auch nicht Recht haben, liegt aber auch daran dass ich aus der noch gültigen Amtsverschwiegenheitspflicht nicht immer deutlicher werde. Es gibt eben schon allein von BL zu BL sehr unterschiedliche Vorgehensweisen. Dass Sympathien oder Antipathien in der Kommunikation auch eine entscheidende Rolle spielen ist auch nichts Neues, da kann der Klang des Namens im Telefonhörer schon Anfälle auslösen.
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Wie oft kannst du sie beanspruchen? Es sollte schon durchdacht sein wann ich eine RSV einsetze.
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Sehe ich nicht so, jede eigene höfliche Bemühung kann hilfreich sein. Wird die Akte erst einmal in die Hand genommen kann sie doch auch gleich zum Abschluß gebracht werden, wenn alles vorhanden ist und man hat dann wieder seine Ruhe bis der nächste Nörgler kommt. Aus eigener Erfahrung weiß ich dass die Drohung mit oder von einem Anwalt wirkungslos ist, eher wirken freundliche Ansprachen oder Nachfragen. Wenn kein Ergebnis vorliegt hilft eben gar nichts. Die Kontrollen der Aufbewahrung, die Einführung des NWR und die Antragswelle von KWS haben die Behörden lahm gelegt! Wo liegt nun die Schuld?
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Frage: Umgang mit Schusswaffe nach Suizid
uwewittenburg antwortete auf rayofhope's Thema in Waffenrecht
Hier kreuzt jeder Bereitschaftsarzt "ungewiß" an weil er die "Patienten" nicht kennt, er benötigt eigentlich nur die Personalien für die Rechnung. Von daher haben wir immer versucht den Hausarzt zu erreichen damit das Kreuz an die richtige Stelle gelangt. -
Frage: Umgang mit Schusswaffe nach Suizid
uwewittenburg antwortete auf rayofhope's Thema in Waffenrecht
Es werden in Berlin alle Waffen beschossen, egal ob strafloser Suizid, freiwillige Waffenabgabe oder sonst etwas, sogar SRS! Nur weil vor langen Jahren mal den Brandenburgern durch den Beschuß von SRS die Aufklärung einer Raubserie gelang, dabei blieb es dann aber auch. Auf dem KP ist dann der rote Stempel "Keine Aushändigung", daran hält sich sowohl die überfüllte Asservatenstelle und auch der Sprengplatz der nicht beschossene Waffen gnadenlos zurückschickt. -
Frage: Umgang mit Schusswaffe nach Suizid
uwewittenburg antwortete auf rayofhope's Thema in Waffenrecht
Menschliches Blut (Eiweiß) frißt ja auch ordentlich am Metall. Stinkt aber auch mächtig(je nach Liegedauer). In Berlin wird ohne Beschußergebnis vom BKA gar nichts ausgehändigt und da gehen schon mal bis zu 4 Jahre ins Land. Allerdings wurden die Waffen vorher "eingelegt" und gereinigt. -
Frage: Umgang mit Schusswaffe nach Suizid
uwewittenburg antwortete auf rayofhope's Thema in Waffenrecht
Es ging dem TE um die Frage ob er sich strafbar macht wenn er die Waffe anfaßt! Er würde sich eher strafbar machen wenn er es ermöglicht dass Unberechtigte anschließend darauf ungehindert zugreifen können, also ruft er zur Sicherstellung einer aufgefundenen Waffe die Polizei, was die Schweigepflicht nicht berührt, eher der Zusatz dass sich sein Patient damit verletzte, aber ob da eine Staa oder Richter auf das "Pferd" steigt wage ich zu bezweifeln. -
Frage: Umgang mit Schusswaffe nach Suizid
uwewittenburg antwortete auf rayofhope's Thema in Waffenrecht
Die ärztliche Schweigepflicht bezieht sich auf gesundheitliche Aspekte des Patienten, meiner Meinung nach aber nicht auf aufgefundenes Gefahrengut. Auskünfte ob der Patient ansprechbar oder lebensbedrohliche Verletzungen vorliegen sind zwar grenzwertig aber notwendig. Inwieweit sich die ärztliche Schweigepflicht auf die Rettungssanitäter der Feuerwehr (die eng mit der Polizei zusammenarbeitet, zumal Praktikanten der Polizei während ihrer Ausbildung auch als Rettungssanitäter mitfahren) und die Leitstelle bezieht könnte man hinterfragen, aber ob es relevant wird wage ich zu bezweifeln, zumal es einige Möglichkeiten der Entbindung von der Schweigepflicht gibt, aber das würde hier wieder auf 100 Seiten ausufern. -
Frage: Umgang mit Schusswaffe nach Suizid
uwewittenburg antwortete auf rayofhope's Thema in Waffenrecht
Weil sie irgendwer, irgend warum informierte? -
Frage: Umgang mit Schusswaffe nach Suizid
uwewittenburg antwortete auf rayofhope's Thema in Waffenrecht
Aber eben nicht mehr! -
Frage: Umgang mit Schusswaffe nach Suizid
uwewittenburg antwortete auf rayofhope's Thema in Waffenrecht
Traue nie einer Statistik die du nicht selbst gefälscht hast. Könnte auch an der falschen Erfassung liegen, wenn die Sache nur als unnatürliche Todesursache erfaßt und abgeschlossen wird. In meinem Dienstbereich gab es davon reichlich Fälle und sah nicht schön aus, besonders wenn mit der "Pumpe" in den Mund geschossen wurde. Da brauchte allerdings auch kein Hilfssanitäter die Waffen beiseite nehmen. -
Frage: Umgang mit Schusswaffe nach Suizid
uwewittenburg antwortete auf rayofhope's Thema in Waffenrecht
Ich denke mal dass es hier um die Hauptfrage ging! Nein, es liegt kein unerlaubtes Führen vor. (Die Begründung überlasse ich mal den "Spezialisten" hier) Ich würde aber trotzdem die Finger davon lassen, denn auch Hülsen tragen Spuren. Bei Suizid geht man vom Tod aus, so dass hier die Waffe nicht berührt werden muß. Da hier aber eine unnatürliche Todesursache vorliegt, handelt es sich um einen Tatort und es setzen auch hier Ermittlungen zum Ausschluß von Fremdverschulden an. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
uwewittenburg antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Aber auch mit SEK. -
Verschärfung des Waffenrechts u.a. wegen "Reichsbürger"
uwewittenburg antwortete auf Elektronengehirn's Thema in Waffenrecht
Weil er bewaffnet ist und den Staat und deren Organisationen negiert. Also geht man von einer Weigerung der freiwilligen Herausgabe aus. -
Verstoß gegen SprengG und Lärmschutzverordnung fallen mir auch noch ein, sind aber alles keine Haftgründe.
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Auch wenn sie ihn mitgenommen haben wird das nicht von Dauer sein. Es ist jedoch absehbar dass sich der Nachbarschaftsstreit hochschaukeln wird.