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uwewittenburg

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  1. Gibt es tatsächlich. In Berlin haben sich da mal Mitarbeiter zweier Gartenbaufirmen versucht zu bekämpfen, der Ausgang ist mir momentan nicht bekannt. Bei Angriff auf Vollzugsbeamten kann eigentlich nur nach erfolglosem Anruf schießen, da gib es kein weglaufen, wie eben für Zivilisten. Ansonsten sollte man eben immer einen Baumstamm als Abwehr in der Tasche haben, am besten von einer 100-jährigen Eiche. Der zerstört fast jede Kette. P.S.: Ups, hatte ja schon mal was ähnliches gepostet.
  2. Scheint ja nun eine Art von Werbung für diese Leute zu sein, es werden sich von daher bestimmt einige solidarisieren. Vor dem Reichstag bin ich mal an einer Versammlung dieser Leute vorbeigekommen, den Müll konnte man sich gar nicht anhören, war nur neugierig weil gerade ein Sänger aus "Superstar" dort sprach, habe dann schleunigst das Weite gesucht und erst mal die Haare gekämmt.
  3. Um so sicherer verbarrikadiert, um so höher der Schaden und die Reparaturkosten, denn die Versicherung steigt spätestens beim 3. Schadensfall aus. Wenn der Täter es unbedingt auf ein bestimmtes Gebäude abgesehen hat wird er auch mit allen Mitteln versuchen reinzukommen. Einige Laubenbesitzer lassen aus diesen Gründen ihre Lauben unverschlossen und nehmen über die kalte Jahreszeit die Wertgegenstände mit. Gelegenheitseinbrecher schreckt es ab, wenn sie merken dass das Haus einigermaßen gesichert ist.
  4. Hab meine Tochter das 1. x mit dem K 98 Kal. 8x57 schießen lassen, sie war total begeistert, sie kann es gar nicht abwarten bis zum Saisonstart für Trap.(Das 18. Lj. hat sie längst überschritten)
  5. Solange er niemanden damit belästigt oder auf den "Wecker" geht ist das ja auch o.k.!
  6. Dem gibt es kaum etwas hinzuzufügen, Gegenargumente schon gar nicht.
  7. Aber irgendeinen Gewinn wird es geben, aber für wen wohl? Für den Verkäufer oder Hersteller?
  8. Wie ich das aus vergangenen Amnestien kenne wurde das reichlich genutzt, es finden sich immer Leute die plötzlich merken dass sie etwas verbotenes besitzen, somit ist diese Variante eben besser als soetwas in irgendwelchen Gewässern zu entsorgen. Man wird zwar nicht bestraft, aber eben registriert. Gut finde ich die Besitzstandsregelung, so dass keiner wegen seiner Schränke nervös zu werden muss.
  9. Die Reichweite einer Schrotflinte ist doch ausreichend!
  10. Ich brauche als Pensionär keinen Wecker mehr! Meine Schlafzimmertür steht eigentlich immer offen, so kann ich auch besser Geräusche im UG wahrnehmen.
  11. Danke für den Hinweis, ja für alle bewohnten Räume ab 01.01.2017 für Berlin, aber mit Ausnahmeregel bis 31.12.2020. Gerade nachgelesen. Da ich weder Vermieter, noch Bewohner einer Mietwohnung bin belasse ich das bis zu diesem Datum, zumal ich im Schlafzimmer keinerlei elektrischen Geräte betreibe und auch nicht rauche. Da ich selbst bei der Freiwilligen Feuerwehr war und später auch Brände untersucht habe, habe ich meine Rauchmelder an den für mich sinnvollen Orten montiert.
  12. Darum hängen sie an der Decke im Flur vor der Schlafzimmertür, so konnte ich auch nicht das kurz aufblinkende Lämpchen erkennen. Immer wenn das kurze piepen mich wach nervte bin ich durch meine 3 Etagen gerauscht ohne etwas festzustellen, bis ich nach 3 Tagen auf die Idee kam auch mal an die Decke zu schauen. Nun passiert mir das nicht mehr.
  13. Kleine Fehler bringen manchen Berg zum Einsturz.
  14. Du meinst sicherlich die Rauchmelder. Nachdem ich nachts durch ein kurzes piepen wach wurde und die Herkunft erst nach Tagen orten konnte, teste ich diese regelmäßig und tausche die Batterien rechtzeitig aus, was man bei allen Geräten tun sollte, auf deren Funktionalität angewiesen ist. Mein Erdgaswarngerät wird allerdings mit Stromanschluß betrieben.
  15. Mir klar, da hat aber auch die Polizei nicht die Ermittlungen aus der Hand gegeben. Was hier nun passierte wird man eh erst später erfahren oder auch nicht. Gehe mal ev. von ordnungsrechtlichen, steuerrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Möglichkeiten aus.
  16. Ob Osterhase oder Weihnachtsmann, eigentlich egal. Offensichtlich ging es um Unregelmäßigkeiten die schon am Donnerstag vorher festgestellt wurden. Wenn die Hinweise von der Polizei kamen gehe ich nicht unbedingt von Verstößen gegen das WaffG aus, denn dann wären die selbst tätig geworden. Erinnere mal an eine etwas länger zurückliegende Geschichte mit den LEP Waffen(ich meine umgebaute scharfe Waffen), wo eine von einem Waffenhändler angeblich umgebaute Waffe in Berlin auftauchte, aber eben ohne Umbauspuren.
  17. Richtig, zumal ja auch eine Beschlagnahme vor Ort möglich wäre, wenn nicht andere Gründe dagegen sprechen. Auch unter Waffenhändlern gibt es schwarze Schafe.
  18. Es gibt schon Familienangehörige die nicht unbedingt glücklich darüber sind dass jemand aus dem eigenen Umfeld im Besitz einer scharfen Waffe ist, dafür gibt es auch die verschiedensten Umstände.
  19. Manche kapieren es wohl nie.
  20. Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe ging es um das Führen zum Ort und das ist eben bei Anscheinswaffen nur in einem verschlossenen Behältnis erlaubt, egal ob mit oder ohne Tracht. Man hätte aber auch anders reagieren können, denn es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit. Wenn die Behörde nicht geantwortet hat, wird sich wohl niemand getraut haben weil ein Entscheidungsträger entweder krank oder im Urlaub war.
  21. So schlimm wie heutzutage kenne ich das nicht mal aus der ehemaligen DDR! Damals hat man vieles unter "Ulk" abgehoften, heute wird auch noch jeder Mist tatsächlich verfolgt, bzw. geprüft.
  22. So wie "Neuanwohner" die vom "störenden" Wurftaubenstand angeblich einen Streifschuß abgekommen haben wollen!
  23. Nach meiner Kenntnis die weinigsten, woher auch? Als ich dort noch Schulungen durchführte habe ich die wichtigsten Erlaubnisscheine mal rumgereicht damit jeder so etwas mal gesehen hat. Den weinigsten war auch bekannt dass man als Privatperson berechtigt Waffen/Munition zu Hause besitzen darf, das merke ich auch auf dem Stand wenn einige Dienststellen zum "Schnupperschießen" kommen. Die werden sich dann auch hauptsächlich auf Führer- und Fahrzeugschein konzentrieren.
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